Large US Military Convoy rolled into Syria on 1st Day of Biden Presidency
Veröffentlicht: 24. Januar 2021 Abgelegt unter: 46th President of the United States of America, Bashar al-Assad, Flüchtlinge, SYRIEN, syrisch-iranische Beziehungen, syrisch-russische Wirtschaftsbeziehungen Hinterlasse einen KommentarLarge US Military Convoy rolled into Syria on 1st Day of Biden Presidency
Two separate reports from Middle East news sources at the end of this week strongly suggest that both Russia and the United States are building up their forces in war-torn Syria within the opening days of the Joe Biden administration.
First, Syrian state media is alleging a major US build-up and reinforcements sent to „illegitimate bases in Hasakah countryside“.
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sources
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US ‘Plundering’ Syrian Oil to ‘Send to Israel’, Claims US Ex-Diplomat
Syria’s state-run media earlier reported that 200 troops had been flown to US bases in al-Shaddadi on 21 January for future deployment at Omar oil field and Koniko gas field in neighbouring Deir ez-Zor province. It was also reported that the US-led military coalition had dispatched 40 truckloads of weapons and logistical equipment to Hasakah.
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sources
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Anmerkung:
Es wird sicher spannend, wie sich der 46. US-Präsident hinsichtlich neuer Truppen-Abenteuer in Syrien positionieren darf bzw. wird.
Angeblich soll die Biden-Administration mit gewisser Sorge
-die syrische Flüchtlingskrise
-die Stabilisierung des Landes natürlich ohne den phösen Bashar al-Assad
-Einhaltung der Menschenrechte
-und ganz besonders die Einflussnahme Russlands und des Iran, aber auch eine gewisse Unberechenbarkeit von Herrn Erdogan betrachten.
Zu welchem Grad solch hehre Ziele glaubwürdig sind, oder ob vorrangig die Gier nach den immensen Ressourcen des Landes die künftige Middle-East Politik des Weißen Hauses bestimmen wird, bleibt abzuwarten.
Er oder seine Berater werden hoffentlich wissen, dass wohl kaum ein Amerikaner während der Präsidentschaft von Donald Trump kriegerische Aktionen vermisst haben dürfte, meint
Ihr Oeconomicus
Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)
Veröffentlicht: 24. Januar 2021 Abgelegt unter: Arbeitsgemeinschaft Influenza, BMG - Bundesministerium für Gesundheit, Infektionsschutzgesetz - IfSG, Robert Koch-Institut (RKI) | Tags: Empfehlungen zur Prävention und Therapie der Influenza, Grippe-Web, Pandemiebewältigung, Sentinelpraxis Hinterlasse einen KommentarArbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)
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Organisation und Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Influenza seit 1992
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Die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) blickt auf eine lange Geschichte zurück. Sie wurde 1992 von vier pharmazeutischen Unternehmen ins Leben gerufen und vom Deutschen Grünen Kreuz (DGK) etabliert und durchgeführt. Das DGK baute das heute deutschlandweit bekannte Sentinelsystem für Influenza auf und entwickelte Parameter, die einen Überblick über die epidemiologische Situation der akuten Atemwegserkrankungen im Allgemeinen und der Influenza im Besonderen geben. Dieser Teil der Überwachung wird auch syndromische Surveillance genannt, da die beteiligten Arztpraxen eine Symptomkombination (= Syndrom) melden, die typisch für akute Atemwegserkrankungen ist. Die virologische Surveillance (Untersuchung von Atemwegsproben von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen ) wurde von Anfang an durch das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren (NRZ) unterstützt, das zunächst am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), dann am NLGA und am RKI angesiedelt war und sich seit 2005 ausschließlich am RKI befindet.
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Im Jahr 2001 übernahm – im Kontext der Umsetzung des damals in Kraft tretenden neuen Infektionsschutzgesetzes – das Robert Koch-Institut die wissenschaftliche Federführung der AGI unter Beibehaltung der bisherigen Partner. Seit Gründung der AGI entwickelte sich das deutsche Sentinelsystem – nicht zuletzt dank der Mitarbeit der freiwillig und unentgeltlich mitwirkenden Ärztinnen und Ärzte – zu einem Erhebungssystem, das im europäischen Rahmen einen Spitzenplatz einnimmt.
