„Brexit, Flüchtlingswelle, Euro-Desaster – Wie eine Neugründung Europas gelingt.“

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„Brexit, Flüchtlingswelle, Euro-Desaster – Wie eine Neugründung Europas gelingt.“

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Im September 2016 erschien Prof. Sinn’s Buch „der schwarze Juni“.

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Am 19.12.2016 besuchte Andreas Marquart, Vorstand des Ludwig von Mises Institut Deutschland, Herrn Professor Sinn im ifo-Institut und hat mit ihm darüber gesprochen.

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Interview mit Professor Hans-Werner Sinn zu seinem Buch „Der schwarze Juni“

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Im Lichte der aktuellen Entwicklungen der in Rede stehenden Themen, mag jede/r interessierte Leser/in seinen sicher geschärften gesunden Menschenverstand lohnenswerterweise dazu einsetzen, um Prof. Sinn’s damalige Einschätzungen zu verifizieren.

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Viel Freude dabei und herzliche Grüße
Ihr Oeconomicus

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Das Risiko der modernen Demokratie

Das Risiko der modernen Demokratie

Von Rudolf Burger – Beitrag vom 10.09.2006

http://www.deutschlandradiokultur.de/das-risiko-der-modernen-demokratie.982.de.html?dram:article_id=153196

Sieht man von der Allerweltsvokabel „Kultur“ einmal ab, so findet sich in der öffentlichen Debatte heute kaum ein Begriff, der semantisch so verwahrlost ist wie der Begriff „Demokratie“. Er fungiert als Gefäß für alles Gute und Schöne, das man sich im politischen Leben nur wünschen kann, von der Friedfertigkeit und Toleranz bis zur Menschenliebe gibt es nichts, was das Wort „demokratisch“ nicht an Versprechen enthielte. Und was einem nicht passt, das bezeichnet man als „undemokratisch“. Im Namen der Demokratie wird interveniert, protektioniert und diskriminiert, vor allem wird in ihrem Namen moralisiert.

Deshalb war in letzter Zeit viel von „demokratischen Werten“ die Rede, und weil ein bisschen Pathos nicht schaden kann, hat man gleich die „demokratischen Grundwerte“ beschworen: die Menschenrechte und die Humanität.

Aber so wertvoll diese Werte auch sind, demokratische Werte sind sie nicht. Und dies nicht deshalb, weil sie undemokratisch wären, sondern weil es überhaupt keine demokratischen Werte gibt. Es gibt demokratische Strukturen und Verfahrensweisen, aber es gibt keine ethische Norm, die unablöslich mit Demokratie verbunden wäre, es liegt ganz im Gegenteil im dynamischen Wesen der Demokratie, dass sie alle Werte zur Disposition stellt; sie selbst ist moralisch leer. Demokratie ist formal oder sie ist keine, und der Begriff einer „inhaltlichen Demokratie“ ist politisch eine Mogelpackung.

Demokratie heißt Herrschaft des Demos, also Volksherrschaft, und die ist, nimmt man den Begriff in seiner prägnanten Bedeutung, nicht unbedingt erfreulich. Denn reine Demokratie hat ihren Fluchtpunkt nicht in der Freiheit, in deren Namen sie propagiert wird, sondern in Diktatur und Terror.

Die gesamte klassische Staatstheorie hat das gewusst, von Platon über Kant bis Hegel, nur die heutige Politik-Rhetorik hat es vergessen gemacht. Deshalb redet man von Populismus, will man die negativen Züge der Demokratie hervorheben. Doch der Begriff Populismus ist bloß die latinisierte Form von Demokratismus. Und er Populist ist die moderne Gestalt des Demagogen, der sein Vorbild hat an Perikles, dem größten aller Demagogen.

Wenn legitime Herrschaft tatsächlich „vom Volk“ ausgeht, und nur von ihm ohne nähere Qualifikationen, dann gibt es kein wie immer geartetes Kriterium, diese Herrschaft zu begrenzen – jedes Gesetz, jede Verfassung, jeder „Gesellschaftsvertrag“, das heißt, jede Selbstbindung des Volkes steht grundsätzlich immer zu seiner Disposition.

