Neustart beim Insektenschutz gefordert
Veröffentlicht: 8. Februar 2021 Abgelegt unter: BMUB - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit | Tags: Insektenschutz Hinterlasse einen KommentarNeustart beim Insektenschutz gefordert
Demonstrierende Bauern rücken den Regierenden auf die Pelle. In Berlin ziehen die Bauern mit ihren großen Schleppern über die Strassen – in Bonn rollen sie vor das Bundesumweltministerium. Sie demonstrieren schon seit fast zwei Wochen gegen weitere Einschränkungen ihrer Arbeit durch überbordende Bürokratie und für kostendeckende Preise.
Verglichen mit den Fridays-for-Future-Kids geht die mediale Berichterstattung zu den Bauernprotesten allerdings fast vollständig unter.
Der nächste Schlag der Politik gegen die Landwirtschaft soll am kommenden Mittwoch geführt werden, wenn das Bundeskabinett das geplante »Aktionsprogramm Insektenschutz« beschließen will.
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Holger Douglas @ tichyseinblick
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korrespondierend:
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„Die Bauernproteste werden verschwiegen“
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Bauern-Widerstand 2021 in Berlin: „Sie wollen uns weghaben, aber wir räumen das Feld nicht“
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Neustart beim Insektenschutz gefordert
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:
Insekten schützen und ihre Vielfalt bewahren
VGH Baden-Württemberg: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug
Veröffentlicht: 8. Februar 2021 Abgelegt unter: BMG - Bundesministerium für Gesundheit, Entscheidungen deutscher Gerichte, Infektionsschutzgesetz - IfSG, offizielle Ausbreitungs-(PANIK)-Parameter, Sieben-Tage-Inzidenz, Staatliche Maßnahmen | Tags: VGH-BW (Az. 1 S 321/21) Hinterlasse einen KommentarVGH Baden-Württemberg:
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr außer Vollzug
Wie der VGH in seiner heutigen Pressemitteilung kundtut ist dessen unanfechtbarer Beschluss (Az. 1 S 321/21) unanfechtbar !
Zur Begründung führt der 1. Senat aus:
„Der Antragsgegner habe voraussichtlich den gesetzlichen Voraussetzungen aus § 28a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 IfSG zuletzt nicht mehr entsprochen. Nach § 28a Abs. 2 IfSG seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre“. Sie seien daher nicht bereits dann zulässig, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe, sondern kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.„
„Zudem ergebe sich aus § 28a Abs. 3 IfSG, dass der Verordnungsgeber, wenn er Ausgangsbeschränkungen dem Grunde nach für erforderlich halte, auch eingehend zu prüfen habe, ob diese landesweit angeordnet werden müssten oder ob insoweit differenziertere Regelungen in Betracht kämen. Mit § 28a Abs. 3 IfSG habe der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten sei, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren solle. Diese Anforderungen bestünden auch im Anwendungsbereich des Satzes 10 des § 28a Abs. 3 IfSG. Der bestimme, dass bei „einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“ seien. Die Vorschrift lasse landesweit einheitliche Vorschriften – also Vorschriften in einer Verordnung, die für alle Stadt- und Landkreise in gleicher Weise gälten – zu. Er setze solche landesweit einheitlichen Maßnahmen aber nicht für jeden Fall einer landesweiten Überschreitung der genannten Inzidenzgrenze von 50 zwingend voraus.“
„Der Antragsgegner sei für die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2, 3 IfSG begründungspflichtig. Den gesetzlichen Anforderungen für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen habe der Antragsgegner zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangbeschränkungen erfolglos blieben – nicht mehr entsprochen. Der Anwendungsbereich des § 28a Abs. 3 Satz 10 IfSG sei derzeit eröffnet. Denn die landesweite 7-Tages-Inzidenz belaufe sich nach dem Stand vom 4. Februar, 16 Uhr in Baden-Württemberg auf 63,5. Der Antragsgegner habe deshalb derzeit nach wie vor „landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“, dabei aber darzulegen, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte und dass gerade der Erlass von landesweit einheitlichen Regelungen erforderlich sei.“
