Wallonische und Kanadische Positionsbestimmungen und die Haltung der ‚Münchhausen-Kommission‘


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Wallonische und Kanadische Positionsbestimmungen
und die Haltung der ‚Münchhausen-Kommission‘
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Nach altbekanntem Muster erleben wir eine Welle diskriminierender und antidemokratischer Vorhaltungen gegenüber Wallonien, dessen Parlament und besonders in Richtung des ach so widerborstigen Kontrahenten Paul Maguette.
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Dabei ist der Wallonische MP eigentlich ein Befürworter des Freihandelsabkommens mit Kanada, sofern der Vertrag alle geltenden Sozial-, Umwelt-, Menschenrechts- und Verbraucherschutz-Normen garantiert.
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Ausserdem legen Maguette und das wallonische Parlament ganz im Sinne der CETA-Gegner großen Wert darauf, dass ausschließlich kanadische Unternehmen, die ihren Sitz in Kanada haben und dort ganz real produzieren und wirtschaften, von diesem Abkommen profitieren sollen und dürfen.
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Magnettes Vorbedingungen beinhalten jedoch auch, dass diese nicht verhandelbaren Leitlinien die mißbräuchliche Nutzung des Abkommens durch Multis aus anderen Ländern „durch die Hintertür“ ausschließen.
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Zugegeben, eine solche conditio sine qua non zuverlässig in einem völkerrechtlichen Vertrag gerichtsfest abzubilden, mag eine juristische Herausforderung darstellen, zumal speziell Multis und ihre Helfershelfer erfahrungsgemäß zu kreativen Höchstleistungen fähig sind, wenn die Gier nach prallgefüllten Fleischtöpfen besonders ausgeprägt ist.
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Dies gilt um so mehr, wenn durch nationale Gesetzgebungsverfahren, die im Sinne von Investitionsschutz als kontraproduktiv oder gar diskriminierend wahrgenommen werden, quasi leistungslose Gewinne mittels spezieller Investorengerichtsbarkeit einklagbar werden.
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In diesem Zusammenhang läßt ein Interview mit dem wallonischen Ministerpräsidenten, dessen Inhalt am 24. Oktober in der online-Ausgabe von Libération veröffentlicht wurde, aufhorchen.
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Dort wird Magnette zitiert, der sich sehr zum Mißbehagen von Kommission und deutschsprachigen Wahrheits-Medien erdreistete, den direkten Dialog mit den Kanadiern zu suchen.
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Dabei brachte Magnette zum Ausdruck, dass die Kanadier durchaus gewillt seien, über die bislang als unverrückbare Bedingung propagierte Festlegung auf gesonderte Investoren-Schutzgerichte zu verhandeln, während die EU-Kommission und die offenbar gleichgesinnte Allianz unter den europäischen Regierungen hierauf beharrt.
Auf die Frage des Interviewers Jean Quatremer:
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„Les Canadiens sont-ils prêts à revoir ce mécanisme ?“
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antwortete Magnette:
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„Le Canada est extrêmement vigilant sur cet aspect, car ils ont été les premières victimes de l’Alena [Accord de libre-échange nord-américain = franz. für NAFTA] qui instaurait un tel mécanisme. Il est donc d’accord avec nous. En réalité, c’est un débat purement interne à l’Union.“
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Da bislang die Kanadier das Hauptziel von US-initiierten Investorenklagen waren [Querverweise: siehe jährliche Berichte der UNCTAD] erscheint diese Einlassung durchaus plausibel.
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Im Lichte dieser Betrachtungen muss die lastminute-Absage von Justin Trudeau zum CETA-EU-Gipfel anzureisen als fulminante Blamage der Münchhausen-Kommission, die letztlich auch eine schallende Ohrfeige für Gabriel und seinem eingenordeten Partei-Konvent bedeutet, wahrgenommen werden.
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Leider ist an der Stelle zu vermuten, dass die so vor der Weltöffentlichkeit zutiefst desavouierten Demokratie-Scharlatane neben der Schuldzuweisung an die Adresse des „widerspenstigen“ Magnette nun weitere machtmißbräuchliche Hinterzimmer-Strategien entwerfen, um eigene und fremdbestimmte Ziele doch noch zu verwirklichen.
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Ob dies gelingt, hängt sicher auch vom Ergebnis der POTUS-Wahl und nicht zuletzt von der so künstlerisch verschobenen Wahl des künftigen österreichischen Bundespräsidenten ab.
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 13.00 Uhr
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Einigung bei der CETA-Hängepartie ! – Unterschrieben ist jedoch noch nichts
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Medienberichten zufolge haben sich nach Auskunft des belgischen Regierungschef Charles Michel die Vertreter der belgischen Regionen auf einen gemeinsamen Text geeinigt.
