Banken-Stresstest: Ergebnis-Veröffentlichung für Sonntag, 26. Oktober erwartet
Veröffentlicht: 10. Oktober 2014 Abgelegt unter: Banken-Aufsicht / banking supervision, HSH Nordbank, Jürgen Fitschen | Tags: Banken-Stress-Test 8 KommentareWie die EZB bekannt gab, ist die Prüfung der systemrelevanten Banken der Euro-Zone abgeschlossen und die Resultate sollen am Sonntag, 26. Oktober zeitgleich in London und Frankfurt gegen 12:00 Uhr veröffentlicht werden.
Offenbar sollen die betroffenen Banken erst kurz vorher (denkbarerweise am Freitag nach Börsenschluss) informiert werden.
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In seiner Eigenschaft als Präsident des Bankenverbandes übte sich der Deutsche Bank Vorstand Jürgen Fitschen schon mal in Optimismus und erwartet „keine bösen Überraschungen“.
Am Rande der IWF-Jahrestagung in Washington tat er kund, der Stresstest sei eine harte Prüfung für alle beteiligten Institute, nach seiner Einschätzung seien jedoch die deutschen Banken gut kapitalisiert und solide!
Für den Fall, dass einzelne Prüflinge das ‚Klassenziel‘ womöglich nicht sofort erreichten und deshalb nachsitzen müssten, oder gar ein Institut durchfalle, bedeute dies auch nicht das Ende.
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An den Märkten gibt es einige Spekulationen darüber, dass die Hamburger HSH Nordbank diesen Stresstest möglicherweise nicht bestehen könnte.
„Wir müssen uns schon jetzt auf alle Eventualitäten vorbereiten“
meinte Wolfgang Kubicki (FDP). Sollte die Bank durchfallen, würde das die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein wohl viel Geld kosten.
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Bereits im Januar diesen Jahres habe ich mich hinsichtlich der Bankenaufsicht durch die EZB und den Erwartungen an den anstehenden Banken-Stresstest eindeutig positioniert und halte an meinen damaligen Überzeugungen fest.
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 26.10.2014
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European Banking Authority stress test results due
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follow-up, 25.10.2014
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The 2014 European Banking Authority EU-wide Stress Test
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„Sicherheit auf keinen Fall gewährleistet“
Hans-Peter Burghof im Gespräch mit Christine Heuer
Am Sonntag werden die Ergebnisse des EZB-Stresstests erwartet. Eine 100-prozentige Sicherheit im Bankensystem gebe es trotzdem nicht, sagte der Experte für Bankenwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Hans-Peter Burghof, im DLF. Das Stress-Szenario, was simuliert wurde, müsse so nicht eintreten.
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DLF — Interview im PODCAST [8.14 Min]
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follow-up, 23.10.2014
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Gegen Panik: USA trainieren mit EU-Kommission rasche Banken-Schließungen
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Die US-Finanzbehörden haben in einem geheimen Workshop Vertretern der EU erklärt, wie man ein Bank über Nacht schließen kann, wenn diese pleite ist. Vor Bekanntgabe des EZB-Stresstests steigt die Nervosität in der EU und den Mitgliedsstaaten: Offenbar sind mehrere Banken aus Sicht der EZB nicht überlebensfähig. Wenn sie nicht rasch von einem Konkurrenten übernommen werden können, drohen Bank-Runs.
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DWN
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follow-up, 22.10.2014
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Spekulationen über Bilanztest laufen heiß – Elf Banken sollen EU-Stresstest nicht bestanden haben
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Vier Tage vor der Publikation des EZB-Bilanztests sind am Mittwoch die Spekulationen über die Ergebnisse hochgekocht. Mindestens elf Banken aus sechs Euro-Ländern hätten den Test nicht bestanden, meldete die spanische Nachrichtenagentur EFE ohne Angabe von Quellen: drei griechische, drei italienische, zwei österreichische, eine zyprische, eine portugiesische und womöglich eine belgische Bank. Reuters berichtete unter Berufung auf drei mit dem Vorgang vertraute Personen, bei der HSH Nordbank deute nach Gesprächen mit den Prüfern alles darauf hin, dass die Landesbank durchgekommen sei. Auch bei anderen deutschen Geldhäusern dürften Finanzkreisen zufolge keine größeren Kapitallücken zum Vorschein kommen. Die EZB bezeichnete solche Medienberichte als „hochspekulativ“.
