EU-Verteidigungsfonds voraus

EU-Verteidigungsfonds voraus

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und Vertreter des Europaparlaments haben sich heute abseits der Öffentlichkeit auf einen Verteidigungsfonds, der zuerst mit knapp acht Milliarden Euro ausgestattet werden soll, geeinigt. Der Fonds gilt neben der Kooperationsplattform Pesco (Permanent Structured Cooperation)/a>als ein zentraler Baustein der derzeit aufgebauten europäischen Verteidigungsunion.

Der Fonds wird die nationalen Verteidigungsinvestitionen koordinieren, ergänzen und verstärken. 20 % der Finanzierung erfolgt aus dem Verteidigungsfonds, die nationalen Haushalte der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten finanzieren 80 % der Projekte.
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Europäische Sicherheit und Verteidigung


Griechenland aktiviert EU-Katastrophenschutzverfahren

Griechenland aktiviert EU-Katastrophenschutzverfahren
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Griechenland hat gestern (Donnerstag, 03.12.) das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert, um besser mit dem Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Land fertig zu werden.
Außerdem stimmte Griechenland einem Frontex-Einsatz an der griechischen Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu.
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Darüber hinaus bat Griechenland um die förmliche Entsendung eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (Rapid Border Intervention Teams, kurz RABITs) zur Unterstützung bei der Sicherung seiner Außengrenze auf den ägäischen Inseln. Der Antrag wird von Frontex jetzt mit Hochdruck bearbeitet.
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Seit 1. November sind in Griechenland über 50.000 Menschen angekommen. Die Kommission arbeitet eng mit den griechischen Behörden zusammen, um diesem massiven Zustrom Herr zu werden.
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Über das EU-Katastrophenschutzverfahren erhält Griechenland materielle Hilfe wie beispielsweise Zelte, Betten, Generatoren, sanitäre Einrichtungen oder Erste-Hilfe-Kästen. Koordiniert wird diese freiwillige Hilfe vom Europäischen Notfallabwehrzentrum (ERCC), das eng mit den griechischen Behörden und den anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um möglichst rasch Abhilfe zu schaffen. Das EU-Katastrophenschutzverfahren kann von einem Mitgliedstaat und Drittstaaten aktiviert werden, wenn sie eine Krise allein nicht mehr bewältigen können.
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Beim Frontex-Einsatz an der griechischen Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird die Agentur die griechischen Behörden bei der Registrierung von Migranten unterstützen. Bereits ab nächster Woche sollen zusätzliche Beamte entsandt werden.
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Die EU-Mitgliedstaaten können auch um Entsendung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (Rapid Border Intervention Teams, kurz RABITs), die bei plötzlichem oder außergewöhnlichem Migrationsdruck unmittelbare Unterstützung beim Grenzschutz leisten. Im Rahmen dieses Verfahrens kann während eines begrenzten Zeitraums operative Unterstützung geleistet werden. Frontex finanziert und organisiert technische und personelle Hilfe aus den Mitgliedstaaten. Das Verfahren wurde bisher einmal 2010 mit Erfolg an der griechisch-türkischen Grenze durchgeführt, wo die Situation stabilisiert und die Zahl der Neuankömmlinge gesenkt werden konnte.
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Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung der EU-Kommission.
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korrespondierende Informationen
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20.08.2007
Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT – Rapid Border Intervention Team)
Mit dieser Verordnung wird ein Mechanismus eingeführt, der für eine begrenzte Dauer eine verstärkte technische und operative Unterstützung in Form von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke, in die Grenzschutzbeamte anderer Mitgliedstaaten einbezogen werden, ermöglichen soll. Diese Einsatzteams werden auf Antrag eines Mitgliedstaats tätig, der aufgrund des Massenzustroms illegaler Einwanderer, die auf dem Seeweg ankommen, einem plötzlichen und außergewöhnlichen Druck ausgesetzt ist.
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EUR-LEX
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11.07.2007
VERORDNUNG (EG) Nr. 863/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 11. Juli 2007
über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten.
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EUR-LEX
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Europäische Kommission verschärft EU-weit Kontrolle von Feuerwaffen

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Europäische Kommission verschärft EU-weit Kontrolle von Feuerwaffen

