RBS stellt die Sparte Schiffsfinanzierungen zur Disposition

RBS stellt die Sparte Schiffsfinanzierungen zur Disposition
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Im Zuge einer strategischen Neuausrichtung will die Royal Bank of Scotland (RBS) als einer der größten Kreditgeber für die internationale Schifffahrt diese Sparte mit einem Kreditportfolio von ca. € 5 Mrd. zum Verkauf stellen.
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Medienberichten zu Folge will sich RBS von dieser Sparte im Nahen Osten, Afrika, Asien sowie auch in Teilen Europas verabschieden und sich stattdessen stärker auf dem Heimatmarkt positionieren.
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Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Niederlassung in Athen, welche mit 60 Mitarbeitern bisher eine zentrale Rolle dieser Sparte einnahm.
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Die Entscheidung trifft einen Nerv der für Griechenland so bedeutsamen Branche und kommt somit für die Athener Regierungs-Schnurgel zur Unzeit.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge zum Niedergang der griechischen Wirtschaft
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11.10.2012
Coca Cola Hellenic – Größte griechische Firma flieht ins Ausland

… mit zahlreichen Hintergrund-Berichten

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Umzug der RBS als Preis schottischer Unabhängigkeit

Pressemeldungen zufolge geht der für Unternehmen zuständige britische Minister, Vince Cable, davon aus, dass Schottland bei einer Unabhängigkeit seine größte Bank verliert.

Die staatlich unterstützte Royal Bank of Scotland (RBS) dürfte nach London umziehen, wenn sich die Mehrheit der Schotten im September für ein Ende der 307 Jahre alten Union mit England und Wales entscheiden würde.

Bei einem Umzug der RBS würde man in Edinburgh vermutlich auf eine Trauerbeflaggung verzichten und sich an der Erträgen der Ressourcen erfreuen, die ab dann nicht mehr im britischen Staatshaushalt versickern dürften.

Vermutlich würde als Folge einer erfolgreichen Abspaltung der britische Union-Jack dann wieder in seine Einzelteile, dem schottischen Andreaskreuz und dem englischen Georgskreuz, zu zerlegen sein.

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Scottish independence referendum – History of the Union Jack

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historischer Hintergrund

Mit dem Act of Union 1707 wurde Schottland formal mit England zum Königreich Großbritannien vereinigt.

Bereits 1606, 1667 und 1689 hatte es Versuche gegeben, die beiden durch Personalunion miteinander verbundenen Länder auch politisch zu vereinigen. Doch nun standen beide Parlamente hinter dem Vertragswerk, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Gründen. England wollte die protestantische Erbfolgeregelung gemäß dem Act of Settlement aus dem Jahr 1701 in beiden Ländern durchsetzen, um sich nicht auf den 1704 von Schottland verabschiedeten Act of Security verlassen zu müssen. Die Engländer befürchteten, dass ein unabhängiges Schottland mit einem eigenen König, selbst wenn er protestantisch wäre, die Auld Alliance mit Frankreich wieder aufleben lassen könnte und sich gegen England stellen würde. Mit der Union wurde auch die Eröffnung einer zweiten Front im Spanischen Erbfolgekrieg verhindert.

Dem nach dem Scheitern von William Patersons Darién-Projekt faktisch bankrotten schottischen Staat bot sich mit der Union die Möglichkeit, die Schulden abzuwälzen, wenn auch unter Preisgabe der vollen Souveränität. Gleichzeitig konnten dadurch die im Jahr 1705 von England beschlossenen Alien Act angedrohten wirtschaftlichen Sanktionen abgewendet werden. Darüber hinaus wurden die Gläubiger der Company of Scotland entschädigt und Schottland erhielt unbeschränkten Zugang zu den Märkten Englands und dessen Kolonien.

Umsetzung

Der Unionsvertrag umfasste 25 Artikel, wovon 15 wirtschaftlicher Natur waren. In Schottland stimmte das Parlament über jeden Artikel einzeln ab und manche Klauseln wurden in spezialisierten Kommissionen eingehender beraten. Artikel 1 des Abkommens legte die Verschmelzung beider Länder zu einer Union fest und wurde am 4. November 1706 mit 116 zu 83 Stimmen angenommen. Um den Widerstand der Church of Scotland zu verringern, verabschiedete das schottische Parlament ein zusätzliches Gesetz, das den Presbyterianern Vorrang in religiösen Fragen gewährte. Der Vertrag als Ganzes wurde am 16. Februar 1707 mit 110 zu 69 Stimmen angenommen.

