Vertrag von Sèvres
Veröffentlicht: 30. September 2016 Abgelegt unter: Kabinett Lloyd George (Dez 1916-Okt 1922), Kurdenstaat, Osmanisches Reich, Völkerbund - Société des Nations - League of Nations, Vertrag von Sèvres - Sevir Anlaşması | Tags: Triple Entente Ein Kommentar.
Vertrag von Sèvres
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Karte zum Vertrag von Sèvres
Diese Landkarte zeigt die Beschlüsse des Vertrags von Sèvres
mit den Interessensgebieten der Triple Entente
und Gebietsabtretungen an Armenien und Griechenland
provided by Don-kun – CC BY-SA 3.0
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Der Vertrag von Sèvres (auch Frieden von Sèvres; türkisch Sevir Anlaşması) vom 10. August 1920, der zwischen der Entente und dem Osmanischen Reich abgeschlossen wurde, gehört zu den Pariser Vorortverträgen, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten. Es handelte sich dabei um einen sogenannten Diktatfrieden. Eine Ratifizierung des Vertrags erfolgte aufgrund des Untergangs des Osmanischen Reiches und des Sturzes des letzten Sultans Mehmed VI. nicht mehr.
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Inhalt
Durch den Vertrag von Sèvres hätte das Osmanische Reich einen Großteil seines Territoriums verloren.
Hedschas (dieses wurde 1925 vom Emirat Nadschd erobert), Armenien und Mesopotamien sollten unabhängig werden.
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Kurdistan sollte gemäß Artikel 62 Autonomie erhalten, durch Artikel 64 wurde darüber hinaus eine mögliche staatliche Unabhängigkeit in Aussicht gestellt. Dafür mussten die Kurden innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags dem Völkerbund nachweisen, dass die Mehrheit der Kurden eine Unabhängigkeit von der Türkei möchte.
Ferner würde der Völkerbund entscheiden, ob die kurdische Bevölkerung reif für eine Unabhängigkeit war. Im Falle der Unabhängigkeit sollten die Alliierten ihre Ansprüche auf Mossul aufgeben, und die kurdischen Einwohner Mossuls sollten sich freiwillig an den kurdischen Staat anschließen können.
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Zudem wurde dem seit Jahrhunderten in diesem Gebiet ansässigen Volk der Assyrer/Chaldäer ein expliziter Minderheitenschutz eingeräumt. Die Ansprüche der Kurden und der Armenier auf anatolischen Boden überschnitten sich mehrfach. Während Armenien gleichberechtigt mit europäischen Kleinstaaten wie Belgien oder Tschechoslowakei am Verhandlungstisch saß, war der vom osmanisch-kurdischen Diplomaten Mehmet Şerif Pascha geführten kurdischen Delegation dort „nicht einmal ein Katzentisch eingeräumt“.
Da die Kurden keine mächtigen Fürsprecher wie die Armenier hatten, begnügte sich ihr Wortführer mit einem nur ein Drittel der osmanischen Kurdenbevölkerung erfassenden Autonomiegebiet.[2] Diese namentliche Erwähnung entfiel später im Vertrag von Lausanne.
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Ostthrakien (mit Ausnahme von Istanbul und seiner unmittelbaren Umgebung) sollte gemäß der „Großen Idee“, alle Griechen in einem Staat zu vereinen, an Griechenland abgetreten werden. Westthrakien hatte Bulgarien im Vertrag von Neuilly-sur-Seine abtreten müssen.
Hierzu schloss Griechenland mit den anderen Alliierten zwei weitere Verträge, einen Vertrag hinsichtlich Westthrakien und einen zum Schutz von Minderheiten. Smyrna und das umliegende Gebiet wurde bei fortbestehender nomineller osmanischer Souveränität verwaltungsmäßig unter einem lokalen Parlament vom osmanischen Staat abgetrennt und griechischer Verwaltung und Besatzung unterstellt. Nach einer 5-jährigen Übergangszeit sollte das Lokalparlament nach fakultativer Volksabstimmung über einen Anschluss des Gebiets an Griechenland entscheiden.
