TTIP/TAFTA: US-Senator Harry Reid’s ‚No!‘ zu einem „Fast-Track“-Gesetz
Veröffentlicht: 5. Februar 2014 Abgelegt unter: Buch-Tipps & Literatur-Empfehlungen, TTIP / TAFTA, UNITED STATES OF AMERICA | Tags: BDI, Bertelsmann-Stiftung, Fast Track Procedure, Harry Reid, Karel De Gucht, Michael Froman, nicht-tarifäre Handelshemmnisse, Repräsentantenhaus, right-to-work-law, Senat, TTIP, WTO Ein KommentarHarry Reid, 74, ist Senator des US-Bundesstaates Nevada, und als Mehrheitsführer der Demokraten im Senat einer der wichtigsten Verbündeten von Barack Obama.
Wie jetzt bekannt wurde hat Reid nun etwas überraschend Obama’s „Heiligenschein“ deaktiviert und angekündigt, er sei nicht bereit, ein „Fast-Track“-Gesetz zu unterstützen, das es dem Präsidenten erlauben würde, internationale Handelsverträge beschleunigt durch den Kongress zu bringen.
.
.
.
In ihrem Werk „Die Außenpolitik der USA: Theorie – Prozess – Politikfelder – Regionen„ liefern die Herausgeber Simon Koschut und Magnus-Sebastian Kutz Hintergrund-Informationen zum „fast-track-Mandat„ [ab Seite 173 – Hervorhebungen/Verlinkung durch mich]:
.
Auf dem Gebiet der Außenpolitik ist der Präsident verfassungsrechtlich mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet:
„Er hat das Recht auf Anraten und mit Zustimmung des Senats Verträge zu schließen, vorausgesetzt, dass 2/3 der anwesenden Senatoren zustimmen“
(vgl. Artikel 2, Absatz 2 der Verfassung 1)
Die Ausgestaltung des Außenhandels obliegt nach Artikel 1, Abschnitt 8 der Verfassung 1 jedoch eindeutig dem Kongress:
„Der Kongress hat das Recht: Steuern, Zölle, Abgaben und Akzisen aufzuerlegen und einzuziehen (und) den Handel mit fremden Ländern, zwischen den Einzelstaaten und mit den Indianerstämmen zu regeln.“
Der Präsident ist somit zwar befugt, auch ohne die Ermächtigung des Kongresses mit anderen Staaten Handelsverträge zu verhandeln. Allerdings müssen internationale Handelsabkommen im Gegensatz zu anderen internationalen Verträgen beide Kammern des Kongresses durchlaufen.
Die Kompetenzaufteilung zwischen Exekutive und Legislative spiegelt den fiskalischen Ursprung der US-amerikanischen Handelspolitik wider:
Die Gründungsväter der USA legten die Außenhandelspolitik in die Hände des Kongresses, da Zolleinnahmen die Haupteinnahmequelle der jungen Republik darstellten. Der fiskalpolitische Ursprung der Handelspolitik erklärt auch, warum heute die Finanzausschüsse im Repräsentantenhaus und im Senat (das House Committee on Ways and Means bzw. das Senate Committee on Finance) maßgeblich für dieses Politikfeld zuständig sind.
Der Kongress wirkt in dreifacher Weise an der Gestaltung der Handelspolitik mit:
Er berät und beschließt die Gesetze, kann seine Bedenken in Handelsangelegenheiten durch die Mittelvergabe an die wichtigsten Handelsbehörden zum Ausdruck bringen und die Verhandlungsmacht der Exekutive empfindlich einschränken, in dem er ihr das Handelsmandat verweigert. Die Administration wiederum bestimmt nach Beratungen mit einer Vielzahl von Gremien die handelspolitische Agenda und führt die internationalen Verhandlungen durch. Verhandlungsführer ist der mit Kabinetts- und Botschafterrang ausgestattete US-amerikanische Handelsbeauftragte (Trade Representative, USTR). Er fungiert als Vermittler zwischen den innenpolitischen Interessen und den Interessen ausländischer Regierungen sowie als Koordinierungsstelle zwischen den an der Handelspolitik beteiligten Institutionen innerhalb und außerhalb der Exekutive.
Bis in die 1930er Jahre nahm der Kongress seine verfassungsrechtliche Kompetenz in der Handelspolitik größtenteils unabhängig von der Exekutive wahr. Erst mit dem 1934 verabschiedeten Reciprocal Trade Agreements Act (RTAA) gestattete der Kongress dem Präsidenten, für eine festgelegte Dauer (durchschnittlich drei Jahre) in bilaterale Verhandlungen auf der Basis der Reziprozität (Gegenseitigkeit) Zölle in bestimmten Margen zu senken. Die vom Präsidenten ausgehandelten Exekutivabkommen wurden automatisch per Proklamation zum Gesetz. Motiviert war der RTAA durch den Smoot Hawley Tariff Act aus dem Jahr 1930, durch den die durchschnittliche Zollbelastung in den USA auf rund 50 Prozent angestiegen war. Dieser trug maßgeblich zur Schwere und internationalen Verbreitung der Großen Depression bei. Dieses Gesetz hatte den Kongress noch einmal ganz deutlich vor Augen geführt:
Um angesichts der vielschichtigen Interessenlagen im Repräsentantenhaus Mehrheiten zu finden, müssen sich Abgeordnete auf politische Kuhhandelpraktiken einlassen und Stimmen untereinander bündeln (log-rolling). Dies gilt im besonderen Maße für Zollinitiativen, da über Zölle auf produktspezifischer Basis (Produkt für Produkt) abgestimmt wurde. Die Abgeordneten stimmten also gegenseitig für ihre Initiativen. Das Ergebnis war eine Spirale von Protektionismus, die ihren Höhepunkt im Smoot Hawley Tariff Act fand.
1974 wurde der RTAA durch das Fast Track Procedure abgelöst. Auch beim fast track-Mandat übertrug der Kongress Teile seiner konstitutionellen Handelskompetenz an den Präsidenten. Anders als beim RTAA bezog sich das fast track-Mandat aber nicht nur auf den Abbau von Zöllen, sondern auch auf nicht-tarifäre Handelshemmnisse (NTBs) -Standards und Regulierungen, die den Handel beschränken-, die zunehmend auf die Agenda der internationalen Verhandlungen gerückt waren.
