Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin zum Jahreswechsel 2016/2017
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: 31.12.2016: Neujahrsansprache, Angela Merkel (Bundeskanzlerin 22.11.2005 bis 08.12.2021), BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN 6 KommentareNeujahrsansprache der Bundeskanzlerin zum Jahreswechsel 2016/2017
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Textversion
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„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
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2016 war ein Jahr schwerer Prüfungen. Darüber möchte ich heute Abend zu Ihnen sprechen – aber auch darüber, warum ich trotz allem für Deutschland zuversichtlich bin und warum ich so sehr von den Stärken unseres Landes und seiner Menschen überzeugt bin.
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Die schwerste Prüfung ist ohne Zweifel der islamistische Terrorismus, der auch uns Deutsche seit vielen Jahren im Visier hat. 2016 griff er uns mitten in unserem Land an: in Würzburg, in Ansbach und vor wenigen Tagen erst am Weihnachtsmarkt hier an der Gedächtniskirche in Berlin.
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Und – ja – es ist besonders bitter und widerwärtig, wenn Terroranschläge von Menschen begangen werden, die in unserem Land angeblich Schutz suchen. Die genau deshalb die Hilfsbereitschaft unseres Landes erlebt haben und diese nun mit ihren Taten verhöhnen. Wie sie auch diejenigen verhöhnen, die tatsächlich unseren Schutz brauchen und verdienen.
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Was also ist dann mit der Zuversicht, von der ich zu Beginn sprach?
Zuversicht inmitten der tiefen Trauer um die Toten und Verletzten?.
Ich meine, wir konnten sie hier in Berlin und in vielen anderen deutschen Städten gerade in diesen schweren Tagen spüren:
in dem Trost, den wir spenden oder bekommen können..
Und in einer festen Entschlossenheit, der Welt des Hasses der Terroristen unsere Mitmenschlichkeit und unseren Zusammenhalt entgegenzusetzen.
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Indem wir unserem Leben und unserer Arbeit nachgehen, sagen wir den Terroristen:
Sie sind Mörder voller Hass, aber wie wir leben und leben wollen, das bestimmen nicht Sie. Wir sind frei, mitmenschlich, offen..
Auch indem wir zum Beispiel mit den Bildern des zerbombten Aleppo in Syrien vor Augen noch einmal sagen dürfen, wie wichtig und richtig es war, dass unser Land auch im zurückliegenden Jahr denjenigen, die tatsächlich unseren Schutz brauchen, geholfen hat, hier bei uns Tritt zu fassen und sich zu integrieren.
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Das alles – es spiegelt sich wider in unserer Demokratie, in unserem Rechtsstaat, in unseren Werten.
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Sie sind der Gegenentwurf zur hasserfüllten Welt des Terrorismus, und sie werden stärker sein als der Terrorismus. Wir gemeinsam sind stärker. Unser Staat ist stärker.
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Unser Staat tut alles, um seinen Bürgern Sicherheit in Freiheit zu gewährleisten.
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Diese Arbeit ist nie beendet, und gerade in diesem Jahr haben wir den Sicherheitsbehörden viel neue Unterstützung gegeben. 2017 werden wir als Bundesregierung dort, wo politische oder gesetzliche Veränderungen nötig sind, schnellstens die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten und umsetzen.
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Viele verbinden mit diesem Jahr 2016 auch das Gefühl, die Welt insgesamt sei aus den Fugen geraten oder das, was lange Zeit als Errungenschaft galt, sei jetzt in Frage gestellt. Die Europäische Union zum Beispiel. Oder gleich die parlamentarische Demokratie, die sich angeblich nicht um die Interessen der Bürger kümmere, sondern nur dem Nutzen einiger weniger diene.
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Was für Zerrbilder.
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Ja, Europa ist langsam. Es ist mühsam. Es hat tiefe Einschnitte wie den Austritt eines Mitgliedsstaats hinzunehmen. Und – ja – Europa sollte sich auf das konzentrieren, was es wirklich besser kann als der nationale Staat.
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Aber nein – wir Deutschen sollten uns niemals vorgaukeln lassen, eine glückliche Zukunft könnte je im nationalen Alleingang liegen.
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Wo Europa – wie im globalen Wettbewerb, beim Schutz unserer Außengrenzen oder bei der Migration – als Ganzes herausgefordert wird, muss es auch als Ganzes die Antwort finden – egal wie mühsam und zäh das ist. Und wir Deutschen haben jedes Interesse daran, eine führende Rolle dabei zu spielen.
