Merkels Flüchtlingskrise und Ihre „Wir schaffen das!“-Hypostase

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zur Einstimmung ein Reim von Wilhelm Busch:
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„Oftmals paaret im Gemüte Dummheit sich mit Herzensgüte.“

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Merkels Flüchtlingskrise und Ihre „Wir schaffen das!„-Hypostase

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So manch betroffenheitsgesteuerter Merkel-Fan mag sich bei Anne Will’s Kuschelrunde mit der Kanzlerin bestätigende Erkenntnisse gegen eine vielfach geforderte restriktive Flüchtlingspolitik erhofft haben.
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Und tatsächlich, die zunehmend als „Schutzpatronin permanentem Rechtsbruchs“ wahrzunehmende Regierungschefin erneuerte ihr schon fast autistisch anmutendens Mantra „Wir schaffen das!“ und untermauerte ihre Vorstellung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vornehmlich mit Konditionalsätzen.
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Rein sachlich betrachtet, bleibt Merkel mit dieser qualitätsbefreiten und mißverständlich wirkenden Botschaft, der vielerorts schon als verzweifelter Kampfbegriff wahrgenommen wird, unterhalb ihrer rhetorischen Möglichkeiten, schon alleine deshalb, weil es ihr nicht wichtig genug erscheint, dieses WIR zu präzisieren.
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Es bleibt also jedem Betrachter überlassen, wer dieses WIR wohl sein könnte:
die EU, Deutschland, die Kommunen, die ehrenamtlichen Kuchenblech-Musikanten oder etwa alle zusammen und gemeinsam ?
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Auch ohne diese Antworten zu kennen, stellt sich natürlich auch die Frage. “WAS GENAU SCHAFFEN WIR ALLE ??
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Die Armut dieser Welt zu lindern ? – Flüchtlingsursachen speziell in den jordanischen, libanesischen, nordirakischen oder türkischen Lagern mit Steuergeld zuzukleistern, ohne die wahren Gründe in den Heimatländern anzusprechen und nachhaltig zu beseitigen ??
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Ich weiß es nicht!
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Merkels Hinweis, sie habe einen Plan, welcher zwar nicht nur von ihr selbst abhänge, erscheint wie eine Vision, die ihre Wirkung unter Berücksichtigung vieler “wenn und aber” ggfls. langfristig wirken mag, die aktuellen Probleme ungezügelten Zustroms jedoch nicht ansatzweise zu lösen vermag. Da hilft es auch wenig, auf die unzureichenden am 15. Oktober im Bundestag zu beschließenden Gesetzesmaßnahmen hinzuweisen, die man zwar als erste richtungsweisende Maßnahme würdigen mag, denen u.a. aber stringente Rückführungsperspektiven fehlen und mit den gültigen Kuschelparagraphen des AufenthG nicht zu bewerkstelligen sind.
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Die nach Merkels Meinung offenbar kurzfristiger wirkende Maßnahme, einerseits sehr viel mehr für den Schutz der Europäischen Außengrenzen zu tun, mag eine vielleicht eingeschränkt zielführende Richtung sein, den sie jedoch andererseits mit dem Hinweis, Zäune zur Sicherung deutscher Grenzen würden keinen Schutz vor illegaler Einwanderung bieten, ad absurdum führt.
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Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden ?
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Dienen unsere nationalen Grenzen nicht vorwiegend dem Schutz der hier lebenden Menschen um gemeinsam erarbeiteten Wohlstand zu verwalten, und letztlich auch zu entscheiden, mit wem wir diesen Wohlstand ggfls. unter Auflagen teilen möchten ?
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Und .. haben wir uns nicht im Vertrauen auf die Sicherung der EU-Außengrenzen im Rahmen des Schengen-Abkommens gemeinsam mit weiteren Nachbarn und EU-Partnern darauf verständigt, die Binnengrenzen abschaffen ?? Durch die von Merkel einseitige (de-facto) Ausserkraftsetzung des Schengen-Vertrages ist diese Geschäftsgrundlage nun nicht mehr vorhanden … mehr noch: wer erleben täglich tausendfachen Rechtsbruch !
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Um diesen Faden weiterzuspinnen bedeutet dieser Umstand doch, dass nun alle europäischen Staaten aufgefordert sind, dass in ihrem Bereich wieder Ordnung herrscht, oder sehe ich da etwas falsch ??
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Merkel bleibt in diesem Zusammenhang die Antworten schuldig, wie sie sich eine friedensstiftenden Funktion von Grenzen, die Konflikte vermeiden und sozialen Frieden sichern hilft, vorstellt.
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Bleibt hier nicht nur die eine Option offen, all jene, die offensichtlich nicht an Leib und Leben bedroht sind, übrigens auch syrische Flüchtlinge, die es leid sind, in jordanischen, libanesischen, türkischen oder sonstigen Flüchtlingslagern ausserhalb ihres geschundenen Heimatlandes auszuharren, an den Grenzen zurückzuweisen ??
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Merkel erscheint gut beraten auf all diese sicher nicht einfachen Fragen, eigene Positionen  zu entwickeln, die für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes verständlich und nachvollziehbar sind.
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Um sich nicht der Frage auszusetzen, wessen mission accomplished werden soll, gehören dazu insbesondere Maßnahmen, die sich beispielsweise sehr eingehend mit den nachfolgenden Sachverhalten beschäftigen:
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1. die Sicherheitskräfte sind schon seit einer Weile nicht mehr in der Lage, die Grenzen zu kontrollieren, was wie täglich zu erleben massenhafte illegale Einwanderung nach sich zieht
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2. die Asylbehörden verfügen NICHT über die personellen Kapazitäten und Strukturen um diesen Andrang zu bewältigen und werden vermutlich Monate benötigen, um bislang unbearbeitete Asylanträge zu bearbeiten.
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3. Da der Wohnungsbau schon lange ins Stocken geraten ist und man befürchten muss, dass sich die Anzahl der „Schutzsuchenden“ pro Jahr sehr leicht auf die Einwohnerzahl einer Großstadt (ca 400.000) aufaddieren könnte, wird die Unterbringung für Millionen Menschen schlimmstenfalls nur mit Hilfe von Enteignungen möglich werden.
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Einer Mehrheit der Bahnhofsklatscher und Teddybären-Werfer wird dies ziemlich gleichgültig sein, da diese Gruppe vermutlich zu den etwa 60% deutscher Einwohner zählt, die kein Wohneigentum ihr eigen nennen.
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Diese Gleichgültigkeit wird sich erst ändern, wenn diese betreuten Denker am eigenen Leibe das Gesetz von Angebot und Nachfrage kennenlernen: extrem steigende Mietpreise, spürbar steigende Kosten für Wasser, Abwasser, Strom, Grundsteuer, Modernisierungs-umlagen usw.
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Tja, und den 40% der Immobilieneigentümer sei angeraten, sich mit dem Dresdner „Fachplan für Asyl“ ernsthaft auseinander zu setzen:
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Auf Seite 36 unter Punkt 5 des Dokuments heißt es:
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„Verlief die Akquise nicht gewinnbringend, ist leerstehender aber nicht zur Verfügung gestellter Wohnraum per Anordnung gegenüber dem Vermieter auf Grundlage des Sächsischen Polizeigesetzes zu beschlagnahmen.
Der Bescheid ist für sofort vollziehbar zu erklären. Die Entschädigung für die Inanspruchnahme des Nichtstörers richtet sich in der Höhe nach dem ortsüblichen Mietzins. Der Bescheid ist auf längstens ein halbes Jahr zu befristen und soll als letztmögliche Maßnahme (Ultima Ratio-Prinzip) erlassen werden. Während der Beschlagnahme ist auf eine vertragliche Bindung des Objektes bzw. anderer Objekte hinzuwirken oder die Nutzbarmachung kommunaler Immobilien zu gewährleisten.“
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Es mag im Interesse des Dresdner Immobilieneigentümers liegen, sich die nicht näher definierte Begrifflichkeit „Nichtstörer“ zu merken. Wie mit Immobilieneigentümern umzugehen ist, die nicht zur Gruppe der Nichtstörer zählen, darüber mag ich nicht spekulieren.
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4. Integrationsbemühungen drohen an weiteren mangelnden Ressourcen, wie nicht vorhandenen Lehrer- und Bildungsangeboten oder Arbeitsplätzen zu scheitern.
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vorläufiges Fazit:
Die Schutzheilige des permanenten Rechtsbruchs hat es geschafft, unser Land innerhalb weniger Monate in eine handfeste Staatskrise zu manoevrieren und es steht zu befürchten, dass unsere Wendehals-Spezialistin wie weiland nach Fukushima erst dann reagiert, wenn die sprichwörtliche Hütte lichterloh brennt.
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Bislang hat sie jedenfalls frohgemut angekündigt “Ihren Weg” gehen zu wollen, was schlechterdings die Sorgen der Menschen unberücksichtigt lässt und diese nicht mitnimmt !
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Man mag dieses Statement vielleicht auch als freche Trotzreaktion auf die vielfältige Kritik, die ihr besonders während einer gemeinsamen Fraktionssitzung am 22.09. entgegen schlug bewerten. Sichtlich genervt zeigte sie dabei ihr wahres Gesicht und konterte …
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„Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin, nun sind sie halt da“