Eingeschränkt wurde die neue Verhandlungsvollmacht dadurch, dass von der Exekutive ausgehandelte Abkommen nun vom Kongress (mit einfacher Mehrheit) ratifiziert werden mussten. Diese Modifikation war notwendig geworden, weil Handelspolitik immer tiefer in die Binnenregulierungen notwendig machte. Gleichwohl verpflichtete sich der Kongress, die Abkommen beschleunigt zu bearbeiten. Zusätze oder Modifizierungen waren nicht möglich; Repräsentantenhaus und Senat konnten das Abkommen nur komplett annehmen oder ablehnen.
[…]
.
.
Senator Reid’s Vorstoss ist sehr ernst zu nehmen, im politischen Geschäft gilt er als ‚tough guy‘, der exzellent vernetzt und es gewohnt ist, für seine Überzeugungen zu kämpfen.
Einer seiner Gegenspieler, der US-Handelsdelegierte und TTIP-Verhandler Michael Froman unterstrich in der Financial Times seine Position:
„..man könne garantieren, dass es seitens des Kongresses volle Rückendeckung für das Abkommen geben würde. Das, obwohl es auch in den USA kritische Töne im Zusammenhang mit Freihandelsabkommen mit Europa und auch Asien gibt..“
.
Man mag davon ausgehen, dass Harry Reid im Gegensatz zu dem US-Handelsdelegierten den zunehmenden Druck der Strasse spürt. Seit mehr als 20 Jahren hat man den US-Arbeitern erzählt, dass neue Handelsabkommen für mehr Export und neue Arbeitsplätze sorgen würden. Zwischenzeitlich wird zunehmend erkannt, dass es sich dabei um graue Theorie handelte, die bislang in der Praxis nicht eingetroffen ist.
Wer auf die politischen Sprechblasen der Clinton-Administration im Vorfeld der NAFTA 2-Verhandlungen mit Kanada und Mexico (1992/1993) zurückblickt, wird sich an Versprechungen, wie steigende Handelsbilanzüberschüsse, Lösung der wirtschaftlichen Probleme in Mexico, neue gut bezahlte amerikanische Arbeitsplätze, drastische Reduzierung illegaler Einwanderung, etc. erinnern.
All diese NAFTA-Seifenblasen sind geplatzt:
- Amerika verzeichnete seither einen Nettoverlust von 700,000 Arbeitsplätze
- der einstige US-Handelsbilanzüberschuss mit Mexico mutierte zu einen chronischen Defizit
- die illegale Einwanderung nahm deutlich zu
In der Folge führte das nach dem Fast Track Procedure abgeschlossene Abkommen in den USA zu
- massivem Lohndumping
- Mißbrauch von Arbeitsmigranten
- partieller Zerschlagung von Gewerkschaften (vgl. „Right-to-work-Law“)
.
weitere schmerzhafte US-Lektionen
durch Handelsabkommen zur Intensivierung der Globalisierungs-Effekte
Seit dem Übereinkommen zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1994, welches ebenfalls nach dem fast-track-Verfahren vom Kongress ratifiziert wurde, sind in der Folge des Beitritts von China (2001) in USA etwa 2,7 Mio Arbeitsplätze verloren gegangen, weitere 40,000 US-Jobs wurden durch das Handelsabkommen mit Korea vernichtet.
In all diesen Fällen waren die ultimativen Profiteure solcher Handelsverträge … na, wer?
… richtig, multinational operierende Konzerne und Giganten der Finanzbranche!
.
.
Ihr Oeconomicus
.
.
1 Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika
2 Literatur-Verzeichnis des German Institute of Global and Aerea Studies (GIGA)
.
korrespondierende Archiv-Beiträge
.
.
follow-up, 14.02.2014
.
Joe Biden bestätigt Sen. Reid’s ‚No!‘ zu einem Fast-Track-Procedere
„Vice President Joe Biden acknowledged that Congress will not grant President Obama fast-track trade promotion authority, which analysts say is critical to the president’s hopes to forge huge trade deals with Asia and Europe. Mr. Biden’s comments called into question the central pillars of the White House’s trade agenda, most immediately the Trans-Pacific Partnership, a regional trade pact involving 12 nations, which is the most visible element of Mr. Obama’s strategic shift toward Asia.“
.
.
.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich hinter Biden’s Haltung im Hinblick auf den ‚2016 run‘ eine ganz andere Motivlage verbirgt.
.
Jabhat al-Nusra (Al-Nusra-Front)
Veröffentlicht: 8. Oktober 2016 Abgelegt unter: Bürgerkrieg und Folgen, Giftgaseinsatz (Sarin), Hillary Clinton (US-Aussenminister - Amtszeit 21.01.2009-31.01.2013), Jabhat al-Nusra (Al-Nusra-Front), Recep Tayyip Erdoğan, Scheich Hamad Bin Jassim Bin Jabor Al-Thani, TERROR-NETZWERKE Hinterlasse einen Kommentar.
Jabhat al-Nusra (Al-Nusra-Front)
.
Al-Nusra-Front oder Dschabhat al-Nusra ist eine dschihadistisch-salafistische Organisation in Syrien.
.
Die Terrororganisation war bis zum 28. Juli 2016, der Tag an dem sie ihre Trennung von al-Qaida und ihre Umbenennung zu „Dschabhat Fatah asch-Scham“ verkündete, eine al-Qaida zugehörige Gruppe, die im syrischen Bürgerkrieg gegen die Regierung Baschar al-Assads, aber auch gegen Teile der Freien Syrischen Armee (FSA) und kurdische Volksverteidigungseinheiten kämpfte. Ziel der Trennung von al-Quaida sei es, die Rebellenfraktionen wieder zu vereinen.
.
Vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wurde die Nusra-Front als Terrororganisation eingestuft.
.
Ziele und Struktur
.
Zu den erklärten Zielen der Nusra-Front gehörte nach der Beseitigung des Assad-Regimes die Errichtung eines am Salafismus orientierten sunnitischen Islamischen Staates in Syrien sowie letztlich eines Kalifats in der Levante (Gebiet des östlichen Mittelmeerraums).
.
Dafür sollten alle dschihadistischen Kräfte in Syrien zur Bekämpfung der säkularen Opposition vereinigt werden.
Zudem wollte die Nusra-Front die alawitische und die christliche Minderheit aus Syrien vertreiben.