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Brüssel, 18. November 2015
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Die Europäische Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union erschweren soll.
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Die Europäische Kommission hat heute ein aus mehreren Maßnahmen bestehendes Paket verabschiedet: Damit wird es künftig schwieriger, Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erwerben, in legalem Besitz befindliche Waffen können besser zurückverfolgt werden, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird ausgebaut, und es wird sichergestellt, dass deaktivierte Waffen unbrauchbar gemacht werden. Die heute vorgelegten Vorschläge waren in der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen, ihre Umsetzung wurde angesichts der aktuellen Ereignisse aber stark beschleunigt. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, die Bürger Europas zu schützen und Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern.
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Präsident Juncker erklärte dazu:
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„Die jüngsten Terroranschläge, die sich gegen die Menschen in Europa und ihre Werte richten, wurden über Grenzen hinweg koordiniert. Wir müssen also zusammenarbeiten, um diesen Bedrohungen zu widerstehen. Der heute präsentierte Vorschlag, den Kommissarin Elżbieta Bieńkowska und Kommissar Dimitris Avramopoulos gemeinsam erstellen ließen, wird verhindern helfen, dass Terroristen Waffen in die Hände bekommen. Wir möchten, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden, und die Vorschriften verschärft werden, mit denen deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden sollen. Wir werden demnächst auch einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vorlegen. Es kann und wird nicht toleriert werden, dass sich die organisierte Kriminalität kriegstaugliche Waffen beschafft und damit Handel treibt.“
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Die für Binnenmarkt und Industrie zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska und Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, ergänzten:
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„Die Kommission hat mit dem heute angenommenen Feuerwaffen-Paket bewiesen, dass sie sich mit Entschlossenheit den neuen Gegebenheiten stellt. Wir müssen EU-weit uneinheitliche Vorschriften durch strengere, harmonisierte EU-Standards für Feuerwaffen ersetzen und für einen effizienten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sorgen.“
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Das heute von den Kommissionsmitgliedern angenommene Maßnahmenpaket umfasst die folgenden Punkte:
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Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie zwecks Verschärfung der Kontrollen von Waffenerwerb und -besitz
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Die Kommission hat heute ihre Vorschläge auf den Tisch gelegt. Es geht dabei um eine Änderung der Feuerwaffen-Richtlinie, in der Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land geregelt sind. Die geplante Überarbeitung umfasst in erster Linie folgende Punkte:
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  • Strengere Vorschriften, um halbautomatische Feuerwaffen zu verbieten, die sich unter keinen Umständen – auch nicht wenn sie endgültig deaktiviert wurden – im Besitz von Privatpersonen befinden dürfen;
  • strengere Vorschriften für Online-Waffenkäufe, um den Erwerb von Waffen, wichtigen Bestandteilen oder von Munition über das Internet einzudämmen;
  • EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen im Sinne einer besseren Rückverfolgbarkeit von Waffen;
  • intensiverer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, etwa über Fälle, in denen eine von einer anderen nationalen Behörde erlassene Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe nicht anerkannt wird, und die verpflichtende Vernetzung nationaler Waffenregister;
  • gemeinsame Kriterien für Schreckschusswaffen (z. B. Signal- und Startpistolen), damit diese nicht in voll funktionsfähige Feuerwaffen umgebaut werden können;
  • strengere Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen;
  • strengere Auflagen für Sammler, um das Risiko eines Verkaufs an Kriminelle zu begrenzen.
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Die von der Kommission heute vorgestellten Änderungsvorschläge müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat befürwortet werden.
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Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen

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In dieser Verordnung werden gemeinsame strenge Kriterien dafür festgelegt, wie Waffen von den Mitgliedstaaten zu deaktivieren sind, damit sie für eine weitere Verwendung unbrauchbar werden. Der Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen wird nicht mehr gestattet sein, auch wenn die Waffen deaktiviert sind.
Die Verordnung beruht auf den Deaktivierungskriterien, die von der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) entwickelt wurden. Nachdem die Mitgliedstaaten heute Vormittag in einem Komitologieausschuss ihre Zustimmung zu der geplanten Verordnung erteilt hatten, wurde sie den Mitgliedern der Kommission formal erlassen. Die Verordnung wird unverzüglich im Amtsblatt veröffentlicht und nach drei Monaten in Kraft treten.
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Das heute verabschiedete Maßnahmenpaket für eine verstärkte Kontrolle von Feuerwaffen in der EU beruht auf einer ausführlichen Evaluierung der Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie, die von der Kommission im Vorjahr im Zuge des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) durchgeführt wurde, mit dem sichergestellt werden soll, dass die EU-Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen. Die Kommission wird regelmäßig die in dieser Verordnung festgelegten technischen Spezifikationen überprüfen und aktualisieren, damit bei der Deaktivierung von Feuerwaffen in der Praxis die besten Ergebnisse erzielt werden.
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Ein Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels