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… und damit einige Teilnehmer sichtlich konsternierte !
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Merkel und so manch Anderen gilt es zuzurufen: Es ist Zeit zu gehen !!!
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Und all jenen aktiven und vor allem passiven „Buntschland-Protagonisten“ die es bisher nicht gewagt haben, sich des eigenen Verstandes zu bedienen, mag man „Das Lumpengesindel“, ein Märchen der Gebrüder Grimm empfehlen.

 

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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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14.10.2015
bemerkenswerter Kommentar @Cicero:
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„Wie kommt Frau Merkel dazu, sich hinzustellen und 60 Millionen (60.000.000) Flüchtlinge dieser Welt nach Deutschland zum dauerhaften Verbleib einzuladen?
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Worauf gründet ihr Optimismus, wenn sie sagt: Wir schaffen das?
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Manch einer entgegnet hierauf mit dem Einwand: Wer sonst als wir? Wir sind schließlich eines der reichsten Länder der Erde!
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Aber sind wir das wirklich? Schauen wir mal:
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1.) Seit etlichen Jahren verfällt in Deutschland die Infrastruktur, weil hierfür an allen Ecken und Kanten das Geld fehlt. Man schaue sich nur einmal den Zustand von manchen kommunalen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Sporteinrichtungen, aber auch Straßen und Brücken auf Landesebene an.
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2.) Feuerwehren und Rettungsdienste wurden vielerorts auf Grund von Sparzwängen sowohl personell als auch materiell reduziert, so dass oft die gesetzlich vorgeschriebenen Reaktionszeiten nicht mehr eingehalten werden können.
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3.) Die Polizei wurde aus Kostengründen sowohl personell als auch materiell abgebaut, mit der Folge von steigender Kriminalität und sinkender Aufklärungsquote.
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4.) Die politische Festlegung des Existenzminimums ist in ihrer Höhe seit je her dermaßen unzureichend, dass dies sogar vom Verfassungsgericht gerügt wurde. Geändert hat sich bisweilen wenig, da nicht bezahlbar.
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5.) Der Staat greift seit je her in die Rentenkasse, um Leistungen an Menschen auszuschütten, die nie zuvor in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies aus Steuermitteln zu leisten ist der Staat nicht fähig. Die Folge hiervon ist, dass die Renten insgesamt langsamer steigen als die Einkommen.
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6.) Deutschland ist aktuell mit etwa 2 Billionen (2.000.000.000.000) Euro verschuldet. Darin sind weder Rückstellungen der aktuellen und zukünftigen Pensionsansprüche seiner Beamten eingerechnet, noch die jüngsten (verfassungswidrigen) Bürgschaften für die Griechenland-Rettung. Würde man diese Verpflichtungen Deutschlands mit einrechnen, käme eine Zahl heraus, die auf einem Blatt Papier keinen Platz mehr fände. Diese Schulden wird unser Staat aber nicht den Banken und auch nicht der Wirtschaft in Rechnung stellen. Nein hier heißt es: Du bist Deutschland, Es sind deine wie meine, eben aller Bürger Schulden, ob Kleinunternehmer, Arbeitnehmer, Rentner oder Kinder und Kindeskinder für die nächsten 50 Generationen.
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7.) Der Staat im Verbund mit der EU betreibt seit Jahren eine Zero-Zinspolitik. Wer glaubt, die Zentralbanken seien in ihrer Geldpolitik unabhängig, ist einfach naiv. Hierduch wird dem Staat die Möglichkeit gegeben, seine Schulden durch Geld-Inflation abzubauen ohne je wirklich getilgt zu haben. Dies könnte er auch gar nicht, eine Verpflichtung zur echten Tilgung und marktgerechter Verzinsung würde die sofortige Zahlungsunfähigkeit unseres angeblich so reichen Staates bedeuten. Dass diese Zero-Zinspolitik eine quasi-Enteignung aller Sparer, Lebens- und Rentenversicherten bedeutet, ist dem Staat offensichtlich egal.
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8.) Dieser chronisch unterfinanzierte Staat belastet 60% eines mittleren Arbeitnehmer-Einkommens mit Steuern aller Art.
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Die vorgenannten Punkte sind mir adhoc mal eben so eingefallen, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit, versteht sich. Würde ich mir die Mühe machen, alle Kriterien zu benennen, die die mär vom superreichen Deutschland widerlegen, würde dies den Rahmen hier sprengen.
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Merkels Einladung an weltweit 60 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland ist Dank der Schnelligkeit unserer elektronischen Medien in Echtzeit bei diesen angekommen. Ich weiß nicht, was diese Frau dazu bewogen haben mag, dies zu tun. War es der mediale Druck der „vierten Gewalt“, oder das lechzen der Wirtschaft nach billigsten Import-Arbeitskräften und neuen Märkten, was diese Entscheidung ALTERNATIVLOS herbeiführte. Empathie für Notleidende unterstelle ich der Kanzlerin allerdings nicht.“
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12.10.2015
CO2 reduzierbar – Migrantenchaos nicht ! Eine Regierung als surrealer Alptraum
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Versetzen Sie sich kurz in folgendes Szenario:

