Tschechien: OVG kassiert 2G-Regel in Gaststätten und Hotels


Tschechien: OVG kassiert 2G-Regel in Gaststätten und Hotels

Das Oberste Verwaltungsgericht in Tschechien hat die 2G-Regel in Gaststätten und Hotels gekippt. Es fehle die rechtliche Grundlage für die Einschränkungen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Brünn (Brno) am Mittwoch mit. Die 2G-Regel sieht vor, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang erhalten.

„Es darf nicht Ziel der Maßnahme sein, die Bürger indirekt zum Impfen zu nötigen“, bemängelten die Richter. Menschen sollten nicht pauschal einer Infektion verdächtigt werden, solange sie keine Symptome haben. Zugleich gaben die Richter der Regierung eine Woche Zeit, die entsprechende Verordnung nachzubessern. 

Premier Fiala kommentierte den Richterspruch … „Die Entscheidung des Gerichts betrifft eine Maßnahme, die die Regierung von Andrei Babiš im November getroffen hat, und wir haben sie dann verlängert“.

… und gab nachfolgenden Ausblick „Aufgrund der Entwicklung der Covid-Pandemie haben wir entschieden, dass die umfassenden Tests am 18. Februar enden. Dies hat zweifellos dazu beigetragen, die Übertragung von Covid-19 zu verlangsamen, wir haben die schwere Belastung der Krankenhäuser vermieden und die Situation gemeistert. Die Pandemie entwickelt sich wie von uns erwartet, wie von uns prognostiziert, wir haben die Lage ohne drastische Maßnahmen, Lockdowns und dergleichen im Griff“

Fiala sprach auch über Entschädigungen.

„Wir haben uns für eine gezielte Unterstützung der am stärksten betroffenen, insbesondere kleinen Unternehmen entschieden, die nicht über ausreichende Ressourcen und Reserven verfügen, um die pandemiebedingten Ausfälle zu überstehen. Unterstützt werden können Betroffene von Weihnachtsmärkten, Restaurants, Musikclubs, Veranstaltern von Kultur- und Sportveranstaltungen. Die Hilfe wird zielgerichtet und administrativ einfach sein“

Die angekündigte Hilfe wird mehr als 11.000 Unternehmen betreffen, an die der Staat bis zu 3 Milliarden Kronen zahlen wird. Die Maßnahmen betreffen die durch den Regierungsbeschluss vom 25. November bis 25. Dezember auferlegten Beschränkungen und betreffen diejenigen, die direkt oder indirekt von diesen Beschränkungen betroffen sind.

Zwischenzeitlich konkretisierte Fiala das weitere Vorgehen der Regierung:

„Ab dem 9. Februar endet die Nachweispflicht in Gastronomie, Dienstleistung, Kultur und Sport mit Impf- oder Krankheitsbescheinigung. Das Tragen von Atemschutzmasken und Beschränkungen der Teilnehmerzahlen bleiben Pflicht.“

Die bislang umfassenden Tests an Schulen und in Unternehmen werden am 18. Februar enden.

 

Quellen:

SZ Seznam Pravy 1. Bericht – Seznam Pravy 2. Bericht

 



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