Darüber hinaus erklärte sie die Vereinigten Staaten und Israel zu Feinden des Islam.
Gleichwohl fand von Israel aus humanitäre Unterstützung, ohne Unterschied für Kämpfer und Zivilisten, durch Hilfsgüter und medizinische Versorgung statt, die so teilweise auch der al-Nusra-Front zugutekam.
.
Zu den islamistischen Gruppen, mit denen die Nusra-Front kooperierte, gehörte die Syrische Islamische Front. Die Nusra-Front kooperierte aber auch mit Teilen der FSA.
.
Einer Schätzung der australischen Regierung vom Juni 2013 zufolge hatte die Nusra-Front zwischen 6.000 und 10.000 Mitglieder, hauptsächlich Syrer, aber auch Kämpfer aus den übrigen Teilen der Levante sowie aus Nordafrika und Europa.
.
Die BBC ging in einem Überblick über die syrische Opposition vom 17. Oktober 2013 von 5.000 bis 7.000 Kämpfern aus.
Einige der Anführer und Funktionäre der Nusra-Front hatten bereits Erfahrungen als Mitglieder von al-Qaida im Irak (AQI) bzw. dem Islamischen Staat im Irak und der Levante (ISIS) gesammelt.
Der hohe Anteil von Syrern in der Organisation steht im Gegensatz zur Vorgänger-Organisation AQI/ISI, in der ein hoher Anteil von Nicht-Irakern kämpfte.
Zu den Geldgebern der Nusra-Front gehörten vor allem al-Qaida im Irak und salafistische Spender aus der Golfregion; allein aus Katar wurden bis Juni 2013 bis zu einer Milliarde Euro investiert.
.
Die Nusra-Front verbreitete ihre Video-Botschaften über ein eigenes Medien-Netzwerk namens al-Manara al-Baida (das Weiße Minarett), das diese im dschihadistischen al-Qaida-Sympathisanten-Forum Shumukh al-Islam hochlud.
.
Geschichte
.
Die Nusra-Front wurde von Mitgliedern von al-Qaida im Irak (AQI) bzw. dem Islamischen Staat im Irak (ISI) in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 in Syrien gegründet.
Erstmals trat sie Ende Januar 2012 über eine Video-Botschaft in Erscheinung, in der sie ihre Gründung öffentlich machte.
Sie bekannte sich zu diversen Anschlägen in Syrien, darunter im Januar in Damaskus (26 Tote), im Februar in Aleppo (28 Tote), am 16. März in Damaskus (27 Tote).
.
Bis einschließlich Februar 2013 tötete die Nusra-Front, vor allem mit Autobomben und Selbstmordattentätern, über 300 Menschen in Syrien, darunter meist Angehörige der syrischen Streitkräfte.
Im Gegensatz zu AQI/ISI zielten die Anschläge der Nusra-Front vorwiegend auf militärische Ziele; die Anschläge wurden zudem als Vergeltung für vom Assad-Regime oder dessen Sympathisanten begangenen Massakern dargestellt.
Seit spätestens August 2012 unternahm die Nusra-Front auch humanitäre Hilfsaktionen für die syrische Zivilbevölkerung, so durch die Zuteilung von Lebensmitteln und Treibstoff.
Seit spätestens November 2012 lagen übereinstimmende Berichte syrischer Flüchtlinge vor, dass die Nusra-Front gezielt Christen, darunter auch Oppositionelle, umbringt.
.
Am 11. Dezember 2012 erfasste das Außenministerium der Vereinigten Staaten auf Anweisung von Hillary Clinton vom 20. November die Nusra-Front als Alias von AQI, wodurch die Nusra-Front auf die Liste der durch das Außenministerium der Vereinigten Staaten ausgewiesenen terroristischen Organisationen im Ausland gesetzt wurde.
Die Reaktionen hierauf in der syrischen Aufständischenbewegung waren negativ; Ablehnung erfolgte sowohl von islamistischen Gruppen wie Suqr al-Scham und den syrischen Muslimbrüdern als auch vom Syrischen Nationalrat.
.
Die Nusra-Front war in führender Stellung an der Offensive auf die syrische Luftwaffen-Basis im nordwestlichen Taftanaz beteiligt, die am 11. Januar 2013 zu deren Einnahme durch Aufständische führte.
.
Im Januar 2013 kam es Berichten zufolge zu Übergriffen der Nusra-Front auf säkulare Zivilorganisationen und Demonstrationen in Sarakeb. Ebenfalls im Januar 2013 konnte die Nusra-Front in den von Rebellen kontrollierten Teilen von Aleppo die Produktion und Verteilung von Brot übernehmen, nachdem die FSA des Diebstahls und der Hehlerei von Getreide und des daraus resultierenden Mangels an Brot beschuldigt wurde. Die Nusra-Front dominiert zudem den Scharia-Rat von Aleppo, dem u. a. auch Ahrar al-Scham angehört.
.
Am 15. März 2013 setzte die australische Regierung die Nusra-Front auf ihre Liste terroristischer Organisationen.
.
Im April 2013 erklärte der Anführer von al-Qaida im Irak bzw. dem Islamischen Staat im Irak (ISI), Abu Bakr al-Baghdadi, die Nusra-Front zu einem bloßen Teil von ISI und gab die Vereinigung von Nusra-Front und ISI unter dem neuen Namen Islamischer Staat im Irak und der Levante bekannt.
Der Anführer der Nusra-Front, Abu Mohammed al-Jawlani, widersprach daraufhin einen Tag später der Vereinigung mit ISI, schwor aber dem al-Qaida-Anführer Aiman az-Zawahiri die Treue (baiʿa).
Am 30. Mai 2013 wurden sowohl ISIS als auch al-Nusra durch die UN als Aliase von AQI festgestellt, wodurch die Nusra-Front auf die Terror- bzw. Sanktionenliste des UN-Sicherheitsrates gesetzt und ein Waffenembargo über sie verhängt wurde.
.
Am 9. Juni 2013 veröffentlichte Al-Jazeera einen Brief von Aiman az-Zawahiri an die Anführer von ISIS und al-Nusra, in dem er die Vereinigung annullierte und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den beiden al-Qaida-Gruppen aufrief (wofür er Abu Musab al-Suri als Vermittler nannte) sowie beiden verschiedene Einflussgebiete zuwies (ISIS Irak, al-Nusra Syrien).