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Im Rahmen der Pandemieplanung wurde erkannt, dass die Überwachung der Influenza eine so wichtige und zentrale Aufgabe in der Pandemiebewältigung darstellt, dass sie vom Bund übernommen werden sollte. So wurde die seit 2006 durchgeführte Sommersurveillance von Anfang an aus öffentlichen Mitteln finanziert. Gerade im Frühjahr und Sommer 2009, als die pandemische Influenza A(H1N1) Deutschland erreichte, bildeten die Hintergrunddaten aus der Sommersurveillance eine wichtige Voraussetzung für eine fundierte Beurteilung der epidemiologischen Lage in Deutschland. Das RKI hatte sich nach den ersten Anzeichen für eine mögliche Pandemie entschlossen, die im Sommer übliche monatliche Berichterstattung auf einen wöchentlichen Berichterstattungsrhythmus für das Jahr 2009 umzustellen. Seit der Wintersaison 2009/10 führt das RKI die Arbeitsgemeinschaft Influenza alleinverantwortlich durch. Die Arbeitsgemeinschaft Influenza ist nunmehr eine Gemeinschaft der Sentinelpraxen und des RKI, deren Arbeit ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.
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An der syndromischen Surveillance der AGI beteiligen sich mehr als ein Prozent der primärversorgenden Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, womit eine Datengrundlage erreicht wird, die auch international als repräsentativ erachtet wird, um auf nationaler Ebene statistische Auswertungen durchführen zu können. Für eine bessere regionale Abbildung der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen wären allerdings mehr regelmäßig meldende Sentinelpraxen notwendig und wünschenswert (Informationen für interessierte Praxen unter: Sentinelpraxis werden).
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Die AGI kooperiert seit mehreren Jahren mit verschiedenen Bundesländern (Stand 2014: Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), die Daten eigener Systeme zur Verfügung stellen und damit insbesondere die virologische Surveillance des NRZ für Influenzaviren innerhalb der AGI ergänzen. Die Geschäftsstelle der AGI ist im Fachgebiet für respiratorisch übertragbare Erkrankungen (FG36) der Abteilung für Infektionsepidemiologie des RKI angesiedelt (E-Mail agi@rki.de).
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Ziele der AGI für die Influenzasurveillance
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Das Ziel der AGI in Deutschland ist die zeitnahe ganzjährige Überwachung und Berichterstattung des Verlaufs und der Stärke der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen (darunter speziell die der Influenza) und der spezifischen Merkmale der jeweils zirkulierenden Influenzaviren. Diese Daten bilden u. a. die Grundlage für möglichst zielgerechte und evidenzbasierte Empfehlungen zur Prävention und Therapie der Influenza.
Die Influenza ist als jährlich auftretende, alle Altersgruppen betreffende, impfpräventable Erkrankung, die in schweren Saisons zu einer erhöhten Sterblichkeit führt, von großer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Das Besondere an der Influenza ist zudem, dass
- genetisch und antigenetisch sehr verschiedene Influenzatypen und -subtypen die Erkrankung verursachen und jede Saison durch eine spezifische Kombination mit unterschiedlichen Anteilen von zirkulierenden Influenzaviren charakterisiert ist. Weltweit zirkulieren momentan Influenza A-Viren der Subtypen A(H3N2) und A(H1N1) sowie Influenza B-Viren der Linien Victoria und Yamagata, die die Grippeerkrankung auslösen.
- die Influenzaviren einer hohen Mutationsrate unterliegen und sich die zirkulierenden Varianten ständig verändern (Antigendrift).
- es durch das segmentierte Genom der Influenzaviren bei zeitgleicher Infektion einer Wirtszelle durch zwei verschiedene Viren zu einem Austausch ganzer Gensegmente und damit deutlich anderen Eigenschaften des Virus kommen kann (Reassortment). Wenn dieser Genaustausch die für die antigenetischen Eigenschaften verantwortlichen Oberflächenproteine Hämaggluttinin oder Neuraminidase betrifft, können neue Influenzasubtypen entstehen.
- auch in Tierpopulationen, insbesondere bei Wasservögeln, aber auch in Schweinen und weiteren, weniger relevanten Säugetieren, eigene, spezies-spezifische Influenza A-Viren zirkulieren. Bei Kontakt mit infizierten Tieren kann es zu einzelnen zoonotischen Erkrankungen bei Menschen kommen. Adaptiert sich ein solches Virus aber an den Menschen (z.B. wie unter 3. beschrieben) und ist leicht von Mensch zu Mensch übertragbar, kann es, wie 1918, 1957, 1968 und 2009 zu einer Influenzapandemie kommen.