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Die Kommission hat nicht nur diese strengeren Vorschriften und Standards verabschiedet, sondern darüber hinaus heute angekündigt, dass sie einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels ausarbeitet. Mit diesem Aktionsplan sollen folgende Probleme angegangen werden:
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  • illegaler Kauf von Waffen auf dem Schwarzmarkt;
  • Kontrolle illegaler Waffen und Sprengstoffe auf dem Binnenmarkt (vor allem aus den Balkanländern und aus ehemaligen Kriegsgebieten);
  • Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
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Der Waffenhandel fällt hauptsächlich in die Zuständigkeit der nationalen Behörden. Da es sich aber eindeutig um eine grenzüberschreitende Problematik handelt, gilt es, die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten besser zu koordinieren und den Import stärker zu kontrollieren. Die Kommission wird – aufbauend auf dem Aktionsplan über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem westlichen Balkan – Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivitäten der Mitgliedstaaten vorschlagen. Der am 7. Dezember stattfindende EU-Westbalkan-Gipfel der Justiz- und Innenminister bietet eine weitere Gelegenheit, über die Fortschritte in Sachen Aktionsplan Bilanz zu ziehen.
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Hintergrund

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Für die Gewährleistung der inneren Sicherheit sind an erster Stelle die Mitgliedstaaten zuständig. Grenzübergreifende Herausforderungen stellen jedoch die Fähigkeit einzelner Länder, im Alleingang zu handeln, auf den Prüfstand, so dass die EU vor der Aufgabe steht, Vertrauensbildung, Zusammenarbeit, Informationsaustausch und ein gemeinsames Vorgehen zu unterstützen.
Gemäß den politischen Leitlinien Präsident Junckers zählt die Sicherheitsagenda zu den Prioritäten dieser Kommission. Die Vorlage der Europäischen Sicherheitsagenda war im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 verbindlich vorgesehen.
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Die Europäische Kommission hat am 28. April 2015 eine Europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015-2020 veröffentlicht, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Sicherheitsbedrohungen zu unterstützen und die gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Computerkriminalität zu intensivieren. Diese Agenda sieht konkrete Instrumente und Maßnahmen vor, auf die bei den gemeinsamen Bemühungen zur Gewährleistung der Sicherheit und im Zuge einer wirksameren Bekämpfung der drei unmittelbarsten Bedrohungen zurückgegriffen werden wird.
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In der Agenda und im Arbeitsprogramm für 2016 kündigte die Kommission an, die bestehenden Rechtsvorschriften 2016 zu überarbeiten, um den Austausch von Informationen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern, die Kennzeichnung zu vereinheitlichen und gemeinsame Standards zur Neutralisierung von Feuerwaffen zu erarbeiten. Angesichts der aktuellen Ereignisse haben wir beschlossen, diese Arbeiten stark zu beschleunigen. Seither wurden bei der Umsetzung der einzelnen Punkte der Agenda beträchtliche Fortschritte erzielt.
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Die heute vorgestellten Initiativen sind eine Ergänzung laufender Arbeiten zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, die den zwischen der EU und dem westlichen Balkan vereinbarten Aktionsplan ebenso umfassen wie die gemeinsame Ermittlungen und die polizeiliche Zusammenarbeit, die 2013 angelaufen sind.
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Weitere Informationen:

Richtlinie:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native
Bericht:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/2/translations/en/renditions/native
Verordnung (Deaktivierung)
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/3/translations/en/renditions/native
Anhänge der Verordnung:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/4/translations/en/renditions/native
Memo/15/6111
Europäische Sicherheitsagenda – Pressemitteilung
Die Europäische Sicherheitsagenda – aktueller Stand
Feuerwaffen-Richtlinie
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Quelle:
Europäische Kommission
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Anmerkung:
Man darf sicher gespannt darauf sein, wie die TTIPer der US-Waffenlobby diese Initiative bewerten.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge/Informationen
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28.04.2015
Europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015-2020
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01.10.2015
Einrichtung eines sogenannten Anti-Terror-Zentrums bei der EU-Polizeiagentur Europol
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Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/6008 –
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Quelle: Deutscher Bundestag