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Das osmanische Reich verzichtete auf seine Besitzungen in Syrien und Mesopotamien (Abschnitt VII des Vertrages). In diesen Gebieten sollten Mandate des Völkerbundes errichtet werden. In Palästina sollte unter Verweis auf die Balfour-Deklaration eine Nationale Heimstätte für das Jüdische Volk entstehen.
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Das Königreich Hedschas wurde als neuer unabhängiger Staat konstituiert und die Rechte des osmanischen Reiches in diesem Teil Arabiens auf diesen übertragen. Das Zugangsrecht zu den heiligen Stätten Medina und Mekka wurde geregelt (Abschnitt VIII des Vertrages)
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Die Annexion Zyperns durch Großbritannien 1914 wurde sanktioniert, ebenso wurde das 1914 ausgerufene britische Protektorat über Ägypten anerkannt und auf Hoheits- und Tributrechte des Osmanischen Reichs in seinem früheren Vasallenstaat verzichtet. Ebenfalls wurden die Abkommen zwischen Ägypten und Großbritannien über den Sudan durch das osmanische Reich anerkannt (Abschnitt IX des Vertrags).
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Die französischen Protektorate über Marokko und Tunesien wurden anerkannt (Abschnitt IX); die im Vertrag von Ouchy 1912 vorbehaltenen Reservatrechte des Sultans in Libyen aufgehoben und die italienische Herrschaft über die bereits seit 1912 von Italien besetzten Inseln des Dodekanes, vergrößert um die Insel Kastelorizo, anerkannt und auf die Souveränitätsrechte zugunsten Italiens verzichtet (Abschnitt X des Vertrages).
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In den Folgeartikeln enthielt der Vertrag Bestimmungen zur Regelung der Staatsangehörigkeit, zum Schutz von Minderheiten, zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, über die nahezu vollständige Auflösung der osmanischen Streitkräfte bis auf eine Ehrengarde des Sultans und Polizeikräfte, Demilitarisierung der Meerengen, Kriegsgefangene und Kriegsgräber, wirtschaftliche und finanzielle Bestimmungen und insbesondere den Verzicht auf alle Rechte jeglicher Art außerhalb der neuen Grenzen des osmanischen Staates und außerhalb Europas (Art. 132).
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Der Vertrag von Sèvres bildete die letzte Stufe mehrerer Verträge, Abkommen und Deklarationen seitens der Entente-Mächte, die den Weltkrieg gewonnen hatten.
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Der Vertrag wurde durch Bevollmächtigte des osmanischen Sultans Mehmed VI. und der osmanischen Regierung unter Großwesir Damad Ferid Pascha unter heftigem Protest unterzeichnet. Die Ratifizierung des Vertrags durch das Osmanische Parlament erfolgte nie, weil der Sultan das Parlament auflöste. Der Vertrag wurde zudem von der Nationalbewegung unter Mustafa Kemal im Rest der Türkei abgelehnt.
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Die Artikel 226 bis 230 hatten die Errichtung internationaler Militärgerichte zur Verfolgung von Kriegsverbrechen der Osmanen vorgesehen. Auf Druck der Siegermächte des Ersten Weltkriegs (insbesondere der Briten) fanden im Osmanischen Reich bereits seit Anfang 1919 Prozesse nationaler Militärgerichte statt (Unionistenprozesse). Auf Druck der Siegermächte, insbesondere der Briten, fand die Forderung nach Militärgerichten Eingang in den Vertrag von Sèvres.
Weil einerseits eine Rechtsprechung auf internationaler Ebene fehlte, nach der Einzelpersonen für ihre Mitschuld an Kollektivverbrechen verurteilt werden konnten, und es andererseits gegensätzliche Auffassungen und Interessen zwischen den Siegermächten gab, kam es zu keiner internationalen Verfolgung.