Der Verlauf, die Stärke und die zirkulierenden Influenzaviren für zukünftige Saisons können nicht exakt vorhergesagt werden. Da die jährlich angepasste Kombination der Impfstoffkomponenten ein Jahr vor der zu erwartenden Grippewelle festgelegt wird, muss sie nicht in jeder Saison zu den dann aktuell zirkulierenden Viren passen. Außerdem können Resistenzen gegen die zur Verfügung stehenden antiviralen Arzneimittel auftreten, was eine kontinuierliche, zeitnahe syndromische und virologische Überwachung der Influenza unbedingt erfordert.
Für Deutschland wird die Influenzasurveillance neben dem gesetzlichen Meldesystem gemäß Infektionsschutzgesetz bundesweit hauptsächlich durch die Sentinelärztinnen und -ärzte der AGI getragen. Ergebnisse der Influenzasurveillance der jeweils zurückliegenden Saison und weitere Ergebnisse aus Influenzaprojekten des RKI sind im Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland zusammengefasst.
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Automatisiertes Meldeverfahren für Sentinelpraxen
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Um die Überwachung akuter Atemwegserkrankungen für die Sentinelpraxen möglichst einfach zu gestalten, hat das RKI seit mehreren Jahren eine zweite Säule der syndromischen Surveillance etabliert. Bei dem Sentinel zur elektronischen Erfassung von Diagnosecodes akuter respiratorischer Erkrankungen (SEEDARE) können über bestimmte Arztinformationssysteme (momentan ALBIS, MediStar, TurboMed oder M1 Pro) akute Atemwegserkrankungen einzelfallbasiert erfasst und per E-Mail anonymisiert an das RKI gesendet werden (siehe auch Sentinelpraxis werden). Ein Vergleich der in diesem innovativen System erhobenen Daten mit den Daten der AGI zeigte eine sehr gute Übereinstimmung, so dass die Daten seit der Saison 2012/13 auch in die Überwachung akuter Atemwegserkrankungen durch die AGI integriert wurden und den Sentinelpraxen damit eine schnelle und moderne Möglichkeit der Beteiligung an der AGI angeboten wird.
In der AGI werden akute Atemwegserkrankungen erst registriert, wenn diese zu einem Arztbesuch führen. Mit dem Projekt GrippeWeb hat das RKI eine weitere Lücke in der Influenzaüberwachung geschlossen. GrippeWeb ist eine wöchentliche Onlinebefragung der Bevölkerung zu akuten Atemwegserkrankungen, bei der sich jede in Deutschland lebende Person ab 14 Jahren mit E-Mail Adresse beteiligen kann. Eltern können für ihre Kinder ebenfalls melden. Mit diesem Projekt werden akute Atemwegserkrankungen erfasst unabhängig davon, ob sie zu einem Arztbesuch führten. Ausführliche Informationen finden sich auf den Internetseiten von GrippeWeb.
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Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Veröffentlicht: 24. Januar 2021 Abgelegt unter: Arbeitsgemeinschaft Influenza, BMG - Bundesministerium für Gesundheit, Coronavirus-Surveillanceverordnung - CorSurV, Gesundheitsminister, Jens Spahn, CDU (14.03.2018-08.12.2021), Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit CoVid-19, Robert Koch-Institut (RKI) | Tags: EU-Genom-Initiative, Genomsequenzierung, Genom_Datenbank, Viren-Evolution 2 KommentareNeue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen, fördert die Bundesregierung die bundesweite Genomsequenzierung der Viren. Mit Hilfe der Sequenzdaten kann die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten frühzeitig entdeckt werden. Auch der Eintrag neuer Varianten aus dem Ausland kann so zeitnah festgestellt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hat das Gesundheitsministerium begonnen, den Aufbau einer solchen molekularen Surveillance (zu deutsch: Überwachung) von SARS-CoV-2 zu fördern. Hierfür wurde ein bundesweites Netzwerk von Laboren aufgebaut, die positiv auf SARS-CoV-2 getestete Proben zur Genomsequenzierung an das Robert Koch-Institut (RKI) oder an das Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité einsenden.
Zudem wurde die SARS-CoV-2 Surveillance auch in die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Influenza integriert. Hier kann ein Netzwerk von bundesweit repräsentativ verteilten Arztpraxen Proben von Patienten mit grippeähnlichen Symptomen an das Robert Koch-Institut zur Bestimmung des Erregers einsenden. Seit Februar 2020 werden die dabei gefundenen SARS-CoV-2 positiven Proben auch sequenziert.