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Ein Zerrbild ist es auch, dass manche von unserer parlamentarischen Demokratie zeichnen. Doch sie ist stark. Sie ermöglicht Mitwirkung und Mitsprache. Sie akzeptiert, nein, sie fordert Widerspruch und Kritik. Kritik, die friedlich und im Respekt vor dem einzelnen Menschen daherkommt, die Lösungen und Kompromisse sucht und nicht ganze Gruppen ausgrenzt.
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2017 ist auch das Jahr der nächsten Bundestagswahl. Ich werde mich für eine politische Auseinandersetzung einsetzen, bei der wir über vieles leidenschaftlich streiten werden, aber stets wie Demokraten, die nie vergessen, dass es eine Ehre ist, unserer Demokratie und damit den Menschen zu dienen.
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Zu dem, was mir Mut für unser Deutschland macht, gehört auch unsere soziale Marktwirtschaft. Sie lässt uns Krisen und Veränderungsprozesse besser meistern als jedes andere Wirtschaftssystem auf der Welt.
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Noch nie hatten so viele Menschen Arbeit wie heute. Unsere Unternehmen stehen überwiegend gut da. Unser wirtschaftlicher Erfolg gibt uns die Möglichkeiten, unser Sozialsystem zu stärken und all denen zu helfen, die Hilfe brauchen. Ab morgen treten zum Beispiel wichtige Verbesserungen in der Pflege in Kraft.
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Mut machen mir auch der Enthusiasmus und Erfindungsgeist, mit dem in deutschen Unternehmen und an unseren Hochschulen für die Zukunft geforscht und entwickelt wird. Ob neue Energien oder die Digitalisierung – wir haben auf allen Gebieten die Chance, nicht Getriebene zu sein, sondern zu denen zu gehören, die die neuen Wege entdecken und bestimmen.
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Dafür braucht es einen offenen Blick auf die Welt und Selbstvertrauen – in uns und unser Land.
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Zusammenhalt, Offenheit, unsere Demokratie und eine starke Wirtschaft, die dem Wohl aller dient:
Das ist es, was mich für unsere Zukunft hier in Deutschland auch am Ende eines schweren Jahres zuversichtlich sein lässt. Keiner dieser Werte ist uns einfach so gegeben. Für jeden werden wir auch 2017 arbeiten müssen, alle gemeinsam, jeder nach seinen Möglichkeiten – und diese Arbeit wird sich lohnen..
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein frohes neues Jahr, Glück, Gesundheit und Gottes Segen.“
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Wer mag kann, kann diese Ansprache als PDF auf den Seiten der Bundesregierung downloaden.
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Anmerkung:
Aus Zeitgründen kann ich auf die Ansprache der Kanzlerin erst in den nächsten Tagen eingehen.
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Ihnen Allen wünsche ich einen guten Start ins Neue Jahr, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für Ihr Interesse an diesem Blog.
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Ihr Oeconomicus
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Kommentare:
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Tichys Einblick
DIE UNEINSICHTIGKEIT IN IHREM LAUF …
„Nein, Frau Bundeskanzlerin, viele verbinden das Jahr 2016 nicht damit, dass die Welt aus den Fugen geraten wäre. Sondern damit, dass 2016 uns die Folgen davon präsentierte, dass bei Ihnen persönlich im Jahre 2015 einiges aus den Fugen geraten ist.“
[…]
Autor: Alexander Wallasch
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VG Ansbach: Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Eintritts in das Kirchenasyl
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebehemmnis: Kirchenasyl, Abschiebung/Rückführung, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Dublin III-Verordnung, FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht Ansbach | Tags: Verordnung Nr. 604/213 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Ein Kommentar.
VG Ansbach:
Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Eintritts in das Kirchenasyl
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Leitsätze:
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1
Einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Abschiebungsanordnung des Bundesamtes fehlt das erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn der Asylbewerber sich im Kirchenasyl der staatlichen Gewalt entzieht. (redaktioneller Leitsatz)
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Das Kirchenasyls ist einem „Untertauchen“ in aufenthaltsmäßiger Hinsicht gleichzusetzen, weil sich der Asylbewerber der staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht unterordnet, sondern bewusst und gerade solange entzieht, bis die Überstellungsfrist nach der Dublin III-VO abgelaufen ist. (redaktioneller Leitsatz)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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Gründe:
[…]
VG Ansbach, Beschluss v. 07.12.2016 – AN 14 S 16.50339
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Anmerkung:
Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber gab 2003 ein „juristisches Glaubensbekenntnis“ ab:
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„Kirchenasyl ist kein Bruch geltender Gesetze, sondern ein Dienst am Rechtsstaat.“
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Um den vermeintlichen Vorwurf, er könnte wie ein Pharisäer geredet haben, nicht erst entstehen zu lassen, hätte Huber im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wohl besser etwas sinnstiftendes getan, z.B. einen signifikanten Teil seiner Alimentierung zu Lasten aller Steuerzahler für Obdachlose zu spenden!
