Politische Weichenstellung für CETA-Unterzeichnung
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Heute befasst sich das Bundeskabinett mit dem umstrittenen Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Konkret geht es um eine Ermächtigung für die Unterzeichnung des Abkommens.
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Allerdings will das Bundesverfassungsgericht Mitte nächster Woche entscheiden, ob das Freihandelsabkommen aus deutscher Sicht vorläufig in Kraft treten kann. Am 12. Oktober (ab 10 Uhr) verhandelt der zweite Senat über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG.
Im Anschluss an die mündliche Verhandlung ist angestrebt am 13. Oktober eine Entscheidung über Eilanträge von CETA-Gegnern verkünden.
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Sofern alle EU-Mitgliedstaaten ihre Unterschrift leisten, gilt der Vertrag als angenommen. Die EU-Kommission hatte zuletzt eine CETA-Zusatzvereinbarung angekündigt, um strittige Punkten klarzustellen.
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Am 18. Oktober befasst sich ein Sondertreffen der EU-Handelsminister noch einmal mit dem Abkommen. Die Unterzeichnung ist für den EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober geplant. Danach müssen die nationalen Parlamente aller EU-Staaten dem verhängnisvollen Deal zustimmen.
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Bleibt abzuwarten, ob den Verantwortlichen nicht nur für diese gegen das Volk gerichtete Entscheidung eines Tages Freitickets für Daueraufenthalte in den Wellness-Oasen der GULAG-Hotelgruppe überreicht werden.
Medienberichten zufolge hat das Kabinett hat seine Beratungen über das Freihandelsabkommen vertagt.
Wie ein Sprecher des Wirtschaftsministers kundtat, sei das Thema aus verfahrenstechnischen Gründen von der Tagesordnung genommen worden. Man wolle nunmehr abwarten, bis die EU-Kommission die noch ausstehenden Rechtsfragen mit der kanadischen Regierung geklärt habe.
Es ist wahrlich bemerkenswert, dass die Verantwortlichen diesen Punkt nicht schon bei Erstellung der Tagesordnung bemerkt haben.
Nicht nur in diesem Zusammenhang wünscht man sich eine Ohrfeigen-App, die per virtuellem Wähler-Votum ausgelöst werden könnte. 🙂