Um das Ziel der bundesweit flächendeckenden molekularen Surveillance weiter voranzutreiben, ist es wichtig, die Anzahl der Genomsequenzierungen von Coronaviren in Deutschland sowie das Spektrum der beteiligten Akteure weiter zu erhöhen. Zudem müssen sämtliche in Deutschland gewonnen Sequenzdaten an einer zentralen Stelle gesammelt und ausgewertet werden. Dieses Ziel wird mit der neuen Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verfolgt, die am 19. Januar 2021 in Kraft tritt.
Schon jetzt gibt es ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Corona-Virus analysiert. Aber das reicht in der aktuellen Lage nicht, um ein genaues Lagebild zu erhalten. Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt. Dafür fördern wir die Laboranalyse finanziell, vernetzen die Akteure und führen die Ergebnisse beim RKI zusammen.
Die wesentlichen Regelungen sind:
- Laboratorien und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, sind verpflichtet, die erhobenen Genomsequenzdaten an das Robert Koch-Institut zu übermitteln.
- Einrichtungen und Laboratorien, die eine SARS-CoV-2 Diagnostik durchführen, jedoch selbst keine Genomsequenzierung vornehmen, können einen bestimmten Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben in andere Laboratorien und Einrichtungen zur Durchführung der Sequenzierung einschicken. In diesem Fall werden Versandkosten erstattet.
- Der Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben, die an sequenzierende Laboratorien und Einrichtungen eingesendet werden können, hängt ab von der bundesweiten Anzahl der Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche. Übersteigt diese Zahl 70.000, so können fünf Prozent der positiv getesteten Proben zur Sequenzierung eingesendet werden. Bei einer niedrigeren Zahl an Neuinfektionen erhöht sich dieser Anteil auf zehn Prozent.
- Für die Übermittlung der Genomsequenzen haben die sequenzierenden Laboratorien und Einrichtungen einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 220 Euro pro Datenübermittlung.
- Für die Übermittlung von SARS-CoV-2 Sequenzen der Proben, bei denen die sequenzierenden Laboratorien und Einrichtungen selbst die Diagnostik auf SARS-CoV-2 durchgeführt haben, ist dieser Anspruch (je nach der Zahl der bundesweiten Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche) auf fünf bzw. zehn Prozent der in der Einrichtung positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben beschränkt.
- Im Rahmen von durch Landesgesundheitsbehörden oder dem RKI angeordneten oder durchgeführten Ausbruchsuntersuchungen kann eine Erstattung auch über den Anteil von fünf bzw. zehn Prozent der positiv getesteten Proben sowohl für die Übermittlung der Daten als auch für die Einsendung der Proben stattfinden.
Downloads
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Wortlaut der Coronavirus-Surveillanceverordnung im Bundesanzeiger
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 322 KB)
-
Coronavirus-Surveillanceverordnung mit Begründung (Referentenentwurf)
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 210 KB)
Gen-Mutationen schneller erkennen
Veröffentlicht: 24. Januar 2021 Abgelegt unter: Coronavirus-Surveillanceverordnung - CorSurV | Tags: Genomsequenzierung 2 KommentareGen-Mutationen schneller erkennen
Die Bundesregierung fördert die bundesweite Genomsequenzierung der Corona-Viren. Ziel ist es, künftig mindestens fünf Prozent der Positivproben auf Gen-Mutationen zu untersuchen. „Wir wollen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Virusvarianten“, erklärte Bundesgesundheitsminister Spahn.
Die Bundesregierung verpflichtet die Labore mit der sogenannten Coronavirus-Surveillanceverordnung, die SARS-CoV-2-Viren zu sequenzieren und ihre Ergebnisse an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Das RKI sammelt die Daten zentral und wertet sie aus.
Pro übermitteltem Datensatz erhalten die Labore 220 Euro. Laboratorien und Einrichtungen, die positive Coronatest-Proben an die Speziallabore übermitteln, bekommen eine Aufwandsentschädigung.
„Schon jetzt gibt es ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Corona-Virus analysiert“,
erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der Vorstellung der neuen Verordnung.
Aber das reiche in der aktuellen Lage nicht aus,
„um frühzeitig und flächendeckend zu erkennen, wo bekannte und vor allem auch bisher unbekannte Mutationen in Deutschland auftreten“.
Die Menge der untersuchten Proben richtet sich nach der Infektionslage.
Grundsätzlich gilt, dass mindestens fünf Prozent aller Positivtestungen sequenziert werden sollen. „Die Analyse des Coronavirus wird damit fester Bestandteil der Pandemieüberwachung“, so der Minister.
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Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung