Bewertungen und Kommentare zu den Ergebnissen des Banken-Stresstests 2014
Veröffentlicht: 26. Oktober 2014 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: ÖVAG, Banken-Aufsicht / banking supervision, banking & fraud, Dexia, Erste Group, Eurobank, European Banking Authority (EBA), Münchener Hypothekenbank, Monte dei Paschi di Siena, National Bank of Greece, Piraeus Bank | Tags: Banken-Stress-Test, Stresstest 2014 | 7 KommentareNachdem die Resultate des Banken-Stresstests 2014 nun vorliegen, gibt es bereits zahlreiche mehr oder weniger kluge Erklärungsversuche, Bewertungen und Kommentare.
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Nachfolgend eine erste Übersicht:
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Twenty-four European banks fail test
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Zum aus deutscher Sicht einzigen Kandidaten mit einer nominellen Kapitallücke, der Münchener Hypothekenbank, ist seines Bundesbank und Bafin zu hören, das Institut habe sein Kapital im laufenden Jahr bereits deutlich gestärkt, so dass die Lücke geschlossen sei.
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In Österreich ist erwartungsgemäß nur die ÖVAG durchgefallen, ihr fehlen €865 Mio. !
Bei der Erste Group dürfte die Freude über das Bestehen des Tests verhalten ausfallen. Aufgrund einer Neubewertung der Kreditengagements fiel deren Kernkapitalquote von 11,17 auf zehn Prozent. Veränderungen im Vorstand des Hauses sind die Folge.
Die vorwiegend in den Osteuropäischen Märkten operierende Adriabank Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, einer 100%igen Tochter der slowenischen Nova Kreditna Banka Maribor (s.u.) nahm am Banken-Stresstest nicht teil.
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Von den 13 getesteten französischen Banken, verfehlte die Caisse de Refinancement de l’Habitat (CRH) das Klassenziel, deren Kapitallücke nach Angaben der EZB aber bereits geschlossen sein soll.
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Beim spanischen Banken-Flamenco tanzt offenbar ’nur‘ die Liborbank aus der Reihe, was durchaus als etwas ungewöhnlich betrachtet werden kann. Deren Kapital-Deckungslücke soll nach Angaben der EZB zwischenzeitlich geschlossen sein.
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Die Banco Comercial Portugues (BCP), die als einziges der drei überprüften portugiesischen Geldhäuser durchfiel, hat lt. einem Kommuniqué der portugiesischen Notenbank bereites ein Maßnahmenpaket erarbeitet, um die Deckungslücken zu schließen.
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In Irland haben AIB, Bank of Ireland, Merrill Lynch International Bank und Ulster Bank zufriedenstellende Hausaufgaben abgeliefert, während bei sich der Permanent TSB mit einer Kapital-Deckungslücke von € 854.8 Mio ’schwarze Schwäne‘ eingestellt haben !
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Ian Guider discusses Permanent TSB failing European stress tests
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In Slowenien sind die beiden größten Banken des Landes, Nova Ljubljanska Banka (NLB) (alleiniger Shareholder: Republic of Slovenia) und Nova Kreditna Banka Maribor, am Stresstest gescheitert. Ganz schlechte Nachricht für die Institute, das Finanzministerium und die Bevölkerung.
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In Belgien fallen Axa Bank of Europe (Lücke bereits geschlossen) und Dexia aus dem Rahmen !
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In Griechenland sind Eurobank, National Bank of Greece und Piraeus Bank (lt. EZB soll die Kapitallücke der Piraeus Bank bereits geschlossen sein) durchgefallen … keine wirkliche Überraschung!
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Auch in Zypern konnten drei Institute den Stresstest nicht bewältigen. Während bei Bank of Cyprus und Cooperative Central Bank die Deckungslücken voraussichtlich schließen können, sieht es bei der zyprischen Hellenic Bank z. Zt. etwas düster aus.
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Nach Italien geht mit 9 Geldhäusern, die beim Stresstest versagten, die silberne Zitrone!
