Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin zum Jahreswechsel 2016/2017
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: 31.12.2016: Neujahrsansprache, Angela Merkel (Bundeskanzlerin 22.11.2005 bis 08.12.2021), BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN 6 KommentareNeujahrsansprache der Bundeskanzlerin zum Jahreswechsel 2016/2017
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Textversion
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„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
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2016 war ein Jahr schwerer Prüfungen. Darüber möchte ich heute Abend zu Ihnen sprechen – aber auch darüber, warum ich trotz allem für Deutschland zuversichtlich bin und warum ich so sehr von den Stärken unseres Landes und seiner Menschen überzeugt bin.
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Die schwerste Prüfung ist ohne Zweifel der islamistische Terrorismus, der auch uns Deutsche seit vielen Jahren im Visier hat. 2016 griff er uns mitten in unserem Land an: in Würzburg, in Ansbach und vor wenigen Tagen erst am Weihnachtsmarkt hier an der Gedächtniskirche in Berlin.
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Und – ja – es ist besonders bitter und widerwärtig, wenn Terroranschläge von Menschen begangen werden, die in unserem Land angeblich Schutz suchen. Die genau deshalb die Hilfsbereitschaft unseres Landes erlebt haben und diese nun mit ihren Taten verhöhnen. Wie sie auch diejenigen verhöhnen, die tatsächlich unseren Schutz brauchen und verdienen.
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Was also ist dann mit der Zuversicht, von der ich zu Beginn sprach?
Zuversicht inmitten der tiefen Trauer um die Toten und Verletzten?.
Ich meine, wir konnten sie hier in Berlin und in vielen anderen deutschen Städten gerade in diesen schweren Tagen spüren:
in dem Trost, den wir spenden oder bekommen können..
Und in einer festen Entschlossenheit, der Welt des Hasses der Terroristen unsere Mitmenschlichkeit und unseren Zusammenhalt entgegenzusetzen.
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Indem wir unserem Leben und unserer Arbeit nachgehen, sagen wir den Terroristen:
Sie sind Mörder voller Hass, aber wie wir leben und leben wollen, das bestimmen nicht Sie. Wir sind frei, mitmenschlich, offen..
Auch indem wir zum Beispiel mit den Bildern des zerbombten Aleppo in Syrien vor Augen noch einmal sagen dürfen, wie wichtig und richtig es war, dass unser Land auch im zurückliegenden Jahr denjenigen, die tatsächlich unseren Schutz brauchen, geholfen hat, hier bei uns Tritt zu fassen und sich zu integrieren.
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Das alles – es spiegelt sich wider in unserer Demokratie, in unserem Rechtsstaat, in unseren Werten.
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Sie sind der Gegenentwurf zur hasserfüllten Welt des Terrorismus, und sie werden stärker sein als der Terrorismus. Wir gemeinsam sind stärker. Unser Staat ist stärker.
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Unser Staat tut alles, um seinen Bürgern Sicherheit in Freiheit zu gewährleisten.
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Diese Arbeit ist nie beendet, und gerade in diesem Jahr haben wir den Sicherheitsbehörden viel neue Unterstützung gegeben. 2017 werden wir als Bundesregierung dort, wo politische oder gesetzliche Veränderungen nötig sind, schnellstens die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten und umsetzen.
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Viele verbinden mit diesem Jahr 2016 auch das Gefühl, die Welt insgesamt sei aus den Fugen geraten oder das, was lange Zeit als Errungenschaft galt, sei jetzt in Frage gestellt. Die Europäische Union zum Beispiel. Oder gleich die parlamentarische Demokratie, die sich angeblich nicht um die Interessen der Bürger kümmere, sondern nur dem Nutzen einiger weniger diene.
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Was für Zerrbilder.
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Ja, Europa ist langsam. Es ist mühsam. Es hat tiefe Einschnitte wie den Austritt eines Mitgliedsstaats hinzunehmen. Und – ja – Europa sollte sich auf das konzentrieren, was es wirklich besser kann als der nationale Staat.
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Aber nein – wir Deutschen sollten uns niemals vorgaukeln lassen, eine glückliche Zukunft könnte je im nationalen Alleingang liegen.
