Verloren gegangene Funktion der Dialektik ? – Ein Gedanken-Experiment
Veröffentlicht: 15. Januar 2021 Abgelegt unter: † Mortalitätsrate / infection fatality rate, Berliner Senat, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, COVID-19-Pandemie, Die tägliche Ziehung der PCR-positiv getesteten vulgo Neu-Infektionen, Lockdowns & Proteste, offizielle Ausbreitungs-(PANIK)-Parameter, Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Politik + Gesellschaft, Robert Koch-Institut (RKI), Staatliche Maßnahmen | Tags: Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz, Dialektik Ein KommentarVerloren gegangene Funktion der Dialektik ? – Ein Gedanken-Experiment
Bekanntermaßen wird bei der täglichen RKI-Ziehung der Corona-Zahlen im Zusammenhang mit den daraus resultierenden Todesfällen immer brav erwähnt, dass es sich dabei um Menschen handelt, die „an“ oder „mit“ Corona verstorben sind.
Natürlich übernimmt das RKI für die dabei möglicherweise auftretende Irreführung keine Verantwortung, sondern verweist darauf, dass die Entscheidung, ob jemand „an“ oder „mit“ Corona verstorben ist, durch die lokalen Gesundheitsämter auf Basis ärztlicher Todesbescheinigungen getroffen werden.
Der „schwarze Peter“ liegt demnach beim Arzt der die Leichenschau vornimmt.
In diesem Zusammenhang häufen sich Vermutungen, dass für die in der Todesbescheinigung einzutragende Todesursache „Corona“ höhere Arzt-Honorare abgerechnet werden.
Trotz umfassender Recherchen finden sich für solche Annahmen keine wirklich belastbare Belege.
Allerdings ist an der Stelle festzuhalten, dass mit dem Todeseintritt die Leistungspflicht der Krankenkasse endet. Daher sind die Kosten für die Leichenschau zur Todesfeststellung durch die Hinterbliebenen zu tragen.
Die Kosten für die eigentliche Untersuchung werden nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) geregelt, wobei der Leichenschauer seine Anfahrtskosten zusätzlich in Rechnung stellen darf.
Im Abschnitt 8 der GOÄ, welche die Abrechnung privatärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, ist zu lesen:
„Im Rahmen der Covid-19-Pandemie können Privatärzte nun unter anderem „aufwändige Hygienemaßnahmen“ berechnen, jedoch nicht unbedingt bei der Leichenschau.
Lediglich ein erhöhter (Zeit-)Aufwand bei besonderen Todesumständen ist demnach eventuell berechnungsfähig.“
Anmerkung:
die Formulierungen „nicht unbedingt“ und „ist demnach eventuell“ sind unglücklich gewählt und mögen daher ein gewisses „Geschmäckle“, zumindest aber ein Fragezeichen auslösen.
Die Bundesärztekammer weist auf Nachfrage darauf hin:
„Die Vergütung der Leichenschau richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und ist selbstverständlich nicht an bestimmte Todesursachen gebunden.“
und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin hält fest:
„… Diagnostiziert ein Arzt also als Todesursache Covid-19, hat er dadurch keinerlei Vor- oder Nachteile.“
Betrachtet man im Lichte all dieser Vorbemerkungen die vom RKI veröffentlichten autopsiefreien Corona-Todeszahlen, auf deren Basis seitens Bund und Ländern drakonische Freiheitseinschränkungen hergeleitet und umgesetzt werden, lässt sich der zunehmende Frust in weiten Teilen der Bevölkerung nachvollziehen.
Offenbar hat man letzteres im nicht gerade lobverwöhnten Berliner Senat erkannt und als Folge gestern Abend als Maßnahme „für mehr Demokratie in der Pandemie“ das „Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz“ einstimmig beschlossen, womit man und sich selbst größere Mitspracherechte in Bezug auf die Infektionsschutzverordnungen des Senats ermöglicht.
Bleibt abzuwarten, ob dieses Instrument spürbar auch so eingesetzt wird, dass es von Bürgerinnen und Bürgern auch anerkennend wahrgenommen wird.
An der Stelle erscheint auch zunehmende Kritik an Gerichtsentscheidungen, die sich (gefühlt) nicht hinreichend an vorliegenden Evidenzen orientieren, verständlich zu sein.
Im Gegensatz zu den „gezogenen“ RKI-Todeszahlen fällt auf, dass berichtete gravierende Impf-Nebenwirkungen oder gar Todesfälle nach vollzogener Impfung –wie seitens des Paul-Ehrlich-Institutes gerade erfolgt– mit dem Hinweis „ein direkter Zusammenhang mit der Impfung sei unwahrscheinlich“ vorschnell und mutmaßlich ohne erfolgte Autopsie abgebügelt wird.
Auch ohne den Duktus eines Schelms bemühen zu wollen, mag man sich in diesem Zusammenhang an den Schriftsteller und Satiriker Mark Twain erinnert fühlen, der vielleicht etwas augenzwinkernd zur Ansicht kam:
„Ehrlich währt am längsten, sagt das Sprichwort; aber mit dem Schein der Ehrlichkeit kommt man oft sechsmal so weit.“
Sofern man sich nicht in der Fan-Gemeinde betreuter Denker beheimatet fühlt, mag man beklagen, dass jegliche substantiiert dargelegten Bedenken – sei es an den RKI Zahlen oder anderen gesellschaftspolitisch signifikanten Behauptungen und/oder Veröffentlichungen allseits bekannter „Katechismus-Prediger“ – zunehmend Diskreditierung unterschiedlicher Ausprägung auslösen kann.
Vor diesem Hintergrund mag man geneigt sein zu konzidieren, dass aus dem einstmals als Land der Dichter und Denker geschätzten Deutschland -zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung- nur noch die Dichter verblieben sind.
Die lange Zeit hochgeschätzte zweite Gruppe, aus deren Reihen nicht nur mit bahnbrechenden Erfindungen, mutigem Ideenreichtum, vorausschauender Politik im Sinne des eigentlichen Souveräns, uvm. die Grundlagen für Wohlstand, Bildung, gelebter Dialektik (kurz gesagt: Methode, um Wissen zu erwerben oder zu überprüfen) mit verantwortete, scheint sich desillusioniert, zumindest aber kaum noch öffentlich wahrnehmbar, zurückgezogen zu haben.
Eine Entwicklung, die traurig macht und zugleich diesbezügliche Rückbesinnung erfordert, findet
Ihr Oeconomicus
PS:
Selbstverständlich sind alle substantiellen pro’s und con’s zu diesem nur viel zu kurz beleuchteten Themenkreis herzlich willkommen.
Wie die Pandemie sich auszahlt
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1136642.wie-die-pandemie-sich-auszahlt.html
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