Freispruch für Scharia-Polizei


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Freispruch für Scharia-Polizei
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Fünf Islamisten sind 2014 in Wuppertal als „Scharia-Polizei“ aufgetreten. Jetzt wurden sie vom dortigen Landgericht freigesprochen. Schließlich hätten, so das Gericht, sogar Polizisten darin kein strafbares Verhalten erkennen können.
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Der vorsitzende Richter erklärte:
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„Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht.“
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Seltsam, da doch selbst ein juristischer Laie auf die Idee kommen könnte, hierzu das Strafgesetzbuch zu Rate zu ziehen … und tatsächlich fündig zu werden, siehe Artikel 240.
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Dort heißt es:
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§ 240 – Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
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seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
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Im Lichte dieser Erkenntnisse müssen sich die Richter fragen lassen, ob sich fragwürdige Existenzen, die sich im öffentlichen Raum als Scharia-Polizei bezeichnen und von „Ungläubigen“ die Einhaltung mittelalterlicher Gesetze einfordern -selbst dann, wenn dies „nur“ frech grinsend geschähe-  nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen ?
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Sollten hierzu dezidierte Antworten ausbleiben, wäre dies doch sicher eine Herausforderung für den Berliner Maasanzug, wenn nicht gar für dessen Dienstherrin, die diesen seltsamen Vorgang als Steilvorlage für ihre angekündigte Kandidatur nutzen könnte.
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Aber lassen wir diese Illusionen, schließlich sind wir -die Bevölkerung- nach Auffassung des amtierenden Bundespredigers das eigentliche Problem und nicht etwa die Gruppe der so genannten Eliten, zu welcher sich vielleicht auch die Richter des Landgerichts in Wuppertal zählen mögen.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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CROSSPOST: GEOLITICO

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5 Kommentare on “Freispruch für Scharia-Polizei”

  1. Freiwild sagt:

    Koran-Verteilung geht nach Vereinsverbot weiter

    Wie gehabt, Verfassungsschutz „beobachtet“ .
    Anscheinend wird selbst ein angeblicher „Staatsschutz“ ebenso wenig ernst genommen, wie Polizei und Gericht.

    http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/koran-verteilung-geht-weiter-in-dortmund-100.html

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  2. C.M sagt:

    Hallo Oecomenicus,
    ist geolitico wegen einer störung heute nicht zu erreichen? Oder gibt es andere Gründe?

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    • Oeconomicus sagt:

      Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich leider nicht beantworten kann.
      Ich war am späten Vormittag mal auf der Seite und eben -nach Ihrem Hinweis- gerade nochmal und konnte keine Probleme feststellen.

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  3. Terry sagt:

    @Oconomicus

    „.. die diesen seltsamen Vorgang als Steilvorlage für ihre angekündigte Kandidatur nutzen könnte.“

    Mein Gott wie traurig wenn Merkel nun schon auf diesen Vorgang zurückgreifen muss um überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Aber so wie ich sie einschätze, ist ihr wohl jedes Mittel zum Machterhalt recht

    Ach ja noch vergessen:
    „seltsam“ ist dIeses Urteil deutscher Gerichte ganz und gar nicht, es ist eher schier nicht mehr zu ertragen, denn diese auffallend milden Urteile, ziehen sich durch die gesamte BRD !

    Schon aufgefallen, dass gerade „südländisch“ aussehende Täter zum überwiegenden Teil „psychische Probleme“ hatten und aufgrund dessen vor Gericht einen vergleichbaren „Persilschein“ erhielten ?

    Nun, zumindest den jetzt pensionierten deutschen Richtern dieser heißbegehrte Schein, sicher noch im Hinterkopf ….

    Die unerträgliche Milde der Richter in NRW

    https://www.welt.de/debatte/kolumnen/die-strenge-stausberg/article151099968/Die-unertraegliche-Milde-der-Richter-in-NRW.html

    Tollhaus Deutschland: Fast straflos vergewaltigen und töten? So geht‘s:

    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/tollhaus-deutschland-fast-straflos-vergewaltigen-und-toeten-so-geht-s.html

    Auch das Ausland kann nur noch mit den Kopf schütteln, was deutsche Richter mittlerweile unter
    RECHTSPRECHUNG verstehen -ob diese auch durch die gängige „Gehirnwäsche“ mussten?

    Freispruch nach Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen Hamburger Richter ernten weltweit Kritik für ihr Urteil:

    http://www.freiewelt.net/nachricht/hamburger-richter-ernten-weltweit-kritik-fuer-ihr-urteil-10068935/

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  4. Natur Freundin sagt:

    Wie immer: Es wird mit zweierlei Maß gemessen.

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