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Es blieb bei den nationalen türkischen Militärgerichten 1919/1920. Diese wiederum verloren durch das im Land herrschende Chaos (Besetzung Smyrnas durch die Griechen 1919, die Türkische Befreiungsbewegung unter Mustafa Kemal, die Einmischung der Briten in die Prozesse durch Verhaftungen und Auslieferungen nach Malta) mit der Zeit immer mehr an Bedeutung und wurden schlussendlich als Teil des Plans der Alliierten zur Aufteilung des Osmanischen Reichs aufgefasst und einen Tag nach der Unterzeichnung des Vertrags von Sèvres am 11. August 1920 durch die Regierung in Ankara unter Mustafa Kemal verboten.
Mit der Abdankung des Kabinetts der Istanbuler Sultansregierung unter Großwesir Damat Ferid am 17. Oktober 1920 verloren die Gerichte vollkommen ihre Bedeutung. Nach der alliierten Besetzung Istanbuls am 16. März 1920 wurden Anstrengungen zur Gründung der Großen Nationalversammlung in Ankara unternommen. Nach der Gründung der Nationalversammlung in Ankara am 23. April 1920 gab es im Land zwei verfeindete Regierungen.
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Die harten Bedingungen des Vertrags von Sèvres hatten mehrere Gründe. Dazu wurden der Völkermord an den Armeniern, die Erinnerung der Alliierten an die verlustreiche Dardanellenschlacht von 1915, das Bestreben der Siegermächte das Osmanische Reich aufzuteilen (was bereits vor und während des Krieges in geheimen Verhandlungen, wie dem Abkommen über Konstantinopel und die Meerengen, beschlossen worden war) und das jahrhundertelange Vorhaben, die Türken aus Europa zu verdrängen, gezählt.
Lloyd George äußerte, der Krieg und die Niederlage der Türken habe die Gelegenheit gebracht, dieses „Problem ein für allemal zu erledigen“.
Die Alliierten hatten am 18. Dezember 1916 US-Präsident Wilson mitgeteilt, die „Völker zu befreien, die der blutigen Tyrannei der Türken unterworfen waren“.
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Der französische Außenminister hatte am 10. Januar 1917 erklärt:
„Die hohen Kriegsziele schließen die Befreiung der Völker ein, die gegenwärtig der mörderischen Tyrannei der Türken unterworfen sind, und die Verdrängung des Osmanischen Reiches, das der westlichen Zivilisation so vollständig fremd ist, aus Europa“.
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Äußerungen wichtiger alliierter Staatsmänner zum Vertrag von Sèvres waren:
„Wenn die Friedensbedingungen verkündet werden, wird man sehen, zu welch harten Strafen die Türken wegen ihrer Verrücktheit, ihrer Blindheit und ihrer Morde verurteilt werden … Die Strafen werden so fürchterlich sein, dass selbst ihre ärgsten Feinde zufriedengestellt sein werden.“
(Lloyd George)
Curzon bezeichnete die Türkei in einer Erklärung vom 4. Juli 1919 als
„einen Verbrecher, der auf seine Aburteilung wartet“
„Was mit Mesopotamien geschehen wird, muss in den Sitzungen des Friedenskongresses entschieden werden, aber eines wird nie geschehen. Es wird niemals wieder der verdammten Tyrannei des Türken überlassen.“
(Lloyd George, 20. Dezember 1917)
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Als Völkerbundmandate wurden Mesopotamien (Königreich Irak) und Palästina an Großbritannien, Syrien und der Libanon an Frankreich übergeben, Ostthrakien und Smyrna kamen an Griechenland. Der Bosporus und das Marmarameer sollten entmilitarisiert und unter internationale Kontrolle gestellt werden.
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Folgen
Der Vertrag von Sèvres ging mit seinen äußerst harten Bedingungen weit über das Maß des Vertrages von Versailles hinaus.
