Präzisierungen zum Basel-III-Regelwerk

Offenbar beteiligt sich die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) nun nicht mehr verdeckt an der “Produktion von Nebelkerzen”, sondern scheint sich beim Basel-III-Regelwerk auf die Seite der Lobby-Armeen der Finanzwirtschaft geschlagen zu haben.

Dass diese Sichtweise selbst von unseren Qualitätsmedien dem einfachen Volk verkauft wird, könnte ein Hinweis darauf sein, wie sicher sich die selbstgefällige Zockerbande hinsichtlich der Umsetzung fühlen muss.
Obgleich Markus Frühauf in dem zitierten FAZ-Aufsatz versucht hat, den Finger in die Wunde zu legen, entbehrt seine Kritik einer schonungslosen Offenlegung von “fair-value-Bewertungen” nach den IAS/IFRS-Standards, als auch eines noch deutlicheren Hinweises darauf, dass die Leverage-Ratio keinesfalls als klar definierte Größe zu betrachten ist.
Der Knackpunkt hierbei ist u.a. eine mögliche Konvertierung des Bilanzstandards von IAS/IFRS zu US-GAAP, wie bereits bei Credit Suisse und UBS geschehen.
Bezogen auf die Bilanz der Deutschen Bank könnte ein solcher Wechsel einen Unterschied von geschätzten € 750 Mrd. ausmachen, womit die Aussagekraft von Vergleichen der Leverage-Ratio zwischen international tätigen Großbanken hinreichend deutlich wird.

Es ist zu befürchten, dass Bankenaufsicht und -Stresstest nunmehr zur Farce werden (vgl. mit meinen kritischen Erläuterungen vom 9. Jan. 2014).

Bereits in 2006, also vor Einführung der Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel II) kam zu den verabschiedeten Auflagen (auch unter dem Begriff 3-Säulen-Modell -Mindestkapitalanforderungen, Bankenaufsichtlicher Überwachungsprozess, Erweiterte Offenlegung- bekannt) erhebliche Kritik auf, welche sich leider mit Ausbruch der Finanzkrise weitgehend bestätigte.

So äusserte sich damals Prof. Dr. Jürgen Singer (Institut für Handel und Banken (IHB), Universität Leipzig)
Auszug:

„Die deutschen Kreditinstitute beschäftigen sich seit mehreren Jahren intensiv mit Basel II und der institutsinternen Umsetzung. Nicht nur Teams aus verschiedenen Abteilungen befassten sich in lang dauernden Gremiensitzungen mit Basel II, in großem Umfang wurden externe Dienstleister (Beratungsunternehmen oder Software-Häuser) in die Umsetzung oder in die Entwicklung eines eigenen Ansatzes eingeschaltet. Basel II lässt sich salopp formuliert als hoch lukrative ABM der Beratungsbranche bezeichnen.

Das Basel-II-Konzept verfolgt lobenswerte Zielsetzungen:

Das Adressenausfallrisiko soll genauer berücksichtigt werden, die Risikoprämie soll mehr als zuvor nach der Situation des Kreditnehmers berechnet werden, Quersubventionen sollen abgebaut werden, ein ruinöser Wettbewerb wie in der Vergangenheit erscheint vermeidbar, Bestandsrisiken sind zu vermindern. Letztlich sinkt auch die Wahrscheinlichkeit von Systemrisiken, wie sie beispielsweise durch die Finanzierung der japanischen Bubble Economy entstanden sind.

Ob diese angestrebte, risikoärmere Welt realisiert werden kann, ist aber zweifelhaft. Leider geben manche Indizien aus den Kreditabteilungen zu denken:

  • Risikoprämien werden nicht in der erforderlichen Höhe eingefordert, da ansonsten Kreditgeschäfte verloren gehen, so die bereits vor Jahren geäußerte Befürchtung von Priewasser;
  • Die Kreditstandards werden gesenkt, um eine bessere Wettbewerbsfähigkeit zu erlangen;
  • Sicherheiten werden hoch eingestuft, um unter die Bagatellgrenze des §18 KWG zu fallen;
  • Immobilien werden hoch bewertet, um eine niedrige Eigenkapitalbindung durch die Einstufung als Realkredit zu erreichen und
  • Mitarbeiter kennen inzwischen die Ansatzpunkte der Ratingverfahren, um eine bessere Ratingeinstufung zu erhalten und damit die Rechtfertigung für das erforderliche Kreditvotum zu erreichen. Um ihre Zeitvorgaben zu erfüllen, werden die Ermessensspielräume ausgenutzt, denn ansonsten sind Bonus, Arbeitsplatz oder Karriereplanung gefährdet.

Die Ursachen für diese Entwicklung liegen in dem nachvollziehbaren Bestreben, Volumen zu erhalten und Erträge zu generieren.
Manche Institute, die sich vor einigen Jahren aus dem Firmenkreditgeschäft „verabschiedet“ hatten, kommen heute auf diesen Markt zurück und akquirieren über den Preis sowie über die Anforderungen an die Bonität.
Der steigende Wettbewerb erzwingt dann das Abgehen von dem Basel-II-Konzept, will man nicht Kunden und Volumen an Wettbewerber verlieren.

Ob in den USA Basel II eingeführt wird, ist ohnehin fraglich. Erste Anzeichen für das Aufschieben sind bereits erkennbar, da große Institute inzwischen Einwände geltend machen und negative Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit befürchten. Sollte in absehbarer Zeit die US-Konjunktur absinken, wofür die Indizien Immobilienblase, ausufernde Konsumentenverschuldung sowie Haushalts- und Handelsbilanzdefizit sprechen, dann dürften manche US-Banken in Schwierigkeiten kommen.

Basel II würde, sollte es eingeführt und stringent umgesetzt werden, zu einem neuerlichen Credit Crunch beziehungsweise Credit Squeezing wie bereits Anfang der neunziger Jahre führen.
Um die Konjunktur zu stützen wird vermutlich das Regulierungswerk Basel II in dieser Situation bis auf weiteres verschoben werden. Weitere Problempotenziale sind in dem ausufernden Derivategeschäft oder in der Hedgefonds- beziehungsweise Private Equity-Manie zu vermuten.