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Wo Europa – wie im globalen Wettbewerb, beim Schutz unserer Außengrenzen oder bei der Migration – als Ganzes herausgefordert wird, muss es auch als Ganzes die Antwort finden – egal wie mühsam und zäh das ist. Und wir Deutschen haben jedes Interesse daran, eine führende Rolle dabei zu spielen.
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Ein Zerrbild ist es auch, dass manche von unserer parlamentarischen Demokratie zeichnen. Doch sie ist stark. Sie ermöglicht Mitwirkung und Mitsprache. Sie akzeptiert, nein, sie fordert Widerspruch und Kritik. Kritik, die friedlich und im Respekt vor dem einzelnen Menschen daherkommt, die Lösungen und Kompromisse sucht und nicht ganze Gruppen ausgrenzt.
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2017 ist auch das Jahr der nächsten Bundestagswahl. Ich werde mich für eine politische Auseinandersetzung einsetzen, bei der wir über vieles leidenschaftlich streiten werden, aber stets wie Demokraten, die nie vergessen, dass es eine Ehre ist, unserer Demokratie und damit den Menschen zu dienen.
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Zu dem, was mir Mut für unser Deutschland macht, gehört auch unsere soziale Marktwirtschaft. Sie lässt uns Krisen und Veränderungsprozesse besser meistern als jedes andere Wirtschaftssystem auf der Welt.
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Noch nie hatten so viele Menschen Arbeit wie heute. Unsere Unternehmen stehen überwiegend gut da. Unser wirtschaftlicher Erfolg gibt uns die Möglichkeiten, unser Sozialsystem zu stärken und all denen zu helfen, die Hilfe brauchen. Ab morgen treten zum Beispiel wichtige Verbesserungen in der Pflege in Kraft.
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Mut machen mir auch der Enthusiasmus und Erfindungsgeist, mit dem in deutschen Unternehmen und an unseren Hochschulen für die Zukunft geforscht und entwickelt wird. Ob neue Energien oder die Digitalisierung – wir haben auf allen Gebieten die Chance, nicht Getriebene zu sein, sondern zu denen zu gehören, die die neuen Wege entdecken und bestimmen.
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Dafür braucht es einen offenen Blick auf die Welt und Selbstvertrauen – in uns und unser Land.
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Zusammenhalt, Offenheit, unsere Demokratie und eine starke Wirtschaft, die dem Wohl aller dient:
Das ist es, was mich für unsere Zukunft hier in Deutschland auch am Ende eines schweren Jahres zuversichtlich sein lässt. Keiner dieser Werte ist uns einfach so gegeben. Für jeden werden wir auch 2017 arbeiten müssen, alle gemeinsam, jeder nach seinen Möglichkeiten – und diese Arbeit wird sich lohnen..
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen ein frohes neues Jahr, Glück, Gesundheit und Gottes Segen.“
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Wer mag kann, kann diese Ansprache als PDF auf den Seiten der Bundesregierung downloaden.
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Anmerkung:
Aus Zeitgründen kann ich auf die Ansprache der Kanzlerin erst in den nächsten Tagen eingehen.
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Ihnen Allen wünsche ich einen guten Start ins Neue Jahr, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für Ihr Interesse an diesem Blog.
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Ihr Oeconomicus
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Kommentare:
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Tichys Einblick
DIE UNEINSICHTIGKEIT IN IHREM LAUF …
„Nein, Frau Bundeskanzlerin, viele verbinden das Jahr 2016 nicht damit, dass die Welt aus den Fugen geraten wäre. Sondern damit, dass 2016 uns die Folgen davon präsentierte, dass bei Ihnen persönlich im Jahre 2015 einiges aus den Fugen geraten ist.“
[…]
Autor: Alexander Wallasch
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VG Ansbach: Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Eintritts in das Kirchenasyl
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebehemmnis: Kirchenasyl, Abschiebung/Rückführung, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Dublin III-Verordnung, FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht Ansbach | Tags: Verordnung Nr. 604/213 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Ein Kommentar.
