Schweiz zieht nach 24 Jahren EU-Beitrittsgesuch zurück
Veröffentlicht: 15. Juni 2016 Abgelegt unter: EU Beitrittsdiskussion Hinterlasse einen Kommentar.
Schweiz zieht nach 24 Jahren EU-Beitrittsgesuch zurück
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Der Ständerat hat am Mittwoch mit 27 zu 13 Stimmen und zwei Enthaltungen einer Motion von SVP-Nationalrat Lukas Reimann zugestimmt, die den Bundesrat auffordert, das EU-Beitrittsgesuch von 1992 zurückzuziehen.
Der Nationalrat hatte bereits im März in diesem Sinne entschieden, mit 126 zu 46 Stimmen bei 18 Enthaltungen.
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Wie zieht man 24-jähriges Beitrittsgesuch zurück, das in einem Brüsseler Keller in einem Archiv lagert?
Der Bundesrat werde der EU mitteilen, das Gesuch sei «als zurückgezogen zu betrachten», sagte Aussenminister Didier Burkhalter.
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NZZ
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Anmerkung
Auch wenn es sich im vorliegenden Fall nur um eine juristische Formalie handeln mag, so kommt diese Entscheidung zu richtigen Zeitpunkt. 🙂
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Ihr Oeconomicus
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Die neueste Nummer: EU-Beitritt – ohne Volksabstimmung!
Veröffentlicht: 2. November 2013 Abgelegt unter: EU Beitrittsdiskussion | Tags: EU-Beitritt, EU-Gesetze, EuGH, Volksabstimmung - Plebiszit - Bürgerreferendum 6 KommentareAls gutgläubiger Schweizer Bürger könnte man denken: „Das ist doch unmöglich!“
Entspricht diese Wahrnehmung aber wirklich der politischen Realität in unserem Land?
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Jahr für Jahr schließt der Bundesrat bilaterale Verträge mit der EU ab, die nur in äußerst seltenen Fällen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.
Mit jedem dieser bilateralen Verträge wurden auch Schweizer Gesetze der EU angepasst, sodass heute bereits 40% der seit 1990 revidierten Gesetze EU-konform sind.
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Nun fordert die EU, dass bei Abschluss eines bilateralen Vertrages automatisch alle diesen Vertrag betreffenden EU-Gesetze von der Schweiz übernommen werden müssen. Als gerichtliche Instanz darüber ist der Europäische Gerichtshof gesetzt und nicht mehr das Schweizer Recht oder Schweizer Richter. Jeder neue bilaterale Vertrag bedeutet daher die automatische Übernahme von EU-Recht und ist somit jedes Mal ein Schritt mehr zum EU-Beitritt. Der Bundesrat will diesen EU-Forderungen nachgeben, ein entsprechendes Abkommen ist bereits in Ausarbeitung.
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Ob dieses dem Schweizer Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt werden wird, ist gar nicht so selbstverständlich. Da es nicht direkt eine Änderung der Bundesverfassung erfordert, kann mit der Begründung, dies sei ein kündbares Abkommen, ein Volksentscheid umgangen werden.
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Sorgen wir dafür, dass dies nicht geschieht, indem wir dieses undemokratische Vorgehen aufdecken und die Parlamentarier auffordern, für solche Abkommen einen Volksentscheid zu verlangen!
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Soll die Schweiz mittelfristig der Europäischen Union beitreten?
pro’s und con’s
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Nein zum EU-Beitritt der Schweiz
Ein EU-Beitritt würde dem Schweizer Volk enorme Nachteile bringen, insbesondere Demokratieabbau, Verlust des Selbstbestimmungsrechtes, wirtschaftliche Verschlechterung, erhöhte Arbeitslosigkeit, Wohlstandsabbau, Verlust von bürgerlichen Freiheiten, Einschränkung der politischen Rechte von Gemeinden, Kantonen und Bund, sowie fremde Gerichtsbarkeit. Bisher vermochten keine Argumente der Befürworter diese gewaltigen Nachteile wegzuwischen. Nicht zu vergessen, der EU-Vertrag ist unkündbar!
Angesichts der Gefahren für Selbstbestimmungsrecht und Freiheit durch Befürwortung und Verharmlosung des EU-Beitritts von Medien und wesentlichen Kräften in Wirtschaft, Kultur und Politik, ist Widerstand des Volkes gegen die classe politique nötig wie ehemals in der Geschichte der Schweiz. Das Nein zum EU-Beitritt ist Kampf um Freiheit und Wohlstand.
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Einige bedeutendere Nachteile sind nachfolgend aufgeführt:
• Hohe Arbeitslosigkeit (EU-Durchschnitt>12%) • Erhöhung der Schuld und Hypothekarzinsen • Preisdruck auf die Schweizer Bauindustrie • Preisdruck auf den Schweizer Immobilienmarkt • Aufzwingung von EU-Landwirtschaftsbestimmungen • Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit • Allgemein niedrigere Löhne • EU-Subventions-Missbrauch und Korruption • Zwang zum EU Handels-Protektionismus • Aufgabe des Schweizer Frankens • Erhöhte Kosten und Steuern für Industrie • Steigung der Mietzinse • Erhöhung der Steuern • Senkung des Wohlstandes • Abbau der Schweizer Umweltschutzgesetze • Preisgabe der Lex Friedrich • Steigung der Ausländerzahlen • Schwächung der Sozialleistungen • Abbau des Konsumentschutzes • Aufzwingung von schlechteren EU-Lebensmittelgesetzen |
• Vermehrung von staatlicher Bürokratie • Vermehrung der Gesetze • Vermehrung der Polizeigewalt • Aufgabe der Neutralität • Einschränkungen der Freiheitsrechte • Verlust des Rechts auf private Waffen • Verlust von Volksrechten (Initiative, Referendum) • Einmischung der EU in Schweizer Politik • Kompetenz-Verluste von National- und Ständerat • Kompetenz-Verluste der Kantone • Verlust der Schweizer Gerichtshoheit • Verzicht auf eigene Wirtschaftspolitik • Verzicht auf eigene Geldpolitik • Verzicht auf eigene Sozialpolitik • EU-Einmischung in die Schweizer Verkehrspolitik • Zwang zur Gewährung von Wahlrechten an EU-Ausländer |
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ergänzende Informationen
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21. August 2ß13:
Der Bundesrat über die künftige Beziehung zur EU
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11. Oktober 2013:
Grünes Licht für Verhandlungen mit der EU
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17. Oktober 2013:
Bundesrat warnt vor EU-US-Freihandelsabkommen