Bosbach tritt ab !

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Wolfgang Bosbach tritt ab !
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CC BY-SA 4.0 
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Wolfgang Bosbach hat immer wieder Andeutungen über seinen politischen Rückzug gemacht.
Jetzt hat er sich endgültig entschieden:
Bosbach tritt nicht mehr für den Bundestag an.
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Zugegeben, für den politischen Betrieb in Berlin ist Bosbachs Abgang ein Verlust, aber eben nur für den politischen Betrieb und nicht für die Wähler.
Zwar was seine Kritik insbesondere gegen Merkels Rettungsschirmpolitik richtig und wichtig, gleichwohl war er Teil des Systems, das sich gerne in der Rolle sieht, sich für die Belange und Sorgen der Bevölkerung einzusetzen, was angesichts vielfältiger Entscheidungen heftig bezweifelt werden mag.
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Bosbach gelang es, sich als Anwalt der Menschen zu präsentieren und genießt daher ein entsprechendes Ansehen in der Gesellschaft.
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Gleichwohl waren und sind Zweifel an mancher seiner Haltungen und Positionen insbesondere hinsichtlich der Euro- und Rettungsschirmpolitik angebracht, die anhand nachfolgenden Beispiels illustriert werden sollen.
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Während einer „Hart aber fair“-Talkrunde im Mai 2013 (siehe Diskursanalyse) wandte sich ein Zuschauer mit seiner Frage direkt an Wolfgang Bosbach:
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„Herr Bosbach, ich achte und schätze Sie als einen der fähigsten und ehrlichsten Politiker Deutschlands.
Bitte sagen Sie mir in die Kamera, damit man Ihre Augen sieht:
Ist die Zukunft meiner Kinder .. gesichert, oder müssen sie für die Fehler Ihrer Partei eines Tages bezahlen, weil Ihre Kollegen zu feige waren, dem Bürger die Wahrheit zu sagen?
Ich vertraue Ihnen.“
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Bosbachs „blauäugige“ Antwort:
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WENN wir die notwendigen Konsequenzen ziehen aus den Ereignissen der letzten drei Jahre,
WENN wir den Weg von der Transferunion in die Haftungsunion stoppen, und
WENN sich jeder Staat darüber im Klaren ist, dass kein Land über seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse leben kann,
DANN müssen Sie sich um die Zukunft Ihrer Kinder keine Sorgen machen!“
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Diese Haltung habe ich wie folgt kommentiert:
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„.. und wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie noch heute“, werter Herr Bosbach!
Politiker sollten endlich einmal lernen, dass man Fragen nicht mit Konditionalsätzen beantwortet!
(Beispiel: wenn Katzen Pferde wären, könnten wir auf Baumkronen reiten!)
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Wie so oft hat Bosbach mit diesem Statement unterschwellig pro-System argumentiert, eine Verhaltensweise die  polit-typisch ist und gelinde ausgedrückt in der Kategorie „politische Semantik“ verortet werden muss. Und genau jene Haltung habe ich ihm verübelt und kreide sie ihm auch weiterhin an!.
Was sein politisches Lebenswerk anbelangt, will ich gerne einräumen, dass Bosbach vielerlei positive Impulse gesetzt hat, die durchaus dafür sprechen, dass er über so lange Zeit seinen gesunden Menschenverstand bewahren konnte.
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Dies zeigt sich u.a. in seinen mutigen Einschätzungen während einer von Peter Hahne moderierten Phoenix-Talkrunde vom 30.07.2016, in welcher er, ebenso wie Roman Fertinger (Polizeivizepräsident Nürnberg), bemerkenswerte, ja bedrohliche Fakten und Details über das (geplante) Wirken mutmaßlich dschihadistisch geprägter Flüchtlinge präsentierte.
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Da nicht zwingend davon auszugehen ist, dass der auszuwählende Nachfolger in seinem Wahlkreis einen besseren Job machen wird, schließe ich mich mit den besten Wünschen für seine Gesundheit dem Bedauern über seinen politischen Rückzug an und hoffe, dass er nicht in die Versuchung gerät, durch irgendeine „Drehtür“ zu gehen.
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Ihr Oeconomicus
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Crosspost: Geolitico


