American Service-Members’ Protection Act
Veröffentlicht: 19. März 2023 Abgelegt unter: American Servicemembers' Protection Act von 2001, Internationaler Strafgerichtshof (IStGH; englisch International Criminal Court, ICC; französisch Cour pénale internationale, CPI), KRIEGE - Militärputsch - frozen conflicts - false flag operations, Russia-Ukraine Crises | Tags: Fatou Bensouda gambisch-stämmige Chefanklägerin am IStGH, https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Iwanowitsch_Bastrykin Chef des RF-Ermittlungskomitees, https://de.wikipedia.org/wiki/Sergei_Jurjewitsch_Netschajew russischer Botschafter in Deutschland, Rom-Statut Hinterlasse einen Kommentar
American Service-Members’ Protection Act
Aus gegebenem Anlass (Haftbefehl gegen Vladimir Putin und Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa durch den Internationalen Strafgerichtshof IStGH; englisch International Criminal Court, ICC; französisch Cour pénale internationale, CPI) sollte man sich mit dem American Service-Member’s Protection Act ausgiebiger befassen.
Die US-Regierung hat im Jahr 2000 das Statut des IStGH unterzeichnet, jedoch die zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt.
Bill Clinton erklärte dazu, dass er das Rom-Statut nicht ratifizieren wolle, solange den Vereinigten Staaten keine ausreichende Möglichkeit geboten würde, den Internationalen Strafgerichtshof und dessen Funktionsweise über einen längeren Zeitraum zu überprüfen.
Zwischenbemerkung:
… oder Mittel und Wege zu finden, den IStGH nach Gutsherrenart zu manipulieren
Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IStGH-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von US-Staatsangehörigen an den IStGH vorsorglich auszuschließen.
2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern anzuordnen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssten.
Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Zudem kann allen Staaten, die nicht Mitglied der NATO sind und das Statut ratifizieren, die US-Militärhilfe gestrichen werden.
Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsersuchen der gambischen Chefanklägerin am IStGH, Fatou Bensouda, gegen US-Streitkräfte und US-Geheimdienste wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan kündigte die USA im September 2018 an, im Fall von Ermittlungen gegen US-Staatsbürger Einreiseverbote und Finanzsanktionen gegen Richter und Staatsanwälte am IStGH auszusprechen sowie die Richter und Staatsanwälte am IStGH durch US-Strafjustizbehörden verfolgen zu lassen.[113]
Im März 2019 setzten die Vereinigten Staaten erstmals die angedrohten Sanktionen um, erließen Einreise-verbote und entzogen erteilte Visa.[114]
Im Juni 2020 genehmigte US-Präsident Trump Einreiseverbote und Finanzsanktionen gegen IStGH-Mitarbeiter für den Fall, dass sie ohne Zustimmung Washingtons gegen US-Soldaten ermitteln.[115] Anfang April 2021 wurden diese Sanktionen vom neuen US-Präsidenten Joe Biden zurückgenommen.[116]
Weitere Staaten, die das Rom-Statut nicht ratifiziert haben, sind die Volksrepublik China, Indien, Irak, Iran, Israel, Kuba, Nordkorea, Pakistan, Russland, Syrien, Saudi-Arabien, Sudan und die Türkei.
Tschechien, das sich lange gegen eine Ratifizierung gesträubt hatte, führte diese im Vorfeld ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Oktober 2008 durch.[117]
Die Afrikanische Union warf dem IStGH im Jahr 2013 eine einseitige Verfolgung von Verbrechern nach Rassekriterien, „eine Art von Rassenhetze“ vor. Bis dahin hatte der Strafgerichtshof ausschließlich Verfahren gegen Afrikaner eröffnet.[118]
Gegen den Vorwurf, der IStGH sei ein neokoloniales Instrument, resümiert der Journalist Ulrich Ladurner in der Wochenzeitung Die Zeit: „Der Internationale Strafgerichtshof ist nicht antiafrikanisch, aber er ist unvollständig … Die Kritik am ICC kommt vor allem von denen, die ihn zu fürchten haben – nicht aber von den Opfern der Verbrechen. Für sie ist der Strafgerichtshof die einzige Hoffnung auf Gerechtigkeit.“[119]
Menschenrechtsorganisationen kritisieren zudem die fehlende Effizienz des Strafgerichtshofes. Sie begründen ihre Kritik insbesondere damit, dass Nichtvertragsstaaten, in denen Menschenrechts-verletzungen begangen werden, ein Strafverfahren mit Unterstützung eines der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates verhindern können.
Zudem haben einige der einflussreichsten Staaten, darunter die Vetomächte im UN-Sicherheitsrat China, Russland und USA, das Statut des Strafgerichtshofs nicht ratifiziert.
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt betrifft die Auswahl der Fälle, die größtenteils aus Afrika kommen, während Angehörige mächtigerer Staaten kaum etwas zu befürchten hätten.