VG Ansbach:
Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Eintritts in das Kirchenasyl
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Leitsätze:
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1
Einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Abschiebungsanordnung des Bundesamtes fehlt das erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn der Asylbewerber sich im Kirchenasyl der staatlichen Gewalt entzieht. (redaktioneller Leitsatz)
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Das Kirchenasyls ist einem „Untertauchen“ in aufenthaltsmäßiger Hinsicht gleichzusetzen, weil sich der Asylbewerber der staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht unterordnet, sondern bewusst und gerade solange entzieht, bis die Überstellungsfrist nach der Dublin III-VO abgelaufen ist. (redaktioneller Leitsatz)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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Gründe:
[…]
VG Ansbach, Beschluss v. 07.12.2016 – AN 14 S 16.50339
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Anmerkung:
Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber gab 2003 ein „juristisches Glaubensbekenntnis“ ab:
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„Kirchenasyl ist kein Bruch geltender Gesetze, sondern ein Dienst am Rechtsstaat.“
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Um den vermeintlichen Vorwurf, er könnte wie ein Pharisäer geredet haben, nicht erst entstehen zu lassen, hätte Huber im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wohl besser etwas sinnstiftendes getan, z.B. einen signifikanten Teil seiner Alimentierung zu Lasten aller Steuerzahler für Obdachlose zu spenden!
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierend:
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29.08.2016
Streit um Kirchenasyl – die Debatte
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25.02.2015
Kirchenasyl – Rechtsbruch oder Akt der Barmherzigkeit?
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Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
Asyl in der Kirche:
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Erstinformation
Das »Kirchenasyl« steht in einer jahrhundertealten Schutztradition, aus der heraus es sich in den letzten drei Jahrzehnten zu einer Art Institution entwickelt hat, die dann eingreift, wenn Abschiebung in Gefahrensituationen droht.
Das erste Kirchenasyl wurde im Jahr 1983 in Berlin gewährt. 1994 wurde die BAG Asyl in der Kirche e.V. gegründet.
Dieses zugegeben kleine Schutzelement hat mehreren tausenden Menschen das Leben gerettet, hat innerhalb der verfassten Kirche Anstöße gegeben, hat Umkehr ermöglicht, hat Stellungnahmen herausgefordert.
Viele Gemeinden haben in der Flüchtlingssolidarität Stärkung erfahren.
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Diese kurze Erstinformation möchte Gemeinden ermutigen, das Thema „Kirchenasyl“ theologisch und pragmatisch zu durchdenken.
Sie soll außerdem dann, wenn schnelles solidarisches Handeln gefragt ist, eine Hilfestellung bieten. Dabei hat jedes »Kirchenasyl« seinen eigenen Verlauf und seine lokalen Besonderheiten.
Die hier gegebenen Hinweise sind nicht als starres Regelwerk zu verstehen, sondern spiegeln zahlreiche Praxiserfahrungen wieder:
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Allgemeine Informationen
Was ist „Kirchenasyl“?
Wer berät die Gemeinde?
Was wird von der Gemeinde erwartet?
Was wird von der Gemeinde nicht erwartet?
Wie wird das „Kirchenasyl“ finanziert?
Wie lange dauert ein „Kirchenasyl“?
Wird ein „Kirchenasyl“ öffentlich gemacht?
Ist das „Kirchenasyl“ eine erfolgversprechende Aktion?
Gibt es rechtliche Konsequenzen für die Gemeinde?
Wie stehen die Kirchenleitungen zum „Kirchenasyl“? -
Dublin III und Kirchenasyl
Was ist Dublin III?
Warum Kirchenasyl in diesen Fällen?
Unverzügliche Meldung an die Behörden
Es braucht ein gerechtes Aufnahme- und Verteilungssystem von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union
Was es für ein Kirchenasyl bedarf -
Bedingungen für ein »Kirchenasyl«
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Hinweise zur Durchführung
Beratung
Unterbringung
Materielle Ressourcen
Krankenbehandlung
Kinderbetreuung
Rechtliche Begleitung
UnterstützerInnenkreis
Öffentlichkeitsarbeit
Gemeindeleben
Dauer
Beendigung des „Kirchenasyls“
Nachbereitung -
Leitgedanken des »Kirchenasyls«
VGH München: Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebe-Hemmnis: Konvertierung zum Christentum, Abschiebung/Rückführung, Artikel 60 Abs. 7 Satz 1 (Abschiebungsverbot), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen Hinterlasse einen Kommentar.