.
Abu Bakr al-Baghdadi verweigerte die Vermittlung in Botschaften vom 15. und 28. Juni, diese würde die illegitime koloniale Grenze heiligsprechen; die Nusra-Front wird weiterhin als Teil von ISIS betrachtet und Abu Mohammed al-Jawlani als Abtrünniger beurteilt.
.
Im Juli 2013 bestimmte die britische Regierung durch das Home Office die Nusra-Front als Alias von al-Qaida.
.
Die Nusra-Front gehörte mit den eher moderaten Gruppen Liwa al-Tauhid, Liwa al-Islam und Suqr al-Scham zu den elf Unterzeichnern einer am 24. September 2013 veröffentlichten Erklärung, deren Unterzeichner darin alle im Ausland gegründeten und nicht nach Syrien zurückgekehrten Gruppen als Repräsentanten ablehnen (darunter explizit die Nationale Koalition und die von Ahmed Tomeh geführte Übergangsregierung), zur Vereinigung aller militärischen und zivilen Kräfte unter einer klaren islamischen Rahmenordnung auf Grundlage von Scharia als einziger Quelle der Gesetzgebung aufrufen und die Mitglieder der Opposition zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Unterordnung von einzelnen Gruppeninteressen unter das Interesse der Ummah aufrufen.
.
Am 11. Oktober 2013 veröffentlichte Human Rights Watch einen Bericht, nachdem die Nusra-Front zusammen mit mindestens 19 anderen bewaffneten Oppositionsgruppen vom 4. bis 18. August in ländlichen Gegenden des Gouvernement Latakia an organisierten Massakern beteiligt war, bei denen mindestens 190 Zivilisten getötet und über 200 als Geiseln genommen wurden; mindestens 67 seien in der Operation bei regierungstreuen Alawiten-Dörfern hingerichtet oder rechtswidrig getötet worden.
Die fünf Gruppen, die diese Operation hauptsächlich finanziert, organisiert und ausgeführt hätten, seien Ahrar al-Sham, ISIS, Dschabhat al-Nusra, Jaish al-Muhajireen wal-Ansar und Suquor al-Izz. ISIS und Jaish al-Muhajireen wal-Ansar hätten noch Gewalt über die Geiseln, zu denen größtenteils Frauen und Kinder gehören.
.
Am 8. Dezember 2013 erschien ein Artikel des Journalisten Seymour Hersh in der London Review of Books, in dem unter Berufung auf Geheimdienstquellen berichtet wurde, dass die Nusra-Front Zugang zum Nervengas Sarin haben soll.
.
Spiegel Online meldete am 11. Oktober 2015, dass Truppen der russisch-syrischen Allianz Gebiete in der Provinz Idlib mit Unterstützung der Hizb-Allah-Miliz zurückerobert haben, die bis dahin von Einheiten der Al-Nusra-Front und der Ahrar al-Scham gehalten wurden.
.
Am 28. Juli 2016 meldete Reuters/dpa, dass sich die Al-Nusra-Front nach Aussage ihres derzeitigen Chefs Abu Muhammad al-Dschaulani in Dschabhat Fatah al-Scham („Eroberungsfront der Levante“) umbenennen und angeblich vom weltweiten Netzwerk al-Qaida loslösen will.
.
Quelle:
Wikipedia, akutalisiert: 06.10.2016
.
.
korrespondierende Beiträge
.
.
02.08.2016
Das Kalkül von Syriens al-Qaida-Ableger
.
.
28.07.2016
Lukrative Verbindungen zu den Golf-Staaten
.
.
21.05.2016
U.S. Support for Al Qaeda-Linked Rebels Undermines Syrian Ceasefire
.
.
28.01.2016
Al-Qaida-nahe Nusra-Front gefährlicher als IS
.
.
29.12.2015
How Qatar Is Funding al-Qaeda — and Why That Could Help the US
.
.
02.09.2015
David Petraeus‘ bright idea: give terrorists weapons to beat terrorists
.
.
29.05.2015
Die Nusra-Front bietet sich dem Westen an
.
.
05.10.2014
So wird der Terror aus Katar gesponsert
.
.
03.09.2013
Did Syrian rebels have sarin gas?
.
.
31.05.2013
Türken erwischen Al-Nusra mit Sarin
.
.
Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Veröffentlicht: 2. Oktober 2014 Abgelegt unter: free trade agreement EU-Japan, International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID (Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten) Hinterlasse einen KommentarDas Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID) ist eine internationale Schiedsinstitution mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe angehört. Es unterstützt die Streitbeilegung vor allem bei Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von bilateralen und multilateralen Investitionsschutzabkommen.
.
.
Inhaltsverzeichnis
-
1 Allgemeines und Geschichte
Das ICSID ist eine von fünf internationalen Organisationen, die der Weltbankgruppe angehören. Es hat seinen Sitz in Washington, D.C., wo sich auch das Hauptquartier der Weltbank befindet und ist im gleichen Gebäude ansässig. Das ICSID ist allerdings keine Sonderorganisation der Vereinten Nationen gemäß Artikel 57 der UN-Charta.
.
Das ICSID wurde unter Führung der Weltbank im Rahmen der „Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern anderer Länder“ gegründet. Gründungsdokument und Rechtsgrundlage ist das „Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten“ von 1965. Das Übereinkommen trat am 14. Oktober 1965 in Kraft. Im Juni 2014 haben die ICSID-Konvention 159 Länder gezeichnet, wovon 150 die Ratifikationsurkunden hinterlegt haben und damit Vertragsstaaten geworden sind.
Deutschland ist Gründungsmitglied.
In den ersten 30 Jahren seines Bestehens, hat das ICSID im Schnitt nur einen Fall pro Jahr betreut. Seit 1995 ist die Fallzahl stark angestiegen. Im Geschäftsjahr 2008 verzeichnete ICSID einen Rekordanstieg auf 48 Anrufungen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (seit Gründung bis Januar 2010 305 Fälle, davon 73% auf Basis von bi- oder multilateralen Investitionsschutzabkommen)..
Mit Wirkung zum 3. November 2007 ist Bolivien aus dem ICSID ausgetreten. Ecuador hat die Konvention mit Wirkung zum 7. Januar 2010 gekündigt, Venezuela mit Wirkung zum 25. Juli 2012.