Sie sind als Passagier des Traumschiffs auf dem Ozean unterwegs. Plötzlich geschieht das Unglaubliche:
Sie müssen fassungslos mit ansehen, wie der völlig durchgeknallte Kapitän auf hoher See und unter dem Jubel der ganzen Mannschaft Löcher in die Bordwand bohren lässt, damit sich das Wasser nicht so ausgeschlossen fühlt.

Auf den angstvollen Hinweis von Ihnen und anderer Passagiere, dass das Schiff dann zwangsläufig sinke, bekommen Sie die Antwort, dass dies in keiner Weise erwiesen sei.
Im Gegenteil sei sogar wissenschaftlich eindeutig geklärt, dass der Mensch Wasser dringend zum Leben brauche.
Es wird Ihnen allen unterstellt, dass sie wohl fanatische Wasserhasser sind, die aus Dummheit wirren Verschwörungstheorien folgen.

Während sich das Schiff stetig nach links neigt, werden die Restpassagiere angewiesen, nur ja nicht mit jenen „fanatischen Wasserhassern“ am rechten Bordrand zu reden, die nur grundlos Panik erzeugen wollen.
Auf Ihre Frage, wie das Sinken verhindert werden soll erhalten Sie die Antwort

„es liegt nicht in unserer Macht, wie viel Wasser noch kommt“.

Zudem wird Ihnen vom Kapitän beschieden:


„Den Plan kann ich nur geben, wenn ich einen habe, aber wir schaffen das.

Das Letzte, was Sie mitbekommen, ist die Nachricht über Bordfunk, der Kapitän sei nominiert für den Nobelpreis in Physik.

Sie wachen schweißgebadet auf und stellen fest, der Alptraum ist real !

Quelle:
Peter Schmidt, Präsident des DAV
http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_10_12_dav_aktuelles_co2-migranten.html

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Anschauliches Beispiel pathogener Hypostasen

Gedanken zur Einstimmung:
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„Habt Mut zur Wahrheit, spricht der Täuscher.
Ihm gebühren die Früchte seiner Saat: Hass, Zwietracht, Furcht und Fäulnis.
All dies sei ihm von Herzen gegönnt“
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Aus der Medizin kennen wir den Begriff der Sepsis (umgangssprachlich Blutvergiftung) als eine komplexe systemische Entzündungsreaktion des Organismus auf eine Infektion, ausgelöst durch Bakterien bzw. deren Toxine oder Pilze.

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Nach dem Verständnis des Bakteriologen Prof. Hugo Schottmüller (1914) liegt eine Sepsis dann vor, wenn sich innerhalb des Körpers ein Herd gebildet hat, von dem kontinuierlich oder periodisch pathogene Bakterien in den Kreislauf gelangen.

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Betrachtet man die zunehmend kafkaesken Ergüsse politischer Sprachschurken und deren Hofschranzen, könnte bei der Suche nach Motiven solcher oft hasserfüllt anmutender Rhetorik der Eindruck reifen, dass der Antrieb zu solch rückwärtsgewandtem Patriotismus einer dämonischen Sepsis vergifteter Denkstrukturen geschuldet sein könnte.

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Schon fast exemplarisch mag man die Entfaltung pathogener Besessenheit aus den Wortbeiträgen des Standard-Journalisten Dr. Eric Frey in der österreichischen Talkrunde Pro und Contra – der PULS 4 News vom 24.11.2014 wahrnehmen.

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Die Moderatorin Corinna Milborn hatte neben diesem sich an fremden Tischen labenden augenscheinlich pathologischen Putin-Hasser, der sich nicht scheute, öffentlich für einen kompletten Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen mit Moskau einzutreten und gar US-Luftschläge gegen Separatistenstellungen und russische Nachschublinien zu fordern, auch Johannes Voggenhuber (ehem. EU-Parlamentsabgeordneter, Die Grünen), Wolfgang Petritsch (österreichischer Spitzendiplomat, seit 2008 Ständiger Vertreter Österreichs bei der OECD in Paris) und Dirk Müller, den man auf der Webseite des Senders als Putin-Versteher diffamiert, zu Gast.