VGH München:
Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
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Leitsätze:
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Es gibt keine Erkenntnisse dahingehend, dass einem allein aus formalen bzw. asyltaktischen Gründen zum christlichen Glauben Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran allein wegen des formalen Glaubenswechsels oder wegen seiner bisherigen religiösen Betätigung in Deutschland eine asylrechtlich relevante und/oder abschiebungsrelevante Verfolgung drohen könnte (vgl. VGH München BeckRS 2015, 56145). (redaktioneller Leitsatz)
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Wird in einem Urteil auf ein anderes Urteil als bestätigender Beleg für die eigene Würdigung hingewiesen, unterliegt die Bezugnahme nicht den besonderen Anforderungen des § 108 Abs. 2 VwGO (ebenso BVerwG BeckRS 2014, 49494). (redaktioneller Leitsatz)
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(Vorinstanz:
VG Bayreuth Beschluss vom 11.08.2016B 2 K 16.30837)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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Gründe:
[…]
VGH München, Beschluss v. 07.11.2016 – 14 ZB 16.30380
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korrespondierend:
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22.09.2016
Vom Islam zum Christentum – Flüchtlinge konvertieren
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06.05.2016
Massentaufe: Wenn Flüchtlinge Christus entdecken
Gleich 80 Flüchtlinge ließen sich in Hamburg in einer Massentaufe das Sakrament erteilen – sie konvertierten vom Islam zum Christentum.
Schnell regt sich der Verdacht: Sie wollen bloß Asyl erschleichen.
[…]
Ellen Ivits – STERN
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26.02.2016
Wenn Flüchtlinge zu Christen werden – wahrer Glaube oder Asyltrick?
Hunderte Flüchtlinge aus Afghanistan, dem Irak oder Syrien konvertieren vom Islam zum Christentum. Die Sorge: Die Taufe könnte bloß dazu dienen, Asyl zu erschleichen. Doch ein Glaubenswechsel ist gar nicht so einfach.
[…]
Ellen Ivits – STERN
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VGH München: Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Artikel 11 Abs. 7 (Einreise- und Aufenthaltsverbot), Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht München | Tags: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Hinterlasse einen Kommentar.
VGH München:
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung
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Titel:
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung
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Normenketten:
VwGO § 80 Abs. 5
AsylG § 3, § 4 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2
AufenthG § 11 Abs. 7, § 60 Abs. 7
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 19a
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Tenor
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I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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Gründe:
[…]
VG München
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VG Augsburg: Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Artikel 60 Abs. 7 Satz 1 (Abschiebungsverbot), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht Augsburg Hinterlasse einen Kommentar.
VG Augsburg:
Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
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Titel:
Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
Normenketten:
AsylG § 73 Abs. 3, § 73c Abs. 2, Abs. 3
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
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Leitsätze:
1
Trotz der schlechten Versorgungslage in Afghanistan muss ein alleinstehender arbeitsfähiger männlicher Rückkehrer nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, alsbald nach seiner Rückkehr in eine extreme Gefahrenlage zu geraten, die eine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich als unzumutbar erscheinen ließe. (redaktioneller Leitsatz)
2
Für einen jungen gesunden Mann ist es in einer größeren afghanischen Stadt auch abseits der Herkunftsprovinz möglich, das Existenzminimum zu sichern. (redaktioneller Leitsatz)
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Tenor
[…]
Tatbestand
[…]
Entscheidungsgründe
[…]
VG Augsburg, Urteil v. 28.11.2016 – Au 5 K 16.31710
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Anmerkung:
Vielleicht sollten sich die einschlägige Asylindustrie einschließlich gewisser Kirchenfürsten die Leitsätze des Verwaltungsgerichts hinter die Ohren schreiben … auch dann, wenn es das so sorgsam aufgebaute und gepflegte ‚mitleidige‘ Geschäftsmodell bedroht.
