Liechtenstein als Vorbild für Deutschland ?
Veröffentlicht: 4. Januar 2017 Abgelegt unter: 04.01.2017: Liechtenstein als Vorbild für Deutschland ?, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, DEMOKRATIE, Liechtenstein Ein Kommentar.
Liechtenstein als Vorbild für Deutschland ?
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Langsam aber sicher gewinnt die Erkenntnis Raum, dass die Probleme Deutschlands nicht nur an den handelnden Personen liegen, sondern möglicherweise der Konstruktion des deutschen demokratischen Systems geschuldet sind.
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Früher oder später wird daher die Diskussion über eine Systemreform an Fahrt gewinnen.
Erwähnt man in diesem Zusammenhang Gesprächspartnern gegenüber, dass die politische Ordnung Liechtensteins möglicherweise als Vorbild für Deutschland dienen könnte, erntet man in der Regel Verwunderung oder Spott.
Bohrt man etwas tiefer, um die Kenntnisse der Betreffenden über Liechtenstein abzufragen, ergibt sich in der Regel: wenig bis gar keine.
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Es gibt im liechtensteinischen System – neben einer unabhängigen Justiz – seither eine Vielzahl von Checks and Balances, welche machtbegrenzend wirken:
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Gleich drei Organe haben das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen (Fürst, Landtag, Volk).
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Regierungsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Parlamentsabgeordnete sein.
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Jedes Gesetz unterliegt der Volksabstimmung, sofern der Landtag oder drei Gemeinden oder mindestens 1.000 Bürger dies verlangen.
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Jeder Staatsvertrag (etwa Beitritt zu supranationalen Organisationen) unterliegt der Volksabstimmung, sofern der Landtag oder vier Gemeinden oder mindesten 1.500 Bürger dies verlangen.
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Der Fürst kann gegen Gesetze durch Nichtausfertigung sein Veto einlegen, auch wenn diese aufgrund von Volksabstimmungen zustande gekommen sind.
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Der Fürst kann einzelne Regierungsmitglieder oder die Regierung insgesamt ohne Angabe von Gründen entlassen.
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Das Volk kann das Parlament auflösen.
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Das Volk kann dem Monarchen das Misstrauen aussprechen oder die Monarchie insgesamt abwählen.
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Die Richter werden von einem Gremium aus Fürstlichen Mitgliedern und Landtagsabgeordneten dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen. Lehnt dieser ab, entscheidet eine Volksabstimmung.
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Jede Gemeinde kann jederzeit aus dem Staatsverband austreten, wenn die Mehrheit der Gemeindeeinwohner dies beschließt.
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Vergleichen wir das mit der Bundesrepublik Deutschland (Gemeinde = Länder, Fürst = Bundespräsident):
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Nur Bundestag und die Ländervertretung Bundesrat haben das Recht zu Gesetzesinitiativen auf Bundesebene.
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Regierungsmitglieder dürfen gleichzeitig Bundestagsmitglieder sein.
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Weder Bürger noch Länder haben auf Bundesebene das Recht, Volksabstimmungen über Gesetze zu verlangen. Lediglich der Bundesrat kann seine Zustimmung zu bestimmten Gesetzen verweigern.
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Dasselbe gilt für Staatsverträge, selbst wenn dadurch Souveränität abgegeben wird. Bürgermitwirkung ist nicht möglich.
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Der Bundespräsident hat theoretisch ein Vetorecht durch Nichtausfertigung von Gesetzen.
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Nur der Bundestag selbst kann die Regierung abwählen.
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Der Bundestag kann nur dann vom Bundespräsidenten aufgelöst werden, wenn keine Kanzlermehrheit zustande kommt.
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Der Bundespräsident kann unter bestimmten Voraussetzungen des Amtes enthoben werden, aber nur auf Veranlassung von Bundestag und Bundesrat.
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Alle Richter werden von der Exekutive ausgewählt und ernannt. Lediglich für die höchsten Gerichte erfolgt eine Wahl durch Gremien von Bundestag und Ländern.
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Weder Länder noch Gemeinden haben ein Sezessionsrecht. Lediglich bei der Neugestaltung der Ländergrenzen innerhalb Deutschlands dürfen die Bürger mitbestimmen.
Liechtenstein achtet sein Volk wesentlich mehr als es Deutschland tut.
In Deutschland scheint das Volk nur dann eine Rolle zu spielen, wenn es an Wahlen geht:
Dann verspricht man das Blaue vom Himmer und weiß genau, dass man es nicht einhalten wird – aber man wird gewählt.
Vielen Dank für diesen erhellenden Beitrag!
Ich bin schon lange für Volksabstimmungen auf Bundesebene. Liechtenstein könnte dafür ein sehr gutes Beispiel abgeben.
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