Während lt. EZB die Deckungslücken bei Veneto Banca, Banco Popolare, Credito Valtellinese, Banca Popolare di Sondrio, und Banca Popolare dell’Emilia Romana bereits geschlossen sein sollen, gibt es bei Banca Carige, Banca Popolare di Milano, Banco Popolare di Vicenza offenbar noch keinen Plan B und bei der Monte dei Paschi di Siena, die mit € 2,1 Mrd. fehlendem Kapital als ‚ultimativer Sieger‘ aus dem Stress-Test hervorgeht gibt es offensichtlich noch nicht einmal einen Plan !
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Die Wackelkandidaten
HSH Nordbank, Mediobanca und Lloyds Bank kamen mit einem blauen Auge davon!
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Soweit meine 2-Cent 🙂
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Ihr Oeconomicus
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Gemeinsame Pressenotiz BaFin und Bundesbank:
Ergebnisse des Comprehensive Assessment in Deutschland
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Das Comprehensive Assessment der Europäischen Zentralbank (EZB) hat gezeigt, dass die Bilanzen der 25 teilnehmenden deutschen Institute solide sind und dass die Banken mit ihrer Kapitalausstattung einem schweren wirtschaftlichen Schock standhalten würden. Dieses gute Ergebnis ist nicht zuletzt den Kapitalmaßnahmen der vergangenen Jahre zu verdanken, und es umfasst noch nicht die in diesem Jahr durchgeführten Maßnahmen. Als sehr erfreulich bezeichnete Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Abschneiden der deutschen Teilnehmer:
„Fast alle Banken haben die Ziellinie des Comprehensive Assessment erreicht, ohne auch nur eine Hürde zu reißen. Alle Teilnehmer stehen solide da – auch wenn sie sich auf ihren Lorbeeren nicht ausruhen dürfen.“
Die einzige Bank mit einer nominellen Kapitallücke ist die Münchener Hypothekenbank. Sie hat jedoch ihr Kapital bereits im laufenden Jahr deutlich gestärkt, so dass diese Lücke geschlossen ist.
„Die Bilanzprüfung und der Stresstest schaffen eine bisher nie dagewesene Transparenz“
sagte der für die Bankenaufsicht zuständige Bundesbankvorstand Dr. Andreas Dombret. Zudem sei diese Übung auch deshalb ein Erfolg, weil sie viele Institute bereits im Vorhinein motiviert habe, ihre Kapitalisierung quantitativ und qualitativ deutlich zu verbessern. Die hier betrachteten deutschen Institute haben von Jahresbeginn bis Ende September 14,4 Mrd. Euro hartes Eigenkapital (CET1) aufgenommen.
In der Bilanzprüfung, dem Asset Quality Review, wurden in Deutschland nach einheitlichen Vorgaben mehr als 18.000 Kreditakten und 15.000 Sicherheiten geprüft. Die risikoorientiert ausgewählten Portfolien deckten rund zwei Drittel der risikogewichteten Kreditpositionen je Bank ab. Diese Positionen erwiesen sich zum allergrößten Teil als werthaltig und angemessen bilanziert – sowohl im Kredit- als auch im Handelsgeschäft. Im gewichteten Durchschnitt lag der im Asset Quality Review festgestellte Wertberichtigungsbedarf in Deutschland bei 0,3 % der risikogewichteten Aktiva. Dieser niedrige Wertberichtigungsbedarf macht deutlich, dass die deutschen Institute konservativ bilanziert haben, zumal der Asset Quality Review in einzelnen Bereichen Anforderungen gestellt hat, die deutlich strenger waren als die geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Der Wertberichtigungsbedarf in Deutschland ließ sich größtenteils auf diese aufsichtlichen Anforderungen zurückführen, dieser wird also nicht bilanziell wirksam.
„Dieses Ergebnis entspricht unseren Erwartungen. Die zusätzlichen aufsichtlichen adjustments machen deutlich, dass in einzelnen Marktsegmenten weiterhin Vorsicht geboten ist“
führte König aus. Dies gelte insbesondere für die Schiffs- und Immobilienfinanzierung.