-
2 Organisation und Aufbau
-
3 Zweck und Charakter des ICSID
-
4 Zuständigkeitsbereich des ICSID
-
5 Verfahren
-
5.1 Bestellung der Schiedsrichter
-
5.2 Rechtsbehelfe
Anders als die meisten anderen Schiedssprüche, können die Urteile von ICSID-Tribunalen nicht von nationalen Gerichten aufgehoben werden. Die ICSID-Konvention selbst bietet drei Rechtsbehelfe:
-
Ist die Auslegung eines Schiedsspruchs unklar, kann jede Partei eine verbindliche Interpretation verlangen, die möglichst von dem Schiedsgericht vorgenommen werden soll, die den Schiedsspruch ursprünglich erlassen hat.
-
Sind nach Erlass des Schiedsspruchs Tatsachen bekannt geworden, die den Spruch wesentlich beeinflusst hätten, kann eine Partei innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntwerden der Tatsache eine Abänderungverlangen. Das Recht erlischt spätestens drei Jahre nach Erlass des Schiedspruchs.
-
Auch eine Aufhebung des Schiedsspruchs kann innerhalb von 120 Tagen beantragt werden. Über ihn entscheidet ein sog. „Annulment Committee“ aus drei Personen, die der Vorsitzende des Administrative Council aus dem ICSID-Panel auswählt. Voraussetzung der Aufhebung ist, dass das Tribunal nicht korrekt zusammengestellt wurde seine Kompetenz „offensichtlich“ überschritten hat, Korruption eines Schiedsrichters, gewichtige Abweichungen von grundlegenden Verfahrensregeln oder das Fehlen einer Begründung des Schiedsspruchs (Art. 52 ICSID-Konvention).
Etwas anderes gilt für Schiedsverfahren im Rahmen der Additional Facility: Sie unterliegen dem jeweils anwendbaren Schiedsverfahrensrecht am Schiedsort und können vor den dortigen Gerichten angegriffen werden (in Deutschland gem. § 1061 ZPO).
-
-
-
6 Wirkung der ICSID-Schiedsurteile
Der ergangene Schiedsspruch muss vom Mitgliedsland unmittelbar und wie ein letztinstanzliches Urteil, das durch eigene Gerichte des jeweiligen Staates ergangen ist, von dem Staat umgesetzt werden. Das ICSID-Übereinkommen berührt jedoch nicht die Grundsätze der Staatenimmunität gegen Vollstreckungen.
Die Verhandlungen des Schiedsgerichts und der Schiedsspruch selbst bleiben geheim, es sei denn, die beiden Parteien stimmen einer Veröffentlichung zu. Diese Zustimmung erfolgt aber in der großen Mehrzahl der entschiedenen Fälle und die Schiedssprüche können im Internet im Volltext nachgelesen werden.
-
7 Kritik
In der deutschen Öffentlichkeit gerieten bilaterale Investitionsabkommen und Investitionsschutzabkommen und die hierin vorgesehenen Schiedsverfahren in jüngerer Zeit zum Gegenstand kritischer Betrachtungen. Insbesondere folgende zwei Vorfälle trugen hierzu bei:
-
Das schwedische Energieunternehmen Vattenfall hat im April 2009 vor einem internationalen Schiedsgericht eine Klage gegen Umweltauflagen eingereicht, welche die Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg dem Unternehmen im Zuge der Genehmigung zur Errichtung des Kohlekraftwerks Moorburg gemacht hat. Das Verfahren endete ohne Schiedsspruch durch Vergleich der Parteien.
-
Vattenfall klagte ebenfalls vor einem Schiedsgericht gegen die Aufkündigung des Atomkonsenses im Rahmen des Atomausstiegs nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima. Anders als bisweilen berichtet, richtet sich die Schiedsklage nicht gegen den Atomausstieg als solchen. Es geht vielmehr um die Frage, ob die Bundesrepublik das Gebot des „Fair and Equitable Treatment“ verletzt hat, indem sie den Atomkonsens von einem Tage auf den Andern aufgekündigt hat.
-
7.1 Fehlende Transparenz
-
7.2 Fehlender Instanzenzug
-
7.3 Einschränkung staatlicher Souveränität
Auch wird kritisiert, dass die völkervertraglichen Regeln zum Investitionsschutz dem Gaststaat ein zu enges „Korsett“ an Regeln auferlegten, sodass dem Staat sein souveränes Recht, Dinge in seinem Staatsgebiet zu regeln („right to regulate“ oder „policy space“) verloren gehe. Befürworter antworten hierauf, dass es auch Teil der Souveränität sei, sich vertraglich zu binden. Die Staaten hätten ihren „policy space“ nicht verloren, sondern bewusst völkervertraglich gestaltet. Zudem bleibe dem Staat stets unbenommen, seine Regulierungen durchzusetzen, notfalls auch unter Bruch des völkerrechtlichen Investitionsregimes – er müsse „nur“ dafür zahlen.
Völkervertraglicher Investitionsschutz existiert in Deutschland seit 1959. Große öffentliche Aufmerksamkeit erlangte er in den OECD-Staaten aber erst nach Jahrzehnten weltweit praktizierten Investitionsschutzes, als diese Staaten selbst zu Beklagten wurden. In den USA geschah dies Ende der 1990er Jahre, als mexikanische Unternehmer unter dem NAFTA die US-Staaten verklagten, in Deutschland gegen Ende des letzten Jahrzehnts, als Vattenfall Deutschland verklagte. Dies wurde teilweise damit erklärt, dass die Rechtssysteme in westlichen Staaten genügend Schutz über den normalen Rechtsweg böten und ein Ausweichen auf das intransparente Verfahren vor dem ICSID nicht notwendig sei, hingegen in Ländern wie beispielsweise Pakistan Korruption an der Tagesordnung sei.
-
7.4 Position der EU-Kommission
Auch die EU, der seit 1. September 2009 für bilaterale Investitionsabkommen und Investitionsschutzabkommen die alleinige Kompetenz zusteht, hat sich den Transparenz-Gedanken und die Besorgnis um den „policy space“ zu Eigen gemacht: EU-Handelskommissar Karel De Gucht versicherte 2013 mit Blick auf die TTIP-Verhandlungen:
-
EU-Investitionsvereinbarungen werden ausdrücklich festhalten, dass sie legitime Regierungspolitik nicht aushebeln können.