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NZZ — boersenzeitung
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EZB dementiert „mindestens elf“ Versager beim Banken-Stresstest
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Banken-Stresstest – Viel Lärm um Nichts?
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Politiker, Aufseher und Banker setzten große Hoffnungen in den Stresstest. Doch schon im Vorfeld bezweifeln viele Experten, ob er überhaupt aussagekräftig ist.
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korrespondierende Archiv-Beiträge
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29.06.2012
Europäischer Rat – Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets
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29.06.2012
Mitschrift Pressekonferenz: Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat
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03.03.2013
ESM soll Tochtergesellschaften für Bankenrekapitalisierung gründen
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31.12.2013
von bail-in-Gefahren, toxischen Risiken, “Zündschnur-Verlängerungs-Kaninchen” und Vabanque-Spielern
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21.08.2014
Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden
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Rettungsplan für Monte dei Paschi di Siena in trockenen Tüchern
Veröffentlicht: 29. Juli 2016 Abgelegt unter: Banken-Aufsicht / banking supervision, Deutsche Bank, EZB, Goldman Sachs, Monte dei Paschi di Siena Ein Kommentar.
Rettungsplan für Monte dei Paschi di Siena in trockenen Tüchern
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Die Rettung der drittgrößten italienischen Bank Monte dei Paschi di Siena ist in trockenen Tüchern. Wenige Stunden vor Bekanntgabe der Ergebnisse eines europaweiten Banken-Stresstests gab die Europäische Zentralbank (EZB) grünes Licht für den Plan, mit dem sich die älteste noch existierende Bank der Welt ihrer faulen Kredite entledigen will, wie Monte-Paschi-Verwaltungsratsmitglied Antonino Turicchi am Freitagabend sagte.
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Auch die dringende benötigte Kapitalerhöhung über fünf Milliarden Euro sei unter Dach und Fach. Finanzkreisen zufolge sichert ein Konsortium von sechs Banken – darunter die Deutsche Bank und Goldman Sachs – die Aktienemission ab. Ohne eine Lösung hätte der toskanischen Bank die Abwicklung gedroht.
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Wiwo
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Das FED-Röntgenbild der US-Banken
Veröffentlicht: 6. März 2015 Abgelegt unter: CITIGROUP, Deutsche Bank, Federal Reserve Systems, Goldman Sachs, JP Morgan, Wells Fargo | Tags: simulierte Krisenszenarien, Stresstest Ein KommentarDas FED-Röntgenbild der US-Banken
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Die US-Notenbank Federal Reserve sieht die größten Geldhäuser in Amerika krisenfester aufgestellt.
Alle 31 Großbanken bestanden den ersten Teil des jährlichen Stresstests der Finanzaufseher, wie die Ergebnisse zeigten.
Auch die US-Tochter der Deutschen Bank nahm erstmals an der Prüfung teil, bei der die Fed untersucht, wie robust sich die Finanzkonzerne in simulierten Krisenszenarien behaupten würden.
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Die Notenbank nimmt die Kapitalausstattung unter die Lupe, um sicherzustellen, dass die Kreditvergabe an Unternehmen und Haushalte nicht abrupt ins Stocken gerät.
Die Fed geht davon aus, dass die getesteten Banken – US-Branchenriesen wie Citigroup, JP Morgan, Goldman Sachs oder Wells Fargo, aber auch Töchter internationaler Institute – in extremen Krisen erhebliche Verluste erleiden.
Im schlimmsten Fall würden insgesamt 340 Milliarden Dollar eingebüßt.
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N-TV
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korrespondierende Meldungen
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US-Tochter der Deutschen Bank droht Ungemach
Die US-Tochter der Deutschen Bank Börsen-Chart zeigen, Trust, hat den ersten Teil des Fed-Stresstests bestanden.
Am Mittwoch will die Fed ausführlichere Ergebnisse veröffentlichen – auch zu internen Kontrollen und Risikomanagement der Banken. Hier droht Trust dem „Wall Street Journal“ zufolge ein Scheitern.