Mauretanien: Spanische Polizisten in Afrika

Mauretanien: Spanische Polizisten in Afrika
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Sie verlassen ihr Land, weil es keine Arbeit mehr gibt, aus Armut. Viele afrikanische Flüchtlinge haben nur ein Ziel: Europa. Was kaum bekannt ist:
Im afrikanischen Mauretanien laufen spanische Polizisten der Guardia Civil Streife mit afrikanischen Polizisten, um Flüchtlinge daran zu hindern, nach Spanien zu gelangen. Das Projekt wird von der EU bezahlt. Bis vor wenigen Jahren kamen jährlich tausende Afrikaner über Mauretanien, die Kanarischen Inseln nach Spanien. Seitdem die spanische Polizei mit Genehmigung der afrikanischen Behörden dort Patrouille läuft und die Küste mit Booten und Hubschraubern absichert, schafft es aber kaum noch einer.
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ARD-Mediathek [7.30 Min]
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korrespondierende Beiträge
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05.05.2014
Zur Entwicklung von Mauretanien
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Faymann bezweifelt Zeitplan für Flüchtlings-Hotspots

Faymann bezweifelt Zeitplan für Flüchtlings-Hotspots
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Optimismus hört sich anders an:
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) bezweifelt, dass die elf Registrierungszentren für Migranten in Italien und Griechenland, sogenannte Hotspots, wie geplant bis Ende November einsatzbereit sind.

„Selbst bis Ende des Jahres bin ich nur dann zuversichtlich, wenn es auch eine zentrale Koordination gibt, wesentlich mehr Mittel, wesentlich mehr Personal“