Die Kapitalausstattung der deutschen Banken erwies sich auch unter der Annahme eines sich deutlich verschlechternden wirtschaftlichen Umfelds als gut. In der Gesamtschau aus Bilanzprüfung und hartem Stresstest wurde ein Kapitalverzehr von mehr als 30 Mrd. Euro für die Summe der deutschen Institute geschätzt. Dadurch sank die harte Kernkapitalquote (CET1) der deutschen Institute in der Summe auf 9,1 %. Die Kapitalquote lag nach der Übung in der Summe um etwas mehr als 4 Prozentpunkte unter dem Ausgangswert per 31. Dezember 2013. Davon waren knapp 0,5 Prozentpunkte darauf zurückzuführen, dass nicht nur die Ausgangswerte im Asset Quality Review korrigiert, sondern auch die Risikoparameter im Stresstest entsprechend angepasst wurden. Dies zeigt, dass die Gesamtergebnisse des Comprehensive Assessment für die deutschen Institute zum weit überwiegenden Teil durch den Stresstest bestimmt worden sind.
Im Vergleich zum Stresstest des Jahres 2011 waren die Annahmen dieses Mal deutlich strenger. Besonders die Berücksichtigung wesentlicher Erkenntnisse des parallel durchgeführten Asset Quality Review stellte einen deutlichen Fortschritt dar. Für Deutschland gab das Stressszenario bis 2016 (d. h. über einen Zeitraum von drei Jahren) einen kumulativen BIP-Rückgang von 7,6 % vor. Die Banken mussten zudem steigende Zinsen sowie Preisrückgänge bei Staatsanleihen verkraften, ohne dass Anpassungen der Geschäftspolitik berücksichtigt werden durften.
Die höchsten Verluste (gemessen an der CET1-Kapitalquote) fielen durch Abschreibungen und Wertberichtigungen im Bankbuch an. Dies verringerte das Ergebnis um 2,18 Prozentpunkte. Handelsverluste und der stressbedingte Anstieg der risikogewichteten Aktiva trugen mit 0,88 Prozentpunkten und 1,88 Prozentpunkten zu den Verlusten bei. Durch das Auslaufen von Übergangsregeln bei der aufsichtlichen Anerkennung von Kapitalinstrumenten reduzierten sich die Eigenmittel der Institute bis 2016 um zusätzliche 0,72 Prozentpunkte. Dem konnten die Banken positive Einkommenseffekte vor Berücksichtigung von Verlusten und Wertberichtigungen in Höhe von 2,13 Prozentpunkten gegenüberstellen.
Am Comprehensive Assessment, bestehend aus Asset Quality Review und Stresstest, nahmen 130 europäische Institute teil, darunter 25 aus Deutschland. 21 der 25 deutschen Institute werden künftig unter die direkte Aufsicht der EZB fallen. Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus für die Banken des Euro-Raums startet am 4. November 2014. Die deutsche Aufsicht wird weiterhin eng in die Beaufsichtigung dieser Banken eingebunden sein.
Die Erkenntnisse aus dem Comprehensive Assessment stellen eine wichtige Basis für die Aufsichtsagenda des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus dar.
„Auch wenn die größten deutschen Banken im Stresstest keine Kapitallücken aufweisen, ist das kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen. Denn nach dem Stresstest ist vor dem Stresstest“
sagte Dombret.
„Die großen deutschen Banken müssen sich weiter anstrengen, um ihre Kapital- und Ertragsposition gerade auch im internationalen Wettbewerb zu verbessern.“
Anlagen
- Ergebnistabelle deutscher Banken Übersicht über die Ergebnisse der 25 am Comprehensive Assessment teilnehmenden deutschen Banken 26.10.2014 | 311 KB, PDF
- Die deutschen Banken im Comprehensive Assessment Die Ergebnisse im Überblick 26.10.2014 | 1 MB, PDF
Veröffentlichung der Comprehensive Assessment-Ergebnisse
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Deutsche Bundesbank | Zentrale | Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Straße 14 | 60431 Frankfurt am Main
http://www.bundesbank.de | E-Mail: presse@bundesbank.de
Tel: 069 9566-3511 | Fax: 069 9566-3077
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[Bei publizistischer Verwertung wird um Angabe der Quelle gebeten]
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Quelle: Deutsche Bundesbank
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Dexia erhält weiteres Geld
Veröffentlicht: 8. November 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: bad banks, BELGIEN, Dexia, FRANKREICH | Tags: Dexia, Garantien | Hinterlasse einen KommentarGeordneter Niedergang: Dexia bekommt weiteres Geld
Paris und Brüssel versuchen mit vereinten Kräften das Finanz-Desaster bei der angeschlagenen Dexia-Bank so zu begradigen, dass zuminidest eine geordnete Zerschlagung des Instituts gewährleistet ist. Mit großer Spannung werden im Tagesverlauf die Quartalszahlen der belgisch-französischen Bank erwartet.