Der Vertrag von Versailles schwächte das Deutsche Reich, aber der Vertrag von Sèvres stellte die Existenz eines unabhängigen türkischen Staates insgesamt in Frage.
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Die Unterzeichnung des Vertrags von Sèvres durch seine Bevollmächtigten führte zu einer nachhaltigen Erschütterung des Ansehens und der Autorität des Sultans bei der türkischen Bevölkerung und legte den Grundstein für die spätere Abschaffung der Monarchie. Die Nationalisten in Ankara lehnten den Vertrag ab, erklärten sich zur rechtmäßigen Regierung und leisteten der griechischen Armee im Griechisch-Türkischen Krieg Widerstand. Infolge des Türkischen Befreiungskrieges wurde der Vertrag von Sèvres im Vertrag von Lausanne zugunsten der Türkei revidiert. Die Unterzeichner des Vertrags von Sèvres wurden am 19. August 1920 durch Ankara zu Vaterlandsverrätern erklärt, worauf die Todesstrafe stand.
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Bis Ende 1922 existierten sowohl die Sultansregierung in Istanbul als auch die Widerstand leistende Nationalregierung in Ankara. Am 1. November 1922 erklärte die Nationalregierung das Sultanat für abgeschafft, am 4. November trat die letzte osmanische Regierung in Istanbul unter Ahmed Tevfik Pascha zurück, am 6. November nahmen die Nationalisten Istanbul ein.
Somit war die Nationalregierung erst kurz vor Beginn der Lausanner Friedenskonferenz, zu der beide Regierungen eingeladen waren, alleinige Macht im Land.
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Die in der Türkei existierende Angst, die Großmächte hätten die Türkei aufteilen wollen, wird nach dem Vertragsort als Sèvres-Syndrom bezeichnet.
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Quelle: Wikipedia
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Vertrag von Lausanne
Veröffentlicht: 30. September 2016 Abgelegt unter: griechisch-türkische Beziehungen, Internationale Organisationen & Events, Treaty of Lausanne, Turkey-Greek Relations, Völkerbund - Société des Nations - League of Nations, Vertrag von Lausanne | Tags: Bevölkerungsaustausch - Population exchanges, Fridtjof Nansen, Völkerbund Hinterlasse einen Kommentar.
Vertrag von Lausanne
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Population exchanges after the Treaty of Lausanne
provided by Spiridon Ion Cepleanu – CC BY-SA 3.0
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Der Vertrag von Lausanne wurde am 24. Juli 1923 zwischen der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen im Palais de Rumine geschlossen. Tagungsort der Verhandlungen war das Schloss Ouchy.
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Mit diesem Vertrag konnte die Türkei, nachdem sie 1922 den Griechisch-Türkischen Krieg gewonnen hatte, die Bestimmungen des nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossenen Vertrags von Sèvres teilweise nach ihren Vorstellungen revidieren.
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Das Abkommen legalisierte die bereits vollzogene Vertreibung von Griechen bzw. Türken nachträglich. Die aktuellen Grenzen der Türkei und Griechenlands haben ihren Ursprung in diesem Vertrag.
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Inhalt des Vertrages
Die Friedensgespräche waren am 30. November 1922 vom Völkerbund, repräsentiert durch Fridtjof Nansen, initiiert worden. Ein bedeutender Zwischenschritt war die am 30. Januar 1923 vereinbarte Konvention zum Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei.
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Laut Vertrag erhielt die Türkei Ost- und Südostanatolien (Ostanatolien war im Vertrag von Sèvres für Armenien vorgesehen gewesen), Ostthrakien (seitdem der europäische Teil der Türkei) sowie Smyrna. Griechenland behielt Westthrakien.
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Zudem stimmte die Türkei der von Großbritannien am 5. November 1914 proklamierten Annexion Zyperns zu, das bis zu dieser Zustimmung formal der Türkei gehört hatte.
