Dortmund muss weiterhin Vortragsveranstaltung von Daniele Ganser in der Westfalenhalle ermöglichen

Dortmund muss weiterhin Vortragsveranstaltung von Daniele Ganser in der Westfalenhalle ermöglichen

 

Die Stadt Dortmund bleibt verpflichtet, Räumlichkeiten der Westfalenhalle für die Durchführung der am 27. März 2023 geplanten Veranstaltung „Vortrag Daniele Ganser – Warum ist der Ukraine-Krieg ausgebrochen?“ zur Verfügung zu stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 22. März 2023 entschieden.

Die Stadt Dortmund hatte die Überlassung der Halle für die Veranstaltung im Wesentlichen mit der Begründung verweigert, frühere Äußerungen des Vortragenden seien als antisemitisch einzustufen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab dem Eilantrag der Veranstalterin mit Beschluss vom 8. März 2023 statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Stadt, die vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 15. Senat im Wesentlichen ausgeführt:

Bei der Westfalenhalle handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung. Stellt eine Kommune diese im Rahmen der jeweiligen Widmung für die Durchführung von bestimmten Veranstaltungen zur Verfügung, entsteht dadurch ein Gleichbehandlungsanspruch, der die Entscheidungsfreiheit der Kommune, in welchem Umfang sie Zugang zu ihrer Einrichtung gewährt, begrenzt. Ihre Vergabepraxis und -entscheidung muss durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein.

Die streitige Veranstaltung bewegt sich im Rahmen des Widmungszwecks. Die Westfalenhalle ist von der Stadt für Veranstaltungen aller Art gewidmet worden. Das ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag der von der Stadt „beherrschten“ Westfalenhallen Dortmund GmbH. In Umsetzung des weiten Widmungszwecks hatte die Stadt die Westfalenhalle auch bereits am 14. November 2021 für eine Veranstaltung mit dem Vortragenden zu einem politischen Thema zur Verfügung gestellt. Der Zweck der Widmung ist entgegen der Auffassung der Stadt nicht durch den Ratsbeschluss vom 21. Februar 2019 eingeschränkt worden, mit dem sich der Rat der „Grundsatzerklärung des Netzwerks zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund vom 18.01.2019“ angeschlossen hatte. In dieser Erklärung heißt es, „dass Organisationen, Vereinen und Personen, die etwa den Holocaust leugnen oder relativieren, die Existenz Israels als jüdischen Staat delegitimieren, zu antijüdischen oder antiisraelischen Boykotten aufrufen, diese unterstützen oder entsprechende Propaganda verbreiten (z.B. die Kampagne ,Boycott – Divestment – Sanctions [BDS]‘) oder die anderweitig antisemitisch agieren, keine Räumlichkeiten oder Flächen zur Verfügung gestellt werden“.

Die damit verbundene Nutzungsversagung verstößt in dieser Allgemeinheit, soweit sie über einen (deklaratorischen) Ausschluss strafbaren Verhaltens hinausgeht, gegen die Meinungsfreiheit, weil sie an Meinungsäußerungen mit einem bestimmten Inhalt anknüpft. In die Meinungsfreiheit darf grundsätzlich nur durch ein allgemeines Gesetz eingegriffen werden. Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, sondern dem Schutz eines ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen. Bei dem Ratsbeschluss handelt es sich schon nicht um ein Gesetz. Unabhängig davon umfasst er auch solche Meinungskundgaben, die nicht strafbar sind.

Es bestehen auch sonst keine sachlichen Gründe für die Versagung der Hallennutzung, etwa wegen zu erwartender Rechtsverstöße bei der konkreten Veranstaltung. Dass eine Gefahr strafbarer Äußerungen des Vortragenden besteht, ist dem Vorbringen der Stadt nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 15 B 244/23 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 15 L 230/23)

 

Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster

Wer nun glaubt, dass die mediale Diffamierungskampagne gegen den Historiker beendet ist, sollte sich ansehen wie sich Medien und politische Bündnisse geradezu überschlagen!

Zur Vorgeschichte gegen den Auftritt von Daniele Ganser in der Westfalenhalle, Titel der Veranstaltung: „Warum ist der Ukraine-Krieg ausgebrochen?“

 


Ökonom Hans-Werner Sinn: Es findet Wohlstandsvernichtung anstelle von Wachstum statt

Ökonom Hans-Werner Sinn: Es findet Wohlstandsvernichtung anstelle von Wachstum statt 

 

Der Ökonom und ehemalige Präsident des ifo Instituts, Hans-Werner Sinn, hat sich in einem Interview mit dem Handelsblatt zur aktuellen Bankenkrise geäußert. Die Insolvenzen mehrere Banken hätten ihn nicht überrascht:

„Die Finanzkrise ist ja schon da. Deshalb greifen die Zentralbanken der westlichen Welt in einer konzertierten Aktion so energisch ein.“

Schuld an der Bankenkrise seien die Versuche einer Abkehr von der langjährigen Null- und Negativzinspolitik. Dies umzusetzen sei jedoch schwierig bis unmöglich, da es zu Abwertungen der Bankaktiva kommen würde. Die kürzliche Erhöhung des Leitzinses im Euro-Raum könnte bereits das Maximum des Möglichen gewesen sein, da die Banken mehr Wertverluste nicht verkraften könnten.

Auf die Frage, was Ukrainekrieg, Energiekrise und Deglobalisierung gebracht hätten, antwortete Sinn:

„Nichts Gutes, und hinzu kommt eben noch die Inflation. Wohlstandsvernichtung statt Wachstum steht derzeit auf der Tagesordnung. Es wird Zeit, dass die Menschheit wieder zur Vernunft kommt.“