Pflegenotstand voraus? – Etwa 40% des Personals überlegt den Job aufzugeben!

Pflegenotstand voraus? – Etwa 40% des Personals überlegt den Job aufzugeben!

Eine neue Studie schlägt jetzt Alarm. An die 40% der Pflegekräfte überlegen demnach, ihren Job an den Nagel zu hängen. Bis 2030 könnte eine halbe Millionen Pfleger in Deutschland fehlen. Mit der geplanten Impfpflicht im Pflegebereich könnte das sich verschlimmern.

Videobeitrag vom 14.01.2022 – 02:12 Min


Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise

Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenen-Nachweise

Gemäß Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022 weist das RKI aus, welche fachlichen Vorgaben ein Genesenennachweis erfüllen muss.

Die Festlegung der Vorgaben erfolgt unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft hinsichtlich folgender Kriterien:

a) Art der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion,

b) Zeit, die nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion vergangen sein muss, oder Nachweis zur Aufhebung der aufgrund der vorherigen Infektion erfolgten Absonderung,

c) Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf.

Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:

Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:

a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein

UND

b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen

UND

c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.

Stand: 14.01.2022


Lebensversicherung steigt nach Impftod aus, da „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ wie Selbstmord zählt!

Lebensversicherung steigt nach Impftod aus, da „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ wie Selbstmord zählt!

Dieser exklusive Bericht achlägt mittlerweile hohe Wellen und wurde auch von diversen anderen Medien übernommen. Wir erhalten zudem sehr viele Zusendungen von Lesern, die bereits ähnliche Erfahrungen gemacht oder dokumentiert haben:

Im ersten Fall gibt eine private Unfallversicherung der deutschen Haftpflichtkasse an eine Kundin an, dass zwar geltende Schutzimpfungen gegen bekannte Infektionskrankheiten, NICHT aber Gesundheitsschäden durch die Covid-Impfungen  mitversichert sind!

Fall zwei belegt, dass Impfschäden und andere Folgen der Covid-Impfung NICHT bei der Techniker Krankenkasse nicht versichert sind. Man verweist auf die Bundesländer, die die Impfungen organisieren.

[…]

Impftote bald wie Selbstmorde gewertet?

Folglich wird der nun der Tod nach einer Impfung von den Gerichten (zumindest in Frankreich) als Selbstmord betrachtet! Versicherer werden nun damit beginnen, im großen Stile Lebensversicherungen auch nicht zurückzahlen, da das Eingehen eines tödlichen Risikos durch die Impfung sie de facto aus dem Vertrag ausschließt und dieser damit hinfällig wird. Ungeahnt auch die Folgen für Kredite bei Banken etc. In den französischen Mainstream-Medien ist von diesem skandalösen Fall bisher nichts zu hören.

[…]

 

zum kompletten Beitrag

 

Anmerkung

Sollte die Leistungsverweigerung von Versicherern nun alsbald zum Standard werden, könnte eine der Schlussfolgerungen sein, dass Policen von Ungeimpften weiter zur Auszahlung kommen, meint

Ihr Oeconomicus

 

korrespondierend:

Gedanken zum Spannungsfeld zwischen befremdlichem Demokratie-Verständnis und metaphorischem Suizid-Training

Von umtriebigen Kritikern staatlicher Corona-Maßnahmen aber auch von „wahrheitsverbreitenden“ Polit-Narrativlingen wird hinsichtlich dieser Pandemie zunehmend der Begriff „Corona-Diktatur“ teils mit abenteuerlichen Begründungen in den medialen Ring geworfen.

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Bleiben wir zunächst bei der Begrifflichkeit „Pandemie“, abgeleitet von (dem altgriechische Substantiv πανδημία pandēmía, deutsch ‚das ganze Volk‘, das auch als Adjektiv πανδήμιος pandēmios, deutsch ‚im ganzen Volk [verbreitet]‘ existiert), womit man eine „neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und i.d.R. auch mit schweren Krankheitsverläufen“ bezeichnet.
Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt, es kann aber auch bei Pandemien Gebiete geben, die nicht von der Krankheit betroffen werden.

In Bezug auf die Influenza hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren zuletzt im Mai 2017 überarbeiteten Leitlinien zum „Pandemic Influenza Risk Management“ festgelegt, dass die Ausrufung einer Pandemie – also der Übergang von einer Epidemie zur Pandemie – durch den Generaldirektor der WHO erfolgt.

 

Was lernen wir daraus ?

Der Vorturner einer Sonder-Organisation der Vereinten Nationen (VN) für das internationale öffentliche Gesundheitswesen erlässt (hoffentlich gestützt auf unabhängige, d.h. nicht von Profiteuren, wie Pharmaunternehmen, Impfstoffhersteller, usw. breitgefächerte Studien) Leitlinien, die von der internationalen Politik (und deren nationalen Institutionen) in der öffentlichen Wahrnehmung widerstandlos akzeptiert, in Gesetze gegossen und umgesetzt werden.

Dabei bleiben selbstverständlich die vielfältigen Finanz- und Interessenkonflikte der Organisation, sowie vielerlei Fehleinschätzungen bei anderen pandemischen Vorfällen unbeachtet.

Der alte mutmaßlich britische Spruch:

„put your money where your mouth is“

den man im Lichte der Dinge vielleicht in

„Put all your private assets, where your jurisdiction is“

verändern müsste, greift hier nicht, da die Folgen überflüssiger Präventivmaßnahmen, Fehleinschätzungen, Impf-Folgeschäden und natürlich langfristig anhaltende volkswirtschaftliche Verwerfungen, wie Insolvenzen, Arbeitslosigkeit, Rettungsschirme u.v.m. nicht von den Panikverbreitern einschl. derer medialer Entourage, sondern vom Steuerzahler  (nur nicht nur per Einkommensteuer) aufgebracht werden.

Allerdings gibt es eine Ausnahme:

Versicherer, die millionenfach Lebens-, private Kranken-, Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechung-Versicherungen usw. verkauft haben und verkaufen und deshalb auch sehr ernsthaft im eigenen Interesse andere Faktoren berücksichtigen, die die Gesundheit der gesamten Bevölkerung beeinflussen. Hierzu gehören insbesondere Schäden im psychosozialen Bereich (Zunahme von Depressionen, Angstzuständen, Selbstmorden, innerfamiliärer Gewalt und Kindesmissbrauch), sonstige wirtschaftliche Schäden, denkbare Kollateralschäden usw.

Zur Veranschaulichung findet sich hier eine recht umfassende Risikobewertung.

 


Staatlich finanzierte Schlägertruppen und die „Zivilgesellschaft“

Staatlich finanzierte Schlägertruppen und die „Zivilgesellschaft“

Erkenntnisse von Hadmut Danisch

 

Hadmut

15.1.2022 22:47

Das Gebaren rot-grüner Machtverhältnisse.

Ich glaube, ich habe gerade einiges verstanden und viereinhalb neue Erkenntnisse dazu, was dieser Staat gegen die Bürger treibt.

Ich will mal so ein paar Punkte anführen, wie das in unserer neusozialistischen rot-grünen Gesellschaft jetzt so läuft.

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