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Eine Kostprobe der Talkrunde, mit dem Thema „Eiszeit zwischen Russland und Europa, droht ein neuer kalter Krieg?“ ist dem nachfolgenden YT-Clip zu entnehmen.

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Bereits nach dieser Einstimmung mag man an Immanuel Kants sinnstiftende Wortschöpfung ‚Hypostase‘ denken, also etwas was nur in Gedanken existiert, dem man jedoch dieselbe Qualität zuschreibt, die einem wirklichen Gegenstand außerhalb des denkenden Subjekts zukommt.

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Die komplette Aufzeichnung der Talkrunde [51:23 Min] findet sich hier.

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Zwischenzeitliche ist die Sendung als auch YT verfügbar:

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Wem die politischen Gegebenheiten in Österreich nicht ganz so geläufig sind, mag so manch objektive Sichtweise von Herrn Voggenhuber, der zur ‚alten Garde‘ der Austria-Grünen zählt und von seiner Parteikollegin Eva Glawischnig zunehmend kaltgestellt wurde, wohltuend notieren.
Bei den Ausführungen von Herrn Petritsch, die er mit einem gewissen Pathos durchaus kritisch vorträgt, ist zu vermerken, dass er diplomatisch sehr geschickt zwischen objektiven Wahrnehmungen gezielt Behauptungen aus der Kategorie ’stretching the truth‘ [ab Min. 12:54] serviert:
Zitat:

„.. Ein wichtiges Datum ist 2008, als das Angebot der NATO an Georgien ergangen ist, wo dann die russische Reaktion erfolgte. Das brutale Eingreifen Russlands, also des russischen Militärs, die Schaffung eines sogenannten eingefrorenen Konfliktes, hätte schon eine Warnung sein müssen. Da müssen wir sehr aufpassen…“

Finde den Fehler 🙂 … hier eine kleine Hilfestellung

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So, wer sich nun in seiner einzellig anmutenden Denkweise genötigt fühlen sollte, mir als Dank für so manch notwendiges scharfes Wort ein Paar doppelt geschnürte Springerstiefel zukommen zu lassen, sollte den relevanten Wert besser an ausgebombte Menschen in Lugansk und Donezk spenden.
Dies wäre übrigens auch eine noble Geste von Herrn Frey, vielleicht auch eine Hilfestellung um der Hypostase-Falle zu entkommen.

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Ihr Oeconomicus

 


Interpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Interpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

zur Einstimmung:

crossed fingers, source: Wikipedia

Umgangssprachlich sollen gekreuzte Finger davor bewahren, dass man in die Hölle gelangt.

Ob und in welchem Umfang diese Imagination auch Bestandteil der manchmal hypostatisch anmutenden Gedankenfiguren des Bundestagspräsidenten, Dr. Wolfgang Schäuble sein mag, sei dahingestellt.

Im Zusammenhang mit der höchst umstrittenen Verhältnismäßigkeit von Ausgangssperren, die uns aktuell bei der geplanten Erweiterungen des Infektionsschutzgesetzes (s. Artikel 28b Absatz 1: obligatorische Maßnahmen der Notbremse) beschäftigt, brachte Herr Dr. Schäuble in seine unendlichen Weisheit zum Ausdruck, dass nächtliche Ausgangssperren in Regionen mit hohen Corona-Zahlen als verhältnismäßig seien.

Der Blick ins Ausland zeige, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten, so Schäuble. Ob er dabei seine Finger kreuzte, ist nicht bekannt.

Als gelernter Jurist sollte dem Herrn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit („Kollidierende Interessen, Freiheiten oder Rechtsprinzipien werden nur dann in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt, wenn und soweit das zu wahrende Interesse, Freiheitsrecht oder Rechtsprinzip schwerer wiegt als das ihm aufgeopferte.“) hinlänglich bekannt sein.

Da Politiker gelegentlich Dinge ausblenden oder falls opportun gar vergessen, empfiehlt sich in diesem Kontext ein Blick in das Standardwerk der Rechsphilosophie „Das Wesen des Rechts, 6. Aufl., Kap. 8 d.“ von Prof. em. Reinhold Zippelius.

Daneben sollte sich Herr Dr. Schäuble auch und insbesondere mit der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 15. April 2021,

Titel: „Verfassungsrechtliche Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung“

eingehend beschäftigen.

Daneben erscheint Schäubles beweisführendes Argument, welches auch gerne von vergrünten und anderen einschlägigen Panik-Ideologen übernommen wird „dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten“ selbst bei gekreuzten Fingern -gelinde ausgedrückt- unzutreffend.

Wie nachfolgende Grafiken aufzeigen, führte die Beendigung von Lockdowns und/oder die Aufhebung der Maskenpflicht in einigen US-Bundesstaaten weder zur Zunahme von Ansteckungen, Hospitalisierung oder Todesfällen:

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Dazu finden sich hier weitere detaillierte Ausführungen.