Wenn europäische Banken dann die ungleiche Wettbewerbssituation beklagen, dürfte auch in Europa Basel II ausgesetzt oder der vorgesehene Einführungstermin gestrichen werden. Die Jubelarien über Basel II erinnern fatal an die Euphorie und das Hosiannah bei der Einführung von Basel I.
Die hochgesteckten Erwartungen über 
Basel I erfüllten sich nur teilweise, weshalb dann Basel II angedacht worden ist.

Wenn der Präsident der BaFin inzwischen über Basel III und IV laut philosophiert, so gibt dies Anlass zu Befürchtungen:

Müssen sich die deutschen Kreditinstitute dauerhaft vor allem mit Basel-Konzepten herumquälen?
Gibt es dann Basel unendlich? – Basel V, VI, VII, VIII, IX…..!“

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Wie wir gerade leidvoll erfahren müssen, haben sich die damaligen Befürchtungen von Prof. Singer mehr als bestätigt!
Eigentlich sollte an dieser Stelle erneut die leider rhetorische Frage erhoben werden, wann wir die Spielcasinos der Zocker endgültig schließen, uns deren Lobby-Armeen entledigen und die Polit-Aufseher in den Wellness-Oasen der GULAG-Hotelgruppe unterbringen?

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Auf die Mittäterschaft der Statistikbehörden beim Abrauchen von Propaganda-Nebel soll an der Stelle nicht separat eingegangen werden, diesen Job hat dankenswerterweise bereits Heiner Flassbeck in seinem aktuellen Kommentar übernommen …

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Ihr Oeconomicus

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Link-Empfehlungen

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Basel II

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Capital Requirements Directive („Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen“)

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Basel III-Publikationen des Basel Committee on Banking Supervision

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Lobby-Erfolg für Banken – Aufseher weichen Regeln auf

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Leverage Ratio ist alles andere als simpel

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Dokumenten-Sammlung zu Basel III

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Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen

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Zahl der säumigen Schuldner steigt an (u.a. mit Bewertungen von Prof. Wilhelm Hankel)

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Die Europäische Bankenunion

Welche Gemeinschaftssysteme sind zusätzlich notwendig?

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Im Mai 2013 wurde die Umsetzung von Basel III im Bundestag beschlossen. In einer Expertenanhörung in Frankfurt diskutieren Jörg Asmussen (EZB), Ludger Gooßens (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) und Thomas Losse-Müller (Finanzministerium Schleswig-Holstein) den weiteren Regulierungsbedarf im Bankensektor.
Es moderiert Priska Hinz (MdB Bündnis 90/Die Grünen).
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Finanzmärkte:

Britische Banken brauchen Milliarden mehr Eigenkapital

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Die britische Notenbank sieht einen Finanzbedarf von 25 Milliarden Pfund bei den Banken des Landes. Grund sind strengere Vorgaben für das Risikokapital der Institute.
[..]
Die Zeit

Basel III – Kniefall vor der Bankenlobby

Zitat zum Tage

“Nur wenn man oben steht, kann man die Sachen recht übersehen
und jegliches erblicken,
nicht wenn man von unten herauf durch eine dürftige Öffnung geschaut hat.“

Lithographie: Friedrich Hegel mit Studenten

Bildrechte: gemeinfrei, Urheber: F. Kugler

Jetzt raten Sie doch mal, an welcher Stelle ‚goldige Banken
und politische SchwergeWICHTE stehen könnten
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Basel III – Kniefall vor der Bankenlobby

Die Politik kapituliert vor den Banken, die Vorschriften zur Krisenvorsorge für Banken nach Basel III werden aufgeweicht. Die Risiken im globalen Finanzsystem nehmen so weiter zu.
[…]
Ursprünglich hätten sich 2009 global operierende Banken bis 2015 insgesamt 1,8 Billionen Euro zur Liquiditätsvorsorge beschaffen müssen. Doch das wäre schwierig gewesen und außerdem schlecht für das Geschäft. Etwas anderes als eine Aufweichung der Leitlinien zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Banken in Krisenszenarien war deshalb aus Basel nicht zu erwarten. Dennoch sorgte die Nachricht für hohe Kursaufschläge bei den Aktien von großen und eigentlich hoffnungslos unterkapitalisierten europäischen Banken. Offenbar hatten einige Börsianer die Durchsetzungskraft der Regulierungsbehörden bis zuletzt überschätzt.
Fünf Jahre nach Ausbruch der von den internationalen Großbanken mit verursachten Finanzkrise sitzen die Herren des Geldes fester im Sattel denn je.
Die Politik hatte zwar etwas anderes versprochen. Schluss sollte sein mit den Privilegien und volkswirtschaftlich schädlichen Zockereien, deren Gewinne in die Taschen einer Bankenaristokratie fließen, deren Verluste aber die Steuerzahler zu schultern haben. Doch im Kern geändert hat sich nichts.
[…]
WIWO
+
Anmerkung
In diesem Zusammenhang sollten wir uns an die Tage nach der Lehman-Pleite erinnern.
Zur Vermeidung des sofortigen Bankrotts aller Banken wurde deren Insolvenzordnung geändert, indem man den Insolvenzgrund der Überschuldung faktisch abgeschafft hat – die Änderung wurde zwar zeitlich befristet, aber seither regelmäßig verlängert.
An der Insolvenzsituation der Banken hat sich trotz teilweiser Auslagerung in Bad-Banks nichts geändert. Spätestens ab 2020 wird uns aus dieser Ecke eisiger Wind ins Gesicht wehen.