Die Souveränität des Volkes kennt kein Jenseits, dessen normativer Kraft es unterworfen wäre, und jede eigene Entscheidung kann es revidieren; deshalb auch die Fragwürdigkeit von „Grundwertekatalogen“, die immer so tun müssen, als seien sie der Geschichte entzogen, was der Idee der Demokratie frontal widerspricht. Eine Grenze findet die Souveränität nur in der von anderen Völkern, aber das sind Machtfragen immanenter Natur, keine einer transzendent begründeten Moral, auch keine demokratischen Ursprungs.

Daher ist der moderne massendemokratische Staat immer strukturiert von Prinzipien, die selbst nicht demokratischer Natur sind, die er zwar braucht, um funktionieren zu können, die er aber gerade als demokratischer grundsätzlich auch immer bedroht: Garantierte Rücksicht auf Minderheiten und Schwache, Liberalität, Gewaltenteilung, Repräsentativität und vor allem Legalität sind wichtige politische, aber nicht demokratische Prinzipien, so wenig wie Höflichkeit, Toleranz, Weltoffenheit und Humanität demokratische Tugenden sind. Sie sind Tugenden per se, die auch unter anderen Herrschaftsformen möglich sind.

Demokratie ist eine Form politischer Herrschaft, die eine unbegrenzte Vielzahl realer Ausprägungen kennt, von der direkt-plebiszitären über die parlamentarisch-repräsentative und die monokratische Präsidialherrschaft bis zu ihrer Selbstnegation in der Diktatur, die nur möglich sind, weil sie in unterschiedlicher Weise von Prinzipien durchsetzt und gestaltet sind, die selbst nicht demokratischer Natur sind.
Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie kein metaphysisches Dach über dem Kopf haben, das ihrer Legalität ein für alle mal Legitimität verleiht – demokratisch sind sie immer von Delegitimation bedroht.
In dieser „ungesicherten Diesseitigkeit“ (K. Podak) liegt die Würde, aber auch das Risiko der modernen Demokratie.

Rudolf Burger, geboren 1938 in Wien, Studium der Technischen Physik an der TU Wien (Promotion 1965), Assistent am Institut für angewandte Physik und am Ludwig Boltzmann-Institut für Festkörperphysik bis 1968; Battelle-Institut in Frankfurt/Main und Planungsstab des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Bonn; ab 1973 Leiter der Abteilung für sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung in Wien; 1979 Habilitation, seit 1990 Professor für Philosophie an der Universität für angewandte Kunst in Wien, von 1995 bis 1999 deren Rektor. Staatspreis für Kulturpublizistik 2000. Hauptarbeitsgebiete: Ästhetik, politische Philosophie; zahlreiche Aufsätze in „Leviathan“ und „Merkur“. Jüngste Buchveröffentlichungen: „Ptolemäische Vermutungen. Aufzeichnungen über die Bahn der Sitten“ (2001); „Kleine Geschichte der Vergangenheit. Eine pyrrhonische Skizze der historischen Vernunft“ (2004); „Re-Theologisierung der Politik?“ (2005).


Metamorphosen des Staates – vom Herrschaftsmonopolisten zum Herrschaftsmanager

Metamorphosen des Staates – vom Herrschaftsmonopolisten zum Herrschaftsmanager

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Philipp Genschel / Bernhard Zangl

http://www.gsi.uni-muenchen.de/personen/professoren/zangl/publ/metamorphosen.pdf

I. Was wird aus dem Staat?

Wer übt in der modernen Gesellschaft politische Herrschaft aus? Bis vor kurzem schien die Antwort klar: der Staat.
Heute aber fällt die Antwort weniger eindeutig aus.
[…]

II. Verstaatlichung politischer Herrschaft

Wir beginnen mit zwei Definitionen. Als Staat bezeichnen wir eine Institution, die darauf spezialisiert ist, innerhalb eines bestimmten Territoriums politische Herrschaft auszuüben. Herrschaft bedeutet dabei die Fähigkeit, erstens, kollektiv-verbindliche Entscheidungen zu treffen (Entscheidungskompetenz), diese Entscheidungen, zweitens, mit geeigneten organisatorischen Mitteln umzusetzen (Organisationsmacht) und sie, drittens, normativ soweit rechtfertigen zu können, dass sie auf ein hohes Maß an freiwilliger Befolgung durch die Herrschaftsunterworfenen treffen (Legitimationsfähigkeit).
[…]