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Des Weiteren wurde die italienische Besetzung rund um Antalya revidiert. Im Gegenzug erkannte der türkische Staat die italienische Souveränität über den Dodekanes und Libyen an, die als Ergebnis des Osmanisch-Italienischen Krieges an Italien gefallen waren.
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Der Vertrag nutzte die Religionszugehörigkeit als Kriterium für die nationale Zugehörigkeit und damit für die Umsiedlung. Er regelte im Abschnitt über den Minderheitenschutz (Art. 37-45) die Rechte der verbleibenden nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei sowie der muslimischen Minderheiten in Griechenland.
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Konvention über den Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei
Auf Grund dieser Konvention wurden die in Kleinasien ansässigen türkischen Staatsangehörigen griechisch-orthodoxen Glaubens (etwa 1,25 Millionen) nach Griechenland ausgewiesen, die griechischen Staatsangehörigen muslimischen Glaubens (ca. 0,5 Millionen) mussten in die Türkei auswandern.
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Ausgenommen vom Bevölkerungsaustausch waren insgesamt 110.000 Griechen in der Türkei und 106.000 Türken in Griechenland:
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die alteingesessene griechische und griechisch-orthodoxe Bevölkerung Istanbuls (offiziell als Rum bezeichnet)
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die Westthrakientürken (Türken, Pomaken und muslimische Roma östlich der 1913 im Vertrag von Bukarest festgelegten Grenzlinie). Sie sollten als muslimische Einwohner Westthrakiens in Griechenland bleiben. Griechenlands Ansprechpartner für diese drei Ethnien ist seitdem die Türkei.
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die Bevölkerung der Inseln Imbros/Gökçeada und Tenedos/Bozcaada. (Dieser Punkt war noch kein Bestandteil der Konvention vom 30. Januar, aber Teil des Hauptvertrages, Artikel 14.)
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Einordnung
Ziel des Bevölkerungsaustausches war es, die durch nationale Minderheiten ausgelösten Spannungen zu vermindern. So sollte der Frieden auf Basis klarer definierter Nationalitätengrenzen gesichert werden. Für mächtige Politiker jener Zeit wie Winston Churchill oder Edvard Beneš wie auch für den Völkerbund galt Bevölkerungsaustausch als Paradigma für die friedliche Lösung ethnischer Konflikte. Bereits im Vertrag von Neuilly-sur-Seine im Jahre 1919 hatten Griechenland und Bulgarien einen Bevölkerungsaustausch vereinbart.
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Allerdings brachte die Umsiedlung großes Leid über die Betroffenen: Sie verloren ihre Heimat und durften nur ihr bewegliches Eigentum mitnehmen, das durch die Konvention ausdrücklich geschützt war. Unbewegliches Eigentum wurde liquidiert und die Eigentümer entschädigt. Viele starben während der oft brutal durchgeführten Umsiedlungsmaßnahmen. Der größte Teil der zur Umsiedlung vorgesehenen Bevölkerungsgruppen war jedoch schon vor 1923 vertrieben und viele Angehörige der Minderheiten dabei ermordet worden.
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Der britische Außenminister und führende Vertreter des Imperialismus George N. Curzon bezeichnete den Vertrag von Lausanne als „eine durch und durch schlechte und böse Lösung, für welche die Welt während der nächsten hundert Jahre noch eine schwere Buße werde entrichten müssen“.
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Die vom Bevölkerungsaustausch offiziell ausgenommenen Bevölkerungsgruppen in der Türkei und in Griechenland (siehe oben) konnten allein durch den Vertrag von Lausanne nicht vor Diskriminierung oder Anfeindungen geschützt werden. Auch von ihnen wanderten in den folgenden Jahrzehnten viele aus. In der Türkei bewirkte vor allem das Pogrom von Istanbul (1955) eine Vertreibung der Griechen aus Istanbul (siehe auch Nachwirken des Bevölkerungsaustauschs zwischen Griechenland und der Türkei).