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Ihr Oeconomicus
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„Maulkorberlass“ für die vdL-Operetten-Truppe ?
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Bundesministerium der Verteidigung, Bundeswehr / Militär-Einsätze 3 Kommentare.
„Maulkorberlass“ für die vdL-Operetten-Truppe ?
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Immer öfter zieht die Bundeswehr in Kriege. Einzelheiten über militärische »Missionen« hält man dabei besser vor der Öffentlichkeit geheim.
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Damit wirklich niemand plaudert, hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Plan:
Per Verhaltenskodex sollen Soldaten gegenüber Journalisten und Abgeordneten zum Schweigen verpflichtet werden. Dabei gelten für sie längst Einschränkungen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung.
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Bereits Ende Januar will von der Leyens Ministerium das kritisierte Papier vorstellen, wie am Donnerstag Welt online berichtete.
[…]
junge Welt – Welt
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What goes around, comes around! – Wagen wir doch die Dinge zu sehen, wie sie sind
Veröffentlicht: 30. Dezember 2016 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Genfer Flüchtlingskonvention, Globalisierungsgestaltung, Korruptionsbekämpfung, KRIEGE - Militärputsch - frozen conflicts - false flag operations, UNHCR (UN-Flüchtlingshilfswerk) Hinterlasse einen Kommentarzur Einstimmung:
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„Rem viderunt, causam non viderunt“
[Die Sache haben sie gesehen, die Ursache haben sie nicht gesehen]
Augustinus von Hippo
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Kausalprinzip nach Immanuel Kant
„Alles Geschehen setzt Ursachen voraus, worauf es nach einer Regel folgt“
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What goes around, comes around! – Wagen wir doch die Dinge zu sehen, wie sie sind
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Zweifellos ist es unendlich traurig, dass so unglaublich viele Flüchtlinge auf dem Weg ins Milch & Honig spendende Paradies im Mittelmeer ertrinken.
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Ebenso traurig sind die von der UN-Flüchtlingshilfe publizierten Daten, denen zufolge weltweit mindestens 16,7 Mio nach völkerrechtlicher Definition als Flüchtlinge geltende Menschen auf der Suche nach einem sicheren Hafen sind.
Mehr noch: die UN geht von weiteren 34,5 Mio Menschen aus, die dieser Definition nicht entsprechen und ebenso auf der Flucht zu Zielen mit erträglichen Lebensumständen sind.
Daneben gibt jedoch zahlreiche andere durchaus ernst zu nehmende Quellen, die weltweit von mind. 300 Mio Flüchtlingen ausgehen!
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Eine von vielen weiteren Tragödien ist die Tatsache, dass nach Erhebungen von Jean Ziegler, dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, bereits seit Jahren täglich irgendwo auf dieser Welt etwa alle fünf Sekunden ein Kind unter 10 Jahren als Folge von Unterernährung stirbt, d.h. 17,000 sterbende Kinder pro Tag und nimmt man die Anzahl der ebenfalls an Unterernährung sterbenden Erwachsen hinzu, ergibt sich eine tägliche, unvorstellbare Bilanz von ca. 37.000 Todesopfern.
Noch deutlicher wird diese bittere Wahrheit, wenn man sich vor Augen führt, dass monatlich rund 1,11 Mio oder jährlich 13,32 Mio (Dunkelziffer unbekannt) als Folge von Mangelerscheinungen unweigerlich sterben.
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All das sind skandalöse Realitäten, die wie am Beispiel der über das Mittelmeer Flüchtenden gezeigt, mit bewegenden Bildern illustriert mediale Aufmerksamkeit auslösen. Als durchaus nachvollziehbare Konsequenz sind Betroffenheit und Mitleid die Folge, was vielfältige und hoch emotional motivierte Reaktionen auslöst.
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Man sieht die Not, fordert unmittelbare Hilfe, möchte damit künftig solche Auswirkungen verhindern und vergißt dabei, sich eingehend mit den Gründen und Ursachen der Flüchtlingswelle zu beschäftigen.
