VGH Mannheim kippt 2G-Regel an Hochschulen in BW

VGH Mannheim kippt 2G-Regel an Hochschulen in BW

 

Bis auf Weiteres dürfen ungeimpfte und ungenesene Studierende mit negativem Corona-Test wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim setzte die 2G-Regelung vorläufig außer Kraftdie nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt. Damit gibt der VGH dem Eilantrag eines ungeimpften Studenten statt, der in der 2G-Regel einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte sieht.

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