II.1 Instrumentelle Verstaatlichung

Die Geschichte der Verstaatlichung von Herrschaft ist zunächst eine Geschichte der Monopolisierung und Ausweitung staatlicher Entscheidungskompetenz. Der aufstrebende Staat beschnitt sukzessiv die eigenständigen Entscheidungsbefugnisse nicht-staatlicher Gewalten wie Kirche, Adel, Zünfte oder Städte, bis schließlich nur mehr der Staat allein, oder eng von ihm geführte ‚staatsnahe’ Agenten, berechtigt waren, kollektiv verbindliche Entscheidungen zu treffen (vgl. Spruyt 1994). Die Entwicklung begann in den Bereichen militärischer Sicherheit und öffentlicher Finanzen. Der werdende Staat beanspruchte das Alleinentscheidungsrecht darüber, wie Sicherheit nach Außen zu gewährleisten und im Inneren zu garantieren sei (Gewaltmonopol).
[…]

II.2 Legitimatorische Verstaatlichung

Mit der zunehmenden Verstaatlichung von Entscheidungskompetenz und Organisationsmacht ging eine Aneignung von Legitimationsressourcen einher.
Ältere Ideen vom Gottesgnadentum wurden durch Staatsvertragslehren abgelöst und die absolute Fürstenmacht durch die Konstitutionalisierung des Staates (vgl. Elias 1969). Letztere erwies sich für die Steigerung der staatlichen Legitimationsfähigkeit als besonders wichtig, wurde ursprünglich aber nicht von den staatlichen Eliten selbst sondern gegen deren Widerstand durchgesetzt.
Den Anfang machten die Revolutionen in Amerika und Frankreich im späten 18. Jahrhundert.
[…]

II.3 Der Staat als (weitgehender) Herrschaftsmonopolist

Die Verstaatlichung von Entscheidungskompetenz, Organisationsmacht und Legitimationsressourcen verlief weder kontinuierlich und bruchlos, noch überall gleich (vgl. Tilly 1990; Spruyt 1994). Verschiedene Staaten folgten verschiedenen „nationalen Eigenwegen“, die im 20. Jahrhundert aber alle zu einer historisch einzigartigen Konzentration von Herrschaftsverantwortung im Staat, ja zu einem weitgehenden Herrschaftsmonopol des Staates, führten (so Reinhard 1999; 2007).
Der Staat gewann dadurch ein Zerstörungspotential, welches gesellschaftliche Katastrophen vom Ausmaß des deutschen Nationalsozialismus, des sowjetischen Kommunismus und der beiden Weltkriege erst ermöglichte. Er wurde zugleich aber auch zum idealen Instrument gesellschaftlicher Selbststeuerung:
[…]

III. Entstaatlichung politischer Herrschaft

[…]

III.1 Instrumentelle Entstaatlichung

[…]

Internationalisierung von Entscheidungskompetenz

[…]

Ausweitung internationaler Entscheidungskompetenz

[…]

Verselbständigung internationaler Entscheidungskompetenz

[…]

Rückgang internationaler Organisationsmacht

[…]

Privatisierung von Organisationsmacht

[…]

Ausweitung privater Organisationsmacht

[…]

Rückgang privater Entscheidungskompetenz

[…]

Transnationalisierung von Entscheidungs- und Organisationsmacht

[…]

Ausweitung transnationaler Entscheidungskompetenz

[…]

Ausweitung transnationaler Organisationskompetenz

[…]
III.2 Legitimatorische Entstaatlichung
[…]
Teil-Konstitutionalisierung internationaler Institutionen
[…]
Teil-Konstitutionalisierung transnationaler Organisationen
[…]

Ent-Konstitutionalisierung privater Akteure?

[…]

III.3 Herrschaft jenseits des Staates

[…]

Der Staat ist nicht mehr alleinige Herrschaftsinstanz

[…]

IV. Vom staatlichen Herrschaftsmonopol zum staatlichen Herrschaftsmanagement

[…]

IV.1 Instrumentelle Komplementarität

[…]

Entscheidungsvorgaben und Organisationshilfen für transnationale Akteure

[…]

IV.2 Legitimatorische Komplementarität

[…]

Staatliche Legitimation für private Akteure

[…]

IV.3 Der Staat als Herrschaftsmanager

[…]

V. Wandlungen des Staates

[…]