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Zielführend für alle Beteiligten sind aus meiner Sicht
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1. Maßnahmen, welche den Wunsch ins Land von Milk & Honey aufzubrechen erst gar nicht entstehen lassen
2. Hilfe entsprechend dem Verursacher-Prinzip
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Beispiele:
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1.1 sofortiger Stopp oder zumindest angemessene Anpassung der EU-Fischereiabkommen mit Atlantik-, Indian-Ocean-, Red Sea-, Arabian Sea- oder Gulf of Aden Anrainer Staaten
1.2 Ende der EU-Export Förderung für Fleischabfälle (speziell für in Europa unverkäufliche Hühnerfleisch-Abfälle)
1.3 Einführung EU-weiter Gesetze, die den rohstoffgierigen Konzernen klare Grenzen bei der Ausbeutung von -vorzugsweise- afrikanischen Bodenschätzen vorlegen, d.h. im Bereich Arbeitsschutz-Vorschriften, Bezahlung, ökologische Vorsorge, Infrastruktur-Maßnahmen vor Ort (einschl. bezahlbare Wasser- und Energieversorgung, sowie med. Versorgung und Schulen)
1.4 sofortige Aussetzung aller Entwicklungshilfen an Staaten ohne wahrhaft demokratische Strukturen, im Gegenzug sind die Hilfeleistungen ohne EInbeziehung solcher staatlichen Stellen direkt vorzunehmen, d.h. den Bürgern vor Ort zukommen zu lassen
1.5 Unmittelbare Einflußnahme bei IMF und Weltbank um ausbeuterische Strukturmaßnahmen, die letztlich den Menschen schaden, unverzüglich zu unterbinden.
1.6 Rigoroses Verbot von Landgrabbing-Aktionen durch europäische Akteure (sowohl direkt als auch indirekt über außereuropäische Töchter und Holdings) – solche Maßnahmen ließen sich etwa durch entsprechende Prüfvermerke der EU bei solchen Deals umsetzen
1.7 Stopp jeglicher Ausbeutung von Wasser-Ressourcen bzw. deren Kommerzialisierung
1.8 Gesetzliche Vorgaben für europäische Konzerne, vor Ort verursachte ökologische Schäden unter Aufsicht der EU sehr zeitnah zu beseitigen – Druckmittel: drakonische Strafen für die Konzerne und deren Management
1.9 Stopp von Waffenexporten bzw. Militärtechnologie oder dual-use Produkten in totalitäre Staaten
…
2.1 Die Kriege im Irak sind eindeutig von den Vereinigten Staaten ausgegangen, Konsequenz: für ALLE Flüchtlinge dieser Herkunft ist die USA verantwortlich
2.2 Syrien: ursächlich beteiligt an der Entstehung dieses Bürgerkrieges sind Staaten wie Qatar, Saudi-Arabien und Israel mit dem Segen der USA, Konsequenz: s.o., und zur Verstärkung, Androhung des Abbruchs sämtlicher diplomatischer Beziehungen sowie harte Wirtschaftssanktionen einschl. der Beschlagnahme von Konten und Industriebeteiligungen innerhalb der EU
2.3 Somalia: unterschiedliche Akteure, die von dem Konflikt profitieren
2.4 Yemen: Saudi-Arabien dürfte wohl der Hauptakteur dieses Konfliktes sein, Konsequenzen s.o.
2.5 Libyen: Frankreich (unter Sarkozy dessen Wahlkampf offenbar von Gaddafi finanziert wurde), England und USA, d.h. alle Flüchtlinge die via Libyen ins gelobte Land aufbrechen möchten, müssen von diesen 3 Verursachern menschenwürdig versorgt werden.
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Anmerkung:
von allen betroffenen EU-Staaten gehört übrigens Italien zu den großen Verlierern dieses Konfliktes, da milliardenschwere italienische Investitionen speziell in der Cyrenaica (Große Provinz im Osten Libyens) bislang entschädigungeslos zerbombt wurden.
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2.6 MALI: ursächliche Verantwortung bei Frankreich, speziell um große Areva-Investitionen (bspw. Uran-Abbau am Niger-River) abzusichern.
