Nominierung und Ernennung von Richtern am Bundesgerichtshof (BGH)
Veröffentlicht: 20. Oktober 2021 Abgelegt unter: BGH (Bundesgerichtshof), EuGH - Gerichtshof der Europäischen Union, Europa-Parlament, Europarat, Justizminister: Zbigniew Ziobro (Solidarna Polska), PACE - Parliamentary Assembly of the Council of Europe (Parlamentarische Versammlung des Europarates), Richternominierung Hinterlasse einen KommentarNominierung und Ernennung von Richtern am Bundesgerichtshof (BGH)
Polen fordert eine Überprüfung des deutschen Systems zur Nominierung und Ernennung von Richtern am Bundesgerichtshof (BGH) durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Einen entsprechenden Antrag werde er im Kabinett stellen, sagte Justizminister Zbigniew Ziobro am Montag in Warschau.
Gegen Deutschland solle ein Verfahren angestrengt werden, weil die Politisierung der Richterinnen- und Richternominierung gegen EU-Verträge verstoße.
weitere Quellen:
korrespondierend:
Debatte im EU-Parlament zur Justizreform in Polen:
10.06.2021: Stellt Brüssel die Unabhängigkeit der deutschen Justiz infrage?
Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Deutschland ein, weil ihr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der EZB missfällt. Stellt sich die Frage, was das bringen soll.
06.06.2019: Die institutionelle Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland – ein Defizitbefund
Eine Bestandsaufnahme von Thomas Groß, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück.
Anmerkung
In den Kriterien der Europäischen Union zur Rechtsstaatlichkeit heißt es: „Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein“.
Am 30. September 2009 (!) hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) in einer einstimmig gefassten Resolution (Nr. 1685/2009) Deutschland aufgefordert,
„ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben.“
Weder die schrecklichen Erfahrungen mit einem staatlich gelenkten Justizapparat im „Dritten Reich“ noch dessen Fortsetzung unter anderen Vorzeichen in der DDR haben die Bundesrepublik bis dato veranlasst, Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Einfluss der Exekutive zu entziehen.
Über die Besetzung aller wesentlichen Positionen im Justizwesen (höchste Richterstellen und Staatsanwälte) entscheiden nach wie vor Regierungen, Parlamentsausschüsse und Parteigremien. Sie kontrollieren in Wahrheit die Justiz anstatt im Sinne der Gewaltenteilung anders herum.
Unter diesem Aspekt bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Deutschlands. Die zuständige EU-Kommission meldet sich dazu jedoch nicht zu Wort.
Ebenso prägnant ist die von der sogenannten „Hüterin der Verträge“, also dem EU-Parlament „rechtsstaatliche“ Rolle zu den Maastricht-Verträgen gegen die nach Herzenslust in beliebiger Weise verstoßen wird.
Weitere Beispiele (von vielen) gefällig?
Bekanntermaßen ist die Staatsfinanzierung via EZB vertraglich ausgeschlossen. Genau dies geschieht aber seit Jahren mit Billigung des EU-Parlaments!
Die EU darf sich nur über die Beiträge der Mitgliedsstaaten finanzieren, nicht aber über eigene Kreditaufnahmen.
Von einer Hüterin der Verträge weit und breit keine Spur !
Mit der Billigung des EU Recovery-Plans mit einem beispiellosen Volumen von € 806,9 Mrd. hat man gleich noch eine historische Hüter-Schippe draufgelegt.
Ihr Oeconomicus