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierend:
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29.08.2016
Streit um Kirchenasyl – die Debatte
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25.02.2015
Kirchenasyl – Rechtsbruch oder Akt der Barmherzigkeit?
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Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
Asyl in der Kirche:
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Erstinformation
Das »Kirchenasyl« steht in einer jahrhundertealten Schutztradition, aus der heraus es sich in den letzten drei Jahrzehnten zu einer Art Institution entwickelt hat, die dann eingreift, wenn Abschiebung in Gefahrensituationen droht.
Das erste Kirchenasyl wurde im Jahr 1983 in Berlin gewährt. 1994 wurde die BAG Asyl in der Kirche e.V. gegründet.
Dieses zugegeben kleine Schutzelement hat mehreren tausenden Menschen das Leben gerettet, hat innerhalb der verfassten Kirche Anstöße gegeben, hat Umkehr ermöglicht, hat Stellungnahmen herausgefordert.
Viele Gemeinden haben in der Flüchtlingssolidarität Stärkung erfahren.
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Diese kurze Erstinformation möchte Gemeinden ermutigen, das Thema „Kirchenasyl“ theologisch und pragmatisch zu durchdenken.
Sie soll außerdem dann, wenn schnelles solidarisches Handeln gefragt ist, eine Hilfestellung bieten. Dabei hat jedes »Kirchenasyl« seinen eigenen Verlauf und seine lokalen Besonderheiten.
Die hier gegebenen Hinweise sind nicht als starres Regelwerk zu verstehen, sondern spiegeln zahlreiche Praxiserfahrungen wieder:
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Allgemeine Informationen
Was ist „Kirchenasyl“?
Wer berät die Gemeinde?
Was wird von der Gemeinde erwartet?
Was wird von der Gemeinde nicht erwartet?
Wie wird das „Kirchenasyl“ finanziert?
Wie lange dauert ein „Kirchenasyl“?
Wird ein „Kirchenasyl“ öffentlich gemacht?
Ist das „Kirchenasyl“ eine erfolgversprechende Aktion?
Gibt es rechtliche Konsequenzen für die Gemeinde?
Wie stehen die Kirchenleitungen zum „Kirchenasyl“? -
Dublin III und Kirchenasyl
Was ist Dublin III?
Warum Kirchenasyl in diesen Fällen?
Unverzügliche Meldung an die Behörden
Es braucht ein gerechtes Aufnahme- und Verteilungssystem von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union
Was es für ein Kirchenasyl bedarf -
Bedingungen für ein »Kirchenasyl«
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Hinweise zur Durchführung
Beratung
Unterbringung
Materielle Ressourcen
Krankenbehandlung
Kinderbetreuung
Rechtliche Begleitung
UnterstützerInnenkreis
Öffentlichkeitsarbeit
Gemeindeleben
Dauer
Beendigung des „Kirchenasyls“
Nachbereitung -
Leitgedanken des »Kirchenasyls«
VGH München: Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebe-Hemmnis: Konvertierung zum Christentum, Abschiebung/Rückführung, Artikel 60 Abs. 7 Satz 1 (Abschiebungsverbot), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen Hinterlasse einen Kommentar.
VGH München:
Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
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Leitsätze:
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Es gibt keine Erkenntnisse dahingehend, dass einem allein aus formalen bzw. asyltaktischen Gründen zum christlichen Glauben Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran allein wegen des formalen Glaubenswechsels oder wegen seiner bisherigen religiösen Betätigung in Deutschland eine asylrechtlich relevante und/oder abschiebungsrelevante Verfolgung drohen könnte (vgl. VGH München BeckRS 2015, 56145). (redaktioneller Leitsatz)
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Wird in einem Urteil auf ein anderes Urteil als bestätigender Beleg für die eigene Würdigung hingewiesen, unterliegt die Bezugnahme nicht den besonderen Anforderungen des § 108 Abs. 2 VwGO (ebenso BVerwG BeckRS 2014, 49494). (redaktioneller Leitsatz)
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(Vorinstanz:
VG Bayreuth Beschluss vom 11.08.2016B 2 K 16.30837)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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Gründe:
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VGH München, Beschluss v. 07.11.2016 – 14 ZB 16.30380
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korrespondierend:
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22.09.2016
Vom Islam zum Christentum – Flüchtlinge konvertieren
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