N-TV
WSJ: Frankreich und Belgien pumpen Milliarden in die Dexia-Bank
Angst vor Mega-Crash: Mysteriöse Vorgänge bei Morgan Stanley
Veröffentlicht: 2. September 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Barclays, Crédit Agricole, Deutsche Bank, Dexia, Royal Bank of Scotland, Société Générale, UNITED STATES OF AMERICA | Tags: Barclays, BNP, CEO James Gorman, Citigroup, Commerzbank, Crédit Agricole, Crédit Suisse, Deutsche Bank, Dexia, Fortys, HBO, Merril Lynch, Morgan Stanley, Natixis, RBS, Socgen, UBS, Unicredit, Wachovia, Wells Fargo | Hinterlasse einen KommentarAngst vor Mega-Crash: Mysteriöse Vorgänge bei Morgan Stanley
Wird Morgan Stanley das nächste Lehman? 40 Top-Manager wollen die Bank verlassen, offiziell wegen Problemen mit der „Technik“. Spekulationen verweisen dagegen auf eine möglicherweise fatale falsche Wette, die die Bank zu Fall bringen könnte.
Analysten glauben, dass eine Implosion von Morgan Stanley auch die Deutsche Bank und die französische Credit Agricole gefährden könnte, weil diese drei Banken besonders vernetzt sind.
Gefährliche Vernetzung der Banken:
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 02.09.12, 01:29 | 22 Kommentare
Dazu:
Business-Insider – und recht spannende Kommentare
Anmerkung
Sehe ich Gespenster, oder werden hier Erinnerungen an die Lehman-Pleite wach?
Ihr Oenonomicus
EU treibt große Lösung voran – EZB soll alle Banken kontrollieren
Veröffentlicht: 17. August 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Bankia, Dexia, EUROPÄISCHE UNION (EU), EZB | Tags: Bankenaufsicht, Bankia, Dexia, EU-Kommission, EZB, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, systemrelevant | Hinterlasse einen KommentarEU treibt große Lösung voran – EZB soll alle Banken kontrollieren
Das Gezerre um die Kontrolle der Banken in der Euro-Zone geht weiter: Einem Medienbericht zufolge will die EU-Kommission nun einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem die Europäische Zentralbank die Oberaufsicht nicht nur über systemrelevante Banken, sondern auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen übertragen will.
Anmerkung
Dem Vernehmen nach soll sich die geplante Aufsicht NICHT auf
„besonders solvente Institute“, wie die belgisch-französische DEXIA oder die spanische BANKIA beziehen.
Besonders bemerkenswert an diesem Gesetzesvorhaben erscheint, dass die EU-Kommission nun endlich ein Instrumentarium schaffen möchte, um die „ungeliebten“ deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter ihre Kontrolle zu bringen.
Daneben erscheint diese Initiative ein weiteres Einfallstor zu sein, um die deutsche Einlagensicherung zur Rettung der Kundengelder für insolvente ausländischer Banken einzusetzen. Ein Ansatz, der vielen Anlegern und deutschen Banken den Schlaf rauben könnte!
Ihr Oeconomicus
Ergänzungen
EU Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier, Zitat:
„Die Idee dahinter ist, dass, wenn ein nationaler Garantieplan aufgebraucht ist, er sich von einem anderen nationalen Fonds etwas ausleihen kann. Reicht das das Geld im eigenen Land nicht aus, borgt man sich es eben von den solider wirtschaftenden Nachbarn.“
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Um dieses Thema etwas zu vertiefen, hier einige Dokumente und Argumentationslinien:
Dr. Stefan Gärtner:
„Sparkassen als Akteure einer integrierten Regionalentwicklung: Potential für die Zukunft oder Illusion?“
Dieses PDF-Dokument [180 Seiten] vermittelt hochspannende Einblicke in die Funktion deutscher Sparkassen, deren Grundlagen und Entwicklung im Wandel der Zeit. Eine hübsche Wochenend-Lektüre!