sagte Faymann im Ö1-Morgenjournal.
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KURIER
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korrespondierende Beiträge
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Flüchtlings-Hotspots an der EU-Außengrenze
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EIN HOTSPOT–KONZEPT ZUR STEUERUNG AUSSERGEWÖHNLICHER MIGRATIONSSTRÖME
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Was ist ein Hotspot?
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Die Europäische Kommission hat in ihrer im Mai vorgestellten Europäischen Agenda für Migration auch sofortige Maßnahmen
vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten, die überproportionalem Migrationsdruck an den EU-Außengrenzen ausgesetzt sind, zu helfen. Als Teil dessen wird ein neues Hotspot-Konzept entwickelt.
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Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die EU-Grenzagentur (Frontex), das Europäische Polizeiamt (Europol) und die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) werden vor Ort mit den Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, den Verpflichtungen des EU-Rechts nachzukommen und rasch die ankommenden Flüchtlinge zu identifizieren, zu registrieren und ihre Fingerabdrücke abzunehmen. Dabei ergänzen sich die Agenturen in ihrer Arbeit.
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Das Hotspot-Konzept wird dazu beitragen, die temporären Umverteilungs-Mechanismen umzusetzen, die die Kommission am 27. Mai und am 9. September vorgeschlagen hat:
Menschen, die ganz klar Anspruch auf internationalen Schutz haben, können von den betroffenen Mitgliedsstaaten an andere
EU-Mitgliedsstaaten umverteilt werden, wo ihr Asylantrag bearbeitet wird.
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Italien und Griechenland sind die ersten beiden Mitgliedstaaten, in denen das Hotspot-Konzept derzeit angewandt wird. Andere
Mitgliedstaaten können das Hotspot-Konzept auf Anfrage ebenfalls nutzen.
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Welche Unterstützung und welche Ressourcen werden zur Verfügung gestellt?
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Die operative Unterstützung, die durch das Hotspot-Konzept gewährt wird, wird sich auf die Registrierung, die Identifizierung, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Befragung der Asylsuchenden konzentrieren sowie auf Rückführungsaktionen. Diejenigen, die Asyl beantragen, werden direkt in ein Asylverfahren weitergeleitet, bei dem die EASO- Unterstützungsteams dabei helfen, dass der Asylantrag so schnell wie möglich bearbeitet wird.
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Für diejenigen, die keinen Schutzanspruch haben, wird Frontex den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Rückführung der irregulären Migranten zu koordinieren. Europol und Eurojust werden die Mitgliedstaaten bei den Ermittlungen unterstützen, um Schleuser – und Schlepper-Netzwerke zu zerschlagen.
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In Italien setzt Frontex derzeit 11 Screening-Experten und 22 Debriefing-Experten ein. Ihre Zahl sowie ihr Einsatzort hängen
von den jeweiligen operationellen Bedürfnissen ab. Frontex wird außerdem 12 Mitarbeiter für Fingerabdrücke abstellen. Im
Hinblick auf Rückführungen prüfen Italien und Frontex, wie die Agentur konkret unterstützen kann. EASO hat 45 Experten, die
in Italien eingesetzt werden können.
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In Griechenland ist Frontex bereits vor Ort präsent im Rahmen der gemeinsamen Operation Poseidon. Frontex setzt 4 Screening-Experten und 8 Debriefing-Experten auf griechischen Inseln ein, sowie 8 Übersetzer, 2 Experten, 2 Erstkontakt-Beamte, 3 Frontex-Unterstützungsbeamte und 4 Teamleiter. EASO hat den griechischen Behörden einen Entwurf für einen Hotspot-Einsatzplan vorgelegt, in dem es vorschlägt, 28 Experten einzusetzen.
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Zusätzlich zu diesen Ressourcen, werden Europol und Eurojust Unterstützung für beide Mitgliedstaaten bereitstellen.
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Wo sind diese Hotspots?
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In Italien koordiniert die regionale Zentrale in Catania (Sizilien) die Arbeit in vier Häfen, die als Hotspot ausgemacht wurden,
namentlich Pozzallo, Porto Empedocle sowie Trapani in Sizilien und Lampedusa. In jedem dieser Hotspots gibt es Einrichtungen
für die Erstaufnahme, deren Kapazität darauf ausgerichtet ist, etwa 1500 Menschen1 für Identifizierung, Registrierung und Fingerabdrücke aufzunehmen. Zwei weitere Aufnahme-Möglichkeiten werden bis Ende des Jahres in Augusta und Taranto2 bereitgestellt sein.
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Die Umsetzung des Hotspot-Konzepts in Griechenland wird in Anlehnung an die bisherigen Erfahrungen in Italien ausgestaltet. Es wird die speziellen geographischen Herausforderungen berücksichtigen, denen sich Griechenland stellen muss, weil die Menschen an unterschiedlichen Orten ankommen. Ein zentraler Hotspot wird in Piraeus eingerichtet werden, wo Asylsuchende verschiedener Ankunftsorte aufgenommen werden.
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Wann werden die Hotspots einsatzbereit sein?
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Am 15. Juli 2015 hat Kommissar Avramopoulos den Mitgliedsstaaten einen Fahrplan für die Umsetzung der Hotspots in Italien und Griechenland zugesandt, der gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten sowie mit Frontex, EASO, Europol und Eurojust entworfen wurde.
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Zwei Hotspots werden schnell einsatzbereit sein. Die Einsatzplanung ist sowohl für Italien wie für Griechenland in der Endphase, einige Ressourcen sind bereits vor Ort.
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1 Pozzallo (300 Plätze), Porto Empedocle (300 Plätze), Trapani (400 Plätze) und Lampedusa (500 Plätze)
2 Augusta (300 Plätze) und Taranto (400 Plätze)
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Quelle:
Europäische Kommission
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30.08.2015
Flüchtlingsregistrierung am Strand ? – Innenminister wollen Hotspots einrichten
Ein Großteil der Flüchtlinge, die in die EU wollen, kommen in Booten in Italien und Griechenland an. Genau dort sollten sie bereits registriert und auf ihren Asylanspruch geprüft werden. Das schlagen die Innenminister dreier reicher EU-Staaten vor.
[…]
N-TV
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Das Millionengeschäft mit den Geisterschiffen