-
Die EU-Kommission werde energisch gegen Unternehmen vorgehen, die juristische Schlupflöcher nutzen, um rechtsmissbräuchliche Klagen gegen Regierungen zu konstruieren.
-
Die EU-Kommission werde die Investitionsverfahren der öffentlichen Überprüfung zugänglich machen.
-
Die EU-Kommission werde jegliche Interessenkonflikte ausmerzen; die Schiedsrichter in EU-Fällen müssen außerhalb jeglichen Verdachts stehen.
-
-
-
8 Literatur
-
9 Weblinks
-
10 Einzelnachweise
.
Quelle: Wikipedia
.
.
korrespondierende Beiträge
.
ISDS: Das Unrechts-System der Konzerne
.
vertiefende Quellen, file cases & more
.
Investment Treaty Arbitration
.
Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP, CETA, TiSA und die Freihandelsagenda !
Veröffentlicht: 25. September 2014 Abgelegt unter: CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), Termine & Veranstaltungen, TiSA, TTIP / TAFTA | Tags: Attac, Europäischer Aktionstag Ein Kommentar.
Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP, CETA, TISA und die Freihandelsagenda !
11. OKTOBER 2014
.
Attac Deutschland ruft gemeinsam mit dem Bündnis TTIP Unfairhandelbar und der EU-weiten Koalition gegen TTIP zu einem Aktionstag auf, um die laufenden Verhandlungen zu TTIP (Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen mit den USA), CETA (umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada), TiSA (Freihandelsabkommen zum Handel mit Dienstleistungen) und anderen Freihandelsverträgen zu stoppen.
Zahlreiche lokale TTIP-Bündnisse und Attac-Gruppen planen bereits Aktionen und Veranstaltungen und mobilisieren zu gemeinsamen Demos! Unten findet sich eine Übersichtskarte der derzeit bekannten Aktionen. Im orangen Kasten rechts auf der attac-Aktionsseite gibt es einige Aktionsideen und -Materialien. Zudem gibt es eine internationale Aktionsseite unter www.stop-ttip-ceta-tisa.eu.
Übrigens: Parallel zum TTIP-Aktionstag finden auch der GlobalFrackDown-Day sowie der March against Monsanto statt. Es bietet sich sehr an, diese Aktionen lokal zu koppeln.
.
.
vertiefende Hintergrund-Informationen zu
.
.
CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada
Veröffentlicht: 14. August 2014 Abgelegt unter: CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) | Tags: Burger King, Dispute Settlement, Gentechnik-Pflanzen, Saatgut Ein KommentarÜberraschenderweise ist auf den Seiten der tagesschau seit gestern Abend zum Freihandelsabkommen mit Kanada nachzulesen:
„Im Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss – CETA.
Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen.
CETA gilt als Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP. Und dass es am jetzigen Verhandlungsstand von CETA noch größere Änderungen geben wird, ist zu bezweifeln.“
In dem Beitrag findet sich auch ein Link zu dem 521-seitigen Vertragstext (Dank an eine Mitleserin für diesen wertvollen Hinweis).
Leider lässt sich der tagesschau-Artikel nach 31 veröffentlichten Lesermeinungen nicht weiter kommentieren, zeitweise kam es beim Anklicken der Kommentare sogar zu einer Fehlermeldung.
Wie in dem Zitat-Ausschnitt bereits orakelt wurde, könnte zu den wichtigsten Abschnitten auch das Kapitel ‚Dispute Settlement‘ (ab Seite 470) gehören.
Um dieses Vertragswerk neutral zu analysieren, daraus die ‚richtigen“ Fragestellungen zu abzuleiten, welche auch die denkbaren Konsequenzen und Wechselwirkungen dieses Abkommens beleuchten helfen, bedarf es der Unterstützung von unabhängigen Fachleuten und Organisationen.
Lassen wir uns überraschen, zu welchen Erkenntnissen diese Mammut-Aufgabe führen wird … und, was uns die Protagonisten und deren Lobbyarmeen mit medialer Unterstützung hierzu vorbeten werden.
In einer, wenn man so will, vorauseilenden politisch korrekten, akzeptanzfördernden Meinungsmache, verkündete die Bertelsmann-Stiftung bereits im Oktober 2013 zum geplanten TTIP-Abkommen (m.E. einer Art Wirtschafts-Zwilling der Nato):
„Von transatlantischem Freihandelsabkommen profitieren alle Bundesländer, Branchen und Einkommensgruppen“
Unterlegt wurde diese Behauptung mit einer Studie, die von Lobbycontrol und zahlreichen Fachleuten inhaltlich heftige Kritik hervorrief.
In einem anderen Beitrag ging ich bereits auf zum Teil selbst erlebte Erkenntnisse zum NAFTA-Freihandelsabkommen (Canada, Mexico, USA) ein:
„Seit mehr als 20 Jahren hat man den US-Arbeitern erzählt, dass neue Handelsabkommen für mehr Export und neue Arbeitsplätze sorgen würden. Zwischenzeitlich wird zunehmend erkannt, dass es sich dabei um graue Theorie handelte, die bislang in der Praxis nicht eingetroffen ist.
Wer auf die politischen Sprechblasen der Clinton-Administration im Vorfeld der NAFTA -Verhandlungen mit Kanada und Mexico (1992/1993) zurückblickt, wird sich an Versprechungen, wie steigende Handelsbilanzüberschüsse, Lösung der wirtschaftlichen Probleme in Mexico, neue gut bezahlte amerikanische Arbeitsplätze, drastische Reduzierung illegaler Einwanderung, etc. erinnern.
All diese NAFTA-Seifenblasen sind geplatzt:
- Amerika verzeichnete seither einen Nettoverlust von 700,000 Arbeitsplätze
- der einstige US-Handelsbilanzüberschuss mit Mexico mutierte zu einen chronischen Defizit
- die illegale Einwanderung nahm deutlich zu
In der Folge führte das nach dem Fast Track Procedure abgeschlossene Abkommen in den USA zu
- massivem Lohndumping
- Mißbrauch von Arbeitsmigranten
- partieller Zerschlagung von Gewerkschaften (vgl. “Right-to-work-Law”)“
Die nachfolgende Dokumentation zeigt katastrophale Auswirkungen des NAFTA-Abkommens auf und verdeutlicht, dass solche Freihandelsabkommen nichts anderes sind als Brandbeschleuniger neoliberaler Globalisierung:
:
.