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Dr. Hans-Hagen Härtel [ehemals wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archiv (HWWA]
Kurzbetrachtung: „Öffentlicher Bankensektor im Konflikt mit der EU“
PDF [2 Seiten] aus WIRTSCHAFTSDIENST 2000/VIII
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Oliver Schmidt [Dipl.-Volkswirt, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer]
„Ende einer Ära: Was wird aus Sparkassen und Landesbanken?“ [ aus WIRTSCHAFTSDIENST 2001/VI
zum Aufsatz
Belgien vor neuer Sparrunde
Veröffentlicht: 15. August 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: BELGIEN, Dexia | Tags: BIP, Dexia, Dexia-Bürgschaften, Luc Coene, Sparrunde, Steven Vanackere | Hinterlasse einen KommentarBelgien vor neuer Sparrunde
Enttäuschende Wachstumszahlen und das ungewisse Schicksal von Dexia zwingen die belgische Regierung zum Handeln. Der Wachstumsvorsprung auf die Niederlande und auf Frankreich ist verspielt.
NZZ – 15.08.2012 – 17:27
Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen
Veröffentlicht: 6. Juni 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Anglo Irish Bank, bail-in, Banken-Union, Dexia, EUROPÄISCHE UNION (EU) | Tags: Abwicklung, Anglo Irish Bank, Bad Bank, bail-in, Bankenrettung, Dexia, EBA, EU-Kommission, Finanzregulierung, Fortis, Frühintervention, G-20, Lehman, Michel Barnier, Prävention | Hinterlasse einen KommentarEuropäische Kommission
Pressemitteilung.
Brüssel, 6. Juni 2012
Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen
Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass die Behörden noch immer nicht über das nötige Rüstzeug verfügen, um Probleme bei angeschlagenen Banken auf den heutigen globalen Märkten in den Griff zu bekommen. Um unbedingt notwendige Finanzdienstleistungen für Bürger und Unternehmen zu erhalten, mussten die Staaten die Banken mit öffentlichen Finanzspritzen stützen und Garantien in noch nie dagewesenem Umfang übernehmen: Von Oktober 2008 bis Oktober 2011 genehmigte die Europäische Kommission 4,5 Billionen EUR (bzw. 37 % des EU-BIP) an staatlichen Beihilfemaßnahmen für Finanzinstitute1. Zwar gelang es auf diese Weise, einen massiven Bankenausfall und Verwerfungen der Volkswirtschaft zu verhindern, doch wurde die damit einhergehende Verschlechterung der öffentlichen Finanzen dem Steuerzahler aufgebürdet und die Frage, wie mit krisengeschüttelten grenzübergreifenden Großbanken verfahren werden soll, noch immer nicht gelöst.
Mit den heute von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlägen für EU-weite Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Banken wird sich dies ändern. Sie stellen sicher, dass die Behörden in Zukunft die nötigen Mittel an der Hand haben, um entscheidend eingreifen zu können, bevor Probleme auftreten bzw. in einem frühen Stadium bei bereits eingetretenen Problemen. Verschlechtert sich die Finanzlage einer Bank derart, dass keine Abhilfe mehr möglich ist, stellt der Vorschlag außerdem sicher, dass die unverzichtbaren Funktionen einer Bank erhalten werden können, während die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.
Dazu Kommissioinspräsident Barroso: „Die EU setzt ihre G20-Verpflichtungen in vollem Umfang um. Zwei Wochen vor dem Gipfel in Los Cabos legt die Kommission einen Vorschlag vor, der unsere Steuerzahler und Volkswirtschaften vor den Auswirkungen etwaiger künftiger Bankenausfälle schützen wird. Der heutige Vorschlag ist ein entscheidender Schritt hin zu einer Bankenunion in der EU und wird einen verantwortungsvolleren Bankensektor hervorbringen. Dies wird in Zukunft innerhalb der EU zu Stabilität und Vertrauen beitragen, da wir daran arbeiten, unsere miteinander verflochtenen Volkswirtschaften zu stärken und weiter zu integrieren.“
Und Binnenmarktkommissar Michel Barnier: „Die Finanzkrise hat den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet. Der heutige Vorschlag ist der letzte Schritt zur Erfüllung unserer G20-Verpflichtungen für eine bessere Finanzregulierung. Wir müssen den Behörden die nötige Handhabe geben, damit sie Bankenkrisen in Zukunft angemessen bewältigen können. Andernfalls werden am Ende wieder die Bürger die Zeche zahlen, während die Banken weitermachen wie bisher, weil sie sich darauf verlassen können, gerettet zu werden.“
Kerninhalte des Vorschlags:
Ein Abwicklungsrahmen
Der Rahmen baut auf den in letzter Zeit unternommenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der nationalen Abwicklungsregelungen auf. Er stärkt diese in wesentlichen Punkten und gewährleistet die Umsetzbarkeit der Abwicklungsinstrumente im integrierten EU-Finanzmarkt.
