Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister
Veröffentlicht: 15. Juli 2016 Abgelegt unter: 4. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode - Cum/Ex - Vorsitz: Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD), BaFin, Bankenverband, banking & fraud, BMF, Cum-Ex-Geschäfte (Dividendenstripping), Referat IV C 1 - Einkommensteuer (Einkünfte aus Kapitalvermögen; Vermietung und Verpachtung; Kapitalertragsteuer); Investmentsteuergesetz; REIT-Gesetz, Untersuchungsausschüsse | Tags: Arnold Ramackers, Investmentsteuerrecht Hinterlasse einen Kommentar.
Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister
Milliarden für Millionäre – Wie der Staat unser Geld an Reiche verschenkt
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Hat der Staat jahrelang unsere Steuergelder an Millionäre ausgezahlt?
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Am 14. Oktober 2014 lässt die Kölner Staatsanwaltschaft dutzende Büros und Wohnungen im In- und Ausland durchsuchen. Damit holt sie zum bislang größten Schlag gegen mehr als 30 Banker, Fondsbetreiber, Anwälte und Finanzberater wegen dubioser Aktiendeals zu Lasten des Fiskus aus.
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Doch waren diese Geschäfte überhaupt illegal?
Dem Staat waren sie jedenfalls über zehn Jahre lang bekannt. Drei Finanzminister schafften es in dieser Zeit nicht, eine Gesetzeslücke zu schließen, die diese sogenannten Cum-Ex–Deals erst möglich machten.
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Anhand bisher unveröffentlichter Dokumente sowie mit den Stimmen beteiligter Zeitzeugen und Insider beschreibt Autor Jan Schmitt in seiner Dokumentation das beispiellose Versagen der deutschen Politik.
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Der Film schildert einen Wirtschaftskrimi, dessen Protagonisten – Täter wie Opfer – sich wie das „Who is Who“ der deutschen Gesellschaft lesen.
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Fazit
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Der Versuch von Jan Schmitt, diesen komplexen Sachverhalt einigermaßen verständlich aufzuarbeiten ist ohne Zweifel überaus lobenswert.
Gleichwohl wird man sich wohl eingestehen müssen, dass aus dem Kreis der Blockparteien wohl kaum jemand den Mut aufbringen wird, verantwortliche Polit-Trolls zur Rechenschaft zu ziehen, zumal es beklagenswerterweise keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, vorsätzliche Veruntreuung von Steuergeldern wirksam zu sanktionieren.
Es ist also davon auszugehen, dass der in Rede stehende Skandal wie schon allzu oft kleingeredet wird und verpufft, womit längst erodiertes Politik-Vertrauen weiteren Schaden nimmt.
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Für die Zukunft wäre es sicher denkbar und zugleich unrealistisch, dass sich -wie im vorliegenden Fall- unabhängige Politiker, die sich nicht dem Joch der so genanten Fraktionsdisziplin unterwerfen, jenseits aller Parteigrenzen zusammenfinden, um solche Exzesse zu analysieren und öffentlichkeitswirksam auch in die Wahlkreise zu tragen.
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In den Reihen politischer Akteure fände sich durchaus der notwendigen Sachverstand, aber weder Mut noch Rückgrat sich gegen „das System“ zu stellen.
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Und die AfD ?
Seitens der dort agierenden Polit-Amateure sind derzeit kaum Impulse zu erwarten, auch wenn die Beisitzerin im Bundesvorstand, Alice Weidel, die fachlichen Voraussetzungen mitbringen dürfte, um sich in die Materie einzuarbeiten.
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Zusammen mit Sahra Wagenknecht und Sven Giegold könnte sich unter Einbeziehung sachverständiger Berater wie bspw. Dr. Peter Gauweiler, Prof. Ekkehard Wenger (Lehrstuhl für BWL, Bank- und Kreditwirtschaft an der Uni Würzburg) und dem ehemaligen Verfassungsrichter, Prof. Udo Di Fabio ein erstes Team konstituieren, um zumindest erste Leitlinien für notwendige Haftungsfragen politischer Akteure zu entwickeln.