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Manager Magazin
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Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
Veröffentlicht: 16. Oktober 2014 Abgelegt unter: Bank Recovery and Resolution Directive - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, Banken-Union, ESM, Sitzungsprotokolle | Tags: einheitlicher Abwicklungsfonds, ESM-Finanzierungsgesetz, Finanzhilfeinstrumente Ein KommentarDeutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014
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Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
54. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014
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PDF – [196 Seiten] – Quelle: Deutscher Bundestag
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Auszug:
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Tagesordnungspunkt 3:
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- a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014
zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG 1 des Rates,
der Richtlinien 2001/24/EG 2, 2002/47/EG 3, 2004/25/EG 4, 2005/56/EG 5, 2007/36/EG 6, 2011/35/EU 7, 2012/30/EU 8 und 2013/36/EU 9
sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 10 und (EU) Nr. 648/2012 11 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
Drucksachen 18/2575, 18/2626 – 4884 C.
1 Richtlinie 82/891/EWG:
„Der Schutz der Interessen von Gesellschaftern und Dritten erfordert es, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Spaltung von Aktiengesellschaften zu koordinieren, sofern die Mitgliedstaaten die Spaltung zulassen.
Im Rahmen der Koordinierung ist es besonders wichtig, die Aktionäre der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften angemessen und so objektiv wie möglich zu unterrichten und ihre Rechte in geeigneter Weise zu schützen.“
2 Richtlinie 2001/24/EG
„Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten“
3 Richtlinie 2002/47/EG
„Finanzsicherheiten„
4 Richtlinie 2004/25/EG
„Übernahmeangebote“
5 Richtline 2005/56/EG
„Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten“
6 Richtlinie 2007/36/EG
„Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften“
7 Richtlinie 2011/35/EU
„Verschmelzung von Aktiengesellschaften“
8 Richtlinie 2012/30/EU
„Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten.“
9 Richtlinie 2013/36/EU
„Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen“
10 Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
„Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)“
11 Verordnung (EU) Nr. 648/2012
„OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister“
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- b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
Drucksachen 18/2576, 18/2627 – 4884 C
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- c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
Drucksachen 18/2577, 18/2629 – 4884 D
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- d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Drucksachen 18/2580, 18/2628 – 4884 D
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Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister – BMF- 4885 A
Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) – 4887 B
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) – 4888 D
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – 4891 A
Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) – 4892 C
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) – 4894 B
Manfred Zöllmer (SPD) – 4895 B
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – 4896 D
Antje Tillmann (CDU/CSU) – 4897 D
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) – 4899 B
Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE)- 4900 B
Norbert Barthle (CDU/CSU) – 4901 C
Alexander Radwan (CDU/CSU) – 4903 A
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Präsident Dr. Norbert Lammert
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„Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesfinanzminister.“
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(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
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Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen:
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„Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit den vorliegenden vier Gesetzentwürfen schaffen wir wichtige Bausteine zum Aufbau der europäischen Bankenunion. Mit dieser Bankenunion ziehen wir die Lehre aus der Finanz- und Bankenkrise; denn die Finanz- und Bankenkrise hat uns mit ihrer unglaublichen Dynamik ja gezeigt, dass die Banken heute – jedenfalls alle großen, die global bzw. grenzüberschreitend tätig sind – mit einer nationalen Aufsicht nicht mehr hinreichend zu beaufsichtigen sind. Wir brauchen eine grenzüberschreitende Bankenaufsicht. Deswegen ist es richtig, dass wir mit der europäischen Bankenunion eine europäische Bankenaufsicht für die großen, systemrelevanten Banken schaffen..
Der zweite Grund für diese Bankenunion ist, dass es notwendig ist, das Risiko auf dem Gebiet des Finanzsektors von der Reduzierung der Staatsverschuldung zu trennen. Diese Verbindung hat sich ja in den zurückliegenden Jahren der Euro-Krise als ein besonders erschwerendes Element bei der Überwindung der Krise und der Rückgewinnung des Vertrauens in unsere europäische Währung erwiesen.
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Für diese Bankenunion konnten wir bei den gegebenen europäischen Verträgen die Aufsicht nur bei der Europäischen Zentralbank schaffen. Anderenfalls hätten wir eine neue europäische Institution schaffen müssen. Dafür braucht man eine Vertragsänderung; dafür braucht man einstimmige Entscheidungen. Das war nicht möglich. Deswegen ist die Rechtsgrundlage nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 127 Absatz 6, wonach durch einstimmigen Beschluss im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht Aufgaben auf die EZB übertragen werden können.