Viele schottische Abgeordnete handelten aus Eigennutz, da sie mit dem Darién-Projekt viel Geld verloren hatten und gemäß Unionsvertrag mit Entschädigung rechnen durften. Darüber hinaus wurden zahlreiche schottische Abgeordnete mit insgesamt £ 20.000 bestochen. Davon gingen allein £ 12.325 an den Earl of Glasgow, dem Vertreter von Königin Anne im schottischen Parlament. Der Vertrag stieß in Schottland mehrheitlich auf Ablehnung, insbesondere im einfachen Volk. Das schottische Parlament erhielt zahlreiche gegen die Union gerichtete Petitionen. In Edinburgh und zahlreichen anderen schottischen Städten gab es Protestkundgebungen. Als das Land an den Rand eines Bürgerkrieges zu geraten drohte, reagierte das Parlament mit Ausrufung des Kriegsrechts.

Der Act of Union legte die Auflösung des schottischen Parlaments fest. Stattdessen entsandte Schottland 16 Peers der Peerage of Scotland ins britische House of Lords und 45 Abgeordnete ins britische House of Commons. Der Vertrag garantierte die Eigenständigkeit der Church of Scotland und den Erhalt des schottischen Rechtssystems mit dem Court of Sessions als oberes Zivilgericht. Darüber hinaus traten eine Zollunion und eine Währungsunion in Kraft, und es wurden Maße und Gewichte sowie die Verwaltungs- und Besteuerungssysteme angeglichen. Auch der Union Jack, die neue Flagge, stammt aus Vereinbarungen des Acts of Union.

(Quelle: P.J.W. Riley, The English Historical Review, Band 84, Nr. 332 (Juli 1969), S. 523-524)

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korrespondierende Archiv-Beiträge


Kommission verhängt Geldbußen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro gegen Banken-Zinskartell

Die Europäische Kommission hat gegen acht internationale Finanzinstitute Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,7 Milliarden Euro für die Teilnahme an illegalen Kartellen auf den Märkten für Finanzderivate verhängt.

Barclays, Deutsche Bank, Société Générale und Royal Bank of Scotland (RBS) beteiligten sich an illegalen Absprachen von Handels- und Preisstrategien für Zinsderivate in Euro. UBS, Citigroup, Deutsche Bank, JP Morgan, RBS und das Brokerhaus RP Martin räumten Absprachen in Bezug auf Zinsderivate in japanischen Yen ein.

Ein derart abgestimmtes Verhalten zwischen Wettbewerbern ist nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens untersagt. Beide Beschlüsse wurden im Rahmen des Vergleichsverfahrens in Kartellsachen angenommen. Die Geldbußen der Unternehmen wurden aufgrund der Kooperationsbereitschaft um 10 Prozent gemindert.
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EU-Kommission, Vertretung in Deutschland

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Elegische Klänge und hörgeschädigte Euro-Jongleure

concurso español

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Bei den immer häufiger zu hörenden elegischen Klängen handelt es sich nicht um eine Orchesterprobe im Teatro Real, sondern um bittere Realitäten, welche den von Geistestrübungen gezeichneten EURO-Jongleuren um die Ohren fliegen!
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Nach der faktischen Bankia-Pleite, die mit kosmetischen ESM-Operationen aufgehübscht wurde, steht Rajoy & Konsorten nunmehr eine weitere Mega-Pleite ins Haus.
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Die Dauer-Krise auf dem spanischen Immobilienmarkt hat den hochverschuldeten Immobilienentwickler Reyal Urbis in die Tiefe gerissen.
Nach dem Scheitern von Umschuldungsverhandlungen mit den Großbanken Santander, BBVA und Bankia meldete das Unternehmen am Dienstag Insolvenz an und könnte sich zum zweitgrößten Pleitefall Spaniens entwickeln. Das Schicksal der Firma liegt nun in den Händen eines Konkurs-Gerichts.
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Nach Berichten den spanischen Wirtschaftszeitung „El Economista“ zählen zu den Hauptgläubigern der bereits verstaatlichte Sparkassen-Konzern Bankia mit € 460 Mio (die Nachrichtenagentur Reuters beziffert die Kredite bei Bankia gar mit € 785 Mio), gefolgt von Santander (€ 550 Mio), der Royal Bank of Scotland (€ 300 Mio), der Banco Popular (€ 220 Mio), der BBVA (€ 120 Mio) und Sabadell (€ 75 Mio).
Während ein noch nicht näher bezeichneter Hedgefonds, der von Barclays Verpflichtungen der Reyal Urbis im Nennwert von € 450 Mio übernommen haben soll, sich die selbst zugeführten Wunden lecken dürfte, sollen neben den o.a. Großbanken weitere Institute kleinere Beträge im Feuer haben.
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Darüber hinsaus, so meldet die spanische Nachrichtenagentur Efe, schuldet Reyal Urbis dem spanischen Fiskus schlappe € 400 Mio und der staatlichen Förderbank Instituto de Crédito Oficial (ICO) weitere € 220 Mio!
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Die elegischen Melodien der Mundharmonica-Orchester könnten, diesmal mit weitaus bedrohlicherem Klang, noch eine Weile weiter gespielt werden.
Irgendwann jedoch wird es still!
Was danach folgt, liegt nicht mehr in der Hand von Drehbuch-Autoren der Euro-Manege.
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Ihr Oeconomicus