Literatur

Alber, Jens, 1982: Vom Armenhaus zum Wohlfahrtsstaat. Analysen zur Entwicklung der Sozialversicherung
in Westeuropa, Frankfurt a.M.: Campus.
Barker, Ernest, 1966: The Development of Public Services in Western Europe, 1660-1930,
London: Oxford University Press.
Bendrath, Ralf u.a., 2007: Governing the Internet: The Quest for Legitimate and Effective Rules,
in: Achim Hurrelmann, Stephan Leibfried, Kerstin Martens und Peter Mayer (Hrsg.),
Transforming theGolden AgeNation State,Houndmills: PalgraveMacmillan, S. 130-151.
Callies,Gralf-Peter, 2004: Transnationales Handelsvertragsrecht. Private Ordnung und staatlicher
Rahmen, in: Bernhard Zangl und Michael Zürn (Hrsg.), Verrechtlichung – Baustein
für Global Governance?, Bonn: Dietz Verlag, S. 160-178.
Conzelmann, Thomas und Klaus-Dieter Wolf, 2007: Doing Good While Doing Well? Potenzial
und Grenzen grenzüberschreitender privatwirtschaftlicher Selbstregulierung, in: Andreas Hasenclever, Klaus-Dieter Wolf, und Michael Zürn (Hrsg.), Macht und Ohnmacht internationaler Institutionen, Frankfurt a.M.: Campus, S. 145-175.
Cutler, Claire u.a., 1999: Private Authority and International Affairs, in: Claire Cutler, Virginia Haufler und Toni Porter (Hrsg.), Private Authority and International Affairs, Albany, NY: State Univ. of New York Press, S. 3-28.
Dingwerth, Klaus, 2007: The New Transnationalism. Transnational Governance and Democratic Legitimacy, Houndsmills: Palgrave Macmillan.
Ehni, Carmen u.a., 2004: Privatisierungsverläufe in drei Infrastruktursektoren im Vergleich,
in: Volker Schneider und Mark Tenbücken (Hrsg.),Der Staat auf dem Rückzug. Die Privatisierung
öffentlicher Infrastrukturen, Frankfurt a.M.: Campus, S. 115-153.
Elias, Norbert, 1969 [1939]: Der Prozess der Zivilisation, Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Garrett, Geoffrey, 1998: Partisan Politics in the Global Economy, Cambridge: Cambridge University Press.
Genschel, Philipp und Raymund Werle, 1993: From National Hierarchies to International
Standardization: Modal Changes in the Governance of Telecommunications, in: Journal of
Public Policy 13, S. 203-225.
Grande, Edgar und, Louis Pauly (Hrsg.), 2005: Complex Sovereignty, Toronto: University of
Toronto Press.
Grant, Ruth W. und Robert O. Keohane, 2005: Accountability and Abuses of Power in World
Politics, in: American Political Science Review 99 (1), S. 29-43.
Grimm, Dieter, 2003: Ursprung und Wandel der Verfassung, in: Joseph Isensee und Paul Kirchhof
(Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg: C.F.
Müller, S. 3-43.
Grimm, Dieter, 2004: Can the ,Post-National Constellation’ be Re-constitutionalized? Trans-
State Working Paper No. 2, Bremen: Universität Bremen.
Hassel, Anke, 2008: The Evolution of a Global Labour Governance Regime, in: Governance
21, S. 231-251.
Held, David, 1995: Democracy and the Global Order. From the Modern State to Cosmopolitan
Governance, Stanford, CA.: Stanford University Press.
452 Philipp Genschel / Bernhard Zangl
Hemerijck, Anton C. undMark I. Vail, 2006: The Forgotten Center: State Activism and Corporatist
Adjustment in Holland and Germany, in: Jonah D. Levy (Hrsg.), The State after
Statism. New State Activities in the Age of Liberalization, Cambridge: Harvard University
Press, S. 57-92.
Hirschman, Albert O., 1970: Exit, Voice and Loyalty: Responses to Decline in Firms, Organizations
and States, Cambridge: Harvard University Press.
Hurrelmann, Achim u.a. (Hrsg.), 2007: Transforming the Golden Age nation state, Houndsmills:
Palgrave Macmillan.
Joerges, Christian u.a., 2007: Die Europäische Wende zu ,Neuen Formen des Regierens’ (new
modes of governance). Rechtsprobleme eines politischen Konzepts, TranStateWorking Papers,
Bremen: Universität Bremen.
Kaufmann, Franz-Xaver, 1996: Diskurse über Staatsaufgaben, in: Dieter Grimm (Hrsg.),
Staatsaufgaben, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, S. 15-41.
Keck, Margaret und Kathryn Sikkink, 1998: Activists Beyond Borders, Ithaca, NY.: Cornell
University Press.
Krasner, Stephen D., 2001: The State is Alive and Well, in: Foreign Policy 1, S. 20-31.
Lehmkuhl, Dirk, 2004: Der lange Schatten staatlichen Rechts. Verrechtlichung im transnationalen
Sport, in: Bernhard Zangl undMichael Zürn (Hrsg.), Verrechtlichung – Baustein für
Global Governance?, Bonn: Dietz Verlag, S. 179-197.
Leib, Volker, 2004: Verrechtlichung im Internet. Macht und Recht bei der Regulierung durch
ICANN, in: Bernhard Zangl und Michael Zürn (Hrsg.), Verrechtlichung – Baustein für
Global Governance?, Bonn: Dietz Verlag, S. 198-219.
Leibfried, Stephan und Michael Zürn, (Hrsg.), 2005: Transformation of the State?, Cambridge:
Cambridge University Press.
Levy, Jonah D. (Hrsg.), 2006: The State After Statism. New State Activities in the Age of Liberalization,
Cambridge MA.: Harvard University Press.
