Rotes Kreuz steigt aus „Österreich impft“–Kampagne aus

Rotes Kreuz steigt aus „Österreich impft“–Kampagne aus

Der Bundesrettungskommandant bezeichnete den Impfzwang als „staatlich verordnete individuelle Verantwortung“.

Der Herr Foitik, der sich seine Wortmeldungen zu Beginn der Corona-Pandemie von der Regierung fürstlich entlohnen ließ, distanziert sich nun also von der Impfkampagne – und damit auch von der Impfpflicht?“, fragte heute FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz nach Bekanntwerden der Verantwortungsübertragung.

Der Bundesrettungskommandant Gerry Foitik kündigte an, dass nach der Verantwortung für die „Österreich impft“-Kampagne im Sommer 2021 nun auch die Homepage sowie alle Kanäle der Sozialen Medien in den Verantwortungsbereich des Gesundheitsministeriums fallen werden. Foitik selbst bezeichnete die Impfpflicht in einer Aussendung als „staatlich verordnete individuelle Verantwortung“ – und drückt sich damit entsprechend vage aus.

Seine Aussagen werden noch interessanter, wenn man sich vor Augen führt, dass der Bundesrettungskommandant diese vor dem heutigen Beschluss des Impfpflicht-Gesetzes im Bundesrat kundtat. Die sozialen Träger, zu denen auch die Caritas, die Diakonie und das Rotes Kreuz zählen, kritisierten praktisch geschlossen das Gesetz.

Die Nichtregierungsorganisationen sehen in dem Beschluss für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich große Rechtsunsicherheit und dementsprechend viele  jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.

[…]

Quelle

 


VG Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig

VG Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig

 

 In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) mit Beschluss vom heutigen Tage dazu verpflichtet, dem Antragsteller einen 6 Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen.

Die Kammer hält die Verkürzung des Genesenstatus auf 90 Tage durch den Verweis in der am 14. Januar 2022 geänderten „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ (Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme­verordnung – SchAusnahmV) auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) für verfassungswidrig und damit unwirksam. Deshalb sei die Verordnung in der Fassung vom 8. Mai 2021 anzuwenden, die den Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach (positiver) PCR-Testung bis 6 Monate bestimme (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV).

Zur Begründung führte die Kammer aus, dass der Genesenenstatus und damit seine Dauer eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger habe. Es liege auf der Hand, dass der Ausschluss des Einzelnen von der Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben für den Einzelnen eine hohe Grundrechtsrelevanz, insbesondere in Bezug auf die Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, die körperliche Unversehrtheit des Art. 2 Abs. 2 GG unter dem Gesichtspunkt der psychischen Gesundheit und auf die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG – sowie auf weitere Grundrechtspositionen – habe.

Es verstoße in Anbetracht der Bedeutung des Genesenenstatus für den Einzelnen gegen Verfassungsrecht, dass der Verordnungsgeber die Dauer des Genesenenstatus mittelbar durch einen (dynamischen) Verweis auf die vom RKI im Internet veröffentlichen Vorgaben auf – aktuell – 90 Tage nach festgestellter Infektion beschränke. Für diese Weiterdelegation auf das RKI fehle es an einer Rechtsgrundlage, der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI sei intransparent und zudem unbestimmt. Ob derartig weitreichende Entscheidungen zudem einem Parlamentsvorbehalt unterlägen, also nur von dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber getroffen werden dürften, oder ob sie auch die Verwaltung treffen dürfe, könne letztlich offenbleiben.

Auch in der Sache fehle es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Das RKI habe nicht hinreichend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob es belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende.

Soweit der Antragsteller mit seinem Antrag außerdem erreichen wollte, dass sein Genesenenstatus schon ab dem Zeitpunkt der Entlassung aus der Quarantäne gelten sollte, blieb der Antrag erfolglos. Die 28-Tage-Regelung in der SchAusnahmV aus Mai 2021 beruhe auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erwägungen. Damit werde sichergestellt, dass mit dem Genesenennachweis auch ein ausreichender Immunschutz einhergehe.

Der Beschluss (Az. 3 B 4/22  ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Der Beschluss hat unmittelbar nur Folgen für den Antragsteller, der Anspruch auf den Genesenennachweis zur Dauer von 6 Monaten hat. Andere Genesene, die ihren verkürzten Nachweis nicht akzeptieren, müssten sich deshalb grundsätzlich auch an das Gericht wenden, sofern die Verordnung nicht geändert wird. Das Verwaltungsgericht hat – anders als das Oberverwaltungsgericht – keine allgemeine Normverwerfungskompetenz.

Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.

Quelle:

Presseinformation 02/2022 des Verwaltungsgerichts Osnabrück Az. 3 B 4/22


Israel: signifikante Steigerung der „past Jab“-Mortalitätsrate

Israel: signifikante Steigerung der „past Jab“-Mortalitätsrate

 

Beim Impf-Weltmeister Israel kommt es in letzter Zeit zu drastischen Steigerungen der Todesfälle.

 

Source: worldometers

 

Ist es dabei nicht naheliegend darüber nachzudenken, ob dieser Anstieg trotz oder wegen der Booster-Impfung zu beklagen ist?

Warum sonst sollte ausgerechnet im Land mit einer der höchsten Booster-Raten (nun 55% nach der Kampagne im Januar 22) im bislang harmlos anmutenden Omicron-Zeitalter mit 80 Covid-19?-Toten ein all time high erreichen?

Da Spekulationen über denkbare Ursachen nicht wirklich zielführend erscheinen, wächst die Spannung auf offizielle Verlautbarungen, findet

Ihr Oeconomicus

 

Nachtrag

Das israelische Gesundheits-Ministerium hat auf die Zahlen von worldometers bereits reagiert und veröffentlichte heute entsprechende Charts zu den Corona-Kennzahlen.

Diesen ist zu entnehmen, dass zwei Drittel der Verstorbenen ungeimpft und fast ein Drittel „ungültig geimpft“ (also mit abgelaufenen Impfstatus) waren. Eine „smoking gun“, also hard facts oder zumindest Co-Faktoren welche in einem Zusammenhang mit den Todeszahlen stehen könnten, werden jedoch nicht geliefert!

Bleibt abzuwarten, ob in den kommenden Tagen ein Anstieg der Mortalitätsraten in Dänemark, Portugal, UK, also jenen Ländern mit vergleichsweise hohen Impf-Quoten erkennbar wird, meint

Ihr Oeconomicus.  

 


Fundstück: Impfexperten der Österreichischen Regierung mit Finanz-Verbindungen zur Pharma

Fundstück: Impfexperten der Österreichischen Regierung mit Finanz-Verbindungen zur Pharma

Der bereits am 15. Januar 2022 veröffentlichte Beitrag beleuchtet einen veritablen Skandal:

Acht Corona-Impfexperten des österreichischen Corona-Regimes haben bedenkliche finanzielle Verbindungen zur Pharma-Industrie. Anders als in Deutschland, wo derartige Beziehungen offengelegt werden müssen, gibt sich der Gesundheitsminister in dieser Causa schweigsam. Transparenz gegenüber dem Volk ist also auch dann nicht an der Tagesordnung, wenn es um die Gesundheit von 9 Millionen Österreichern geht. Denn immerhin sind es diese Experten, die die Regierung auch bezüglich der bevorstehenden Impfpflicht beraten. Das Lobbying-Netz der Impfindustrie reicht auch in die Medienlandschaft: der ORF strahlte ein Lobbying-Event der Pharma-Wirtschaft zum Thema Kinderimpfung aus – getarnt als Informationsveranstaltung.“

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