Capitol Infringement: Exposure of political speech-desperados and scandal-mongers
Veröffentlicht: 21. April 2021 Abgelegt unter: Anti-TRUMP-Proteste, Berliner Zeitung, DER SPIEGEL, Der Standard, fake news, heute.de, Presse, Presstitution, US CAPITOL ATTACK, ZDF | Tags: Officer Brian Sicknick Hinterlasse einen Kommentar„Sturm auf das Capitol“:
Entlarvung politischer Sprachschurken und verlogener Schmierfinken
Wir erinnern uns an den 6. Januar 2021, dessen Verlauf und Folgen.
Zur Auffrischung der Erinnerung nachfolgend einige Headlines:
07.01.2021, aktualisiert: 04.02.2021 08:22h – MERKUR (Redakteur Marc Dimitriu):
08.01.2021 – 09.47h – Berliner Zeitung:
Kapitol: Verletzter US-Polizist stirbt nach Ausschreitungen
09.01.2021 – 18.00h – Der Standard (Redakteur Michael Vosatka):
„Schwere Tage für die Kapitolspolizei“
11.01.2021 – 13:03h – „Bild Dir Deine Meinung“ (Redakteur NNB):
„HIER prügelt Trumps Mob einen Polizisten halbtot„
14.01.2021 – ZDFheute Nachrichten
Annika Brockschmidt@ardenthistorian·
Ein Polizist ist seinen Verletzungen, die er während des Sturms auf das Kapitol erlitt, erlegen. Damit sind fünf Menschen gestorben. Officer Brian Sicknick war während des Angriffs von einem Feuerlöscher am Kopf getroffen worden. News Updates heute in diesem Thread.
Mit solchen und ähnlichen Meldungen kurz nach dem 6. Januar und noch vielen Tagen danach würden sich viele Seiten füllen lassen.
All diese Schmierfinken haben und hatten etwas gemeinsam: Die wahren Fakten hinsichtlich des Todes von Officer Brian Sicknick waren entweder nicht bekannt oder verifiziert oder, vielleicht auch wahrscheinlicher, passten nicht zur US-demokratischen Agenda.
Bereits am 08. Januar 2021 erschien bei ProPublica eine etwas andere Facette zum Ableben von Sicknick sowie seitens seiner Familie und Angehörigen einige Stimmungsbilder.
Die Familie wollte auch keine Politisierung des Todes ihres Angehörigen, denn er sei ein Privatmann gewesen (also nicht im Dienst gestorben). Dieser Wunsch wurde ihnen nicht erfüllt, denn man benötigte den Tod eines Polizisten, um Trump zu schaden. Schließlich benötigte man Futter für das anstehende Impeachment.
Die Familie sagte, sie habe mit ihrem Verwandten gesprochen, nachdem das alles bereits vorbei war, und er habe lediglich darüber berichtet, dass er zwei Mal Pfefferspray abbekommen habe. Mehr nicht. Er sei bei dem Gespräch in guter Stimmung gewesen. Das bestätigt auch der Bruder, der von ihm eine SMS bekommen hat.
Einen Tag später lag er dann im Krankenhaus an lebenserhaltenden Maschinen, weil er den Schlaganfall erlitten hatte. Er hat das nicht überlebt.
Pelosi beeilte sich, der Familie ihr „tiefstes Beileid“ zu schicken und zu versprechen: „Die Täter, die den Tod von Officer Sicknick verursacht haben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.„
Laut Washington Post wurde zwischenzeitlich von der Gerichtsmedizin festgestellt, dass es keine äußeren Einwirkungen gab, die darauf schließen ließen, dass -wie vielfach behauptet- Sicknick mit einem Feuerlöscher niedergeschlagen wurde.
Man mag sich fragen, warum das U.S. Capitol Police Department die Geschichte mit dem Feuerlöscher bestätigt hatte, obgleich die Gerichtsmedizin keinerlei Hinweis darauf bestätigen konnte.
,,,, und die Moral von der Geschicht‘: so manche/r lügt uns ins Gesicht !
meint
Ihr Oeonomicus
Interpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Veröffentlicht: 21. April 2021 Abgelegt unter: Ausgangsbeschränkungen, COVID-19-Pandemie, Deutscher Bundestag, Infektionsschutzgesetz - IfSG, lockdowns, Maskenpflicht, Staatliche Maßnahmen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Dr.iur Wolfgang Schäuble Ein KommentarInterpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
zur Einstimmung:

crossed fingers, source: Wikipedia
Umgangssprachlich sollen gekreuzte Finger davor bewahren, dass man in die Hölle gelangt.
Ob und in welchem Umfang diese Imagination auch Bestandteil der manchmal hypostatisch anmutenden Gedankenfiguren des Bundestagspräsidenten, Dr. Wolfgang Schäuble sein mag, sei dahingestellt.
Im Zusammenhang mit der höchst umstrittenen Verhältnismäßigkeit von Ausgangssperren, die uns aktuell bei der geplanten Erweiterungen des Infektionsschutzgesetzes (s. Artikel 28b Absatz 1: obligatorische Maßnahmen der Notbremse) beschäftigt, brachte Herr Dr. Schäuble in seine unendlichen Weisheit zum Ausdruck, dass nächtliche Ausgangssperren in Regionen mit hohen Corona-Zahlen als verhältnismäßig seien.
Der Blick ins Ausland zeige, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten, so Schäuble. Ob er dabei seine Finger kreuzte, ist nicht bekannt.
Als gelernter Jurist sollte dem Herrn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit („Kollidierende Interessen, Freiheiten oder Rechtsprinzipien werden nur dann in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt, wenn und soweit das zu wahrende Interesse, Freiheitsrecht oder Rechtsprinzip schwerer wiegt als das ihm aufgeopferte.“) hinlänglich bekannt sein.
Da Politiker gelegentlich Dinge ausblenden oder falls opportun gar vergessen, empfiehlt sich in diesem Kontext ein Blick in das Standardwerk der Rechsphilosophie „Das Wesen des Rechts, 6. Aufl., Kap. 8 d.“ von Prof. em. Reinhold Zippelius.
Daneben sollte sich Herr Dr. Schäuble auch und insbesondere mit der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 15. April 2021,
Titel: „Verfassungsrechtliche Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung“
eingehend beschäftigen.
Daneben erscheint Schäubles beweisführendes Argument, welches auch gerne von vergrünten und anderen einschlägigen Panik-Ideologen übernommen wird „dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten“ selbst bei gekreuzten Fingern -gelinde ausgedrückt- unzutreffend.
Wie nachfolgende Grafiken aufzeigen, führte die Beendigung von Lockdowns und/oder die Aufhebung der Maskenpflicht in einigen US-Bundesstaaten weder zur Zunahme von Ansteckungen, Hospitalisierung oder Todesfällen:
Dazu finden sich hier weitere detaillierte Ausführungen.