Ihr Oeconomicus


Solvabilitätsverordnung – SolvV

Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
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SolvV

Ausfertigungsdatum: 14.12.2006

Vollzitat:

„Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2796) geändert worden ist“

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2012 I 2796

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 177 S. 1) und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 177 S. 201).
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2007 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 339 Abs. 21 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
     Umsetzung der
       EGRL 48/2006            (CELEX Nr: 306L0048)
       EGRL 49/2006            (CELEX Nr: 306L0049) +++)

 

Eingangsformel

Das Bundesministerium der Finanzen verordnet

auf Grund des § 1a Abs. 9 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) eingefügt worden ist,
auf Grund des § 10 Abs. 1 Satz 9 und 11, auch in Verbindung mit Abs. 1e Satz 2, des Kreditwesengesetzes, § 10 Abs. 1 neu gefasst und § 10 Abs. 1e eingefügt durch Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b und f des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606),
auf Grund des § 10 Abs. 9 Satz 6 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe u Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) eingefügt worden ist, und
auf Grund des § 10a Abs. 9 Satz 1 und 3, auch in Verbindung mit § 26a Abs. 1 Satz 3, des Kreditwesengesetzes, § 10a Abs. 9 neu gefasst und § 26a eingefügt durch Artikel 1 Nr. 13 und 35 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606)

jeweils im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute:

 