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Ich erwähne das deswegen, weil es nicht ganz unproblematisch ist, geldpolitische Verantwortung und Bankenaufsicht in ein und derselben Institution anzusiedeln. Es ist ganz wichtig, dass beim Aufbau der Bankenaufsicht innerhalb oder bei der EZB die Trennung zwischen beiden Verantwortungsbereichen so strikt wie möglich durchgeführt wird, um jeden Interessenkonflikt zu vermeiden, ja, um auch den Anschein von möglichen Interessenkonflikten zu vermeiden. Ich füge die Bemerkung hinzu: Auch vor diesem Hintergrund bin ich über die derzeit von der EZB begonnene Debatte über den etwaigen Ankauf von Verbriefungsprodukten nicht besonders glücklich; genau dies könnte diese Diskussion bestärken.“
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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
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„Ich finde, man sollte das vorsichtig bedenken.
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In der europäischen Bankenaufsicht, mit deren Vorbereitung die EZB beschäftigt ist – am 4. November 2014 soll diese Bankenaufsicht ihre Arbeit aufnehmen –, werden etwa 120 europäische Banken und Bankengruppen – die systemrelevanten; von jedem Mitgliedsland mindestens eine – der europäischen Bankenaufsicht unterstellt. Sie umfassen etwa 85 Prozent der gesamten Bilanzsumme aller europäischen Finanzinstitute, sodass der Großteil der europäischen Banken der europäischen Bankenaufsicht untersteht. Es sind auch rund 20 Banken und Bankengruppen aus Deutschland dabei.
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Die kleineren Institute – das sind in insgesamt gegenwärtig mehrere Tausend; davon stammt ein großer Teil aus Deutschland – unterliegen weiterhin der nationalen Aufsicht. Auch das ist wichtig zu betonen. Die grenzüberschreitenden, systemrelevanten Institute werden der europäischen Bankenaufsicht unterstellt. Wie gesagt, die kleineren Institute unterstehen weiterhin der nationalen Aufsicht. Im Übrigen führt die Übertragung der nationalen Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank auch zu neuen Berichtspflichten der EZB gegenüber Rat, Europäischem Parlament und auch nationalen Parlamenten, soweit es die jeweiligen Banken anbetrifft. Auch das ist wichtig.
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Die Europäische Zentralbank führt derzeit die notwendigen Vorbereitungen durch mit der Prüfung der Bilanzen aller zu übernehmenden Banken und mit den entsprechenden Stresstests, die sicherstellen sollen, dass die Banken, die von der europäischen Bankenaufsicht übernommen werden, genügend Kapital haben. Wir haben die Antragsfrist für den Soffin bis zum 31. Dezember kommenden Jahres verlängert, damit wir, wenn deutsche Banken im Zusammenhang mit dem Stresstest Probleme haben sollten – derzeit zeichnet sich das nicht ab –, notfalls in der Lage wären, die entsprechenden Mittel, um handeln zu können, zur Verfügung zu haben.
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Das Entscheidende beim BRRD-Umsetzungsgesetz, also bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie, die die Abwicklung und die Sanierung von Kreditinstituten in Europa vorsieht – das ist übrigens eine Richtlinie, die in ganz Europa gilt, weil sie eine Frage des gemeinsamen Binnenmarkts, also des europäischen Rechts ist –, ist, dass in Zukunft im Sanierungs- oder Abwicklungsfall mindestens 8 Prozent von Eigentümern und Gläubigern getragen werden müssen. Das ist die in der EU-Restrukturierungsrichtlinie vorgesehene Mindestvorschrift für ein Bail-in, die umgesetzt werden muss. Wir schaffen auch für den Abwicklungsmechanismus, den sogenannten SRM, in der Euro-Zone eine entsprechende Vorschrift.