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Politische Akteure deren zuweilen heuchlerisch anmutendes Mitgefühl von eigener Verantwortlichkeit ablenken soll, suchen händeringend nach Lösungen, um innenpolitischen Verwerfungen und einer zunehmenden Ablehnung deutscher Asylpolitik abzumildern, vor allem aber um unangenehmen Befragungen hinsichtlich jahrelanger verfehlter Politik, welche für die aktuellen Geschehnisse durchaus herangezogen werden muß, zu entgehen.
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Einerseits ist zu hören, wir in Europa müssten unseren Reichtum teilen lernen, wobei mit diesem „wir“ unzweifelhaft der durchschnittliche Bürger gemeint ist. Solange mittels hübscher Ausweichmanöver solches Unbill für Vermögende oder gar Konzerne vermeiden läßt, wird man aus dieser Ecke solches Gedankengut wohl kaum befeuern.
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Gerne untermauert man solche Thesen mit Äußerungen und Handlungen von Vertretern für ein ‚buntes Deutschland‘, die es als moralische Pflicht unserer Gesellschaft ansehen, großzügige Hilfe zu leisten.
Das ist alles schön gesagt, solange dabei der eigene Geldbeutel verschont bleibt und sich die Kosten prima auf die lobbybefreite Allgemeinheit abwälzen lassen.
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Andererseits machen Überlegungen die Runde, in Nordafrika sogenannte Flüchtlings-Camps einrichten zu wollen, in welchen ohne den lebensbedrohlichen Umweg über das Mittelmeer Entscheidungen über Asylanträge und die Zuweisung in möglichst alle EU-Staaten vorbereitet werden sollen.
Entsprechende konzeptionelle Ansätze zum Schicksal von abzuweisenden Flüchtlingen und die nachhaltige Verhinderung von deren illegalen Einwanderungsversuchen sind zumindest derzeit noch nicht auszumachen.
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Abgesehen von einem denkbaren Milliarden-Aufwand, ist nur schwerlich erkennbar, wie man in solchen Camps Asyl-Anträge schneller zusagen oder ablehnen wird, als dies heute der Fall ist und ob die Aufnahme-Verweigerer und den EU-Ländern ihre Haltung aufgeben oder zumindest lockern.
Daneben stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise die Asylbewerber während der Bearbeitungsdauer untergebracht, ernährt und medizinisch versorgt werden sollen .. für einschlägige private Dienstleister könnte sich die Camp-Konzeption zu einem segensreichen Geschäftsmodell entwickeln.
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Diese Frage würde sich vermutlich gar nicht erst stellen, wenn man Asyl-Anträge über die europäischen Botschaften in den Mittelmeer-Anrainer-Staaten so weit bearbeiten würde, dass bei Anerkennung ein sicherer Transfer in die jeweiligen Zielländer zu gewährleisten wäre.
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Trotz all dieser Denkmodellen werden die überfüllten Schlauchboote jedoch weiterhin Kurs auf Lampedusa und ähnlichen Zielen aufnehmen, was potentiell das Risiko für weitere Katastrophen in sich birgt.
Um dies zu verhindern, bleibt nur die Option, die Mare Nostrum-Aktion des italienischen Militärs ggf. unterstützt durch die Schiffe der Frontex, sofort wieder aufzunehmen und die dadurch entstehenden Kosten durch EU-Institutionen aufzufangen, womit jedoch nur erneut, ebenso wie bei dem Camp-Modell nur an den Symptomen der Flüchtlingswelle gebastelt wird.
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Sofern man in Europa nicht dem Beispiel der harten und restriktiven Asyl- und Einwanderungspolitik Australiens folgen möchte, gilt es, sich mit aller Entschlossenheit den eigentlichen Gründen und Ursachen der täglich steigenden Völkerwanderung entgegenzustemmen.
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DEUTSCHE WIRTSCHAFTSINTERESSEN UND AFRIKANISCHE ROHSTOFFE
NACHHALTIGKEIT UND TRANSPARENZ IN DER GLOBALISIERTEN WELT
GERHARD WAHLERS (HRSG.)
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