Schweden streicht sämtliche Einreiseregeln

Schweden streicht sämtliche Einreiseregeln

Während für Touristen aus NICHT-EU-Staaten weiterhin ein Einreiseverbot gilt, wurden für EU-Bürger  mit dem heutigen Tage die meisten Pandemiebeschränkungen und allgemeinen Ratschläge aufgehoben. Dies gilt für Teilnahmebeschränkungen, Impfnachweise und Abstandsgebote zwischen den Parteien. Einige Ratschläge und Empfehlungen bleiben jedoch bestehen.

Dazu gehören besondere Hinweise für Ungeimpfte und dass jeder, der Symptome von Covid-19 hat, zu Hause bleiben und den Kontakt mit anderen vermeiden sollte.

Die hohe Durchimpfungsrate in Kombination mit der Omicron-Variante, die weniger schwere Krankheitsfälle verursacht, hat das Gesundheitssystem entlastet. Daher hat das Gesundheitsamt beschlossen, die meisten Maßnahmen gegen Covid-19 ab einschließlich Mittwoch, 9. Februar, aufzuheben. Die Behörde hat auch gefordert, dass Regierung und Parlament beschließen, dass Covid-19 nicht länger als öffentliche und gesellschaftlich gefährliche Krankheit eingestuft werden soll.

Beispiele für Einschränkungen, die am 9. Februar aufgehoben werden

  • Teilnahme an öffentlichen Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen, Messen und privaten Zusammenkünften. Dazu bedarf es jedoch einer Entscheidung der Regierung.
  • Das vorläufige Gesetz über Infektionsschutzmaßnahmen in Gaststätten. Dazu gehören Teilnahmebeschränkungen, Abstandsvorschriften zwischen den Partys, Impfpass und dass Restaurants um 23:00 Uhr schließen müssen.

Allgemeine Ratschläge und Empfehlungen, die am 9. Februar enden

  • Die Richtlinie für Gesichtsmasken in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Die Richtlinie für das Arbeiten von zu Hause aus.
  • Die Richtlinie für Vereine für Kultur, Sport und Freizeit, auf die Durchführung von Turnieren und Lagern in geschlossenen Räumen zu verzichten.
  • Die Empfehlung zum partiellen Fernunterricht für die Erwachsenenbildung.

Richtlinien und Empfehlungen, die nach dem 9. Februar bestehen bleiben

  • Jeder ab 12 Jahren sollte sich gegen Covid-19 impfen lassen.
  • Bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen, wenn Sie Symptome haben, die Covid-19 sein könnten.
  • Erwachsene, die nicht geimpft wurden, sollten Staus und große Menschenmengen in Innenräumen vermeiden.
  • Um die Schwächsten zu schützen, sollten risikomindernde Maßnahmen im Gesundheitswesen und in der Altenpflege bestehen bleiben.

Quelle/Source

 

English Version

Restrictions removed on 9 February

Most pandemic restrictions and general advice will be removed from 9 February. This applies to participation restrictions, vaccination certificates and requirements for distance between parties. However, some advice and recommendations will still remain.
The high vaccination coverage in combination with the Omicron variant which is causing fewer cases of serious illness has reduced the burden on the healthcare system. Therefore, the Public Health Agency has decided to remove most measures against Covid-19 from and including Wednesday, 9 February. The authority has also requested that the government and Parliament decide that Covid-19 should no longer be classified as a public and socially dangerous disease.

Certain advice and recommendations will remain. This includes special advice for the unvaccinated and that everyone who has symptoms of Covid-19 should stay at home and avoid contact with others.

Examples of restrictions that will be removed on 9 February

  • Attendance at public gatherings and public events, trade fairs and private gatherings. However, this requires a decision by the government.
  • The temporary law on infection control measures in restaurants. This includes participation restrictions, requirements for distance between parties, vaccination certificates and that restaurants must close at 11:00 PM.

General advice and recommendations that will end on 9 February

  • The guideline for face mask on crowded public transport
  • The guideline for working from home.
  • The guideline for associations for culture, sports and leisure to refrain from arranging tournaments and camps indoors.
  • The recommendation for partial remote instruction for adult education.