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Angemessenheit der Eigenmittel eines Instituts
§ 3 Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel
§ 4 Anrechnungspflichtige Positionen, Schuldnergesamtheit
§ 5 Auf fremde Währung lautende Positionen
§ 6 Meldungen zur Eigenmittelausstattung
§ 7 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen
Teil 2
Adressrisiken
§ 8 Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken
Kapitel 1
Risikopositionen
§ 9 Adressenausfallrisikopositionen
§ 10 Bilanzielle Adressenausfallrisikopositionen
§ 11 Derivative Adressenausfallrisikopositionen
§ 12 Aufrechnungspositionen
§ 13 Außerbilanzielle Adressenausfallrisikopositionen
§ 14 Vorleistungsrisikopositionen
§ 15 Abwicklungsrisikopositionen
§ 16 Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken
Kapitel 2
Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen und Adressenausfallrisikopositionen aus nichtderivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen sowie aus sonstigen Pensions-, Darlehens- oder vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren
§ 17 Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen und Adressenausfallrisikopositionen aus nichtderivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen sowie aus sonstigen Pensions-, Darlehens- oder vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren
§ 18 Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
§ 19 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand
§ 20 Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands
§ 21 Marktbewerteter Anspruch aus einem Derivat
§ 22 Für den Wiedereindeckungsaufwand maßgebliche Laufzeit
§ 23 Laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
Kapitel 3
Kreditrisiko-Standardansatz
§ 24 Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte
§ 25 Zuordnung von KSA-Positionen zu KSA-Forderungsklassen
Abschnitt 1
KSA-Risikogewichte
§ 26 KSA-Risikogewicht für Zentralregierungen
§ 27 KSA-Risikogewicht für Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
§ 28 KSA-Risikogewicht für sonstige öffentliche Stellen
§ 29 KSA-Risikogewicht für multilaterale Entwicklungsbanken
§ 30 KSA-Risikogewicht für internationale Organisationen
§ 31 KSA-Risikogewicht für Institute
§ 32 KSA-Risikogewicht für von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
§ 33 KSA-Risikogewicht für Unternehmen
§ 34 KSA-Risikogewicht für das Mengengeschäft
§ 35 KSA-Risikogewicht für durch Immobilien besicherte Positionen
§ 36 KSA-Risikogewicht für Investmentanteile
§ 37 KSA-Risikogewicht für Beteiligungen
§ 38 KSA-Risikogewicht für sonstige Positionen
§ 39 KSA-Risikogewicht für überfällige Positionen
§ 40 Berücksichtigung von Gewährleistungen, Lebensversicherungen und finanziellen Sicherheiten mit ihrem KSA-Risikogewicht
Abschnitt 2
Verwendung von externen Bonitätsbeurteilungen und Länderklassifizierungen
§ 41 Benennung anerkannter Ratingagenturen und Exportversicherungsagenturen
§ 42 Verwendung von Bonitätsbeurteilungen und Länderklassifizierungen
§ 43 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung
§ 44 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer beurteilten KSA-Position
§ 45 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer unbeurteilten KSA-Position
§ 46 Verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen
§ 47 Verwendungsfähige Länderklassifizierungen von Exportversicherungsagenturen
Abschnitt 3
KSA-Positionswert
§ 48 KSA-Positionswert
§ 49 KSA-Bemessungsgrundlage
§ 50 KSA-Konversionsfaktor
§ 51 Unmittelbar kündbare Kreditlinie
Abschnitt 4
Anerkennung von Ratingagenturen und Zuordnung von Bonitätsbeurteilungskategorien zu Bonitätsstufen
§ 52 Anerkennung von Ratingagenturen
§ 53 Voraussetzungen für die Anerkennung von Ratingagenturen
§ 54 Zuordnung von Bonitätsbeurteilungskategorien zu Bonitätsstufen
Kapitel 4
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRBA)
Abschnitt 1
Grundlagen des IRBA
§ 55 Struktur des IRBA
Abschnitt 2
Nutzung des IRBA
Unterabschnitt 1
Nutzungsvoraussetzungen
§ 56 Nutzungsvoraussetzungen für den IRBA
§ 57 Verwendung des IRBA durch Institutsgruppen oder Finanzholding-Gruppen
Unterabschnitt 2
Zulassung zum IRBA
§ 58 IRBA-Zulassung
§ 59 IRBA-Zulassungsantrag
Titel 1
Definition und Eignung von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen
§ 60 Definition von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen im IRBA
§ 61 Eignung von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen
§ 62 Eignungsprüfung
§ 63 Verwendungs- und Erfahrungsanforderungen für Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle
Titel 2
Anwendbarkeit des IRBA
§ 64 Eintrittsschwelle
§ 65 Aufsichtlicher Referenzpunkt
§ 66 Austrittsschwelle
§ 67 Abdeckungsgrad
§ 68 Neugeschäft, ausnahmefähiges Bestandsgeschäft, zu berücksichtigendes Bestandsgeschäft
§ 69 Auslaufende Geschäftsbereiche
§ 70 Zeitlich unbeschränkte Ausnahme von der Anwendung des IRBA
Abschnitt 3
Risikogewichtete IRBA-Positionswerte
§ 71 IRBA-Positionen
§ 72 Ermittlung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte
Unterabschnitt 1
IRBA-Forderungsklassen
§ 73 Zuordnung einer IRBA-Position zu einer IRBA-Forderungsklasse
§ 74 IRBA-Forderungsklasse Zentralregierungen
§ 75 IRBA-Forderungsklasse Institute
§ 76 IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft
§ 77 Unterklassen des Mengengeschäfts
§ 78 IRBA-Forderungsklasse Beteiligungen
§ 79 IRBA-Forderungsklasse Verbriefungen
§ 80 IRBA-Forderungsklasse Unternehmen
§ 81 Spezialfinanzierungen
§ 82 Forderungsklasse sonstige kreditunabhängige Aktiva
§ 83 Zuordnung von Investmentanteilen zu Forderungsklassen
Unterabschnitt 2
Ermittlung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte
§ 84 Übersicht über die risikogewichteten IRBA-Positionswerte
Unterabschnitt 3
Ermittlung des IRBA-Risikogewichts
§ 85 Ermittlung des IRBA-Risikogewichts
Titel 1
Ermittlung des ausfallwahrscheinlichkeitsbasierten IRBA-Risikogewichts
§ 86 Ausfallwahrscheinlichkeitsbasiertes IRBA-Risikogewicht
Titel 2
Ermittlung der bedingten Ausfallwahrscheinlichkeit
§ 87 Bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit
§ 88 Prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit
§ 89 Ermittlung der Korrelation mit dem ökonomischen Faktor
§ 90 Aufsichtliche Parameter für die Ermittlung der Korrelationen
§ 91 Korrelationsabschlag für kleine oder mittlere Unternehmen
Titel 3
Ermittlung der prognostizierten Verlustquote bei Ausfall
§ 92 Prognostizierte Verlustquote bei Ausfall
§ 93 Aufsichtliche Verlustquote bei Ausfall
§ 94 Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten in der aufsichtlichen Verlustquote bei Ausfall
Titel 4</td>
Ermittlung des IRBA-Restlaufzeitkorrekturfaktors
§ 95 IRBA-Restlaufzeitkorrekturfaktor
§ 96 Maßgebliche Restlaufzeit
Titel 5
Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen
§ 97 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen
Titel 6
Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen
§ 98 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen
Unterabschnitt 4
Bestimmung des IRBA-Positionswertes
§ 99 IRBA-Positionswert
§ 100 IRBA-Bemessungsgrundlage
§ 101 Ermittlung des IRBA-Konversionsfaktors
§ 102 IRBA-Nettobeteiligungsposition und Beteiligungsanteile
§ 103 IRBA-Nettobeteiligungsbemessungsgrundlage
Abschnitt 4
Wertberichtigungsvergleich und erwarteter Verlustbetrag
§ 104 Erwarteter Verlustbetrag
§ 105 Wertberichtigungsvergleich
Abschnitt 5
Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA
§ 106 Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA
Unterabschnitt 1
Ratingsysteme
§ 107 Ratingsysteme
§ 108 Anwendungsbereich eines Ratingsystems
Titel 1
Aufbau von Ratingsystemen
§ 109 Unmittelbare Schätzung von Risikoparametern
§ 110 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
§ 111 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 2
Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools
§ 112 Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools
Titel 3
Zuordnung von IRBA-Positionen
§ 113 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
§ 114 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
§ 115 Anpassungen
Titel 4
Integrität des Zuordnungsprozesses
§ 116 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
§ 117 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 5
Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren in Ratingsystemen
§ 118 Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren in Ratingsystemen
Titel 6
Dokumentation von Ratingsystemen
§ 119 Dokumentation von Ratingsystemen
Titel 7
Erhebung und Verwendung von Daten
§ 120 Anforderungen für alle IRBA-Positionen
§ 121 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
§ 122 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 8
