Fracking-Ermöglichungsgesetz voraus !

Fracking-Ermöglichungsgesetz voraus !
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Die große Koalition hat sich auf ein Fracking-Gesetz geeinigt und überlässt den Bundesländern die Entscheidung über die umstrittene Methode zur Erdgasförderung.
Der Kompromissvorschlag sehe vor, dass Probebohrungen nur mit Zustimmung der Landesregierungen erfolgen können, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann am Dienstag.
Sogenanntes unkonventionelles Fracking, das Umweltschützer besonders kritisieren, soll unbefristet verboten werden.
Die Fraktionen von Union und SPD stimmten beide mit großer Mehrheit zu.
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Der Bundestag soll das Fracking-Gesetz bereits am Freitag verabschieden.
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Manager-Magazin
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Fracking wie in den USA soll verboten werden
Thomas Oppermann erklärt die Eckpunkte der Fracking-Einigung in der Koalition. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber und klar geregelt. Zudem nimmt der SPD-Fraktionsvorsitzende u. a. Stellung zum Brexit-Referendum und zur Erbschaftsteuer-Reform.
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Kauder und Laschet zu Fraktionssitzung und Fracking
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Anmerkung
Falls es tatsächlich zu einem entsprechenden Gesetzentwurf kommt, werden m.E. auch Änderungen um Bundesbergbaugesetz (BBergG) vorzunehmen sein, welches u.a. das so genannte bergrechtliche Verfahren regelt [s. u.a. Erteilung der Konzessionen und Zulassungsvoraussetzungen (§ 55 BBergG) – Aufsuchungsarbeiten im Feld nach Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplanes (§§ 50 ff. BBergG) – Grund- und Trinkwasserschutz (§ 48 Abs. 2 BBergG).
Daneben wird auch zu klären sein, welche Akteure in das Betriebsplanverfahren einzubeziehen sind, wann und in welchem Unfang Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben werden und nach welchen Regeln erteilte Aufsuchungserlaubnissen weiterverkauft werden dürfen.
In diesem Zusammenhang werden ganz sicher zahlreiche weiteren Fragen zu klären sein, deren Darstellung nach Verabschiedung des Gesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen uns sicher noch beschäftigen werden.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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01.04.2016
Warnung vor Fracking im Thurgau
Ab April 2016 tritt das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (UNG) des Kantons Thurgau in Kraft. Es erlaubt die weitgehende Nutzung des Untergrunds für die Erkundung von Bodenschätzen sowie Geothermie – auch durch Fracking. Das Gesetz sieht vor, dass die eingesetzten Frac-Fluids vom Regierungsrat genehmigt werden müssen. So soll der Schutz der Gewässer und des Trinkwassers gewähr­leistet werden. Der BUND Konstanz hat da Bedenken.
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seemoz
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30.03.2016
Fracking-Gesetz: Weiter warten auf den Bodensee-Schutz
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16.06.2015
Was Abgeordnete zu Fracking denken
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09.06.2015
Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz
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15.12.2014
Münchhausen-Check: Wie streng ist das „strengste Fracking-Gesetz der Welt“?
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21.11.2014
Widerstand in der Union gegen Fracking-Gesetz
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04.06.2014
Berlin treibt Gesetz für umstrittene Gasförderung voran
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