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Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um -mehr oder weniger- utopische Gedankenfetzen, die bestenfalls Sphärenklänge einer vielleicht fernen Zukunft auslösen können.
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Als mögliches Etappenziel wäre jedoch denkbar und wünschenswert, zumindest ein politisches und gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu erlangen, dass Fehlschlüsse überall dort lauern, wo (auch historische) Zusammenhänge nicht erkannt oder negiert werden, gravierende Gefahren für unser aller Zukunft jedoch häufig in Dogmen, Positionen und Überzeugungen zu finden sind, die wir zu kennen glauben und daher nicht wirklich hinterfragen !
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 29.09.2016
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Teurer Lobbyismus: Milliardengeschenke für Superreiche
Monitor | 29.09.2016 | 08:08 Min.
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korrespondierend:
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„Cum/Ex“-Thema nicht vordringlich
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4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss – 23.09.2016
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„Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nach den Worten eines ehemaligen Referatsleiters bei der Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte auch auf den Bankenverband verlassen. Erschwert worden sei dies auch durch eine permanente Personalknappheit, sagte der ehemalige Steuerreferatsleiter im BMF, Michael Gierlich, vor dem 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex). Zusammen mit Gierlich waren zwei weitere ehemalige Ministeriumsbeamte sowie eine Referatsleiterin aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 20. Sitzung des Ausschusses geladen.
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Gierlich, 69, war von 2001 bis zu seiner Pensionierung Referatsleiter in der Steuerabteilung des Ministeriums. Mit dem Thema der steuerbetrügerischen Cum/Ex-Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag herum sei er erstmals 2002 mit dem Schreiben des Bankenverbandes konfrontiert worden, in dem die Banken das Problem schilderten und einen Vorschlag für dessen Lösung unterbreiteten. Gierlich sagte auf eine Frage des Ausschussvorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD), das Schreiben habe damals kaum jemand verstanden, deshalb habe man sich das vom Verband ausführlich, auch mit Hilfe einer Präsentation, erklären lassen. Diese sei dann später auch den Ländern zugeleitet worden, ohne auf die Urheberschaft des Bankenverbandes zu verweisen. Aus Sicht der CDU-Abgeordneten Sabine Sütterlin-Waack ist das Ministerium damit unnötigerweise der Rechtsauffassung der Banken gefolgt.
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Weiter erklärte Gierlich, das Thema Cum/Ex sei damals als „nicht ganz so eilig“ betrachtet worden, da noch andere wichtige Aufgaben zu erledigen gewesen seien. Man sei davon ausgegangen, dass die Sache bei nächster Gelegenheit repariert werden würde. Dies sei dann das nächste Bereinigungsgesetz, also das Jahressteuergesetz 2007, gewesen. 2009 habe sein Referat dann konkrete Hinweise auf Steuergestaltungen mit Hilfe von Cum/Ex-Geschäften erhalten und sofort den Minister informiert. Daraufhin sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden und eine völlige Systemumstellung in Angriff genommen worden.
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Der Ausschuss befragte Gierlich auch ausführlich zu seinem Mitarbeiter Arnold Ramackers, der zwischen 2004 und 2008 sowie 2010 nach seiner Pensionierung noch einmal für drei Monate im Referat IV C1 tätig war. Ramackers, Richter am Finanzgericht a. D., hatte auf der vorherigen Ausschusssitzung für Erstaunen gesorgt, weil er sich von 2008 bis 2009 für ein Jahr beurlauben ließ und in dieser Zeit selbständig bis zu seiner Pensionierung für den Bankenverband und gleichzeitig auch für das Ministerium arbeitete. Bezahlt wurde er aber nach eigenen Angaben von der Kreditwirtschaft. Nach 2010 beriet er weiterhin Bankenverband und Ministerium, aber ohne Honorar, sondern als „fachlich interessierter Staatsbürger“, wie Ramackers es ausgedrückt hatte.
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Gierlich schilderte, wie er Ramackers 2004 zufällig kennengelernt habe und ihn, da er dringend gute Mitarbeiter gesucht habe, angeworben habe. Ramackers sei auf dem Gebiet des Investmentsteuerrechts eine „absolute Spitzenkraft“ gewesen. Dieses Feld sei sozusagen Ramackers Hobby gewesen, weshalb er auch später bei Bedarf eingeschaltet worden sei. Dies habe dem ehemaligen Richter Spaß gemacht und sei von diesem nicht als Arbeit aufgefasst worden. Ramackers habe ihm, Gierlich, mitgeteilt, dass er auch für Verbände Investmentsteuer-Gutachten schreibe und dafür bezahlt werde. Das sei zwar legal gewesen, sagte Gierlich, aber er habe das sehr kritisch gesehen. Überrascht zeigte sich Gierlich von der Tatsache, dass Ramackers 2011 ein Ministeriumsschreiben an den Bankenverband weiterleitete. Das habe er nicht gewusst und auch nicht für möglich gehalten. Einen Hinweis in einer Whistleblower-Mail, wonach im Gierlich-Referat ein Mitarbeiter sitze, der gute Kontakte zu den Initiatoren der Cum/Ex-Geschäfte habe, könne er sich nicht erklären, sagte Gierlich auf eine Frage der Abgeordneten Sütterlin-Waack. Er hege keinen Verdacht gegen Ramackers.
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Wenig beitragen zur Aufkärung konnte der ehemalige Präsident der dem BMF unterstehenden Bundesfinanzakademie, Karl Wilhelm Christmann, der von 2004 bis 2006 die Unterabteilung IV C im Ministerium geleitet hatte. Er könne sich nicht erinnern, dass Cum/Ex damals ein brennendes Thema gewesen wäre und habe an Sitzungen, auf denen dieses eine Rolle spielte, nicht teilgenommen. Der Schwerpunkt seiner Arbeit habe in anderen Bereichen gelegen. Er gab jedoch zu Protokoll, dass die Personaldecke damals sehr knapp gewesen und die Steuerunterabteilung manchmal „sehr unterbesetzt“ gewesen sei. Ramackers kenne er, wisse aber nur, dass dieser „ein subtiler Kenner des Investmentsteuerrechts“ sei.
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Florian Scheurle, von März 2005 bis November 2009 Leiter der Steuerabteilung im BMF und seit 2010 Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sowie des Bundesausgleichsamtes (BAA), sagte aus, dass er vermutlich über die Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2007 mit dem Thema Cum/Ex in Kontakt gekommen sei. An Einzelheiten und auch an Hinweise auf ein Cum/Ex-Geschäftsmodell im Jahr 2009 könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe sich in dieser Zeit auch um viele andere steuerrechtliche Dinge kümmern müssen.
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Den Vorwurf des Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick, dass in Scheurles Verantwortung „ein heftiger Milliardenschaden“ entstanden sei, wies dieser zurück. Ihm sei nicht bekannt, so Scheurle, dass durch Fehler in der Steuerabteilung ein Schaden in dieser Höhe entstanden wäre. Im Falle der Lücke im Jahressteuergesetz 2007 habe sich das zuständige Referat zusammen mit den Ländern darum gekümmert, diese zu schließen. Auf eine Frage Schicks zu Regeln für den Informationsaustausch mit Banken und deren Verbänden sagte Scheurle, solche gebe es nicht, sondern man müsse sich auf die Kollegen verlassen, Interna nicht preiszugeben. Der Austausch mit den Verbänden an sich gehöre aber zum alltäglichen Geschäft der Steuerabteilung im BMF.
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BaFin-Referatsleiterin Ruth Burkert erläuterte anschließend die Arbeitsweise der Behörde. Zu Forderungen nach mehr Kompetenz in Steuerfragen bei der BaFin sagte die Großbankenaufseherin, die Behörde sei auch weiterhin nicht für Steuern zuständig und habe auch nicht das Know-how dafür. Es gebe aber inzwischen einen verbesserten Austausch zwischen BaFin und den Steuerbehörden.