.
.
In diesem Zusammenhang sei ein Interview vom 31.07.2014 des russischen Staatssenders Rossija24 mit dem ehemaligen IWF-Chef, Dominick Strauss-Kahn erwähnt, in welchem er sich zu den Hintergründen des TTIP-Abkommens äusserte.
.
Ihr Oeconomicus
.
.
Reaktionen und Bewertungen
.
follow-up, 26.08.2014
.
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages:
Freihandelsabkommen CETA hat Nachteile auf internationale Beziehungen
Das Bekanntwerden des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA hätte “nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen”. Mit dieser Begründung verweigert das Wirtschaftsministerium unsere Informationsfreiheits-Anfrage nach dem Verhandlungstext. Auch Politiker und Ministerien geben sich wortkarg: von zehn angefragten Stellen haben uns nur drei geschrieben, aber ohne inhaltliche Antworten.
[…]
Andre Meister – Netzpolitik.org
.
follow-up, 25.08.2014
.
Burger King zieht nach Kanada und kann auch ohne TTIP in Europa agieren
Die Fastfood-Kette Burger King wird als erster US-Konzern von dem Freihandelsabkommen CETA der EU mit Kanada profitieren. Das Unternehmen will seinen Firmensitz nach Kanada verlegen und kommt dann in den Genuss all jener Rechte, die zwischen Kanada und der EU ausgehandelt wurden. Die deutsche Öffentlichkeit ist über das weitreichende Abkommen bisher nicht informiert worden.
[…]
DWN
.
Informationsdienst Gentechnik
Das Dokument auch Passagen zur Biotechnologie und gentechnisch veränderten Organismen.
Als „gemeinsames Ziel“ wurde dabei beispielsweise vereinbart, bei der Regulierung zusammen zu arbeiten, um „negative Auswirkungen auf den Handel“ zu minimieren. Auch bei Schwellenwerten für Gentechnik-Verunreinigungen will man „international kooperieren“ – die Agrarindustrie fordert schon seit längerem, die in der EU derzeit geltende Nulltoleranz gegenüber nicht-zugelassenen Gentechnik-Pflanzen in Lebensmitteln und Saatgut aufzuweichen.
[…]
Informationsdienst Gentechnik
.
Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
Veröffentlicht: 14. Mai 2014 Abgelegt unter: TiSA | Tags: Bundestag, Einkäufe der öffentlichen Hand, Energiewirtschaft, Financial Services, Internationale Leiharbeit, Investor-State Dispute Settlement, Petition Hinterlasse einen KommentarPetition 50750
Internationale Wirtschaftsbeziehungen –
Kein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zwischen EU und anderen Staaten
.
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das geplante „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA) zwischen der EU und den mit verhandelnden Staaten auszusprechen.
Der Bundestag möge darüber hinaus die Bundesregierung auffordern, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der Europäischen Union und den weiteren verhandelnden Staaten auszusprechen.
.
Begründung
Quelle: Deutscher Bundestag – ePetitionen
.
Anmerkung
Mit 1327 Online-Mitzeichnern wurde das Quorum nicht erreicht. Ein gravierender Minuspunkt für die Kommunikationspolitik der Piratenpartei, wie ich finde.
Ihr Oeconomicus
.
.
Statement der Piratenpartei vom 27. März 2014
.
Diesmal heißt es »TiSA«
Das »Trade in Services Agreement« oder auch »Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen« ist noch schwerer zu durchschauen, als die beiden anderen Verhandlungsstränge. Denn ganz offensichtlich mit Erfolg werden hier wirklich alle Informationen von der Öffentlichkeit ferngehalten.Wer wissen will, worum es geht, muss ziemlich lange suchen. Und auch dann findet man nur wenige verlässliche Informationen. Aber immerhin: Es gibt einen Abriss auf der Seite der Europäischen Union und eine Seite der australischen Regierung, aus denen klar wird, dass hier ein exklusives Gremium von 23 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, Vereinbarungen »for new or improved market access« treffen will.
»Emerging Markets«, also z.B. die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sind nicht beteiligt. Und gerade dort erlebt der Dienstleistungssektor zur Zeit einen Wachstumsschub. Da hätten Regelungen nach dem Rezept der bekannten »Freihandelsabkommen« fatale Folgen. Nicht verwunderlich also, dass diese Staaten keine Verhandlungen außerhalb des WTO-Rahmens wünschen.
Aus den spärlichen Dokumenten geht jedoch bereits schemenhaft der taktische Plan hervor, nach dem die Übereinkünfte – die klar über das GATS-Abkommen von 1995 hinausgehen sollen – über mehrere geschickt geplante Stufen schließlich als WTO-Regelwerk installiert werden sollen. So sollen sie schließlich doch weltweite Gültigkeit erlangen.
Alleine der organisatorische Rahmen lässt also bereits nichts Gutes ahnen.
Was steckt inhaltlich dahinter?
Hier erfahren wir noch weniger. Aber immerhin »leakt« die Seite der australischen Regierung: »There negotiations will cover financial services; ICT services (including telecommunications and e-commerce); professional services; maritime transport services; air transport services, competitive delivery services; energy services; temporary entry of business persons; government procurement; and new rules on domestic regulation to ensure regulatory settings do not operate as a barrier to trade in services.«
Da ist das ganze Gruselkabinett zusammen:
- Financial Services: Hier ist ganz offenbar wieder einmal das Ziel, z.B. laxe Europäische Kontrollstandards für den Finanzsektor auch auf die USA auszudehnen, wo nach dem Platzen der Lehman-Brothers-Blase erheblich verschärfte Regularien eingeführt wurden.
- Energiewirtschaft: Wer noch Stadtwerke oder kommunale Energieversorger kennt, die sich als lokale Dienstleister in öffentlicher Hand zunächst einmal dem Gemeinwohl verpflichtet sehen, hat’s gut. Denn neben der Privatisierung solcher Betriebe – ein Verbleib in öffentlicher Hand wäre ja eine »barrier to trade in service« – wäre natürlich auch ein vorgeschriebener Energiemix ein solches Handelshemmnis. Einen ersten Vorgeschmack davon, was Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge bedeuten, hat der Berliner Wassertisch ja bereits erlebt. Künftig dürften sich solche Volksabstimmungen allerdings erübrigen, denn Handelshemmnisse… ach, das sagten wir ja schon. Und damit sind wir dann auch den Qualitätsverschlechterungen und Preiserhöhungen weitestgehend ausgeliefert.