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Nach diesen 8 Prozent der Bilanzsumme, die zunächst von Eigentümern und Gläubigern, den Anlegern der Banken, getragen werden müssen, müssen in der Euro-Zone dann die Banken selber, also die Banken, die der europäischen Bankenaufsicht unterstellt werden, im Rahmen eines Bankenfonds Vorsorge treffen, damit im Falle eines weiteren Finanzierungsbedarfs die Finanzindustrie selbst dafür aufkommen kann und eben nicht mehr, wie in der Finanzkrise, der Steuerzahler. Der Sinn des Ganzen ist, dass nicht mehr die Steuerzahler das Risiko tragen, sondern die Banken selber: zunächst die Eigentümer und Anleger und darüber hinaus die Banken selber.“
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(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
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„Dieser europäische Bankenfonds, dessen Einrichtung wir ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen haben, soll innerhalb von acht Jahren auf eine Summe von etwa 1 Prozent der gesicherten Einlagen des europäischen Bankensystems – das sind 55 Milliarden Euro – aufgefüllt werden. Die Banken müssen dazu entsprechende Beiträge zahlen.
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Die Beiträge werden durch nationale Gesetze beschlossen. Das ist deswegen wichtig, weil wir keine Rechtsgrundlage für eine europäische Bankenabgabe haben. Deswegen müssen nationale Gesetze nach einheitlichem Maßstab erlassen werden. Die Einzelheiten, wie die Beiträge genau ausgestaltet werden, liegen noch nicht fest. Aber es ist nach den Vorschlägen der Kommission jetzt schon klar, dass die kleineren Institute weniger bezahlen müssen und dass der Hauptanteil der Bankenabgabe von den großen, risikorelevanten Instituten – so entspricht es auch dem Sinn der Regelung – getragen werden muss. Das ist der entscheidende Punkt.
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Wir haben übrigens auch sichergestellt, dass die Institutssicherung der Bankengruppen, der Sparkassen, Raiffeisenbanken und der Kreditgenossenschaften als Institutssicherungen anerkannt werden, so wie wir auch in der Einlagensicherungsrichtlinie, die wir im nächsten Jahr beraten und beschließen müssen – sie ist nicht Bestandteil dieses Pakets –, gewährleisten werden, dass die Einlagensicherung nicht vergemeinschaftet wird. Es bleibt bei dem Einlagensicherungssystem. Die Einlagensicherungssysteme unserer Banken- und Sparkassengruppen bleiben anerkannt. Sie müssen allerdings noch leistungsfähiger werden, damit sie im Notfall in der Lage sind, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Bemerkung füge ich im Hinblick auf aktuelle Sorgen hinzu.
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Die Bankenabgabe, die in diesen europäischen Fonds aufgrund nationaler Gesetze einbezahlt wird, wird schrittweise vergemeinschaftet. Bis die Bankenabgabe innerhalb von acht Jahren voll einbezahlt ist, haften die Mitgliedstaaten, die die Gesetze machen und die Gesetze vollziehen müssen, dafür, dass die Banken die Abgabe zahlen. Das ist entscheidend. Wir haben auf europäischer Ebene keine Möglichkeit, die Zahlung dieser Abgabe durchzusetzen. Deswegen müssen die nationalen Gesetzgeber und die nationalen Regierungen in der Verantwortung bleiben, dass diese Regelung nicht nur beschlossen, sondern auch angewendet wird. Das ist in Europa immer ein großes Problem.“
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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
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„Bis zur vollen Einzahlung der Beiträge haften also die Mitgliedstaaten.
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Erst wenn die Beiträge voll einbezahlt sind, gibt es auch die Möglichkeit der direkten Bankenrekapitalisierung aus dem europäischen Rettungssystem. Diese direkte Bankenrekapitalisierung aus dem europäischen Rettungssystem bleibt allerdings nachrangig. Es ist in jedem Fall so: Zunächst müssen die Eigentümer und Gläubiger die 8 Prozent der Bilanzsumme der Bank zahlen. Danach springt die Finanzindustrie selbst zur Bankensicherung ein, und dann gibt es noch die Möglichkeit – Voraussetzung dafür ist aber, dass der Mitgliedstaat einen Antrag stellt –, dass mit dem Mitgliedstaat die entsprechenden Bedingungen, die Konditionalität, vereinbart wird. Es gibt keine Mittel aus dem europäischen Rettungsschirm ohne einen Antrag des Mitgliedstaates und ohne eine mit dem Mitgliedstaat zu vereinbarende Konditionalität. Das ist das entscheidende Element, der Grund, warum der europäische Rettungsschirm so erfolgreich gewesen ist.