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Burkert berichtete, wie ein Kollege auf einer Referatsleitersitzung im September 2012 von einer internen Untersuchung in einer Bank wegen des Verdachts auf Cum/Ex-Geschäfte berichtete. Die Referatsleiter sahen daraufhin Handlungsbedarf, auch bei anderen Banken diesbezüglich informell nachzufragen, um sie für das Thema zu sensibilisieren. Das BMF sei über die internen Ermittlungen in der Bank informiert worden. Die informelle Abfrage sei quasi die Vorstufe der offiziellen Bankenumfrage aus dem Frühjahr 2016 gewesen. Zu deren Ergebnissen und Detailfragen stand Burkert den Ausschussmitgliedern im Anschluss in geheimer Sitzung Rede und Antwort.“
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Quelle:
Deutscher Bundestag
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Weitere Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages
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Bankenverband begrüßt nächsten Schritt auf dem Weg zur Bankenunion
Veröffentlicht: 9. Juli 2014 Abgelegt unter: ausgewählte Publikationen, bail-in, Banken-Union | Tags: BRRD-Umsetzungsgesetz, Michael Kemmer Hinterlasse einen KommentarBankenverband begrüßt nächsten Schritt auf dem Weg zur Bankenunion
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„Die nationale Umsetzung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (BRRD) ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bankenunion. Hiermit wird vor allem sichergestellt, dass künftig in erster Linie Anteilseigner und Gläubiger eines Instituts für dessen Verluste aufkommen müssen. Einer Sozialisierung von Risiken aus Bankgeschäften wird entgegengewirkt“, so Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, anlässlich der Verabschiedung des Regierungsentwurfs für ein BRRD-Umsetzungsgesetz. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sollte jedoch, so Kemmer weiter, mit Nachdruck darauf hingewirkt werden, dass die diesbezüglichen Bestimmungen (Bail in) EU-weit gleichzeitig in Kraft treten.
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Richtig sei insbesondere auch, so Kemmer, dass mit dem neuen Instrument der Sanierungsplanung die Eigenverantwortung der Institute bei der Bewältigung einer Krise betont werde. Bei den an diese Pläne gestellten Anforderungen sollte jedoch insbesondere mit Blick auf kleinere und mittlere Privatbanken dem Proportionalitätsgrundsatz Rechnung getragen werden. Privatbanken müssten – anders als Institute in Verbünden – die gesetzlichen Regelungen weitgehend individuell umsetzen.
Kemmer:
„Mittelständische Banken müssen sich auch unter der neuen Regulierung eigenständig auf dem Markt behaupten können.“
Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Bankenverbandes, 09.07.2014
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Anmerkung
Sehr verständlich, dass der Bankenverband die bevorstehende Gesetzesinitiative begrüßt. Schließlich bedeutet dies einen ultimativen Freibrief zum Zocken … und wenn’s nun mal schief geht .. so what, dann holt man aus dem Instrumentenkasten das tool mit der hübschen Bezeichnung ‚bail in‘.
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Ihr Oeconomicus
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„REFLEXIONEN 2013“ – Deutschland-Dialog der privaten Banken
Veröffentlicht: 17. Dezember 2013 Abgelegt unter: Bankenverband | Tags: Dr. Michael Kemmer, Jürgen Fitschen, Prof. Dr. Clemens Fuest, Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, Prof. Dr. Michael Hüther, Prof. Dr. Renate Köcher, Sven Giegold, Ulrich Grillo Hinterlasse einen KommentarBei der Veranstaltung des Bundesverbandes deutscher Banken zum Thema
„Unbehagen am Kapitalismus, Banken in der Kritik – Was muss sich (noch) ändern?“
sprachen
- der Banken-Präsident und Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen
- Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm
- der Präsident des ZEW Mannheim, Prof. Dr. Clemens Fuest
- BDI-Präsident Ulrich Grillo
- die Geschäftsführerin des IfD Allensbach, Prof. Dr. Renate Köcher
- der Europaabgeordnete Sven Giegold
- der Direktor des IW Köln, Prof. Dr. Michael Hüther
- sowie der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Dr. Michael Kemmer
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„REFLEXIONEN 2013“ – Mitschnitt der Veranstaltung
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Zahlen, Daten, Fakten der Kreditwirtschaft
Veröffentlicht: 4. November 2013 Abgelegt unter: ausgewählte Publikationen | Tags: Dr. Tobias Schlüter, EZB-Banken-Stresstest, Kernkapitalquote, M.Sc. Tim Weber, Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels, Risikoberichterstattung deutscher Banken, Statistiken 2 KommentareWelches sind die größten deutschen Institute in Deutschland? Wie viele Menschen arbeiten im Kreditgewerbe? Wie viele Girokonten und Online-Konten gibt es? Wie hoch sind die Spareinlagen in Deutschland?