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Hinfälligkeitserklärung
In den 1950er Jahren erklärte die Türkei in Bezug auf Zypern einseitig, dass der Vertrag von Lausanne hinfällig werde, wenn sich am Status Zyperns etwas ändere. Großbritannien hatte zuvor als Reaktion auf griechische Unabhängigkeitsbestrebungen der seinerzeit britisch beherrschten Insel erklärt, dass Zypern auch eine Angelegenheit der Türkei sei.
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Quelle: Wikipedia
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Im Banne des Zorns – Peter Sloterdijks Idee des Fundamentalismus
Veröffentlicht: 29. September 2016 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Peter Sloterdijk, Peter Sloterdijk, Philosophie | Tags: Fundamentalismus, gierdynamische Systeme, Ideologien, Militantismus, Purgatorium, thymós Hinterlasse einen KommentarIm Banne des Zorns – Peter Sloterdijks Idee des Fundamentalismus
Zorn und Selbstbehauptung, sagt der Philosoph Peter Sloterdijk, sind als Abkömmlinge des Stolzes machtvolle Kräfte, welche die Welt bewegen.
Das gilt seit Homer und bis in die Moderne. In der Zeit gestapelt, bilden die Kräfte des Zorns „besondere Gewaltverhältnisse“. Sie errichten „Bankhäuser des Zorns“ und bei längerer Lagerung das Gift des Ressentiments.
Peter Sloterdijk über sein neues Buch „Zorn und Zeit“.
Inhaltsangabe zum Buch
Quelle: https://petersloterdijk.net/werk/zorn-und-zeit/
Inhalt
Am Anfang war der Zorn. Im ersten Satz von Homers Ilias ist von ihm die Rede, und Peter Sloterdijk beschreibt ihn in seinem Bestseller als zentrale Triebkraft von Entwicklung und Veränderung. Dabei wurde der ungestüme Impuls schon während der Antike in geregelte Bahnen gelenkt. Judentum und Christentum, aber auch die Totalitarismen des 20. Jahrhunderts lassen sich als Ökonomisierungen beschreiben, als große Ideologien, die den Zorn sammeln und organisieren. Sloterdijks erhellende Analyse, mit der er einmal mehr Fragen der Gegenwart in ihre lange Geschichte einbettet, behandelt auch das aktuelle Phänomen des Islamismus – der Wiederkehr des Zorns als ungelenktes Ressentiment.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Europas erste Worte
Die thymotische Welt: Stolz und Krieg
Jenseits der Erotik
Theorie der Stolz-Ensembles
Griechische Prämissen moderner Kämpfe –
Die Lehre vom thymós
Nietzsches Augenblick
Vollendeter Kapitalismus: Eine Ökonomie der Generosität
Die post-kommunistische Situation
1 Zorngeschäfte im allgemeinen
Erzählte Rache
Der Aggressor als Geber
Zorn und Zeit: Die einfache Explosion
Projektform des Zorns: Rache
Bankform des Zorns: Revolution
Die ungeheure Macht des Negativen
2 Der zornige Gott: Der Weg zur Erfindung der metaphysischen Rachebank
Präludium: Die Rache Gottes an der säkularen Welt
Der Zornkönig
Die Unterbrechung der Rache
Ursprüngliche Akkumulation des Zorns
Genealogie des Militantismus
Die autoaggressive Zornmasse
Hyperbolischer Zorn: Jüdische und christliche Apokalyptik
Gefäße des Zorns, höllische Depots: Zur Metaphysik der Endlagerung
Warum die Suche nach Gründen für den Zorn Gottes in die Irre geht – Christliche Trugschlüsse
Lob des Purgatoriums
3 Die thymotische Revolution: Von der kommunistischen Weltbank des Zorns
Wenn eine Revolution nicht genügt
Gespenstische Aufheiterungen
Das Epochenprojekt: Den Thymos der Erniedrigten erregen
Theorielose Empörung oder: Der Augenblick der Anarchie
K1assenbewußtsein – Die Thymotisierung des Proletariats
Zum Auftauchen des nicht-monetären Bankwesens
Komintern: Die Weltbank des Zorns und die faschistischen Volksbanken
Zornbeschaffung durch Kriegsanleihen
Der Maoismus: Zur Psychopolitik des reinen Furors
Die Botschaft von Monte Christo
4 Zornzerstreuung in der Ära der Mitte
After Theory
Die Erotisierung Albaniens oder: Die Abenteuer der post-kommunistischen Seele
Realer Kapitalismus: Kollapsverzögerung in gierdynamischen Systemen
Zerstreute Dissidenz – Die misanthropische Internationale
Die dritte Sammlung: Kann der politische Islam eine neue Weltbank der Dissidenz einrichten?
