Beglückungszwang als „Vererlkönigung“ unserer freiheitlichen Gesellschaft?


zur Einstimmung:

„Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.“

(Auszug aus Johann Wolfgang von Goethe’s Ballade „Der Erlkönig“)

 

Beglückungszwang als „Vererlkönigung“ unserer freiheitlichen Gesellschaft?

Der Deutsche Bundestag berät heute erstmals und nach langem Vorlauf über eine allgemeine Impfpflicht. Das Vorhaben ist nicht nur innerhalb der Bevölkerung umstritten, sondern ebenso innerhalb der Koalition.

Man mag darüber philosophieren, ob sich so manche Hardliner der Impfpflicht im Sinne von Aristoteles als Demiurgen (siehe Buch der Physik (Buch VIII, Stichwort: unbewegte Beweger) sehen, oder man diese in Anlehnung der Gnosis als ethisch fragwürdige, unwissende oder gar ‚bösartige Demiurgen‘ als Schöpfer und Herrn der bestehenden schlechten Welt ansehen müsste.

Geht man davon aus, dass vermutlich nur wenige „Volksvertreter“ mit den philosophischen und theologischen Lehren Platons und Aristoteles vertraut sein dürften, wird der unüberbrückbare Widerspruch beider Lehren kaum auflösbar sein.

Was liegt also näher als sich zum x-ten Male Artikel 2 (2) GG anzusehen. Dort heißt es:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Dieses türangelweite Schlupfloch spaltet die Gesellschaft und somit auch die Regierungskoalition und den Bundestag.

Konkret geht es hier um die Grenzen der Mehrheit, die aus der Freiheit des Einzelnen entspringen.

Unser amtierender Justizminister, Dr. Marcus Buchmann führte in seinem FAZ-Gastbeitrag vom 3. Januar 2022 dazu aus:

„Die Freiheit des einzelnen Menschen mäßigt die Mehrheit. Sie darf in seine Freiheit nicht bloß aufgrund einer selbstgewissen Ahnung eingreifen. Das darf der Staat nur dann, wenn er plausibel und objektiv nach dem Stand des bekannten Wissens nachvollziehbar darlegt, dass damit tatsächlich Rechtsgüter von hohem Wert in verhältnismäßiger Weise geschützt werden können. Die freiheitliche Mäßigung der Mehrheit schützt vor der Anmaßung falschen Wissens.

Freilich kann nicht nur die Mehrheit irren. Die Minderheit kann es ebenso. Anders als bei der Mehrheit folgt daraus grundsätzlich kein politisches Problem. Denn in der Demokratie kann die Minderheit der Mehrheit ihren Irrtum nicht aufzwingen. Im Regelfall trägt die Minderheit die Folgen ihres Irrtums nach dem Verantwortungsprinzip selbst. Freiheit und Eigenverantwortung halten sich die Waage.

Ein hoch ansteckendes Virus steckt die Räume bloßer Verantwortung für sich selbst jedoch enger. Wer keine medizinische Maske tragen oder sich nicht impfen lassen möchte, schadet nicht nur sich und seiner Gesundheit. Er trägt potentiell zur Überlastung des Gesundheitssystems bei und mutet damit anderen möglicherweise schwere Lasten für Leben und Gesundheit zu. Die Freiheit des einzelnen Menschen im Zusammenleben mit vielen verurteilt den Staat nicht zur Untätigkeit. Vielmehr entsteht hier ein objektives Regelungsbedürfnis. Freiheit verlangt jedoch, dass immer wieder hinterfragt wird, ob Freiheitseingriffe verhältnismäßig sind.“

Ungeachtet dessen ist zu hören, dass die Bundesregierung, dessen Teil der Justizminister ist, mit fünf Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 schließen will.

Die Verträge gewähren laut Bundesregierung im Falle des Andauerns der Covid-19 Pandemie oder einer neuen Pandemie den Zugriff auf Produktionskapazitäten der Unternehmen und treffen so Vorsorge für den Fall einer erneuten Engpasssituation. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung.

Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verhandelt. Das Mandat der Taskforce unter der Leitung von Dr. Christoph Krupp wurde damit erfüllt und endet damit zum 31. März.

Bleibt also zu hoffen, dass der gesetzliche Beglückungszwang ausbleibt oder vom BVerfG aufgehoben wird, damit Goethes Ballade nicht zur Moritat mutiert, meint

Ihr Oeconomicus 

 


One Comment on “Beglückungszwang als „Vererlkönigung“ unserer freiheitlichen Gesellschaft?”

  1. Terry sagt:

    Zu Ihrem Artikel passt ganz wunderbar nachfolgender Beitrag:

    Im Gespräch: Thomas Röper (“Inside Corona – Die Pandemie, das Netzwerk & die Hintermänner”)

    https://uncutnews.ch/im-gespraech-thomas-roeper-inside-corona-die-pandemie-das-netzwerk-die-hintermaenner/

    Like


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s