Die mRNA Impfstoffe von Pfizer und Moderna sind seit Mitte des Jahres bedingt für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. Soeben hat die EMA den Pfizer Impfstoff bedingt für Kinder ab fünf Jahren zugelassen. Immer drängender stellt sich Eltern die Frage, ob sie ihre Kinder mit diesen Präparaten impfen lassen sollen.
Um diese Entscheidung treffen zu können, sind zwei Teilfragen von Belang:
„Die primäre Krankheitslast dieser jungen Altersgruppe durch schwere Erkrankungen ist unverändert sehr gering. Die Übertragungsrate des Virus aus dieser Altersgruppe heraus ist geringer als bei Erwachsenen. Das gilt insbesondere für Kinder ohne Krankheitssymptome. Die Annahme, dass die Impfung bei jungen Kindern einen anhaltenden Einfluss auf die Übertragungsrate des Virus nehmen wird, ist unbestätigt. Insoweit ist die Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Impfindikation bei jungen Kindern besonders sorgfältig zu überprüfen und nicht so offensichtlich wie bei der Impfung von Erwachsenen. Die Forderung nach Impfungen der jungen Kinder zur Verhinderung eines allgemeinen Lockdowns ist nicht verhältnismäßig. Der Eigennutz für das Kind muß im Vordergrund stehen.“
Interessant nicht wahr ? Bereits im Juni fand eine Ausarbeitung über die Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur COVID-19-Impfung von Kindern statt ….
Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen
COVID-19
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„CORONA – Insider spricht Klartext! (PCR, Inzidenzen, Impfungen)“
(uncutnews dot ch)
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„Diese Maßnahmen sind ein himmelschreiendes Verbrechen!“
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