Dänemark entzieht Syrern den Aufenthaltsstatus

Dänemark entzieht Syrern den Aufenthaltsstatus
Dänemark hat 94 Syrern die Aufenthaltserlaubnis entzogen und will sie zurück in ihre Heimat schicken. Der Minister für Ausländer und Integration, Mattias Tesfaye, sagte dem britischen Telegraph:
„Wir haben den syrischen Flüchtlingen immer deutlich gesagt, dass ihre Aufenthaltserlaubnis zeitlich begrenzt ist.“
Die Hauptstadt Damaskus und ihre Umgebung, das Gouvernement Rif Dimaschq, seien inzwischen sichere Gebiete.
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Von Anfang an sei man offen und ehrlich mit den Syrern gewesen, hatte Tesfaye schon im Januar erklärt:
„Wir müssen den Menschen Schutz gewähren, solange sie diesen brauchen. Aber wenn sich die Bedingungen im Heimatland verbessern, sollte ein ehemaliger Flüchtling nach Hause zurückkehren und sich dort ein Leben aufbauen.“
Während in Deutschland derzeit nur straffällig gewordene Syrer, Gefährder, Messerkünstler, sexuelle Agressoren, usw. – und auch dies nur theoretisch – abgeschoben werden können, ist Dänemark damit das erste europäische Land, das die Rückreise für alle Syrer obligatorisch macht, sobald ihr »Fluchtgrund« entfallen ist.
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Das geflügelte Wort „Dänen können Sie trauen“ bestätigt sich somit einmal mehr.
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Zugegeben nicht bei einschlägigen Gesinnungsethikern, betreuten Denkern oder all jenen, deren ideologisch anmutende Scheinwelt den Zugang zu intelligiblen Welten versperrt.
All dies wird die einschlägigen, vornehmlich deutsche und europäische Organisationen nicht daran hindern, über dem Land und dessen proaktiver Regierung, lange gereifte und vielleicht sogar im Sinne von vermeintlicher Solidarität vergärte Gülle über’s Haupt zu schütten.
Wer jedoch gelernt hat, sich ins Licht der Wahrheitserkenntnis zu bewegen, wird diese mutige Maßnahme ausdrücklich begrüßen.
Angesichts des zu erwartenden Procedures mag man der dänischen Regierung anraten, sich nicht in Verteidigungs-Strategien zu verfangen, sondern zu akzeptieren, dass es im Sinne der Höhlengleichnis-Analogie nichts schwierigeres geben mag, als jenen sich im komfortablen Trugbild wohlfühlender Autopoiesis (Prozess der Selbsterschaffung und systemischer Selbsterhaltung) schwelgenden Zeitgenossen, das Angebot der selbstbestimmter Freiheit akzeptabel zu machen.
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Es wird also kaum gelingen, bei dieser Klientel die Lust auf intellektuelle Befreiung zu wecken, da deren Blick, erfüllt und berauscht durch potemkinsche Gratifikationen, die metaphorischen Kerkermauern weder erkennen kann noch will, was mutmaßlich auch und/oder insbesondere den Auswirkungen des medienpsychologisch angewandten Eskapismus geschuldet sein mag.
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Abgesehen davon, wird sich Dänemark mit dieser Maßnahme nicht dem deutschen Scherbenhaufen gescheiterter Integrationspolitik aussetzen, der sich wie gerade erst durchsickerte dadurch offenbart, dass zwischenzeitlich mancherorts über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben sollen und der bundesweite Anteil dieser Patienten offenbar weit über 50 Prozent ausmacht.
Mit diesen vom RKI getroffenen Feststellungen erhält Frau Merkel’s apodiktische Formel „Wir schaffen das“ eine weitere Dimension, deren Wirkung im Zusammenhang mit ausgesetzten Grundrechten leidvoll erlebt werden.
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An der Stelle mag deutlich werden, das menschliches Denken, Erkennen und Handeln endlich ist, da es vielfältigen Einschränkungen unterliegt, die u.a. aus den Bedingungen von Zeit und Raum, individuellen Veranlagungen, Umgebung und Situation resultieren, meint
Ihr Oeconomicus

„Wie soll das Volk das Unrecht wieder gut machen, das ihm angetan wird?“

„Wie soll das Volk das Unrecht wieder gut machen, das ihm angetan wird?“

(Aus hoffentlich nachvollziehbaren Erwägungen
habe ich dieses süffisante Zitat
des Philosophen und Schriftstellers Dr. Manfred Hinrich (1926 – 2015) ausgewählt.)

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Mir ist nicht bekannt, ob in den Lehrplänen der Erweiterten Oberschule im Honny-Reich grundsätzlicher Diskurs über Schopenhauers Hauptwerk Die Welt als Wille und Vorstellung vorgesehen war.

Falls dies so war, wären Schülerinnen und Schüler mit Schopenhauers politischen Ansichten einigermaßen vertraut.

Im Zusammenhang mit der Revolution 1848 äußerte sich Schopenhauer unter anderem zur Rolle des Staates:

„In der Natur herrsche Gewalt, auch zwischen den Menschen, was die „Masse“ in Vorteil bringe; aber da das Volk ein „ewig unmündiger Souverain“ sei, „unwissend, dumm und unrechtlich“, so müsse dessen „physische Gewalt der Intelligenz, der geistigen Überlegenheit“ unterworfen werden.
Zweck des Staates sei es, dass „möglichst wenig Unrecht im Gemeinwesen“ herrsche,
zugunsten des Gemeinwohls dürfe der Staat auch Unrechtes tun.“

Unter der Prämisse, dass die Schutzheilige der volkswirtschaftlichen Selbstverstümmelung je davon gehört hat, wäre so manche obstinate Haltung zwar nachvollziehbar, gleichwohl aber unverzeihlich und man müsste tatsächlich Winston Churchill’s Definition von Takt „die Fähigkeit, jemandem zu sagen, er solle so zur Hölle fahren, dass er sich auf die Reise freut“ bemühen, um auch nur annähernd zu beschreiben, was viele Menschen in diesem Land bewegen mag.

Im Lichte bevorstehender Landtagswahlen und insbesondere der für September vorgesehenen Bundestagswahl, wird man jedoch feststellen, ob sich einer der Kernsätze

„Für erlittenes Unrecht haben die Menschen ein besseres Gedächtnis als für empfangene Wohltaten.“

des berühmten griechischen Redners Lysias während seiner Verteidigungsrede für den Philosophen Polystratos
– (vgl. Überlegungen zu Polystratus Irrationaler Verachtung, eine Polemik, die „gegen diejenigen gerichtet ist, die den Glauben der Bevölkerung als irrational verachten“) –

in den Wahlurnen bestätigen wird.

Sie haben sicher schon längst erkannt, dass diese Vorrede im Bezug auf die gestern von Kanzlerin und MP’s (einer Gruppierung, die nicht Teil der „trinitas“ des tragenden Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaates ist) beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März 2021 gewidmet ist.