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Um das Abkommen auf den Weg zu bringen, muss Belgien seine Klärungswünsche zu CETA an die Slowakei übergeben, die derzeit den Vorsitz unter den EU-Staaten hat. Dabei ging es zuletzt um ein Zusatzdokument, das erklärt, wie der Vertragstext zu verstehen ist.
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Besagte Zusatzerklärung sieht unter anderem vor, dass die Pläne zum Aufbau eines Investitionsgerichts, die der CETA-Vertrag enthält, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt werden.
Auch heißt es, dass CETA keine Folgen für die Gesetzgebung der EU im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen haben dürfe.
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Ausserdem soll das Dokument eine Ausstiegsklausel für die belgischen Regionen enthalten, die sich demnach während der geplanten vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zu jeder Zeit „endgültig und dauerhaft“ von CETA verabschieden können.
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Der ausgehandelte CETA-Vertrag selbst sollte nicht verändert werden.
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Seltsamerweise ist bislang noch nichts davon zu lesen, dass das wallonische Parlament ebenfalls ein entsprechendes Votum verabschieden muss und danach erst das eilige technische Prozedere erfolgen kann.
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Zwischenzeitlich bestätigt jedoch die Wirtschaftswoche, dass die belgischen Regionalparlamente der erzielten Vereinbarung noch zustimmen müssen, was offenbar bis Freitag geschehen soll. Allerdings haben bis dahin sicher nicht alle rund 40 regionale und nationale Parlamente das Abkommen gebilligt.
Ergo können der EU-Sommeliers den auch von CETA-Gegnern zwangsfinanzierten Champagner erst am Ende Ratifizierungs-Prozesses kredenzen.
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Last but noch least muss auch Kanada die Zusatzerklärungen und deren Auslegung absegnen.
Erst dann kann das (trilaterale: Canada – EU – USA) Freudenfest beginnen.
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Fazit
Um solch unliebsamen Mummenschanz nicht erneut enstehen zu lassen, darf angenommen werden, dass die uneingeschränkte Gesamtkompetenz für Handelsverträge unter Einbeziehung des (eingenordeten) EU-Parlaments künftig ausschließlich in Brüssel liegen wird.
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Allerdings ist auf diesem Weg eine erhebliche Hürde zu überwinden:
Das europäische Verhandlungssystem wird durch die im Ministerrat und Europäischen Rat versammelten Mitgliedstaaten gebildet, wobei die Abstimmungsregeln von herausragender Bedeutung sind. Oftmals wird die Handlungsfähigkeit der EU durch das Einstimmigkeitsprinzip eingeschränkt.
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Diese Norm entspricht dem Erfordernis des Vetorechts und schützt, im Falle von Dissens und Verletzungen nationaler Interessen, die Autonomie der Mitgliedstaaten. Es ist daher kein Zufall, dass die EU-Politik, wenn sie in die verbliebenen Kernbereiche nationaler Souveränität eingreift, der Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedarf und durch Veto schon eines einzigen Staates gestoppt werden kann.
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Wie wir gerade am Beispiel Wallonien erleben konnten, führt dieses für Verhandlungssysteme typische Konsensprinzip auf europäischer Ebene zu komplizierten, langwierigen und sich zum Teil selbst blockierenden Entscheidungsverfahren, einen Prozess, den der renommierte Rechts- und Politikwissenschaftler Prof. Fritz Wilhelm Scharpf als Politikverflechtungsfalle bezeichnet.
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Will man nun dieses komplexe Verhandlungssystem grundlegend ändern, also -wie vielleicht bereits angedacht- die Gesamtkompetenzen zu Handelsverträgen in Brüssel ansiedeln, wird das sonst gern im Lissabon-Vertrag verankerte Instrument der qualifizierte Mehrheitsentscheidung nicht ausreichen, sondern eine Änderung der EU-Verträge erfordern.
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Angesichts der desolaten Vertrauenskrise der EU erscheint eine solche Vorgehensweise wenig aussichtsreich.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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FAZ:
Trotz belgischer Einigung: Ceta ist noch nicht gerettet
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28.10.2016
UN rights expert urges States not to sign the ‘flawed’ CETA treaty and put it to referendum

One Comment on “Wallonische und Kanadische Positionsbestimmungen und die Haltung der ‚Münchhausen-Kommission‘”

  1. Natur Freundin sagt:

    Die Wallonie hat es gut. Die Menschen dort können wirklich Einfluss nehmen.
    Würde man die Menschen entscheiden lassen, würde so ein Abkommen nicht zustandekommen, da wohl die Menschen einiger Länder es ablehnen würden.
    Sehr guter Bericht!

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