Krankschreibung statt Abschiebung: Das große Geschäft mit Attesten korrupter Gutmensch-Ärzte
Veröffentlicht: 22. September 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Verdachtsdiagnose (mutmaßliche Gefälligkeitsgutachen der Ärzteschaft) Ein Kommentar.
Krankschreibung statt Abschiebung:
Das große Geschäft mit Attesten korrupter Gutmensch-Ärzte
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Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst zügig aus Deutschland abgeschoben werden. So weit die Theorie. Die Praxis sieht allerdings oft anders aus: Um die Abschiebung zu vermeiden, beschaffen sich einige Flüchtlinge dubiose ärztliche Atteste.
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follow-up, 22.09.2016
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Die Bundesregierung wirft der Ärzteschaft offenbar vor, mit falschen Attesten Abschiebungen von Flüchtlingen zu verhindern.
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Dies legt die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linkspartei nahe, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert. Darin heißt es, eine Vielzahl der Atteste falle auf, weil sie stets mit gleichem Wortlaut und fehlender fundierter Begründung eine Reiseunfähigkeit des Abzuschiebenden feststellten.
So falle oft der Begriff „Verdachtsdiagnose“ mit der Empfehlung, eine Abschiebung nicht zu erzwingen.
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Der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, wies dies zurück. Er sagte der FAZ, es lägen keinerlei Zahlen vor, die eine Häufung solcher Gefälligkeitsgutachten belegten.
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Wie wunderbar doch, daß kollektivistische Systeme geschaffen wurden, die solches Handeln erst ermöglichen, oder?
In rein privatrechtlich ausgestalteter Krankheitsvorsorge und kommunalisierter Sozialhilfe wäre das weit schwerer möglich, wenn nicht gar ausgeschlossen.
Und hätte man in diesem Lande Regierungen, die sich ans Grundgesetz und andere Vorschriften zumindest einmal hielten, wären die Fälle wahrscheinlich so gering, daß eine Berichterstattung nicht lohnte.
Das Land hat fertig, könnte ein bekannter Fußballtrainer hier wohl sagen. Das Maß des Verfalls zeigt sich auch darin, daß es die Mehrheit immer noch nicht merkt.
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