Martens, Kerstin und Klaus-Dieter Wolf, 2006: Paradoxien der Neuen Staatsräson. Die Internationalisierung
der Bildungspolitik in der EU und der OECD, in: Zeitschrift für Internationale
Beziehungen 13 (2), S. 145-176.
Mayntz, Renate und FritzW. Scharpf, 1995: Steuerung und Selbstorganisation in staatsnahen
Sektoren, in: Renate Mayntz und Fritz Scharpf (Hrsg.), Gesellschaftliche Selbstregelung
und politische Steuerung, Frankfurt a.M.: Campus, S. 9-38.
Moran, Michael, 2006: The Transformation of the British State: From Club Government to
State-administered High Modernism, in: Jonah D. Levy (Hrsg.), The State after Statism.
New State Activities in the Age of Liberalization, Cambridge, MA: Harvard University
Press, S. 31-56.
North, Douglas C., 1981: Structure and Change in Economic History, New York: Norton.
Nullmeier, Frank, 2008 (i.E.): Formen der Staatlichkeit. Zu einer Analytik politischer Ordnungen,
in: NicoleDeitelhoff, PatriziaNanz und Jens Steffek (Hrsg.), Staatlichkeit ohne Staat?
Chancen und Aporien von Demokratie, Verfassung und Recht auf europäischer und globaler
Ebene, Frankfurt a.M.: Campus.
Obinger, Herbert und Reimuth Zohlnhöfer, 2006: Selling Off the ,Family Silver’. The Politics
of Privatization, in: World Political Science Review 2 (1), S. 30-52.
OECD, 2001: Corporate Responsibility. Private Initiatives and Public Goals, Paris: OECD.
Olson, Mancur, 1965: The logic of collective action. Public goods and the theory of groups,
Cambridge: Harvard University Press.
Pierson, Christopher, 1991: Beyond the Welfare State? The New Political Economy of Welfare,
University Park: Pennsylvania State University Press.
Reinhard, Wolfgang, 1999: Geschichte der Staatsgewalt, München: Beck.
Reinhard, Wolfgang, 2007: Geschichte des modernen Staates, München: Beck.
Reinicke,Wolfgang, 1998: Global Public Policy. Governing without Government?, Washington, DC: Brookings.
Metamorphosen des Staates 453
Rittberger, Volker und Bernhard Zangl, 2006: International Organization. Polity, Politics and
Policies, Houndsmills: Palgrave Macmillan.
Röben, Volker, 2007: Internationalisierung und letztverantwortliche Staatsverfassung. Bremen,
Vortrag im Staatswissenschaftlichen Kolloquium des Sfb 597 vom 29. Oktober.
Rosenau, James N. und Czempiel, Ernst O. (Hrsg.), 1992: Governance without Government.
Order and Change in World Politics, Cambridge: Cambridge University Press.
Rothgang, Heinz u.a., 2006: Wandel von Staatlichkeit in den Gesundheitssystemen von
OECD-Ländern, in: Stephan Leibfried undMichael Zürn (Hg.): Transformation des Staates?,
Frankfurt a.M.: Suhrkamp, S. 309-354.
Scharpf, Fritz W., 2007: Reflections on Multilevel Legitimacy, MPIfG Working Paper 07/3,
Köln: Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung.
Schneider, Volker und Marc Tenbücken (Hrsg.), 2004: Der Staat auf dem Rückzug. Die Privatisierung
öffentlicher Infrastrukturen, Frankfurt a.M.: Campus.
Schuppert, Gunnar Folke, 2005: Der Gewährleistungsstaat. Ein Leitbild auf dem Prüfstand,
Baden-Baden: Nomos.
Shanks, Cheryl u.a., 1996: Inertia and Change in the Constellation of International Governmental
Organizations, 1981-1992, in: International Organization 50 (4), S. 593-627.
Singer, Peter W., 2003: Corporate Warriors. The Rise of the Privatized Military Industry, Ithaca:
Cornell University Press.
Slaughter, Anne-Marie, 2004: A New World Order, Princeton: Princeton University Press.
Spruyt,Hendrik, 1994: The Sovereign State and its Competitors, Princeton: PrincetonUniversity
Press.
Steffek, Jens, 2008: Public Accountability and the Public Sphere of International Governance,
Recon Working Paper 2008/03, Oslo.
Streeck, Wolfgang, 2004: Globalisierung: Mythos und Wirklichkeit, MPIfG Working Paper
04/4, Köln: Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung.
Tilly, Charles, 1990: Coercion, Capital and European States, Oxford: Blackwell.
Thomson, Janice E., 1994:Mercenaries, Pirates and Sovereigns, Princeton: PrincetonUniversity
Press.
Weiss, Linda, 1998: The Myth of the Powerless State, Ithaca: Cornell University Press.
Zangl, Bernhard und Michael, Zürn, 2003: Frieden und Krieg. Sicherheit in der nationalen
und postnationalen Konstellation, Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Zangl, Bernhard, 2006: Die Internationalisierung der Rechtsstaatlichkeit: Streitbeilegung in
GATT und WTO, Frankfurt a.M.: Campus.
Zimmermann, Jochen, 2007: The Role of the Nation State in the Internationalization of Accounting
Regimes, in: Achim Hurrelmann, Stephan Leibfried, Kerstin Martens und Peter
Mayer (Hrsg.), Transforming the Golden Age Nation State, Houndsmills: Palgrave Macmillan,
S. 173-192.
Zürn, Michael, 1998: Regieren jenseits des Nationalstaates, Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Zürn, Michael u.a., 2007: Politische Ordnungsbildung wider Willen, in: Zeitschrift für Internationale
Beziehungen 14 (1), S. 129-164.