Zu dem rechtsstaatlichen Verständnis dieser Beteiligten, die wohl in einem Anflug von Hypostase ihre Kaffeekränzchen als Teil konstituierender Staatsgewalt betrachten und dies schlimmstenfalls noch immer tun, hat sich selbst der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und seit Juni 2020 amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts geäussert:

„Die wesentliche Entscheidungen müssen vom Parlament getroffen werden. Zwar seien Krisen in ihrem frühen Stadium die Stunde der Exekutive, ab einem bestimmten Zeitpunkt habe aber der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben. Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter seien, desto stärker sei der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen.“

Ob dieser wohlwollende Fingerzeig Früchte gezeigt hat oder noch zeigen wird, kann derzeit nur vermutet werden, auch wenn die Kanzlerin während ihrer Darlegungen in der gestrigen Pressekonferenz (s. auch Mitschrift der PK)

einräumte:

„Ich habe bestimmte eigene Vorstellungen über das Öffnen von Kindertagesstätten und auch Schulen gehabt, die eher auf eine Öffnung zum 1. März hinausliefen; denn ich glaube, dass wir dieses Datum für die Erreichung einer Inzidenz von unter 50 sehr voraussehbar anpeilen können.
Ich weiß aber auch, dass wir in einem föderalen Staat leben – der Föderalismus ist unter dem Strich die bessere Ordnung als ein Zentralismus; davon bin ich zutiefst überzeugt, selbst wenn es manchmal etwas mühsam ist -, und die Schulen und Kitas sind ganz eindeutige und tief verankerte Länderzuständigkeiten.
Da ist es einfach nicht möglich, dass ich mich als Bundeskanzlerin so durchsetze, als hätte ich ein Vetorecht, wie das zum Beispiel in der Europäischen Union bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern, möglich ist.
Deshalb haben wir gesagt:
Die Kultushoheit zählt hier, und die Länder werden das – das wird durch die Ländervertreter sicherlich auch noch dargestellt – in eigener Verantwortung entscheiden.“

Bleibt abzuwarten, wie sich die Landesparlamente, denen gnädigerweise im Nachgang die eigentliche legislative Rolle zugedacht wird, die getroffenen Entscheidungen bewerten.

Interessanter wird jedoch sein, ob nun seitens der weiterhin „geknechteten Unternehmen“ eine weitere Klagewelle losgetreten wird und wie sich die Verwaltungsgerichte dazu positionieren.

Im Zusammenhang mit dem Artikel 28a des Infektionsschutzgesetzes werden die zu erwartenden gerichlichen Entscheidungen schon alleine deshalb, weil Satz 3 des Artikels wenig Raum für richterliche Interpretationen zulässt.

Dort heißt es:

„Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten.

Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an den Schwellenwerten nach Maßgabe der Sätze 4 bis 12 ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Die Länder Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 2.

Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen.

Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.

Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.

Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen.

Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen insbesondere bereits dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht.

Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.

Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.

Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des nach diesem Absatz jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet veröffentlicht.“

In Satz 6 ist zu lesen:

„Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach den §§ 29 bis 31 können auch kumulativ angeordnet werden, soweit und solange es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist.

Einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, können von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden, soweit ihre Einbeziehung zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nicht zwingend erforderlich ist.“

In diesem Zusammenhang erscheinen die vor der Pressekonferenz dargelegten Erläuterungen von Wolfgang Kubicki, stv. FDP-Vorsitzender, recht spannend:

 

Wesentliche Prämissen des FDP-Politikers wurden auch in den ntv-Sendung „Frühstart“ vom 10. Februar in Printform zusammengefasst.

Weitere Stellungnahmen nach der PK hat Peter Mühlbauer bei telepolis zusammengefasst.

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korrespondierende Meinungen

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„Der Umgang mit Grundrechten ist nicht mehr akzeptabel“
Die Politik begründet Lockdown-Maßnahmen nur noch mit allgemeiner Gefahrenabwehr, Referenzwerte sind längst beliebig geworden.
Es kann – so bitter dies scheinen mag – nicht darum gehen, jeden virusbedingten Todesfall zu verhindern; das kann Politik nicht leisten, es kommt sogar einer Hybris gleich.
So kommentiert IW-Direktor Michael Hüther die aktuelle Corona-Politik und fordert eine schnellstmögliche Öffnung – unter Berücksichtigung von bewährten Hygienekonzepten.
[…]
Institut der deutschen Wirtschaft

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Anmerkung:
Gerade erst hat Prof. Thomas Mertens, Virologe und Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) erklärt, dass das Durchschnittsalter der Menschen, die zeitlich nach Impfung verstorben sind, 85 Jahre beträgt.
Mertens führte weiter aus:
„Wenn Sie in einer Gruppe von Menschen impfen, die sowieso ein statistisch hohes Risiko haben, in nächster Zeit zu sterben, dann kann es natürlich auch sein, dass jemand im engeren zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stirbt.“
Sein Fazit:
„Das muss dann aber nichts mit der Impfung zu tun haben, trotzdem werde dies im Einzelfall überprüft.“
Seinem Rückschluss mag man zustimmen, allerdings erhebt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum man diese Menschen mit einer Impfung beglückt und damit Hoffnungen auslöst, die nicht haltbar sind.

Hieraus ergeben sich Fragen:
1) Wäre es nicht angebracht, Menschen mit Vorerkrankungen die Impfung und damit das infinite Todesrisiko zu ersparen ?
2) Falls ich die seit Herbst letzten Jahres erschienen Fachinformationen seitens WHO, CDC, RKI, PEI usw. und zahlreiche Gespräche mit Neurologen und einigen Virologen richtig verstanden habe, töten Viren selbst nicht, allerdings kann die Reise ins Licht insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen durch eine verzögerte Immunreaktion und deren Überschiessen ausgelöst werden.

Sollte diese These fachlich fundiert widerlegt werden können, wäre dies sicher sehr hilfreich !

3) Wäre es denn nicht vorausschauender, vorzugsweise bei den sogenannten vulnerablen Gruppen unmittelbar vor der Impfung einen umfassenden Gesundheits-Check durchzuführen, der weit über aktuelle ärztliche Einzeldiagnosen und deren Status hinsichtlich der Behandlung von Vorerkrankungen hinausgeht ?