„Daran fehle es angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens:“
„Mitte Dezember 2020 sei in Baden-Württemberg auf damals bereits hohem Niveau wieder ein Anstieg der übermittelten Fallzahlen zu beobachten gewesen. Die 7-Tages-Inzidenz habe am 18. Dezember bei 199,1 und der R-Wert bei 1,04 gelegen. Es habe keine Land- und Stadtkreise mit Inzidenzwerten unter 100 gegeben, diese hätten vielmehr durchweg in den Bereichen zwischen 101 und 200 (25 Kreise) oder über 200 (19 Kreise) gelegen. Ab Weihnachten sei bis zum 20. Januar ein Abfall der Fallzahlen zu beobachten gewesen. Die 7-Tages-Inzidenz sei bis dahin auf 98,9 gesunken und der R-Wert habe bei 0,84 gelegen. Stadt- und Landkreise mit Inzidenzwerten über 200 habe es nicht mehr gegeben. Die diesbezüglichen Werte hätten aber gleichwohl noch auf einem landesweit ähnlichen und hohen Niveau gelegen, die sich entweder im Bereich von 51 bis 100 (25 Kreise) oder 101 bis 200 (18 Kreise) bewegt hätten. Lediglich ein Landkreis (Tübingen) habe – allerdings auch nur minimal (49,4) – unter dem Wert von 50 gelegen.“
„Das Pandemiegeschehen im Land habe sich seither in beachtlichem Umfang verändert. Die 7-Tages-Inzidenz sei weiter gesunken und liege nun bei 63,5. Der R-Wert bleibe mit 0,85 unter 1. Derzeit (Stand 4. Februar, 16 Uhr) wiesen nur noch 5 Kreise 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 100 auf und auch diese bewegten sich eher am unteren Ende der Skala zwischen 101 und 150. 26 Kreise lägen im Bereich der Inzidenzen von 51 bis 100, 9 Kreise im Bereich von 36 bis 50 und 4 Kreise unter 35. Das Pandemiegeschehen stelle sich damit im Vergleich zu Mitte Dezember und auch im Vergleich zu dem Stand vor zwei Wochen im Januar bei insgesamt fallenden Zahlen als regional erheblich differenzierter dar. Die vom Landesgesundheitsamt dazu erstellte Übersichtskarte zeige dabei auch, dass die Kreise mit vergleichsweise niedrigen Werten inzwischen nicht etwa bloße „Inseln“, sondern teils zusammenhängende Regionen innerhalb des Landes bildeten.“
„Der Antragsgegner habe im Wesentlichen vorgetragen, eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen berge die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums. Dieses Vorbringen falle gemessen an den Anforderungen des § 28a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 IfSG zu pauschal und undifferenziert aus. Insbesondere setze sich der Antragsgegner nicht damit auseinander, dass Bürger, die in Kreisen mit besonders hohen Inzidenzzahlen wohnten, in denen dann beispielsweise nächtliche Ausgangsbeschränkungen nochmals gezielt durch kommunale (Allgemein-)Verfügungen angeordnet werden könnten, diese Kreise aufgrund der dann regionalen Regelung nicht verlassen dürften. Schon deshalb wäre bei etwaigen kommunalen Ausgangsbeschränkungen nicht mit massenhaften Ausweichtendenzen zu rechnen.“
Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat mit der Prüfung eines Corona-Medikaments des Pharmakonzerns Roche und dessen Partners Regeneron begonnen.
Veröffentlicht: 8. Februar 2021 Abgelegt unter: Europäische Arzneimittelagentur (EMA), Hoffmann La Roche, Regeneron, Therapien, Medikamente, Impfstoff-Forschung Hinterlasse einen KommentarEuropäische Arzneimittelagentur (EMA) hat mit der Prüfung eines Corona-Medikaments
des Pharmakonzerns Roche und dessen Partner Regeneron begonnen
Der EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel untersuche das auf der Kombination von zwei Antikörpern beruhende Mittel REGN-COV2, teilte die Behörde mit.
Das Medikament, das gemeinsam vom US-Hersteller Regeneron und von Roche entwickelt wurde, soll im vergangenen Jahr zur Behandlung der COVID-Infektion des damaligen US-Präsidenten Donald Trump eingesetzt worden sein.
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veröffentlicht am 2.Feb.2021: Quelle
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korrespondierende Nachrichten
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26.01.2021:
Regeneron study shows antibody cocktail effective in preventing COVID-19 infection
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Reuters