Konklusion: Jenseits des Ressentiments
CLINTON vs TRUMP – 1. TV-DUELL
Veröffentlicht: 27. September 2016 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Clinton vs Trump - 1 TV-Duell, DONALD TRUMP (REPUBLICANS), HILLARY CLINTON (DEMOCRATS), POTUS-ELECTION (08.NOV 2016), presumable HBC fraud-cases Ein Kommentar.
CLINTON vs TRUMP – 1. TV-DUELL
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Vergangene Nacht sendete die ARD per Live-Übertragung das 1. TV-Duell zwischen Clinton und Trump, welches ich mir nicht entgehen ließ.
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Die Sondersendung in der Gesamtlänge von 119 Minuten ist derzeit in der ARD-Mediathek abrufbar.
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Als Kurzkommentar finden sich nachfolgende Bemerkungen:
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Während Clinton souverän und sachlich blieb,
ließ Trump sich provozieren.
Erste Blitzumfragen sehen die ehemalige Außenministerin leicht vorne.
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Nachfolgend eine 90-Minuten-Live-Version mit deutscher Übersetzung, die bei YT zu finden ist:
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Nach meiner unprofessionellen Wahrnehmung hat Trump durch seinen überwiegend souverän und staatsmännisch anmutenden Auftritt mindestens ebenso gepunktet wie Clinton.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge mit entsprechenden Einschätzungen und Kommentaren
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Ernst Wolff – TELEPOLIS:
Weder Trump, noch Clinton – US-Politik wird von der Wall Street entschieden
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SPON:
Clinton führt Trump vor
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Paul Middelhoff – ZEIT Online:
Trump geht die Puste aus
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Hubertus Volmer – N-TV:
So lief die Debatte zwischen Clinton und Trump
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FAZ:
Souveräne Clinton kontert atemlosen Trump
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THE WASHINGTON POST:
Fact-checking the first Clinton-Trump presidential debate
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BBC:
Trump-Clinton duel sees sparks fly
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DailyMail:
Majority of snap polls show Trump won debate
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Albright Stonebridge Group
Veröffentlicht: 27. September 2016 Abgelegt unter: 1998-2005: Joschka Fischer, 2009: Gründung der Joschka Fischer & Company, Aktivitäten nach der politischen Karriere, Albright Stonebridge Group, Birma / Myanmar, Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland (seit 1951), Privatizations, THINK TANKS Hinterlasse einen Kommentar.
Albright Stonebridge Group
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Die Albright Stonebridge Group ist die Consulting-Firma der ehemaligen US-Außenministerin Madeleine Albright. Mit ihrem Geschäftspartner Sandy Berger (ehemaliger US-Sicherheitsberater) bietet sie Politikberatung für Firmen und Regierungen an.
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Die Firma gibt an, Kontakte und Repräsentanzen in 65 Länder auf sechs Kontinenten der Welt zu haben. Firmensitz ist Washington, D.C. mit Niederlassungen oder Mitarbeitern in Peking, Shanghai, São Paulo, Neu-Delhi, Madrid, Berlin, Sydney, Thailand und Moskau.