Ein solches Vorgehen erscheint sinnvoll, da die möglicherweise zunehmende Progression einer (Vor)Erkrankung in der Regel mit einer Verschlechterung der Symptome, erhöhtem Krankheitsgefühl und abnehmender Leistungsbereitschaft einhergehen kann. Zwar können die Zeiträume, in welchen sich solche Veränderungen vollziehen durchaus unterschiedlich sein. Dabei ist jedoch auch an rasch-progrediente Erkrankungen mit schnellem Krankheitsverlauf zu denken, der innerhalb kurzer Zeit zu Verschlechterungen des Gesundheitszustandes führen kann.

Im Lichte solcher Überlegungen auch vor dem Hintergrund, dass sich mit zunehmenden Alter die Stoffwechselprozesse im Körper verlangsamen, was sich unter anderem auch auf die Schleimhäute auswirkt, die eigentlich die Aufgabe haben, Erreger abzuwehren. Daneben werden mit den Jahren die (Immun-) Zellen schwächer, kurzum: das gesamte Immunsystem wird mit fortschreitendem Alter weniger aktiv.

An der Stelle soll nun mit der Impfung unter Vorspiegelung einer Infektion der potentiell geschwächte Körper dazu ertüchtigt werden, Antikörper und so genannte Gedächtniszellen zu bilden.

Ob eine solche „Ertüchtigung“ im denkbar schlimmsten Fall nicht einem one-way-Ticket für die Reise ins Licht gleichkommt, fragt sich

Ihr Oeconomicus


Merkel: „Es wird keine neuen Freiheiten geben !“

zur Einstimmung:

„Des Weisen Zunge wohnt in seinem Herzen,
des Toren Herz in seiner Zunge.“

(»Geschichte des Abdallah ibn Fadil« Tausendundeine Nacht)

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zum Nachdenken:

„Wer könnte noch von einem Staate sprechen,
wenn durch die Grausamkeit eines einzigen
alle unterdrückt werden und nicht ein Band des Rechts alle gemeinsam verbindet?“
(Marcus Tullius Cicero
römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist (3.1.106 bC – 7.12.43 bC)

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Merkel:
„Es wird keine neuen Freiheiten geben !“

Bei der am Montag (01.Februar 2020) stattgefundenen PK zum Impfgipfel war von der Kanzlerin in gefühlt despotischen Diktion zu hören:
„Solange wir so eine Situation haben wie die jetzt, dass eine ganz kleine Minderheit geimpft ist und eine große Mehrheit nicht, wird es keine neuen Freiheiten geben.“
Mit der Formulierung „neue Freiheiten“ verbesserte sie damit auch nicht die Journalistin, die genau diese Worte in der Frage an Merkel wählte.
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Offenbar scheint die Hüterin des „alternativlosen Grals“ bemerkt zu haben, dass sie mit dem in Rede stehenden Spruch auf einer semantischen Bananenschale ausgerutscht ist.

Im am Dienstag in der ARD-Sendung „Farbe bekennen“ geführten Interview, das hinsichtlich der Fragestellungen von Rainald Becker und Tina Hassel in Ermangelung von Anzeichen einer vierten Gewalt unter der Kategorie „Schmusedialog“ einzuordnen wäre, ging die Kanzlerin allerdings nicht auf ihren Fauxpas ein.

Merkel verteidigte die Impfstrategie:

„Im Großen und Ganzen ist nichts schiefgelaufen!“

Hinsichtlich Corona-Lockerungen wollte sich nicht festlegen.

Bund und Länder würden zwar an eine gemeinsame „Öffnungsperspektive“ denken, die jedoch nicht an einem Datum oder am Impf-Fortschritt festzumachen sei, sondern
-an der Anzahl der Corona-Infektionen (Anm.: tatsächlich aber „nur“ PCR-basierte positive Testergebnisse darstellen),
-der Lage auf den Intensivstationen (Anm.: dabei gibt es deutliche Abweichungen zwischen RKI-Zahlen und dem DIVI-Intensiv-Register) und
-dem Prozentsatz (Anm.: leider nur ein vager Gummi-Begriff) der Corona-Mutationen unter den Erkrankten.
„Trotz sinkender Corona-Zahlen dürfe man sich nicht zu früh in Sicherheit wiegen: bis alle geimpft sind, ist Lockerung nicht der Weg, den wir anstreben“,
führte die Kanzlerin weiter aus und fabulierte zugleich hinsichtlich Impfverweigerer:
„Wer die Corona-Impfung ablehnt, muss mit möglichen Konsequenzen rechnen. Da muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen“
und brachte damit mögliche Einschränkungen ins Spiel.
An der Stelle muss man sich kopfschüttelnd wird fragen, ob die Dame fest daran glaubt, die Judikative mit dem Nasenring durch die Manege führen zu können, oder schlimmer noch, sich tatsächlich mit dem unter Politikern häufiger zu bemerkenden Symptomen einer ausgeprägten Hypostase die erst im Ruhestand abklingen mag, infiziert hat.

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Gestatten Sie mir bitte an der Stelle noch einige Worte an Alle, die möglicherweise ein Faust in der Hosentasche verstecken, aber insbesondere an die Adresse aller politisch Aktiven, insbesondere im Deutschen Bundestag, zu richten.

Wie wir alle wissen gibt es in unserem Land kein unmittelbares Amtsenthebungungsverfahren gegen den/die Bundeskanzler/in. Allerdings kann der Deutsche Bundestag nach Art. 67 des Grundgesetzes durch ein konstruktives Misstrauensvotum ohne Gründe einen neuen Bundeskanzler bestimmen, was bisher einmal erfolgreich durchgeführt wurde. In diesem Fall endet auch das Amt der Bundesminister. Sie sind auf Ersuchen des Bundespräsidenten verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterzuführen (Art. 69 GG).
Da man davon ausgehen darf, dass es sich für ein konstruktives Mißtrauensvotum derzeit weder Motivation noch eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag finden wird, nicht etwa weil die in unserer Verfassung geschützten Grundrechte nachhaltig außer Kraft gesetzt wurden, sondern weil insbesondere für Spitzenfunktionäre in der Politik zählt -allen scheinheiligen Beteuerungen zum Trotz- nicht das Volk, als Summe der jeweils von Entscheidungen betroffenen Bürger und Bürgerinnen, sondern einzig und allein der Machterhalt und die Interessen der Partei ist, und darin unterscheiden sich Rote, Grüne, Schwarze und Gelbe kein Jota.