Guidelines and recommendations that will remain after 9 February

  • Everyone aged 12 and older should be vaccinated against covid-19.
  • Stay home and avoid contact with others if you have symptoms that may be Covid-19.
  • Adults who have not been vaccinated should avoid congestion and large crowds indoors.
  • To protect the most vulnerable, risk-reducing measures in healthcare and elderly care should remain.

Die Corona-Krise als Mittel der Macht

„Die Herrschenden fühlen sich bedroht“ – Die Corona-Krise als Mittel der Macht

Der international anerkannte niederländische Politikwissenschaftler Kees van der Pijl beschreibt und analysiert in seinem neuesten Buch „Die belagerte Welt“.

„Nach jahrelanger Vorbereitung hat die herrschende Oligarchie, die heute weltweit die Macht ausübt, den Ausbruch der Sars-Cov-2 zugeschriebenen Atemwegserkrankung Covid-19 zum Anlass genommen, Anfang 2020 einen globalen Ausnahmezustand auszurufen“, schreibt er im Vorwort. „ViER.“ hat beim Autor nachgefragt, wie er das begründet.

(Das Interview ist in der Ausgabe 1-22 das Magazins „ViER.“ erschienen, das seit 7. Februar im gut sortierten Zeitschriften- und Buchhandel zu finden ist.)

zum Interview

 


Faktencheck: Unwahre Behauptungen von Abgeordneten im Impfpflicht-Entwurf

Faktencheck: Unwahre Behauptungen von Abgeordneten im Impfpflicht-Entwurf

 

 

Das Eckpunktepapier für ein Gesetz für eine allgemeine Impfpflicht, erarbeitet von einer Gruppe um die Abgeordneten Janosch DahmenTill Steffen (beide Grüne), Katrin Helling-PlahrMarie-Agnes Strack-Zimmermann (beide FDP) sowie Heike BaehrensDagmar Schmidt und Dirk Wiese (alle SPD), beginnt mit der Zielsetzung, man wolle „das Gesundheitswesen vor erneuter Überlastung schützen“ und schließt mit der Aufforderung, die PR-Anstrengungen für die Impfkampagne „kreativ zu verstärken“.

Fragen zur Sicherheit werden darin nicht thematisiert.

Multipolar hat die Angaben in dem Bundestags-Papier überprüft und stellt außerdem neue Krankenhausdaten zur Häufigkeit ernster Nebenwirkungen der Impfungen vor.

Außerdem: Die in der letzten Woche zugänglich gewordenen Abrechnungsdaten der Krankenkassen für 2021 belegen einen massiven Anstieg der Behandlungen von Impfnebenwirkungen. Die Daten zeigen auch, dass eine Überlastung der Krankenhäuser – Hauptargument für eine Impfpflicht – zu keinem Zeitpunkt der Corona-Krise drohte.

 

Beitrag einschl. Statistiken mit Quellenangaben

 


VG Cottbus kassiert Verbot von unangemeldeten Corona-Demos

VG Cottbus kassiert Verbot von unangemeldeten Corona-Demos

Am 4. Februar 2022 hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem Eilverfahren entschieden, dass das mit Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde des Landes Brandenburg vom 26. Januar 2022 angeordnete präventive Verbot unangemeldeter Versammlungen rechtswidrig ist.

Untersagt wurden darin insbesondere die als „Cottbuser Spaziergänge“ bezeichneten Versammlungen gegen die Corona-Beschränkungen. Diese Spaziergänge fanden seit Dezember 2021 im Gebiet der Stadt Cottbus ohne Anmeldung statt. Das angeordnete Versammlungsverbot gilt für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2022.

Nach Auffassung des Gerichts hat die Versammlungsbehörde nicht hinreichend begründet, dass konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass es zu unangemeldeten Versammlungen kommen wird, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer besonders schwerwiegenden Infektionsgefahr oder anderen schwerwiegenden Gefahren der öffentlichen Sicherheit einhergehen.

Der pauschale Verweis auf Verstöße insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und Einhaltung des Mindestabstandsgebots ohne Plausibilisierung und Darlegung konkreter Einzelheiten genügen nicht. Zudem bedürfe es angesichts des hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit stets einer aktuellen Prognose zu den möglichen Infektionsgefahren aufgrund der tatsächlichen Corona-Fallzahlen.

Gegen den Beschluss (Aktenzeichen: VG 3 L 29/22) ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

Pressemitteilung VG Cottbus