Schwierigkeiten und Widerstände für den IStGH ergeben sich in der Praxis daraus, dass Den Haag auf die Unterstützung der Staaten angewiesen ist, gegen deren Bürger ermittelt wird.
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Zwischenzeitlich hat neben Justizminister Buschmann auch der Bundeskanzler die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs begrüßt.
Russische Reaktionen, wie etwa seitens RT blieben nicht aus:
Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zitiert Buschmann:
„Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen. Die beste Lösung ist es, wenn eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof erhoben werden kann. Der nun erlassene Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit.„
Buschmann schlug ferner vor:
„Wir sollten daneben auch weiterhin über andere Modelle nachdenken, wie wir eine konsequente Strafverfolgung umsetzen, etwa mit einem Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens des Angriffskrieges.“
Zu all diesen Fragen gebe es einen engen Austausch mit den internationalen Partnern und den bereits ermittelnden Institutionen, so etwa am kommenden Montag in London bei der internationalen Konferenz der Justizminister zur Unterstützung der Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs.
Alexander Bastrykin, Chef des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, hat den Untersuchungs-ausschuss beauftragt, die Äußerungen des deutschen Justizministers rechtlich zu bewerten.
In der entsprechenden Mitteilung der russischen Behörde wurde der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ausgestellte Haftbefehl gegen Wladimir Putin als illegal bezeichnet.
Zwischenbemerkung:
Mehr noch:
nach Bastrykins Darstellung könnte es sich dabei um einen Aufruf zu einer illegalen Verhaftung
eines russischen Bürgers in Deutschland handeln.
Der russische Botschafter in Deutschland, Sergei Netschajew, sieht die Reaktionen deutscher Politiker sehr kritisch:
„Die unverantwortlichen Äußerungen einiger deutscher Vertreter, sie würden den rechtswidrigen und völlig absurden ICC-Beschluss unterstützen und seien bereit, diesen umzusetzen, sind äußerst besorgniserregend und deuten darauf hin, wie fernab der Realität sie in ihrer Bestrebung sind, den Konflikt mit Russland weiter eskalieren zu lassen.“
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin begrüßt. „Niemand steht über Recht und Gesetz“, sagte Scholz auf einer Pressekonferenz mit dem japanischen Ministerpräsidenten Fumio Kishida in Tokio.
Zwischenbemerkung:
Selbstredend bezieht sich dieses „NIEMAND“ nicht auf die United States of America oder deren völkerrechtswidrigen Angriffskriege!
Ungeachtet der Tatsache, dass der IStGH des Öfteren wegen unausgeglichener Urteile in der Kritik stand, oder des rechtlichen Hakens einer Verurteilung von Repräsentanten, deren Staat den Vertrag nicht ratifiziert hat, lobte Scholz das Urteil wie auch die Institution:
Der Internationale Strafgerichtshof sei „eine wichtige Institution, die durch internationale Verträge ihren Auftrag bekommen hat“, und zudem „die richtige Institution, Kriegsverbrechen zu untersuchen“.
RT schließt den Artikel mit einem Zitat von Dmitri Medwedew, Ex-Präsident der Russischen Föderation und stellvertretender Vorsitzender des russischen Sicherheitsrates:
„Die Idioten in Europa wollten einen Fremden verhaften, und am 21. März werden sie einen ihrer eigenen Leute in Amerika verhaften. Holt euch euer Land zurück, Amerikaner! Wehrt Euch! Zerstört die Tyrannei von Washington! Schickt die korrupte Clique von schweinsköpfigen Verrückten ‒ Vater und Sohn Biden ‒ auf den stinkenden Müllhaufen der Geschichte! MAGA“
Anmerkung:
In diesen Zusammenhang drängt sich vielleicht die Frage auf: WAS WÄRE, WENN …
… Russland mit der selben einseitigen Aufhebung der diplomatischen Immunität gegen den deutschen Justizminister oder Kanzler und/oder Ermittler und Richter des IStGH Haftbefehle erlassen würde, die innerhalb der BRICS-Staaten oder gar des globalen Südens via gegenseitiger Amtshilfe zu vollstrecken wären?
Selbstverständlich bliebe in diesem konstruierten Denkansatz den Betroffenen ja der Rechtsweg vor einem ordentlichen Gericht in Moskau offen, wobei die dokumentierten Ansagen dieses Personenkreises im Gegensatz zu den Vladimir Putin und Maria Lwowa-Belowa vorgeworfenen Kriegsverbrechen leicht zu belegen wären.
Hoffen wir inständig, dass es bei allen Beteiligten dieses abstrusen und bisher einmaligen Vorgehens des IStGH und der Kommentatoren nicht zu einer 360° Wende (sic!) kommt … die halbe Gradzahl würden bereits genügen, meint
Ihr Oeconomicus