Verwendung von Stresstests bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kapitalausstattung
§ 123 Verwendung von Stresstests bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kapitalausstattung
Unterabschnitt 2
Risikoquantifizierung
§ 124 Vorgaben zur Schätzung der Risikoparameter
Titel 1
Begriffsbestimmungen
§ 125 Ausfall
§ 126 Verlust
§ 127 Selbstgeschätzte erwartete Verlustrate
Titel 2
Übergreifende Anforderungen für Schätzungen
§ 128 Übergreifende Anforderungen für alle Schätzungen
Titel 3
Spezifische Anforderungen für die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit
§ 129 Anforderungen für alle IRBA-Positionen
§ 130 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen
§ 131 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 4
Spezifische Anforderungen für eigene Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall
§ 132 Anforderungen für alle IRBA-Positionen
§ 133 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen
§ 134 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 5
Spezielle Anforderungen für eigene Schätzungen des IRBA-Konversionsfaktors
§ 135 Anforderungen für alle IRBA-Positionen
§ 136 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen
§ 137 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft
Titel 6
Mindestanforderungen für die Einschätzung der Auswirkungen von Garantien und Kreditderivaten
§ 138 Anforderungen für IRBA-Positionen, für die selbstgeschätzte Verlustquoten bei Ausfall verwendet werden
§ 139 Berücksichtigungsfähige Garantiegeber und Garantien
§ 140 Anpassungskriterien
§ 141 Kreditderivate
Titel 7
Mindestanforderungen für angekaufte Forderungen
§ 142 Rechtssicherheit
§ 143 Überwachungssysteme
§ 144 Bearbeitungssysteme
§ 145 Systeme zur Überwachung von Sicherheiten, Kreditverfügbarkeit und Zahlungen
§ 146 Übereinstimmung mit den institutsinternen Grundsätzen und Verfahren
Unterabschnitt 3
Validierung eigener Schätzungen
§ 147 Validierung eigener Schätzungen
Unterabschnitt 4
Berechnung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte für modellgesteuerte IRBA-Beteiligungsportfolien
§ 148 Risikoquantifizierung
§ 149 Risikosteuerungsprozess und -regelungen
§ 150 Validierung und Dokumentation
Unterabschnitt 5
Unternehmensführung und -aufsicht
§ 151 Unternehmensführung
§ 152 Adressrisikoüberwachung
§ 153 Interne Revision
Kapitel 5
Kreditrisikominderungstechniken
Abschnitt 1
Sicherungsinstrumente
§ 154 Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente
Unterabschnitt 1
Berücksichtigungsfähige Sicherheiten
Titel 1
Finanzielle Sicherheiten
§ 155 Allgemein berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
§ 156 Nur mit ihrem schwankungsbereinigten Wert berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
§ 157 Berücksichtigungsfähige Handelsbuchsicherheiten
Titel 2
Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheiten
§ 158 Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheit
§ 159 Grundpfandrechtliche IRBA-Sicherheit
§ 160 Berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherungsabtretung von Forderungen
§ 161 Berücksichtigungsfähige sonstige IRBA-Sachsicherheit
Unterabschnitt 2
Berücksichtigungsfähige Gewährleistungen
§ 162 Berücksichtigungsfähige Gewährleistung
§ 163 Berücksichtigungsfähiger Gewährleistungsgeber
Titel 1
Garantien und Kreditderivate
§ 164 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantie
§ 165 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähiges Kreditderivat
§ 166 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantien und Kreditderivate für die Behandlung gemäß § 86 Abs. 3
§ 167 Position, für die ein Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist
§ 168 Position, für die ein nth-to-default-Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist
Titel 2
Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige sonstige Ansprüche sowie Lebensversicherungen
§ 169 Bareinlage bei einem Drittinstitut
§ 170 Lebensversicherung
§ 171 Schuldverschreibungen, die auf Verlangen vom emittierenden Drittinstitut zurückerworben werden müssen
§ 171a Zahlungszusagen für den Restwert von Leasinggegenständen
Abschnitt 2
Mindestanforderungen an Kreditrisikominderungstechniken
§ 172 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
§ 173 Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten
§ 174 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung von IRBA-Sicherungsabtretungen von Forderungen
§ 175 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung sonstiger IRBA-Sachsicherheiten
§ 176 Mindestanforderungen für die Behandlung von Leasingforderungen als durch den Leasinggegenstand besichert
§ 177 Mindestanforderungen für Gewährleistungen
§ 178 Mindestanforderungen für Kreditderivate
Abschnitt 3
Berechnung der Kreditrisikominderungseffekte
§ 179 Durch ein Sicherungsinstrument besicherte Position
§ 180 Methodenwahl für finanzielle Sicherheiten
§ 181 Institutsinterne Sicherungsgeschäfte
§ 182 Für Absicherungszwecke zu berücksichtigende Restlaufzeit von Adressenausfallrisikopositionen und Sicherungsinstrumenten
§ 183 Für ein Sicherungsinstrument laufzeitgeeignete Position
§ 184 Bei Laufzeitunterschreitung berücksichtigungsfähiges Sicherungsinstrument
Unterabschnitt 1
Einfache Methode für finanzielle Sicherheiten
§ 185 Besicherungswirkung der einfachen Methode
Unterabschnitt 2
Umfassende Methode für finanzielle Sicherheiten
Titel 1
Anrechnungsverfahren
§ 186 Laufzeitanpassungsfaktor für ein Sicherungsinstrument
§ 187 Schwankungsbereinigter Wert für finanzielle Sicherheiten
§ 188 Wertschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Adressenausfallrisikopositionen
§ 189 Währungsschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen
§ 190 Entscheidung für die Verwendung selbstgeschätzter Schwankungsfaktoren
§ 191 Ausnahmeregelung für Pensions-, Darlehens- oder vergleichbare Geschäfte über Wertpapiere
Titel 2
Aufsichtlich vorgegebene Wertschwankungsfaktoren
§ 192 Vorgegebener Wertschwankungsfaktor
§ 193 Zugrunde zu legende Liquidationsdauer
§ 194 Anpassungsfaktor für nichttägliche Neubewertung
§ 195 Vorgegebener Währungsschwankungsfaktor
Titel 3
Selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren
§ 196 Selbstgeschätzter Schwankungsfaktor
§ 197 Anpassungsfaktor für selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren an die verwendete Liquidationsdauer
§ 198 Geeignetes Verfahren für die Schätzung von Schwankungsfaktoren
Titel 4
Modellbasierte Schwankungszuschläge
§ 199 Entscheidung für die Verwendung modellbasierter Schwankungszuschläge
§ 200 Geeignetes Modell zur Ermittlung modellbasierter Schwankungszuschläge
§ 201 Qualitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen
§ 202 Quantitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen
§ 203 Modellbasierter Schwankungszuschlag
Unterabschnitt 3
Anrechnungsverfahren für Gewährleistungen
§ 204 Inkongruenzenbereinigter Betrag einer Gewährleistung
§ 205 Betrag einer berücksichtigungsfähigen Gewährleistung
Abschnitt 4
Aufrechnungsvereinbarungen
Unterabschnitt 1
Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen
§ 206 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen
§ 207 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über Derivate
§ 208 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über wechselseitige Geldforderungen und -schulden
§ 209 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
§ 210 Berücksichtigungsfähige produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarung
Unterabschnitt 2
Nettobemessungsgrundlagen für Aufrechnungsvereinbarungen
§ 211 Nettobemessungsgrundlage für Derivate
§ 212 Nettobemessungsgrundlage für Geldforderungen und -schulden
§ 213 Laufzeitbereinigte Nettobemessungsgrundlage für eine Aufrechnungsposition
§ 214 Währungsinkongruenzzuschlag für eine Aufrechnungsposition
§ 215 Nettobemessungsgrundlage für nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
§ 216 Wertschwankungszuschlag für die Wertpapiere einer Aufrechnungsposition
§ 217 Nettobemessungsgrundlage für produktübergreifende Aufrechnungspositionen
§ 218 Nettobemessungsgrundlage nach der SM
§ 219 Aufspaltung in SM-Risikopositionen
§ 220 Maßgebliche Beträge der SM-Risikopositionen
§ 221 Zuordnung der SM-Risikopositionen zu Absicherungsgruppen
§ 222 Anwendung der IMM
§ 223 Nettobemessungsgrundlage nach der IMM
§ 224 Mindestanforderungen an die Nutzung der IMM
Kapitel 6
Verbriefungen
Abschnitt 1
Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen, Begriffsdefinitionen
§ 225 Adressaten
§ 226 Verbriefungstransaktion
§ 227 KSA- und IRBA-Verbriefungspositionen
§ 228 Verbrieftes Portfolio
§ 229 (weggefallen)
§ 230 Verbriefungs-Liquiditätsfazilität
§ 231 Sonstige Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
Abschnitt 2
Anforderungen an Institute, die als Originator oder Sponsor von Verbriefungstransaktionen gelten
