GMK: Dissenz um Genesenen-Status


GMK: Dissenz um Genesenen-Status

 

Die Länder haben Karl Lauterbach aufgefordert, dem Robert-Koch-Institut die Entscheidungsmacht über den Genesenenstatus wieder zu entziehen. Der Gesundheitsminister zeigt sich noch unbeeindruckt. Derweil beschäftigt die Verkürzung des Genesenenstatus bereits die Gerichte.

Am Montag hatte die Gesundheitsminister-Konferenz von Bund und Ländern (GMK) über den RKI-Handstreich zum Genesenenstatus beraten und diskutierten darüber, die vormalige Gültigkeitsdauer von 180 Tagen wieder herzustellen.

Dem Vernehmen nach wurde der diesbezügliche Antrag Bayerns ,ot 10:6 Stimmen abgelehnt.

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein hatten erfolglos dafür votiert, den Status wieder auf 180 Tage festzulegen.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), die derzeit Vorsitzende der GMK ist, berichtete, Karl Lauterbach habe bekräftigt, die Verkürzung des Genesenen-Status sei auf Grundlage wissenschaftlicher Ergebnisse erfolgt.

In diesem Zusammenhang kann man nur mutmaßen, dass Lauterbach wie so oft, wissenschaftliche Erkenntnisse nur dann übernimmt, wenn sie ihm passen. Dies gilt insbesondere für die anerkannte Dauer des Genesenen-Status in anderen europäischen Ländern, die sich entweder an der EU-Empfehlung (6 Monate) orientieren oder gar darüber hinaus gehen.

Der Der Augsburger CSU-Abgeordnete Volker Ullrich twitterte, der Genesenen-Status sei wegen der 2G-Regelungungen im öffentlichen Leben „höchst grundrechtsrelevant“. FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr forderte völlig zu Recht die Entscheidungskompetenz zum Genesenen-Status sollte wieder im Parlament entschieden werden.

Offenbar war dies der Trigger, der Lauterbach gerade erst bewegte, künftig die Entscheidung zur Gültigkeit des Genesenen-Status an sich zu ziehen, meint

Ihr Oeconomicus.

 

 



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