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Auf diese und andere Fragen gibt die neue Publikation „Zahlen Daten, Fakten der Kreditwirtschaft“ anschauliche Antworten.
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Auf 20 Seiten präsentiert die Broschüre Grafiken und Tabellen zu den Themen Struktur, Zahlungsverkehr, Einlagen und Kredite.
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Damit soll dem Leser die Möglichkeit gegeben werden, kurzfristig und einfach einen Überblick über interessante Kennziffern der deutschen Kreditwirtschaft zu erhalten.
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» Weitere Statistiken über Banken in Deutschland
Als PDF-Dokument zum Download
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Kurzbewertung:
Hübsch aufbereitetes Zahlenmaterial, welches dem aufgeklärten Leser nicht wirklich neue Erkenntnisse liefert, da ein Großteil der Daten auch in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank abgebildet sind.
Wer sich Hinweise etwa zur Relation toxischer Ausleihungen, Assets oder Derivaten im Verhältnis zum jeweiligen Kernkapital (Tier 1 Rating) einzelner Institute erwartet, wird nicht fündig und sollte andere Datensammlungen vorziehen.
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Erläuterungen zur Kernkapitalquote
Zur Ermittlung der für die Kernkapitalquote relevanten Eigenmittel („Tier-Aggregate“), die in den Jahresabschlüssen der Kreditinstitute angegeben werden müssen (engl. „tier“, Rang) gibt es verschiedene Berechnungsmethoden.
Tier-1-Kapital (Kernkapital):
Stammkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Eigene Aktien im Bestand, als Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien ausgewiesenes Eigenkapital, Anpassungen aus der Währungsumrechnung, Minderheitsanteile, nicht kumulative Vorzugsaktien und Sonderposten für allgemeine Bankrisiken.
Vom Tier-1-Kapital vollständig abzuziehen sind unter anderem der Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Die Summe hieraus wird ins Verhältnis gesetzt zu den risikotragenden Aktiva. Der sich hieraus ergebende Prozentsatz ist die Kernkapitalquote.
Nicht zum Kernkapital gehören die weiteren Tier-Aggregate:
Tier-2-Kapital (Ergänzungskapital):
Unrealisierte Gewinne aus notierten Wertpapieren, sonstige Wertberichtigungen für inhärente Risiken, kumulative Vorzugsaktien, anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten. Vom Tier-2-Kapital abzuziehen sind die in § 10 Absatz 6 und § 10 Absatz 6a KWG in Verbindung mit § 10a KWG erwähnten Positionen.
Tier-3-Kapital (Drittrangmittel):
Als Drittrangmittel werden kurz-bis mittelfristige nachrangige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens zwei, aber weniger als fünf Jahren angerechnet. Diese dürfen nur zur Unterlegung der Anrechnungsbeträge von Marktrisikopositionen verwendet werden. Hinzugerechnet werden darf der anteilige Gewinn, der bei Glattstellung aller Handelsbuchpositionen entstünde (unrealisierter Handelsbuchgewinn).
Als Summe aller Tier-Aggregate ergibt sich das aufsichtsrechtliche Eigenkapital.