Vielleicht muss man all diese Spitzenfunktionäre, ebenso wie alle am 22. September 2011 anwesenden Volksvertretern/innen an ihren begeisternden Applaus zu den Redepassagen von Papst Benedikt XVI. erinnern.

Nachfolgend ein Auszug aus der Papst-Rede vor dem Deutschen Bundestag:

„Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen.

Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem wichtigen Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde?

Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9).

Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß.

Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein.
Die Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen.
Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet.

Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet.

Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit.

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“,

hat der heilige Augustinus einmal gesagt.

Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, dass diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, dass Macht von Recht getrennt wurde, dass Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und dass der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte.

Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen.

Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen.

In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig:

Jeder Verantwortliche muss sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen.

Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet:

„Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“

Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen.

Für diese Menschen war es unbestreitbar evident, dass geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war.

Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne, nicht ebenso evident.

Was in Bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage.

Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden.

Wie erkennt man, was recht ist?

In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden:
Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist.
Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben.

Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.

Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte.

In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts.

In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist.

Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat.

Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, dass sich die christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben.

Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Römer vollzogen, wenn er sagt:

„Wenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie… sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab…“ (Röm 2,14f).

Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist als das hörende Herz Salomons, als die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft.

Wenn damit bis in die Zeit der Aufklärung, der Menschenrechtserklärung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklärt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische Veränderung der Situation zugetragen.

Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, über die außerhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen würde, so daß man sich schon beinahe schämt, das Wort überhaupt zu erwähnen.

Ich möchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist.
Grundlegend ist zunächst die These, dass zwischen Sein und Sollen ein unüberbrückbarer Graben bestehe. Aus Sein könne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei völlig verschiedene Bereiche handle. Der Grund dafür ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische Verständnis von Natur und Vernunft.

Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen“ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen.

Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.

Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn.

Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewusstsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt.

Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist.
[…]
Wer nach diesem eindringlichen Appell nun seinen Judaslohn abholen sollte, ist nicht Gegenstand dieses Beitrages, findet

Ihr Oeconomicus

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korrespondierend:
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Einschätzungen von Gunnar Kaiser zu Merkels Verdiktum „Es wird keine neuen Freiheiten geben“
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Nachtrag zu den Äusserungen des Philosophen Gunnar Kaiser vor dem obigen Video:

29.01.2021:
Gunnar Kaiser hat die rote Linie überschritten

„Philosoph Gunnar Kaiser tritt öffentlichkeitswirksam für Meinungsfreiheit ein, gegen Steuern und Grundrechtseinschränkungen in der Pandemie. Immer wieder testet er mit seinen Ansichten unsere Offenheit in der Diskussion. Doch nun hat er sich in Gefilde begeben, die indiskutabel sind.“
[…]
DIE WELT

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CoVid-19 test in Beijing using anal swabs, where virus may survive longer

CoVid-19 test in Beijing using anal swabs, where virus may survive longer

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Na, das ist doch mal eine Maßnahme !!

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Wie Chinas Global Times berichtet hat man in Peking nach einem positiven Test eines 9-jährigen Schülers
„a variety of tests including serum antibody tests, nasal, throat, and even anal swabs for all its staff and students“
durchgeführt und dabei erstaunlicherweise festgestellt, dass diese Methode bei infizierten Personen akkurater sei, da das Virus im Anus länger nachweisbar sein soll als in den Atemwegen.

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Li Tongzeng, stellvertretender Direktor für Infektionskrankheiten am Beijing You’an Hospital, sagte, dass Studien gezeigt haben, dass das Coronavirus im Anus oder in den Exkrementen länger überlebt, als das aus dem Oberkörpertrakt entnommene. Das Virus im Rachenbereich sei nur 3 bis 5 Tage präsent wodurch Tests falsch negative Ergebnisse liefern könnten.

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Die Entnahme eines Analabstrichs könnte die Genauigkeit in Schlüsselgruppen erhöhen, stellte Li während eines Interviews mit dem chinesischen Zentralfernsehen fest. Da die Methode jedoch nicht so praktisch ist wie Rachenabstriche, wird sie nur auf Schlüsselgruppen in Quarantänezentren angewendet.

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Offenbar ist diese Testmethode unter Experten umstritten.
Yang Zhanqiu, stellvertretender Direktor der Abteilung für Pathogenbiologie an der Wuhan-Universität, sagte der Global Times, dass die effizientesten Tests immer noch Nasen- und Rachenabstriche sind, da sich das Virus nachweislich eher über die oberen Atemwege als über das Verdauungssystem übertragen hat. Allerdings habe es Fälle gegeben, bei denen nach Untersuchung der Exkremente eine Covid-19 Infektion nachgewiesen werden konnte, was jedoch kein Hinweis darauf sein, dass die Übertragung über das Verdauungssystem stattgefunden habe.

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update, 28.01.2021, 8:35h
Zwischenzeitlich sind im Netz weitere Meldungen zum Thema verfügbar:
ForbesAljazeeraBloombergThe Washington PostThe GuardianFrance24 

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Anmerkung:

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Ungeachtet solcher -bislang noch nicht gedrostenden– Testvarianten könnte man im Hinblick auf gelegentlich kafkaesk anmutender Auftritte des politischen Panik-Orchesters und dessen „Sökel-Duos“ untersuchen, ob deren Ursache auf eine hochansteckende chronische Hypostase zurückzuführen ist.

Immanel Kant bezeichnete einen solchen Befund als
„etwas, was nur in Gedanken existiert, dem man dieselbe Qualität zuschreibt, die einem wirklichen Gegenstand außerhalb des denkenden Subjekts zukommt.“

In diesem Sinne schärfen Sie Ihre Wahrnehmungen und halten Sie Abstand … insbesondere zu „betreuten Denkern“.

Ihr Oeconomicus