Nach den jüngsten Flüchtlingsdramen auf dem Mittelmeer herrscht Entsetzen. Die Internationale Organisation für Migration teilt mit, Schmugglerbanden würden verstärkt auf große Frachter setzen, um ihre Gewinne zu maximieren.
Das Phänomen der „Geisterschiffe“ im Mittelmeer, die ohne Besatzung und vollgepfercht mit Flüchtlingen ihrem Schicksal überlassen werden, zeigt nach Ansicht der EU-Grenzschutzagentur Frontex einen „neuen Grad der Grausamkeit“.
[…]
SpOnWiWo
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Anmerkung
Ein Beleg verfehlter Außen- und Asylpolitik, welche vornehmlich in Deutschland und Schweden erkennbar wird oder auch die längst prognostizierte Wechselwirkung der grünen Handschrift im Dublin-III Abkommen ?
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 12.02.2015
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Das grausame Geschäft mit Geisterschiffen
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Lampedusa: Flüchtlingspolitik und neues Grenzschutzsystem

Lampedusa: Flüchtlingspolitik und neues Grenzschutzsystem
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Nach dem Flüchtlingsdrama vor Lampedusa wird heftig über die Konsequenzen für die EU-Flüchtlingspolitik diskutiert. Nun will die EU das neue Überwachungssystem Eurosur einführen.
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Mit Hilfe von Satellitentechnik sollen Flüchtlinge im Meer frühzeitig geortet und damit gerettet werden. So könnten auch Katastrophen wie in der vergangenen Woche verhindert werden, heißt es. Kritiker sagen aber, dass die EU damit vor allem ihre Grenzen doch stärker abschotten wollen.
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Mit dem neuen System verfolgt die Europäische Union drei Ziele:
Sie will Schleppern und anderen über Grenzen hinweg tätigen Kriminellen das Handwerk legen, illegale Einwanderung verringern und Flüchtlingen in Seenot helfen.

„Eurosur wird die EU-Behörden mit besseren Instrumenten ausstatten, um schwere Verbrechen wie Drogen- und Menschenhandel zu bekämpfen, und wird auch dazu beitragen, die Rettung von Migranten zu verbessern, die mit kleinen Booten versuchen, europäische Küsten zu erreichen“

erläutert EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström das System.
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follow-up, 20.10.2013
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Tödliche Abschottung: Flüchtlingssterben vor Lampedusa
Auf der Flucht nach Europa haben hunderte Menschen aus Afrika in den vergangenen Tagen ihr Leben verloren. Ertrunken vor der Insel Lampedusa, in Sichtweite Europas.
Wer nach Italien schaut, erkennt:
Europa hat keine Ahnung, wie es mit den wachsenden Flüchtlingsströmen umgehen soll. Und wer nach Tunesien blickt, erkennt, dass sich Afrikas Flüchtlinge davon nicht abhalten lassen.
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Was ist EUROSUR?
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Das Europäische Grenzüberwachungssystem EUROSUR ist ein Programm der Europäischen Union und läuft seit Dezember 2013.
Darin sollen die einzelnen Grenzüberwachungssysteme der Mitgliedsstaaten zusammengeführt werden, um den Informationsaustausch untereinander und mit der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX zu stärken.
Es hat zwei Hauptziele:
  1. Mit Spitzentechnologie soll „illegale Einwanderung“ und grenzüberschreitende Kriminalität verhindert werden. Als Hilfsmittel dienen unter anderem hochauflösende Kameras, Satellitensuchsysteme und Offshore-Sensoren.
  2. EUROSUR soll zudem Flüchtlingen in Seenot helfen.
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Für die Koordinierung der Instrumente zur Überwachung ist die Agentur FRONTEX zuständig. Im Rahmen von EUROSUR werden in den einzelnen Mitgliedsstaaten Koordinierungszentren eingerichtet. 17 Länder starteten ihre Zusammenarbeit für EUROSUR im Dezember 2013. Das deutsche Koordinierungszentrum in Potsdam soll im Dezember 2014 seine Arbeit aufnehmen.
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EUROSUR steht bei Flüchtlingsorganisationen und anderen Institutionen als „Instrument der Abschottungspolitik“ in der Kritik. Eine Untersuchung der Böll-Stiftung weist darauf hin, dass enorm hohe Kosten damit einhergehen können.
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VERORDNUNG (EU) Nr. 1052/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 22. Oktober 2013
zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)
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korrespondierende Beiträge
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10.10.2013
Überwachung per Eurosur: EU kauft Big-Brother-System für das Mittelmeer
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10.10.2013, updated 07.03.2014
Parlament sagt ja zu Überwachungssystem EUROSUR
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