No mercy für die SH-Bildungsministerin Karin Prien (Mitglied im CDU-Bundesvorstand)

No mercy für die SH-Bildungsministerin Karin Prien (Mitglied im CDU-Bundesvorstand)

 

Die amtierende KMK-Präsidentin hatte mit einer Äusserung via twitter im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für Aufregung gesorgt.

Eine Nutzerin schrieb dort:

„Wir haben in den letzten 4 Wochen 17 tote Kinder gehabt. 17 – in VIER Wochen. Und es geht immer schneller. Bis Oktober 21 hatten wir 27 tote Kinder, seit Oktober 38. Also in 4,5 Monaten mehr als in 18 Monaten. Insgesamt sind 65 Kinder verstorben. FÜNFUNDSECHZIG!“

Darauf antwortete Prien am Freitagabend:

„Bitte differenzieren: Kinder sterben. Das ist extrem tragisch. Aber sie sterben mit COVID_19 und nur extrem selten wegen COVID_19.“

Mit dieser empathielosen, ja grobschlächtig anmutenden Bemerkung löste die Dame einen veritablen Corona-„Shitstorm“ aus.

Um nicht weiter Zielscheibe einer aufmerksamen Bevölkerung zu bleiben zog sie, statt einer ernst gemeinten Entschuldigung die Löschung ihres Twitter-Accounts vor.

Solche mutmaßlich emotional gestörten Menschen, lieber Friedrich Merz, sollten in der Politik keinen Platz haben, meint

Ihr Oeconomicus

Quelle

 

 


Wechselwirkungen des kanadischen Freedom Convoy

Wechselwirkungen des kanadischen Freedom Convoy

Belgien:

Freedom Convoy‘ Rally in Belgium’s La Louviere Before Hitting Road to Brussels

Offenbar inspiriert von der kanadischen Bewegung versammeln sich Demonstranten im belgischen La Louviere und bereiten sich darauf vor, nach Brüssel aufzubrechen. In der Zwischenzeit haben die Behörden der Hauptstadt einigen Fahrzeugen die Einfahrt in die Stadt verboten, um den Protest zu stoppen.

 

Frankreich:

Schwere Polizeipräsenz um den Eiffelturm, während der französische Freiheitskonvoi den zweiten Tag fortsetzt

Der Pariser Protest gegen Maskenmandate und Covid-Pässe führte offenbar dazu, dass die Polizei (auf Anweisung von wem auch immer) Tränengas abfeuerte und bislang über 50 Verhaftungen vornahm.

Davon unbeeindruckt versammeln sich die Demonstranten zwischenzeitlich am Eiffelturm.  

 

Canada:

Zwischenzeitlich überschlagen sich die Ereignisse. Bereits am Samstag drohte Premier Justin Trudeau mit einem Militäreinsatz um die Trucker-Proteste zu beenden. Falls es keine Einsicht gebe, werde es „ein immer stärkeres Eingreifen“ geben, so Trudeau. Die Blockaden seien illegal.

Wie seitens des Betreibers der Ambassandor Bridge einer Grenzbrücke zwischen Windsor/Canada und Detroit/USA zu hören war, wurde die Blockade von kanadischen Sicherheitskräften geräumt ist nach wochenlangen Protesten wieder offen und uneingeschränkt passierbar.

Der Moderator von „Tucker Carlson Tonight“ analysiert Kanadas Trucker-Streik und was die politische Führung wohl tun würde, wenn der Konvoi nach Amerika käme.

Zum besseren Verständnis, was die Bewegung eigentlich will, siehe nachfolgenden Clip:

Der Ton gegenüber Trudeau und seiner Regierung wird rauer:

 

 


VG Ansbach hebt Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage nach einer Infektion mit COVID-19 auf !

VG Ansbach hebt Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage nach einer Infektion mit COVID-19 auf !

 

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit heute bekanntgegebenem Beschluss dem Eilantrag von zwei Personen stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass der Genesenenstatus der Antragsteller wie in den Genesenennachweisen ausgewiesen fortbesteht und damit sechs Monate beträgt und keine Verkürzung auf 90 Tage erfahren hat.

Die Antragsteller hatten sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert und erhielten daraufhin vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bescheinigung, womit der Genesenenstatus für sechs Monate nachgewiesen werden könne.

Mit Verordnung vom 14. Januar 2022 wurde § 2 Nr. 5 der SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung (SchAusnahmV) mit Gültigkeit ab 15. Januar 2022 dahingehend geändert, dass diese Norm nun nicht mehr einen Genesenenstatus von sechs Monaten vorsah, sondern bezüglich des Zeitraums des Genesenenstatus auf die Internetseite des Robert Koch-Instituts verwies. Auf der entsprechenden Internetseite des Robert Koch-Instituts findet sich seit dem 15. Januar 2022 der Hinweis, dass der Genesenenstatus maximal 90 Tage betragen dürfe.

Gegen diese Verkürzung von sechs Monaten auf 90 Tage wenden sich die Antragsteller. Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach gab dem Eilantrag statt.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 bei summarischer Prüfung aus formellen Gründen verfassungswidrig sei. Denn der Verweis des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV auf die Internetseite des Robert Koch-Instituts erweise sich bei summarischer Prüfung als verfassungswidrig, da gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz und den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verstoßen werde:

Durch den Verweis auf die Internetseite treffe der Gesetzgeber nicht selbst diese wesentliche Regelung über den Genesenenstatus, sondern überlasse dies einer behördlichen Institution. Eine Prüfung, ob die Verkürzung des Genesenenstatus insgesamt verfassungs-widrig ist, nehme das Gericht daher nicht mehr vor.

Der Beschluss wirkt nur zwischen den Verfahrensbeteiligten. 
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
(VG Ansbach, Beschluss vom 11. Februar 2022, Az.: AN 18 S 22.00234)

Quelle