§ 232 Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer
§ 233 Berücksichtigung einer Laufzeitunterdeckung der Besicherung beim Originator
§ 234 Verbot der impliziten Unterstützung von Verbriefungstransaktionen
Abschnitt 3
Nutzung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen
§ 235 Benennung von Ratingagenturen für Verbriefungen
§ 236 Anforderungen an die Verwendung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen
§ 237 Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung
Abschnitt 4
Anrechnung von KSA-Verbriefungstransaktionen
§ 238 KSA-Bemessungsgrundlage einer KSA-Verbriefungsposition
§ 239 KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungsposition
§ 240 Risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungsposition
§ 241 Berücksichtigung von Gewährleistungen und finanziellen Sicherheiten mit ihrem KSA-Risikogewicht
Unterabschnitt 1
KSA-Verbriefungsrisikogewicht von KSA-Verbriefungspositionen
§ 242 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für beurteilte KSA-Verbriefungspositionen
§ 243 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für unbeurteilte KSA-Verbriefungspositionen
§ 244 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte KSA-Verbriefungspositionen
Unterabschnitt 2
Besondere Regelungen für Originatoren von KSA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört
§ 245 Ermittlung risikogewichteter KSA-Positionswerte für von Originatoren zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen
§ 246 Risikogewichteter KSA-Positionswert eines vom Originator zu berücksichtigenden Investorenanteils aus Verbriefungstransaktionen
§ 247 KSA-Konversionsfaktoren für vom Originator zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen
§ 248 KSA-Bemessungsgrundlage eines vom Originator zu berücksichtigenden Investorenanteils aus Verbriefungstransaktionen
Unterabschnitt 3
Obergrenzen für die Anrechnung von KSA-Verbriefungstransaktionen
§ 249 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungstransaktion
§ 250 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert für Originatoren von KSA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört
Abschnitt 5
Anrechnung von IRBA-Verbriefungstransaktionen
§ 251 Bemessungsgrundlage einer IRBA-Verbriefungsposition
§ 252 IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungsposition
§ 253 Risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungsposition
§ 254 Berücksichtigung von Gewährleistungen mit ihrem IRBA-Risikogewicht
Unterabschnitt 1
IRBA-Verbriefungsrisikogewicht von IRBA-Verbriefungspositionen
§ 255 Verfahren zur Bestimmung des IRBA-Verbriefungsrisikogewichts
§ 256 Abgeleitete Bonitätsbeurteilung
§ 257 Ratingbasierter Ansatz
§ 258 Aufsichtlicher Formel-Ansatz
§ 259 Internes Einstufungsverfahren
§ 260 Nach der Rückfalllösung für qualifizierte Verbriefungs-Liquiditätsfazilitäten ermitteltes IRBA-Verbriefungsrisikogewicht
§ 261 IRBA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte IRBA-Verbriefungspositionen
Unterabschnitt 2
Besondere Regelungen für Originatoren von IRBA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört
§ 262 Ermittlung risikogewichteter IRBA-Positionswerte für von Originatoren zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen
Unterabschnitt 3
Obergrenzen für die Anrechnung von IRBA-Verbriefungstransaktionen
§ 263 Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungstransaktion
§ 264 Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert für Originatoren von IRBA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört
Abschnitt 6
Abzugsbeträge für Verbriefungspositionen
§ 265 Abzugsbetrag für Verbriefungspositionen
§ 266 Berücksichtigung von Verbriefungspositionen durch Kapitalabzug
§ 267 Abzugsbetrag für KSA-Verbriefungspositionen
§ 268 Abzugsbetrag für IRBA-Verbriefungspositionen
Teil 3
Operationelles Risiko
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 269 Ansätze zur Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko
Kapitel 2
Basisindikatoransatz
§ 270 Berechnung des Anrechnungsbetrags
§ 271 Definition des relevanten Indikators
Kapitel 3
Standardansatz
§ 272 Anwendung des Standardansatzes
§ 273 Berechnung des Anrechnungsbetrags
§ 274 Verwendung eines alternativen Indikators
§ 275 Geschäftsfeldzuordnung
§ 276 Qualitative Anforderungen
§ 277 Kombination mit dem Basisindikatoransatz
Kapitel 4
Fortgeschrittene Messansätze
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 278 Begriffsbestimmung
Abschnitt 2
Qualitative Anforderungen
§ 279 Risikomanagementsystem und Rahmenwerk
§ 280 Risikomanagementeinheit und Ressourcen
§ 281 Integration des Risikomesssystems und Berichtswesen
§ 282 Dokumentation und Einhaltung des Risikomanagementsystems
§ 283 Prüfung
Abschnitt 3
Anforderungen an die Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko
Unterabschnitt 1
Modellrahmen
§ 284 Güte des Messsystems
§ 285 Korrelationen
Unterabschnitt 2
Daten
§ 286 Interne Schadensdaten
§ 287 Zuordnung interner Schadensdaten
§ 288 Verluste im Kreditrisikobereich
§ 289 Externe Daten
Unterabschnitt 3
Szenario-Analysen, Geschäftsumfeld und internes Kontrollsystem
§ 290 Szenario-Analysen
§ 291 Geschäftsumfeld und internes Kontrollsystem
Unterabschnitt 4
Instrumente zur Risikoverlagerung
§ 292 Versicherungen und andere Instrumente zur Risikoverlagerung
Abschnitt 4
Teilweise Anwendung
§ 293 Kombination mit dem Basisindikator- oder Standardansatz
Teil 4
Marktrisikopositionen
Kapitel 1
Währungsgesamtposition
§ 294 Ermittlung und Anrechnung der Währungsgesamtposition
§ 295 Aktiv- und Passivpositionen
Kapitel 2
Rohwarenposition
§ 296 Ermittlung und Anrechnung der Rohwarenposition
§ 297 Zeitfächermethode
Kapitel 3
Handelsbuch-Risikopositionen
§ 298 Handelsbuch-Risikopositionen
§ 299 Nettopositionen
§ 300 Allgemeines Kursrisiko Zinsnettoposition
§ 301 Jahresbandmethode
§ 302 Durationmethode
§ 303 Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition
§ 304 Allgemeines Kursrisiko Aktiennettoposition
§ 305 Besonderes Kursrisiko Aktiennettoposition
§ 306 Aktienindexpositionen
§ 307 Investmentanteile
Kapitel 4
Optionsposition
§ 308 Berücksichtigung von Optionsgeschäften
§ 309 Anrechnungsbetrag für das Gammafaktorrisiko
§ 310 Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko
§ 311 Szenario-Matrix-Methode
Kapitel 5
Andere Marktrisikopositionen
§ 312 Ermittlung und Anrechnung der anderen Marktrisikopositionen
Kapitel 6
Eigene Risikomodelle
§ 313 Verwendung von Risikomodellen
§ 314 Bestimmung der Anrechnungsbeträge
§ 315 Quantitative Vorgaben
§ 316 Zu erfassende Risikofaktoren
§ 317 Qualitative Anforderungen
§ 317a Zusätzliche Anforderungen – Besonderes Kursrisiko
§ 318 Prognosegüte
§ 318a Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko
§ 318b Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Parameter
§ 318c Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Absicherungsgeschäfte
§ 318d Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Validierung
§ 318e Berücksichtigung aller Wertänderungsrisiken beim Correlation Trading
Teil 5
Offenlegung
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften zum Anwendungsbereich, zum Offenlegungsmedium und zum Offenlegungsintervall
§ 319 Anwendungsbereich Offenlegung
§ 320 Offenlegungsmedium
§ 321 Offenlegungsintervall
Kapitel 2
Allgemeine inhaltliche Anforderungen der Offenlegung
§ 322 Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf einzelne Risiken
§ 323 Angaben zum Anwendungsbereich dieser Verordnung
§ 324 Eigenmittelstruktur
§ 325 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung
§ 326 Offenlegungsanforderungen zu derivativen Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen
§ 327 Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute
§ 328 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen
§ 329 Adressenausfallrisiko: Weitere Offenlegungsanforderungen
§ 330 Offenlegungsanforderungen zum Marktrisiko
§ 331 Offenlegungsanforderungen zum operationellen Risiko
§ 332 Offenlegungsanforderungen für Beteiligungen im Anlagebuch
§ 333 Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch
§ 334 Offenlegungsanforderungen bei Verbriefungen
Kapitel 3
Qualifizierende Anforderungen bei der Nutzung besonderer Instrumente oder Methoden
§ 335 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird
§ 336 Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegung für KSA- und IRBA-Positionen
§ 337 Instrumente zur Verlagerung operationeller Risiken
Teil 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 338 Übergangsbestimmungen für die Parameterschätzung
§ 339 Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung
§ 340 Inkrafttreten
Anlage 1 Tabellen
Anlage 2 Formeln und Erläuterungen
Anlage 3 Meldeformulare
.
.