Die vorgeschlagenen Instrumente sind aufgeteilt in Befugnisse zur „Prävention“, „Frühintervention“ und „Abwicklung“, wobei die Behörden mit zunehmender Verschlechterung der Lage immer stärker eingreifen können.
1. Vorbereitung und Prävention:
- Erstens schreibt der Rahmen vor, dass Banken Sanierungspläne aufstellen müssen, in denen sie darlegen, welche Maßnahmen bei einer Verschlechterung ihrer Finanzlage greifen würden, um ihre Lebensfähigkeit wiederherzustellen.
- Zweitens müssen die für die Abwicklung von Banken zuständigen Behörden Abwicklungspläne ausarbeiten, die Optionen für das weitere Vorgehen bei nicht mehr lebensfähigen Banken in finanzieller Notlage enthalten (z.B. Einzelheiten zur Anwendung der Abwicklungsinstrumente sowie Mittel und Wege zur Erhaltung kritischer Funktionen). Sanierungs- und Abwicklungspläne müssen sowohl auf Gruppenebene als auch auf Ebene der einzelnen zugehörigen Institute ausgearbeitet werden.
- Drittens kann eine Behörde, die bei ihren entsprechenden Planungen Abwicklungshindernisse feststellt, von einer Bank verlangen, dass sie ihre rechtlichen oder operationellen Strukturen ändert, um sicherzustellen, dass sie mit den vorhandenen Mitteln so abgewickelt werden kann, dass kritische Funktionen und Finanzstabilität nicht gefährdet und die Steuerzahler von Kosten verschont werden.
- Schließlich können Finanzgruppen Vereinbarungen über eine gruppeninterne Unterstützung schließen, um die Ausweitung einer Krise in Grenzen zu halten und die Finanzstabilität der Gruppe als Ganzes rasch wiederherzustellen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden und Anteilseigner eines jeden Unternehmens, das die Vereinbarung unterzeichnet hat, hätten zu einer Gruppe gehörende Institute somit die Möglichkeit, anderen Gruppenmitgliedern, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, finanzielle Unterstützung (in Form von Darlehen, Garantien oder Bereitstellung von Vermögenswerten zur Verwendung als Sicherheit bei Transaktionen) zu leisten.
2. Frühintervention
Durch aufsichtliche Frühintervention wird sichergestellt, dass finanzielle Schwierigkeiten schon im Keim abgewendet werden.Frühinterventionsbefugnisse setzen ein, wenn ein Institut die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllt oder wahrscheinlich nicht erfüllen wird. Die Behörden könnten in diesem Fall verlangen, dass das Institut im Sanierungsplan enthaltene Maßnahmen durchführt, einen Aktionsplan mit einem Zeitplan für dessen Umsetzung aufstellt, eine Hauptversammlung zwecks Verabschiedung dringender Beschlüsse einberuft und zusammen mit seinen Gläubigern einen Umschuldungsplan ausarbeitet.
Außerdem werden die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, vorübergehend einen Sonderverwalter für eine Bank zu bestellen, wenn sich deren Finanzlage signifikant verschlechtert und die vorgenannten Instrumente nicht ausreichen, um die Situation umzukehren. Primäre Aufgabe des Sonderverwalters ist die finanzielle Wiederherstellung der Bank und die Sicherstellung einer soliden und vorsichtigen Unternehmensführung.