- Internationale Leiharbeit: Ist damit eine freie, weltweite Migration gemeint, wie sie sich die PIRATEN wünschen? Nein, hier geht es sicherlich eher darum, dass der internationale Austausch von Arbeitskräften erleichtert wird, damit auch in Industrienationen das weltweite Lohngefälle ausgenutzt werden kann. Warum aufwändig anderswo neue Fabriken bauen und einheimische Arbeitnehmer einstellen, wenn man die eigenen Fabriken problemlos mit billigen Arbeitskräften von anderswo betreiben kann?
- Einkäufe der öffentlichen Hand: Ist es jetzt bereits schwierig genug, regionalen Dienstleistern den Zuschlag zu geben, wird es künftig sicherlich noch schwieriger werden, z.B. Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen – ganz einfach weil sich irgendein beteiligter Staat finden wird, in dem das nicht möglich ist und Dienstleister aus diesem Staat dann sagen können: das ist ein »barrier to trade in service«, das wollen wir weg haben.
Bereits die wenigen Einreichungen für die nächste Verhandlungsrunde, die – wohl eher versehentlich – unter der Webseite der australischen Regierung verlinkt sind, sprechen Bände:
Auf der einen Seite steht die Wunschliste einiger Interessensverbände, die alle mühsam erarbeiteten Qualitätskriterien für Dienstleister auf einen Streich vom Tisch haben möchten. Hier sei »seek the elimination of discriminatory foreign ownership provisions such as equity caps, localisation requirements, performance requirements, discriminatory economic needs tests« aus der Einreichung des Australian Service Roundtable (ASR) als Beispiel genannt.
Auf der anderen Seite äußern NGOs bereits frühzeitig und »auf Verdacht« Bedenken gegen typische Elemente solcher »Freihandelsabkommen«. So widerspricht z.B. das Australian Fair Trade and Investment Network vorbereitend privaten Schiedsgerichten – wir kennen das als »Investor-State Dispute Settlement« (ISDS) aus TTIP – und »Freibriefen« für heute noch unbekannte Dienstleistungssparten.
Aber vielleicht liegen wir da ja auch völlig falsch und die Verhandlungen zielen auf eine bessere Welt ab, in der die Unternehmen zum Nutzen der Menschen arbeiten? Ja, das kann sein. Aber dann könnten die Verhandlungsparteien uns das doch ganz einfach alles erzählen. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund, dass sich »Really Good Friends« in Hinterzimmer zurück ziehen und dort im Geheimen Verträge aushandeln, die sie dann aufsässigen Staaten mit abweichenden Meinungen über Bande aufzwingen wollen – und letztlich uns allen.
Denn diese Freunde – soviel ist klar – sind nicht unsere Freunde. Das sind die Freunde internationaler Unternehmen, die sich so auch noch der letzten Schutzräume bemächtigen wollen.
[…]
Piratenpartei
.
.
Was ist TISA?
.
.
.
Archiv-Beiträge zu ‚TiSA‘
Archiv-Beiträge zu ‚TTIP‘
.
.
Die Schweizer Initiative gegen TiSA
.
TiSA steht für «Trade in Services Agreement». Es handelt sich um die Verhandlungen über ein «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», die im Frühjahr 2012 begonnen haben. Daran sind neben der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, 20 Länder unter der Führung der USA und der EU beteiligt. Die Schweiz spielt eine sehr aktive Rolle in diesen Verhandlungen.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
In der Schweiz sind allein in den hochexponierten Sektoren Bildung und Gesundheit um die 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Wie dies etwa nach der Ratifizierung von TiSA aussehen könnte, wurde beispielsweise anfangs 2013 im privatisierten Spital «La Providence» in Neuchâtel vorgeführt. Dort hatte sich die Besitzerin des Spitals, die Gruppe «Genolier», geweigert, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anzuerkennen und verschiedene wichtige Elemente der Arbeitsbedingungen wurden verschlechtert. Die Belegschaft wurde mit Entlassungsdrohungen eingeschüchtert. Trotzdem hat sich ein Teil der Angestellten mit einem Streik wochenlang gewehrt; sie wurden schliesslich entlassen und obendrauf mit Strafklagen angegriffen.
stop-tisa.ch
.
.
Erläuterungen der WKO – Wirtschaftskammer Österreich
.
Das multilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA
Abkommen soll helfen, den Stillstand in den Doha-Verhandlungen überwinden zu können
[…]
Dr. Martina Schernthanner – WKO
Bei den Verhandlungen zu TiSA geht es vereinfacht ausgedrückt um eine weitere Liberalisierung (noch größere Öffnung) der Märkte der Vertragspartner. Dabei sollen neue Standards im Handel mit Dienstleistungen festgelegt werden.
.
Nicht nur die Gefahr der Liberalisierung öffentlicher Güter wie Abfallentsorgung, Bildung, Kultur und Gesundheit ist problematisch. Weitere Bestandteile der Verhandlungen sind die Liberalisierung finanzieller Dienstleistungen, digitaler Handel, Telekommunikation und Postdienstleistungen sowie die Bereiche Energie und Umwelt.
Durch die geplanten Maßnahme werden die kommunalen Verwaltungen in Teilen ihrer Entscheidungshoheit eingeschränkt.
Das Abkommen soll es Konzernen erleichtern, auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung und anderen lebenswichtigen öffentliche Dienstleistungen zu machen.
Zu keinem Zeitpunkt kann sichergestellt werden, dass ausländische Investoren die öffentlichen und dem Gemeinwohl verpflichtenden Ziele respektieren oder gar fördern werden.
Die EU hatte im Vorfeld auf eine öffentliche Konsultation und eine Folgenabschätzung verzichtet und das Verhandlungsmandat unter hohem Zeitdruck forciert.
Die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen haben es der Allgemeinheit unmöglich gemacht, sich über TiSA zu informieren. Daher fordern wir die Verhandlungen sofort auszusetzen, bis dies korrigiert wird. TiSA darf keine Privatisierungsverpflichtungen enthalten, sondern muss die Entscheidung hierüber den lokalen Verantwortungsträgern und der Bevölkerung überlassen.