Berliner Bezirksverordnetenversammlung
Veröffentlicht: 19. September 2016 Abgelegt unter: BERLIN, BVV - Bezirksverordnetenversammlung, Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (18.09.2016), Zitate | Tags: Bezirksverwaltungsgesetz Hinterlasse einen KommentarBerliner Bezirksverordnetenversammlung
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Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus standen naturgemäß ganz im Fokus medialer Aufmerksamkeit.
Die zeitgleichen Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung fanden bei den überregionalen Wahl-Sendungen hingegen kaum Beachtung.
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Die Bezirksverordnetenversammlung ist die Volksvertretung auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen der zwölf Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung. Aufgaben der BVV sind die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten.
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Die BVV besteht aus maximal 55 Bezirksverordneten. An der Spitze der BVV steht der aus den eigenen Reihen gewählte Vorstand, bestehend aus dem Bezirksverordnetenvorsteher, einem Stellvertreter und weiteren Beisitzern. Zu Beginn einer Wahlperiode gibt sich die BVV eine Geschäftsordnung und wählt das Bezirksamt. Bezirksverordnete werden fälschlicherweise oft als Abgeordnete bezeichnet.
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Die BVV-Wahl ist eine reine Listenwahl. Im Unterschied zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zum Bundestag haben die Wahlberechtigten nur eine Stimme, mit der sie eine Wählervereinigung oder Partei wählen können. Einzelkandidaturen von Personen sind nicht möglich. Um zum Bezirksverordneten gewählt werden zu können, muss man das aktive und passive Wahlrecht besitzen, in Berlin seinen Wohnsitz haben, über eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen und auf eine Wahlliste gestellt worden sein.
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