Europäische Kommission verschärft EU-weit Kontrolle von Feuerwaffen
Veröffentlicht: 18. November 2015 Abgelegt unter: Deutscher Bundestag, Dimitris Avramopoulos (GR), (seit 1.Nov.2014) - EVP, Elżbieta Bieńkowska (PL), (seit 1.Nov.2014) - EVP, Europäische Sicherheitsarchitektur, Europäisches Polizeiamt (EUROPOL), Jean-Claude Juncker (EU-Kommissionspräsident seit 01.Nov.2014) | Tags: Drucksache 18/6223, US-Waffenlobby Ein KommentarEuropäische Kommission – Pressemitteilung
Europäische Kommission verschärft EU-weit Kontrolle von Feuerwaffen
.
Brüssel, 18. November 2015
.
Die Europäische Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union erschweren soll.
.
Die Europäische Kommission hat heute ein aus mehreren Maßnahmen bestehendes Paket verabschiedet: Damit wird es künftig schwieriger, Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erwerben, in legalem Besitz befindliche Waffen können besser zurückverfolgt werden, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird ausgebaut, und es wird sichergestellt, dass deaktivierte Waffen unbrauchbar gemacht werden. Die heute vorgelegten Vorschläge waren in der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen, ihre Umsetzung wurde angesichts der aktuellen Ereignisse aber stark beschleunigt. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, die Bürger Europas zu schützen und Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern.
.
Präsident Juncker erklärte dazu:
.
„Die jüngsten Terroranschläge, die sich gegen die Menschen in Europa und ihre Werte richten, wurden über Grenzen hinweg koordiniert. Wir müssen also zusammenarbeiten, um diesen Bedrohungen zu widerstehen. Der heute präsentierte Vorschlag, den Kommissarin Elżbieta Bieńkowska und Kommissar Dimitris Avramopoulos gemeinsam erstellen ließen, wird verhindern helfen, dass Terroristen Waffen in die Hände bekommen. Wir möchten, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden, und die Vorschriften verschärft werden, mit denen deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden sollen. Wir werden demnächst auch einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vorlegen. Es kann und wird nicht toleriert werden, dass sich die organisierte Kriminalität kriegstaugliche Waffen beschafft und damit Handel treibt.“
.
Die für Binnenmarkt und Industrie zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska und Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, ergänzten:
.
„Die Kommission hat mit dem heute angenommenen Feuerwaffen-Paket bewiesen, dass sie sich mit Entschlossenheit den neuen Gegebenheiten stellt. Wir müssen EU-weit uneinheitliche Vorschriften durch strengere, harmonisierte EU-Standards für Feuerwaffen ersetzen und für einen effizienten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sorgen.“
.
Das heute von den Kommissionsmitgliedern angenommene Maßnahmenpaket umfasst die folgenden Punkte:
.
Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie zwecks Verschärfung der Kontrollen von Waffenerwerb und -besitz
.
Die Kommission hat heute ihre Vorschläge auf den Tisch gelegt. Es geht dabei um eine Änderung der Feuerwaffen-Richtlinie, in der Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land geregelt sind. Die geplante Überarbeitung umfasst in erster Linie folgende Punkte:
.
-
Strengere Vorschriften, um halbautomatische Feuerwaffen zu verbieten, die sich unter keinen Umständen – auch nicht wenn sie endgültig deaktiviert wurden – im Besitz von Privatpersonen befinden dürfen;
-
strengere Vorschriften für Online-Waffenkäufe, um den Erwerb von Waffen, wichtigen Bestandteilen oder von Munition über das Internet einzudämmen;
-
EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen im Sinne einer besseren Rückverfolgbarkeit von Waffen;
-
intensiverer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, etwa über Fälle, in denen eine von einer anderen nationalen Behörde erlassene Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe nicht anerkannt wird, und die verpflichtende Vernetzung nationaler Waffenregister;
-
gemeinsame Kriterien für Schreckschusswaffen (z. B. Signal- und Startpistolen), damit diese nicht in voll funktionsfähige Feuerwaffen umgebaut werden können;
-
strengere Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen;
-
strengere Auflagen für Sammler, um das Risiko eines Verkaufs an Kriminelle zu begrenzen.
.
Die von der Kommission heute vorgestellten Änderungsvorschläge müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat befürwortet werden.
.
Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen
.
In dieser Verordnung werden gemeinsame strenge Kriterien dafür festgelegt, wie Waffen von den Mitgliedstaaten zu deaktivieren sind, damit sie für eine weitere Verwendung unbrauchbar werden. Der Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen wird nicht mehr gestattet sein, auch wenn die Waffen deaktiviert sind.
Die Verordnung beruht auf den Deaktivierungskriterien, die von der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) entwickelt wurden. Nachdem die Mitgliedstaaten heute Vormittag in einem Komitologieausschuss ihre Zustimmung zu der geplanten Verordnung erteilt hatten, wurde sie den Mitgliedern der Kommission formal erlassen. Die Verordnung wird unverzüglich im Amtsblatt veröffentlicht und nach drei Monaten in Kraft treten.
.
Das heute verabschiedete Maßnahmenpaket für eine verstärkte Kontrolle von Feuerwaffen in der EU beruht auf einer ausführlichen Evaluierung der Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie, die von der Kommission im Vorjahr im Zuge des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) durchgeführt wurde, mit dem sichergestellt werden soll, dass die EU-Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen. Die Kommission wird regelmäßig die in dieser Verordnung festgelegten technischen Spezifikationen überprüfen und aktualisieren, damit bei der Deaktivierung von Feuerwaffen in der Praxis die besten Ergebnisse erzielt werden.
.
Ein Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels
.
Die Kommission hat nicht nur diese strengeren Vorschriften und Standards verabschiedet, sondern darüber hinaus heute angekündigt, dass sie einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels ausarbeitet. Mit diesem Aktionsplan sollen folgende Probleme angegangen werden:
.
-
illegaler Kauf von Waffen auf dem Schwarzmarkt;
-
Kontrolle illegaler Waffen und Sprengstoffe auf dem Binnenmarkt (vor allem aus den Balkanländern und aus ehemaligen Kriegsgebieten);
-
Bekämpfung der organisierten Kriminalität.