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Des Weiteren pflegt das Unternehmen weltweit strategische Partnerschaften mit verschiedenen Firmen wie Joschka Fischer and Company in Berlin, Bespoke Approach in Australien, Civitas Group LLC in Washington D.C., Palacio y Asociados in Madrid, Global Dealings Group und Hogan Lovells.
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Die Albright Group LLC und Stonebridge International, beide im Jahr 2001 gegründet, fusionierten im Jahr 2009 zu den jetzigen Unternehmen. Der Vorstand des Unternehmens besteht derzeit aus Madeleine Albright, Sandy Berger, Carlos Gutierrez, Anthony S. Harrington, H.P. Goldfield, Amy Celico, Alan Fleischmann, Suzanne A. George, Jin Ligang, James C. O’Brien, Dan K. Rosenthal und Michael J. Warren.
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Das Unternehmen bietet strategische Beratung für andere Firmen, Verbände und gemeinnützige Organisationen an.
Der Schwerpunkt hierbei liegt bei Privatisierungen, Krisenmanagement und der Bewertung von politischen, handelsbezogenen und aufsichtsrechtlichen Problemen, Chancen und Risiken auf den internationalen Märkten.
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Albright Stonebridge berät darüber hinaus auch die ebenfalls von Albright geführte Albright Capital Management, eine Investmentfirma, die vor allem in Schwellenländer investiert.
Neben Albright Capital Management gehört auch die Civitas Group LLC zu den Firmen, an welchen Albright Stonebridge als strategischer Großaktionär beteiligt ist.
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Quelle:
Wikipedia
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korrespondierende Informationen und Hintergründe:
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25.10.2016
Rangoon Electricity Tender Awarded to Murky Consortium
A consortium led by National Infrastructure Holdings won tender to generate an extra 300 megawatts of electricity for five years to prevent the city’s frequent blackouts, announced Electric Power Generation Enterprise (EPGE), a state-owned utility under the Ministry of Electricity and Energy, on Oct. 13.
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The consortium is made up of four companies:
National Infrastructure Holdings Co. Ltd., MCM Pacific Pte. Ltd, APR Energy Plc. and ACE Resources Group Pte. Ltd.
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Madeleine Albright, who chairs Albright Capital Management (ACM), has been a shareholder of APR Energy since Aug. 2009 and materially increased that investment in March 2011.
ACM was among the members of an investor consortium who acquired APR and took the company private early this year.
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Source
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26.12.2012
„Privatizing“ Kosovo: The Madeleine Albright Way
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11.12.2012 – NYT:
That Crush at Kosovo’s Business Door? The Return of U.S. Heroes
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Krankschreibung statt Abschiebung: Das große Geschäft mit Attesten korrupter Gutmensch-Ärzte
Veröffentlicht: 22. September 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Verdachtsdiagnose (mutmaßliche Gefälligkeitsgutachen der Ärzteschaft) Ein Kommentar.
Krankschreibung statt Abschiebung:
Das große Geschäft mit Attesten korrupter Gutmensch-Ärzte
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Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst zügig aus Deutschland abgeschoben werden. So weit die Theorie. Die Praxis sieht allerdings oft anders aus: Um die Abschiebung zu vermeiden, beschaffen sich einige Flüchtlinge dubiose ärztliche Atteste.
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follow-up, 22.09.2016
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Die Bundesregierung wirft der Ärzteschaft offenbar vor, mit falschen Attesten Abschiebungen von Flüchtlingen zu verhindern.
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Dies legt die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linkspartei nahe, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert. Darin heißt es, eine Vielzahl der Atteste falle auf, weil sie stets mit gleichem Wortlaut und fehlender fundierter Begründung eine Reiseunfähigkeit des Abzuschiebenden feststellten.
So falle oft der Begriff „Verdachtsdiagnose“ mit der Empfehlung, eine Abschiebung nicht zu erzwingen.
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Der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, wies dies zurück. Er sagte der FAZ, es lägen keinerlei Zahlen vor, die eine Häufung solcher Gefälligkeitsgutachten belegten.
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