Die Kernkapitalquote ergibt sich nun aus der Summe des Tier-1-Kapitals, geteilt durch den Anrechnungsbetrag aller (Adress-)Risikopositionen (hier sind noch Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko und das operationelle Risiko zu berücksichtigen).
So, jetzt können Sie sicher bewerten, in welcher Kategorie die Zuflüsse europäischer Banken seit dem Lehman-Event zu finden sind.
Deren Eigenkapitalbasis wurde seither verstärkt mit rund € 225 Mrd. frischem Kapital (also Kapitalerhöhungen) und weiteren € 275 Mrd. an direkten und indirekten Staatshilfen.
In welcher Weise beeinflussen nun diese beiden Zahlen die Kernkapitalquote der Banken in toto?
Die Antworten finden sich spätestens im November 2014, wenn Draghi’s Transparenz-Offensive, also die Ergebnisse des EZB-Stresstests vorliegen.
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Bis dahin wird der Steuermichel noch eine Reihe von Überraschungen erleben, die man in den Zahlen, Daten und Fakten der Bankenverband-Broschüre vergeblich suchen wird!
Ihr Oeconomicus
zur Vertiefung:
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Die Risikoberichterstattung deutscher Banken: Erhebung des Branchenstandards
Autoren:
Dr. Tobias Schlüter, Universität zu Köln, Seminar für ABWL und Bankbetriebslehre
Univ.-Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels, Universität zu Köln, Seminar für ABWL und Bankbetriebslehre,
M.Sc. Tim Weber, WGZ Bank AG. M.Sc. Michael Zander, WGZ Bank AG.
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Inhalt
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1 Einleitung
2 Literatureinordnung und Hintergrund
2.1 Literaturüberblick
2.2 Grundlagen des Geschäfts- und Lageberichts
2.3 Formen der Risikopublizität bei Banken
2.4 Zielsetzungen der Risikopublizität
3 Datengrundlage
4 Anforderungskatalog und Indexzusammensetzung
4.1 Struktur des Anforderungskatalogs
4.2 Aufbau des Risikoberichterstattungsindex (RIX)
5 Ergebnisse
5.1 Risikoberichterstattungsindex – Gesamt
5.2 Analyse der Abschnitte / Risikoarten
5.2.1 Kreditrisiko
5.2.2 Liquiditätsrisiko
5.2.3 Marktpreisrisiko
5.2.4 Operationelles Risiko
5.3 Analyse der Bankgruppen
6 Robustheit
6.1 Institutsgröße
6.2 Abschlussart
6.3 Geschäfts- / Risikoschwerpunkt
7 Fazit
8 Literaturverzeichnis
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbau des Geschäftsberichts einer Bank
Abbildung 2: Struktur qualitativer Merkmale im Anforderungskatalog
Abbildung 3: Zeitliche Entwicklung des RIX – absolut sowie prozentual
Abbildung 4: Zeitliche Entwicklung des RIX nach Abschnitten getrennt
Abbildung 5: Berichtete Liquiditätsrisikoausprägungen und Relevanz
Abbildung 6: Verwendete Methoden zur Messung des Liquiditätsrisikos
Abbildung 7: Angaben zur Liquiditätsreserve
Abbildung 8: Methoden zur Ermittlung des Value-at-Risk
Abbildung 9: Hauptsächlich verwendete Konfidenzniveaus zur Ermittlung des VaR
Abbildung 10: Backtestingergebnisse für den VaR
Abbildung 11: Meldegrenzen für Operationelle Risiken
Abbildung 12: Entwicklung des RIX nach Bankgruppen
Abbildung 13: RIX nach Bankgröße kontrolliert
Abbildung 14: RIX für große Banken
Abbildung 15: RIX für Banken mit Konzern- bzw. Einzelabschluss
Abbildung 16: Entwicklung des RIX nach Bankgruppen – Nur Konzernabschlüsse
Abbildung 17: Entwicklung des RIX* nach Bankgruppen – Risikoschwerpunkt
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Bankseminar Uni Köln – PDF [72 Seiten]
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Aus dem Archiv:
Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen: “fair value”-Bewertungen in Bank-Bilanzen