Quelle und Details: Gesetze im Internet


Strengere Regeln für Auslandsbanken

USA: Strengere Regeln für Auslandsbanken
Mehr als vier Jahre nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman kommen die Finanzmarktreformen in kleinen Schritten weiter voran. Die US-Notenbank Fed will mit strengeren Kapitalvorschriften für ausländische Banken ernst machen, wie die Zentralbank am Freitagabend in New York mitteilte.
Und die global geltenden neuen und strengeren Eigenkapitalregeln für Banken („Basel III“) sollen – trotz der Verzögerungen unter anderem in den USA – bis Ende 2013 in allen wichtigen Ländern startklar sein.
(DiePresse) — SZ

Minister warnen USA vor der „Fiskalklippe“

G20-GIPFEL
Minister warnen USA vor der „Fiskalklippe“
Die Schuldenprobleme vieler Staaten weltweit lassen bei den Finanzministern und Notenbankchefs in Mexiko-Stadt die Alarmglocken schrillen. Vor allem die Haushaltsunsicherheiten der USA lösen Nervosität aus.
Handelsblattformat.at
Anmerkung
Besonders hübsch fand ich die Bemerkung des kanadischen Finanzministers Flaherty an die Adresse der US-Delegation:
„Keep your promises or become a Paper Tiger“
Es wäre eine Überraschung, wenn sich die USA von diesem Statement tatsächlich beeindrucken ließe. Schließlich konnte man doch bisher mit der wohlfeilen Muddling-Through-Strategie, welche sich erkennbar auch bei den EUROholics großer Beliebtheit erfreut, immer wieder Zeit erkaufen.
Konsequenz: die US-Staatsverschuldung steuert auf die 120%-Marke der Jahreswirtschaftsleistung zu – eine Quote, wie sie Italien schon seit längerer Zeit vorzuweisen hat!
In diesem Zusammenhang empfiehlt sich ein Blick auf den „BIS-Report to G20 Finance Ministers and Central Bank Governors on Basel III implementation“
Nachtrag:
Für heute, etwa gegen 22:20h wird zum Abschluß der Veranstaltung eine Pressekonferenz u.a. mit Wolfgang Schäuble und Jens Weidmann erwartet. Sofern Weidmann seine Teilnahme nicht absagt (wie bei der PK zur IWF-Jahrestagung in Tokyo), dürfen wir gespannt sein, ob die Meinungsdifferenzen zwischen Finanzministerium und Bundesbank zum Ausdruck kommen.

