Moskau eröffnet Strafverfahren gegen Ankläger und Richter von Den Haag
Veröffentlicht: 20. März 2023 Abgelegt unter: Internationaler Strafgerichtshof (IStGH; englisch International Criminal Court, ICC; französisch Cour pénale internationale, CPI), Judges of the International Court of Justice - aktuelle Liste der Richter am Internationalen Gerichtshof - Status since 2021, Feb, 6th, Karim Ahmad Khan IStGH-Ankläger, KRIEGE - Militärputsch - frozen conflicts - false flag operations, Rosario Salvatore Aitala, Russia-Ukraine Crises, sanctions: implications & interactions (Folgen & Wechselwirkungen), Sergio Gerardo Ugalde Godinez, Tomoko Akane Hinterlasse einen KommentarNach Putin-Haftbefehl:
Moskau eröffnet Strafverfahren gegen Ankläger und Richter von Den Haag
Auf seinem Telegram-Kanal teilte das russische Untersuchungskomitee mit, dass es ein Verfahren gegen den IStGH-Ankläger Karim Ahmad Khan sowie die Richter Tomoko Akane, Rosario Salvatore Aitala und Sergio Gerardo Ugalde Godinez eröffnet habe.
Khan hatte am 22. Februar bei der IStGH-Vorverfahrenskammer beantragt, Haftbefehle gegen Wladimir Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa, zu erwirken. Er beschuldigte sie, für die „illegale Verschleppung von Kindern aus der Ukraine“ verantwortlich zu sein. Seinem Antrag wurde von den oben genannten Richtern stattgegeben.
Das russische Untersuchungskomitee bezeichnete die Strafverfolgung durch den IStGH in Den Haag als „offensichtlich rechtswidrig, da es keine Gründe für eine strafrechtliche Verantwortung“ gebe. Es verwies auch auf das UN-Übereinkommen zum Schutz von Diplomaten aus dem Jahr 1973, das Staatsoberhäuptern absolute Immunität vor der Gerichtsbarkeit ausländischer Staaten gewährt.
„Absicht, die internationalen Beziehungen zu erschweren“
Das Komitee betrachtet Khans Handlungen als ein Verbrechen nach russischem Recht, da er „wissentlich eine unschuldige Person strafrechtlich zur Verantwortung zieht, verbunden mit der unrechtmäßigen Beschuldigung einer Person, ein schweres oder besonders schweres Verbrechen zu begehen“. Außerdem wird ihm vorgeworfen, einen Angriff auf einen Vertreter eines ausländischen Staates „in der Absicht, die internationalen Beziehungen zu erschweren“, vorbereitet zu haben. Den drei Richtern wird außerdem ein Angriff auf einen Vertreter eines ausländischen Staates sowie der Versuch einer „vorsätzlich rechtswidrigen Festnahme“ vorgeworfen.
Russland hat den Haftbefehl des IStGH als nicht rechtsgültig abgelehnt. Der ehemalige Präsident Dmitri Medwedew bezeichnete ihn als Zeichen des Zusammenbruchs des internationalen Rechts. Gleichzeitig nannte er den IStGH „schlecht und von niemandem gewollt“ und sagte, er sei nicht in der Lage, hochrangige Verdächtige zur Rechenschaft zu ziehen, sei eindeutig prowestlich eingestellt und habe es versäumt, die Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan und im Irak zu untersuchen.
Der Kreml hat offiziell „gelassen“ auf den Haftbefehl reagiert. Putins Pressesprecher Dmitri Peskow erklärte am Montag gegenüber RIA Nowosti, dass es bereits viele „offen feindselige Äußerungen gegenüber unserem Land und unserem Präsidenten“ gebe und dass es nichts Gutes bringe, sich das alles „zu Herzen zu nehmen“.
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korrespondierend:
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American Service-Members’ Protection Act
Auszug:
In diesen Zusammenhang drängt sich vielleicht die Frage auf: WAS WÄRE, WENN …
… Russland mit der selben einseitigen Aufhebung der diplomatischen Immunität gegen den deutschen Justizminister oder Kanzler und/oder Ermittler und Richter des IStGH Haftbefehle erlassen würde, die innerhalb der BRICS-Staaten oder gar des globalen Südens via gegenseitiger Amtshilfe zu vollstrecken wären?
Selbstverständlich bliebe in diesem konstruierten Denkansatz den Betroffenen ja der Rechtsweg vor einem ordentlichen Gericht in Moskau offen, wobei die dokumentierten Ansagen dieses Personenkreises im Gegensatz zu den Vladimir Putin und Maria Lwowa-Belowa vorgeworfenen Kriegsverbrechen leicht zu belegen wären.
Hoffen wir inständig, dass es bei allen Beteiligten dieses abstrusen und bisher einmaligen Vorgehens des IStGH und der Kommentatoren nicht zu einer 360° Wende (sic!) kommt … die halbe Gradzahl würden bereits genügen, meint
Ihr Oeconomicus
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