Krankschreibung statt Abschiebung: Das große Geschäft mit Attesten korrupter Gutmensch-Ärzte

.
Krankschreibung statt Abschiebung:
Das große Geschäft mit Attesten korrupter Gutmensch-Ärzte
.
Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst zügig aus Deutschland abgeschoben werden. So weit die Theorie. Die Praxis sieht allerdings oft anders aus: Um die Abschiebung zu vermeiden, beschaffen sich einige Flüchtlinge dubiose ärztliche Atteste.
.

.
.
follow-up, 22.09.2016
.
Die Bundesregierung wirft der Ärzteschaft offenbar vor, mit falschen Attesten Abschiebungen von Flüchtlingen zu verhindern.
.
Dies legt die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linkspartei nahe, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert. Darin heißt es, eine Vielzahl der Atteste falle auf, weil sie stets mit gleichem Wortlaut und fehlender fundierter Begründung eine Reiseunfähigkeit des Abzuschiebenden feststellten.
So falle oft der Begriff „Verdachtsdiagnose“ mit der Empfehlung, eine Abschiebung nicht zu erzwingen.
.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, wies dies zurück. Er sagte der FAZ, es lägen keinerlei Zahlen vor, die eine Häufung solcher Gefälligkeitsgutachten belegten.
.

.
.
korrespondierende Informationen:
.
.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch
.
23. Abschnitt – Urkundenfälschung (§§ 267 – 282)
.
§ 277
Fälschung von Gesundheitszeugnissen
„Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
.
§ 278
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
„Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
.
§ 279
Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
„Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
.

Medien-Rummel um falsches Senegalesen-Zitat von Andreas Scheuer

Medien-Rummel um falsches Senegalesen-Zitat von Andreas Scheuer
.
Der Ursprung des hochgejazzten Zitats findet sich in einem Artikel von Stefan Stark in der Mittelbayrischen Zeitung, die diesen Affront zwischenzeitlich pflichtschuldigst korrigiert hat.
.
Auch der Bayrische Rundfunk, der das falsche Zitat ungeprüft verbreitete, hat am 19.09. die Richtigstellung vorgenommen.
.
Der Blogger Moritz Tschermak hat in seinem BILDblog diesen Vorgang ausführlicher beleuchtet, kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Aussage von Andreas Scheuer immer noch stramm rechts und unsäglich populistisch sei.
.
All dies hindert Politleuchten wie Albrecht von Lucke nicht, das falsche Zitat genüßlich weiter zu verbreiten, wie gestern Abend im Maischberger-Talk („Das schwarz-rote Debakel„) geschehen.
.
Ihr Oeconomicus
.