3. Abwicklungsinstrumente und -befugnisse
Eine Abwicklung erfolgt, wenn durch Prävention oder Frühintervention nicht verhindert werden kann, dass die Lage sich derart verschlechtert, dass die Bank von einem Ausfall betroffen oder bedroht ist. Wenn die Behörde feststellt, dass der Ausfall der Bank nicht durch anderweitige Maßnahmen abgewendet werden kann und dass das öffentliche Interesse (der Zugang zu unverzichtbaren Bankfunktionen, finanzielle Stabilität, Integrität der öffentlichen Finanzen usw.) gefährdet ist, sollten die Behörden die Kontrolle über das Institut übernehmen und entschlossen die Abwicklung einleiten.
Dank harmonisierter Abwicklungsinstrumente und –befugnisse, gekoppelt mit Abwicklungsplänen, die sowohl für national als auch für grenzübergreifend tätige Institute bereits im Voraus aufgestellt werden, erhalten die nationalen Behörden in allen Mitgliedstaaten ein gemeinsames Instrumentarium und einen einheitlichen Ablaufplan für den Umgang mit Bankenausfällen an die Hand. Die Eingriffe in die Rechte von Anteilsinhabern und Gläubigern, die die Instrumente mit sich bringen, sind durch das übergeordnete Ziel gerechtfertigt, die finanzielle Stabilität sowie Einleger und Steuerzahler zu schützen, und werden von Schutzbestimmungen gestützt, die verhindern, dass die Abwicklungsinstrumente unrechtmäßig eingesetzt werden.
Die wichtigsten Abwicklungsinstrumente sind
- das Instrument der Unternehmensveräußerung, bei dem die Behörden die ausfallende Bank ganz oder teilweise an eine andere Bank verkaufen;
- das Instrument des Brückeninstituts, bei dem die „guten“ Vermögenswerte oder wesentlichen Funktionen der Bank ermittelt und gesondert auf eine neue Bank (Brückenbank) übertragen werden, die später an ein anderes Unternehmen veräußert wird. Die alte Bank mit den „schlechten“ Vermögenswerten bzw. nicht wesentlichen Funktionen würde dann im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens liquidiert;
- das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten, bei dem die „schlechten“ Vermögenswerte der Bank auf eine eigens für die Vermögensverwaltung errichtete Zweckgesellschaft übertragen werden. Mit diesem Instrument wird die Bilanz einer Bank bereinigt. Um zu verhindern, dass dieses Instrument lediglich als eine staatliche Beihilfemaßnahme verwendet wird, wird in dem Rahmen vorgeschrieben, dass es nur in Verbindung mit einem anderen Instrument (Brückeninstitut, Unternehmensveräußerung oder Schuldenabschreibung) eingesetzt werden darf. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bank nicht nur Unterstützung erhält, sondern gleichzeitig einer Restrukturierung unterzogen wird;
- das „Bail-in“-Instrument, bei dem die Bank durch Löschung oder Verwässerung von Anteilen rekapitalisiert wird und die Forderungen der Gläubiger reduziert oder in Anteile umgewandelt werden. Ein Institut, für den sich kein Käufer des Privatsektors fände oder bei dem eine Aufgliederung voraussichtlich zu kompliziert wäre, könnte daher weiterhin grundlegende Dienstleistungen erbringen, ohne dass eine Rettung mit öffentlichen Mitteln notwendig wäre. Außerdem hätten die Behörden genug Zeit, es zu reorganisieren oder Teile seiner Geschäftstätigkeit geordnet zu liquidieren. Daher wären die Banken verpflichtet, in ihren Bilanzen einen Mindestbestand an Verbindlichkeiten zu führen, auf die die „Bail-in“-Befugnisse angewandt werden könnten. Beim Einsatz dieser Befugnisse würden die entsprechenden Verbindlichkeiten in einer im Voraus festgelegten Reihenfolge gemäß der Rangordnung der Forderungen abgeschrieben, damit das Institut wieder lebensfähig wird.
Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Im Hinblick auf den Umgang mit Ausfällen grenzübergreifend tätiger EU-Banken oder Gruppen sorgt der Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden in allen Phasen der Vorbereitung, Sanierung und Abwicklung. Vorgesehen ist die Einrichtung von Abwicklungskollegien unter der Leitung der für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörde und unter Mitwirkung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Die EBA erleichtert gemeinsame Maßnahmen und wird bei Bedarf als verbindlicher Vermittler tätig. Dadurch werden die Grundlagen für eine zunehmend integrierte Beaufsichtigung grenzübergreifend tätiger Unternehmen auf EU-Ebene gelegt, die in den kommenden Jahren im Rahmen der Überprüfung der europäischen Aufsichtsstruktur weiter auszubauen wäre.
Abwicklungsfinanzierung
Damit die Abwicklungsinstrumente effektiv sind, müssen für sie Mittel in einer gewissen Höhe zur Verfügung stehen. Wenn die Behörden beispielsweise eine Brückenbank einrichten, braucht diese für ihre Tätigkeit Kapital oder kurzfristige Darlehen. Falls eine Finanzierung über die Märkte nicht möglich ist und um zu verhindern, dass Abwicklungsmaßnahmen vom Staat finanziert werden, werden zusätzliche Mittel durch Abwicklungsfonds bereitgestellt, die Beiträge von Banken proportional zu deren Verbindlichkeiten und Risikoprofilen erheben. Die Fonds müssen ausreichende Kapazitäten aufbauen, um in 10 Jahren 1 % der gedeckten Einlagen zu erreichen. Sie werden ausschließlich zur Unterstützung einer geordneten Reorganisation und Abwicklung in Anspruch genommen, aber niemals zur Rettung einer Bank. Damit die Abwicklung grenzübergreifend tätiger Banken finanziert werden kann, ist eine gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfonds vorgesehen.
Damit die Ressourcen optimal eingesetzt werden, wird in der Abwicklungsrichtlinie zusätzlich auf die bereits vorhandenen Mittel in den 27 Einlagensicherungssystemen zurückgegriffen. Die Einlagensicherungssysteme stellen neben den Abwicklungsfonds finanzielle Mittel für den Schutz von Kleinanlegern bereit. Um maximale Synergie zu erreichen, wird es den Mitgliedstaaten sogar gestattet, das Einlagensicherungssystem und den Abwicklungsfonds zu verschmelzen, solange vollständig garantiert ist, dass das Sicherungssystem weiterhin in der Lage ist, die Einleger bei einem Ausfall zu entschädigen.
Hintergrund
Die Krise hat deutlich zutage treten lassen, dass wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät, sich diese auf den gesamten Finanzsektor und sogar weit über die Grenzen der einzelnen Länder hinaus ausbreiten können. Sie hat uns auch vor Augen geführt, dass es keine Systeme für den Umgang mit angeschlagenen Finanzinstituten gab. Es gibt nur sehr wenige Regeln, die festlegen, welche Maßnahmen im Falle einer Bankenkrise von den Behörden zu ergreifen sind. Deshalb kamen die G20 überein, dass ein Rahmen für Krisenverhütung und Krisenmanagement eingerichtet werden muss.2
Die Finanzkrise hat unmissverständlich gezeigt, dass ein robusteres Krisenmanagement auf nationaler Ebene erforderlich ist und dass Vorkehrungen für den Umgang mit dem Ausfall grenzübergreifend tätiger Banken getroffen werden müssen. Im Laufe der Krise ist es zum Ausfall mehrerer angesehener Banken (Fortis, Lehman Brothers, isländische Banken, Anglo Irish Bank, Dexia) gekommen. Dadurch wurden ernsthafte Mängel in den vorhandenen Regelungen aufgedeckt. Ohne Mechanismen für eine geordnete Liquidation hatten die EU-Mitgliedstaaten keine andere Wahl, als Rettungspakete für ihren Bankensektor aufzulegen. Die Kommission hat bereits 2010 eine Mitteilung zu dem Thema veröffentlicht (IP/10/1353).
Nähere Informationen
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/crisis_management/index_de.htm
Kontakt: Stefaan De Rynck (+32 2 296 34 25)
Carmel Dunne (+32 2 299 88 94)
Audrey Augier (+32 2 297 16 07)
http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/washington.pdf
http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/pittsburgh.pdf
http://www.financialstabilityboard.org/publications/r_101111a.pdf
http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/cannes.pdf
http://www.financialstabilityboard.org/publications/r_111104cc.pdf