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Wir haben durchgesetzt, dass das auch bei der direkten Bankenrekapitalisierung gilt, die im Übrigen nur dann infrage kommt, wenn ein Mitgliedstaat zur indirekten Bankenrekapitalisierung nicht in der Lage ist. Ich sage ausdrücklich: Die direkte Bankenrekapitalisierung ist nachrangig. Diese Haftungskaskade haben wir sichergestellt.
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Das Entscheidende bei allen europäischen Regulierungen ist:Wir müssen auf all das achten, solange unsere gemeinsame Währung auf einer Währungsunion beruht, die eben nicht ihre Entsprechung in einer Finanz- und Wirtschaftsunion bzw. in einer politischen Union hat. Es ist das Grundprinzip der Konstruktion der europäischen Währung, dass die Währung vergemeinschaftet ist und wir eine gemeinsame Geldpolitik haben, weswegen sich die Mitgliedstaaten an die Verabredungen für die Finanz- und Wirtschaftspolitik halten sollten. Das ist vielfach Gegenstand aktueller Diskussionen. Würden sich alle an das, was vereinbart worden ist, halten, hätten wir weniger Probleme in Europa. Auch das muss man gelegentlich sagen.“
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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
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„Weil dies so ist, müssen wir Fehlanreize in Europa vermeiden. Deswegen muss klar sein: Es wird niemand – ich sage das auch im Hinblick auf eine aktuelle Debatte in einem anderen Zusammenhang – eine Chance haben, ohne die Vereinbarung von Anpassungsprogrammen in den Mitgliedstaaten, die sogenannte Konditionalität, auf Mittel des europäischen Rettungsschirms Zugriff zu bekommen. Die 80 Milliarden Euro, die wir in den europäischen Rettungsschirm einbezahlt haben, sind keine Verfügungsmasse für alle möglichen kreativen Ideen an neuen Finanzierungsinstrumenten, sondern sie sind eine Vorsorge dafür, dass die europäische Währung stabil bleibt und das Vertrauen der Finanzmärkte behält. Das haben wir erfolgreich eingeführt. Der Grund für die Einführung dieses Rettungssystems war eigentlich, dass man es hat, ohne es zu brauchen.“
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(Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es! Wie bei der Feuerwehr!)
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„Genau das ist der Sinn eines Sicherungssystems: dass es nicht immer gebraucht wird. Deswegen stehen diese 80 Milliarden Euro auch nicht für alle möglichen kreativen Gestaltungsideen in Europa zur Verfügung.“
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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
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„Meine Damen und Herren, damit komme ich zu meiner letzten Bemerkung. Wir haben, obwohl die Konstruktion der europäischen Währung kompliziert ist und viele am Anfang gezweifelt haben, ob sie überhaupt funktioniert – die Debatte über die Frage „Kann eine Geldpolitik mit unterschiedlichen Finanz- und Wirtschaftspolitiken klappen?“ haben viele Ökonomen über Jahrzehnte geführt –, die Vertrauenskrise gut überwunden, weil wir ganz konsequent an dem Grundsatz „Hilfe und Solidarität gegen Hilfe zur Selbsthilfe“ festgehalten haben. Es geht immer um Hilfe zur Selbsthilfe.
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Die Geschichte der fünf Länder, die Rettungsprogramme bekommen haben, ist eine Erfolgsgeschichte. Sie alle haben die strukturellen Reformen umgesetzt und sind auf dem richtigen Weg. Diejenigen, die heute Probleme haben, können aus dieser Erfolgsgeschichte lernen. Es führt kein Weg daran vorbei, dass jedes Mitgliedsland seine eigenen Reformen und Strukturanpassungen durchführt. Dann werden wir alle gemeinsam in Europa Erfolg haben.
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Die Bankenunion, die wir mit diesen vier Gesetzen schaffen, ist ein wichtiger Schritt, um in einer Zeit voller Ungewissheiten Europa noch ein Stück stabiler und handlungsfähiger zu machen. Deswegen bitte ich Sie um sorgfältige Beratung und am Ende um Zustimmung zu diesen Gesetzentwürfen.“
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(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
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Anmerkung
… Beitrag wird fortgeführt