WELTÄRZTEBUND: DEKLARATION VON GENF

WELTÄRZTEBUND: DEKLARATION VON GENF

verabschiedet von der

2. Generalversammlung des Weltärztebundes, Genf, Schweiz, September 1948
und revidiert von der

22. Generalversammlung des Weltärztebundes, Sydney, Australien, August 1968
und revidiert von der

35. Generalversammlung des Weltärztebundes, Venedig, Italien, Oktober 1983
und revidiert von der

46. Generalversammlung des Weltärztebundes, Stockholm, Schweden, September 1994
und sprachlich überarbeitet auf der

170. Vorstandssitzung, Divonne-les-Bains, Frankreich, Mai 2005 und auf der 173. Vorstandssitzung,
Divonne-les-Bains, Frankreich, Mai 2006
und revidiert von der

68. Generalversammlung des Weltärztebundes, Chicago, Vereinigte Staaten von Amerika, Oktober 2017

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Das ärztliche Gelöbnis

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Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

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Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes
Anliegen sein.

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Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.

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Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.

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Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.

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Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.

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Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.

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Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.

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Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.

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Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.

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Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.

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Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.

Anmerkung:
Ärzten, die insbesondere diesen Passus nachvollziehbar anwenden, zolle ich gerade vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen meinen allergrößten Respekt!
Ihr Oeconomicus
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Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.

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Offizielle deutsche Übersetzung der Deklaration von Genf, autorisiert durch den Weltärztebund.

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Quelle: Deklaration_von_Genf_DE_2017