Ihr Oeconomicus

+
follow-up, 06.11.2012:
teleboerse: G20 verpflichten USA und Europa
NZZ: „G-20-Treffen ohne Schwung“
G20 planen bessere Überwachung – Schattenbanken im Visier
Geht es nach den internationalen Finanzaufsehern, soll es den Schattenbanken 2013 an den Kragen gehen. Eine Reihe von Finanzinstituten und ihre Geschäfte sollen auf den Prüfstand kommen – denn die Angst der Regulierer vor einer neuen Finanzkrise ist groß.
[…]
Auch Versicherer geraten ins Visier
[…]
Neben den Schattenbanken wollen die Aufseher auch den Versicherern stärker auf die Finger sehen. Sie wehren sich zwar gegen eine Einstufung als „systemrelevant“, die Aufseher sehen das aber anders – vor allem, wenn Versicherer die Rolle des Kreditgebers spielen. Noch im ersten Halbjahr 2013 soll es deshalb eine Liste von „systemrelevanten Versicherern“ geben, die stärker beaufsichtigt werden und Abwicklungspläne vorlegen sollen. Dazu dürften aus Deutschland die Allianz und die Münchener Rück gehören. Die großen Versicherer sollen nach dem Willen des FSB auch höhere Kapitalanforderungen gestellt bekommen – aber erst 2019.
Kritik an Ratingagenturen und Bilanz-Experten
Zu schleppend sind Carney die Fortschritte, wenn es darum geht, Staaten und Banken weniger abhängig von Ratingagenturen zu machen, die die jüngste Finanzkrise zu spät kommen. In vielen Ländern knüpfen Gesetze und Bilanzierungsregeln noch an die Urteile von S&P, Moodys’s und anderen an und beeinflussen damit auch Anlageentscheidungen von Banken. Nun sollen die internationalen Bankenregulierer bis Ende des Jahres Vorschläge machen, wie sie das ändern wollen, und diese Ideen bis Anfang 2016 umsetzen.
Harsche Kritik übte der FSB an der anhaltenden Uneinigkeit der beiden Bilanz-Standardsetzer, der US-dominierten FASB und dem IASB, was die Rechnungslegung von Banken betrifft. Bei dem wichtigen Thema, wann Banken wie Rückstellungen für drohende Verluste buchen müssen, hätten sich ihre Positionen zuletzt eher wieder voneinander entfernt.
[…]
zum Artikel
+
Anmerkung
Der kritische Diskurs, sofern er weitergeführt und die notwendigen Maßnahmen auch umgesetzt werden [ich habe da meine Zweifel], ist wichtig und richtig!
Dabei vermisse ich allerdings Hinweise darauf, wie man sich [wenn überhaupt] wirksame Regelungen vorstellt, um gravierende [aber leider legale] Steuer-Umgehungs-Tatbestände internationaler Konzerne zu unterbinden.
An den Beispielen Apple, Google, Facebook, eBay und Starbucks hat der Guardian gerade deutlich gemacht, welche gigantischen Summen an potentiellen Steuereinnahmen [gerade für die USA] gespart werden.
Das Schweizer Magazin 20min.ch hat diesen Bericht aufgegriffen und lobt die „Cleverness“ der Apple-Manager.
Stattdessen wäre die dafür verantwortliche Politik anzuprangern, die solche Auswüchse erst ermöglicht .. am Ende des Tages zu Lasten der Mehrheit ihrer bereits gebeutelten Steuerzahler!

Ihr Oeconomicus

+
Nachtrag, 6.11.2012, 11:37h
NZZ: Vorstoss am G-20-Gipfel
Konzerne sollen im Heimatland Steuern zahlen

Deutschland und Grossbritannien haben am G-20-Treffen strengere Steuerstandards für internationale Grosskonzerne gefordert. Sie wollen verhindern, dass diese ihre Gewinne in Staaten mit tieferen Steuersätzen verschieben.
Steuerstandards hinken hinterher
Internationale Steuerstandards könnten nicht mit den globalen Geschäftspraktiken Schritt halten, «etwa mit der Entwicklung im E-Commerce», schreiben sie in ihrer gemeinsamen Erklärung. «Deshalb sind einige multinationale Unternehmen in der Lage, die Versteuerung ihrer Gewinne von da wegzubewegen, wo sie erzielt wurden.»
Durch solche Praktiken werde die Steuerbasis in Ländern wie Deutschland und Grossbritannien mehr und mehr ausgehöhlt. «Deutschland und Grossbritannien wollen ein wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuer-System, das global tätige Firmen anzieht, aber beide Länder wollen auch, dass die Firmen diese Steuern bezahlen.»
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Anmerkung
George Osborne und Wolfgang Schäuble werden mir bei dieser [hoffentlich ernst gemeinten] Forderung schon fast symphatisch!

Ihr Oeconomicus

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„Dozenten- + Studenten-Futter“

Zur Vertiefung des Themenkomplexes, insbesondere des International Accounting Systems mit seinem segensreichen „fair-value-Verfahren“, dem genauen Gegensatz des im HGB, § 253 Abs. 2 verankerten Niederstwert-Prinzipes hier einige Info’s und Kommentare:
GELD HERRSCHAFT
Deutscher Bundestag Drucksache 15/930 – 15. Wahlperiode 07. 05. 2003 – „Finanzplatz Deutschland weiter fördern“
Grundlagen der International Financial Reporting Standards (IFRS) –
Quelle: Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der RWTH Aachen
EUROPÄISCHE KOMMISSION: „GRÜNBUCH SCHATTENBANKWESEN“
Prof. Dr. Kurt V. Auer:
Taschenbuch – „International harmonisierte Rechnungslegungsstandards aus Sicht der Aktionäre: Vergleich von EG-Richtlinien, US-GAAP und IAS“
Inauguraldissertation aus 2004 von Martin Georg Esser:
Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten im handelsrechtlichen Konzernabschluss –
Eine Untersuchung der Konsequenzen unter besonderer Beachtung des Draft Standard der Joint Working Group of Standard Setters
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