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Nachtrag:
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Wie der heutigen Online-Ausgabe des Handelsblatt’s zu entnehmen ist, soll auch die Commerzbank-Tochter Eurohypo, mittlerweile in Hypothekenbank umbenannt, den Klängen der Mundharmonica lauschen.
In Rede stehen zwei Hypothekendarlehen.
Dabei handelt es sich zum einen um das schmuckvolle Einkaufszentrum ABC-Serrano an der Madrider Prachtallee Calle de la Castellana, mitten im Edelviertel Salamanca. Nach spanischen Medienberichten beläuft sich die Hypothek der Eurohypo auf 86 Millionen Euro.
Ebenfalls von der Eurohypo finanziert ist der Hauptsitz des Medienkonzerns Unidesa in Madrid.
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korrespondierende Video-Clips
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Reyal Urbis y Sepúlveda con Gürtel
(beim Stichwort „Gürtel“ sollte es jetzt hinsichtlich der jüngsten Affäre um Rajoy klingeln)
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Deutsche Welle: Reyal Urbis insolvent
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Ein erkenntnisreicher Blick auf die „Dunkelmänner“ des Reyal Urbis-Sumpfes
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Dazu das passende Foto-Album

Libor-Absprachen werden zum Milliardengrab

Libor-Absprachen werden zum Milliardengrab
Wann immer eine international tätige Grossbank in den vergangenen Jahren in Konflikt mit dem Gesetz geriet, endeten die Ermittlungen nach dem gleichen Prinzip: aussergerichtliche Einigung ohne strafrechtlich relevantes Geständnis, Zahlung einer Busse, Verzicht auf ein Strafverfahren. Egal, ob die Institute Drogenbaronen aus Mexiko bei der Geldwäsche beigesprungen waren, Millionären aus Florida bei der Steuerhinterziehung oder Hedge-Fund-Managern aus New York bei der Prellung deutscher Landesbanken.
Für die kommenden Tage kündigt sich ein Novum mit weitreichenden Konsequenzen an. Die Japan-Tochter der UBS steht kurz davor, sich im strafrechtlichen Sinne schuldig zu bekennen, Referenzzinssätze manipuliert zu haben. Die Vorwürfe wiegen so schwer, dass die Juristen zur Auffassung gelangt sind, diesen Schritt nicht vermeiden zu können, um Schlimmeres zu verhindern. Die UBS wird nach neuestem Stand der noch nicht abgeschlossenen Gespräche eine Busse von bis zu 1,6 Mrd. $ zahlen, wie eine mit dem Vorgang vertraute Person erklärt. Die Bank äussert sich nicht. Auch die beteiligten Regulatoren verweigern eine Stellungnahme: die FSA in Grossbritannien, die CFTC in den USA, die Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie das amerikanische Justizministerium.
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NZZ
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UBS droht Strafe von 1,6 Milliarden Dollar
ManagerMagazin
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RBS stimmt hoher Strafe im Libor-Skandal zu
Die Royal Bank of Scotland steht als nächste Bank davor, eine heftige Strafzahlung zu akzeptieren. Die Manipulation des Libor-Zinses hatte weltweit für Entsetzen gesorgt. Auch die Deutsche Bank war mit von der Partie.
Handelsblatt

Angst vor Mega-Crash: Mysteriöse Vorgänge bei Morgan Stanley

Angst vor Mega-Crash: Mysteriöse Vorgänge bei Morgan Stanley

Wird Morgan Stanley das nächste Lehman? 40 Top-Manager wollen die Bank verlassen, offiziell wegen Problemen mit der „Technik“. Spekulationen verweisen dagegen auf eine möglicherweise fatale falsche Wette, die die Bank zu Fall bringen könnte.
Analysten glauben, dass eine Implosion von Morgan Stanley auch die Deutsche Bank und die französische Credit Agricole gefährden könnte, weil diese drei Banken besonders vernetzt sind.
Gefährliche Vernetzung der Banken:

Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 02.09.12, 01:29 | 22 Kommentare
Dazu:
Business-Insider – und recht spannende Kommentare
Anmerkung
Sehe ich Gespenster, oder werden hier Erinnerungen an die Lehman-Pleite wach?

Ihr Oenonomicus