Einschätzungen zur POTUS-Wahl am 08. November 2016

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Einschätzungen zur POTUS-Wahl am 08. November 2016
Trump gewinnt im November!
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„Achtet nicht auf die Umfragen. Trump wird gewinnen, in a landslide! Die offiziellen Umfragen, wie sie auch gesammelt bei RCP veröffentlicht werden, haben einen ganz argen Schwachpunkt, der sonst bei früheren Wahlen nicht ins Gewicht fiel und vom „margin of error“ mit abgedeckt wurde. Aber dieses Mal, wird dieser Schwachpunkt den Umfragen das Genick brechen!
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Was ist das für ein Schwachpunkt?
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Es handelt sich dabei um die Tatsache, dass es bei allen diesen offiziellen Umfragen gängige Praxis ist, nur die „likely voters“ zu beachten und die „unlikely voters“ aus den Umfrageergebnissen zu exkludieren. Bei den „likely voters“ handelt es sich um jene Wähler, die regelmäßig zu Urne gehen und die auch bei den vorangegangenen Präsidentschaftswahlen ihre Stimme abgegeben haben. Es wird daher als wahrscheinlich betrachtet, dass diese Wähler auch diesmal wieder wählen gehen. Bei den „unlikely voters“ gilt es als unwahrscheinlich, dass diese bei den bevorstehenden Wahlen wählen gehen, da sie auch bei den vorangegangenen Wahlen nicht wählen waren. Es handelt sich dabei also um die Nichtwähler. In den Umfragen wird u.a. den Leuten auch die entsprechende Frage gestellt, ob sie bei den vorhergehenden beiden Wählen auch wählen waren. Wird diese Antwort mit Nein, beantwortet, werden sie aus den Umfrageergebnissen rausgenommen, egal für wen sie laut ihrer Aussage stimmen würden. Nur die „likely voters“ sind in den Umfrageergebnissen beachtet!
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Sonst, wenn normale Establishment-Kandidaten auf beiden Seiten antreten, macht das wie gesagt nicht viel aus und es wird von der Fehlerquote, die meist zwischen 3 und 5% liegt mit abgedeckt. Diesmal haben wir mit Donald Trump aber einen extremen Außenseiter am Start, der massenweise Nichtwähler mobilisieren wird. Die Stimmen dieser bisherigen Nichtwähler tauchen in den Umfragen also nicht auf und es ist davon auszugehen, dass kein Nichtwähler wegen Clinton plötzlich zu Wahl gehen würde, insofern Clinton die Personifizierung dessen ist, weswegen sie überhaupt bislang Nichtwähler waren. Wenn Nichtwähler also diesmal wählen gehen, dann wegen Trump!
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Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Nichtwähler diesmal in großer Zahl von Trump mobilisiert werden könnten und dies nirgendwo in den Umfragen herauszulesen ist, was letztlich für einen Überraschungswahlsieg sorgen kann – dieses Phänomen wird „monster voting“ genannt. Ich erwarte eine Wahlbeteiligung wie man sie in den USA seit längerem nicht mehr erlebt hat. Der „margin of error“ der Umfragen dürfte diesmal nicht wie sonst bei 3 bis 5% liegen, sondern bei locker 20%.
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Dass dies tatsächlich so passieren könnte, dafür gibt es auch bereits deutliche Hinweise. Man muss hier verschiedene Dinge beachten und vergleichen. Das wird deutlich wenn man z.B. die Besucherzahlen der Wahlkampfveranstaltungen von Hillary Clinton im Vergleich zu denen von Trump sieht. Hillary füllt Turnhallen, Trump füllt regelmäßig Stadien! Interviews mit Leuten vor Ort haben auch tatsächlich ergeben, dass nicht wenige von ihnen Nichtwähler oder unregelmäßgie Wähler sind. Dann sollte man sich die Zuschauerzahlen der Livestreams der Reden bei Youtube im Vergleich ansehen, sowie die Likes und Follower bei Instagram, Twitter und Facebook. Da liegen zwischen Hillary und Trump teils Welten.
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Hinzu kommen unabhängige Umfragen, welche die „unlikely voters“ berücksichtigen. Dort führt Trump mit u.a. 64 bis 67%, während Hillary nur auf Ergebnisse zwischen 19 und 36% kommt. Diese Umfragen wurden auch mit deutlich mehr Teilnehmern durchgeführt (50.000 bis 100.000), als die offiziellen Umfragen (500 bis 2.000).
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Hier ist was im Busch und ich sage euch, da sitzt ein 600-kg-Gorilla im Käfig, der raus will!“
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Kommentar zum Telepolis-Beitrag „USA: Kampf um Frühwählerby @Ghatanothoa

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad
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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad richtete.
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Der aus Österreich stammende Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde vornehmlich eine Benachteiligung gerügt, da er als Besucher des Freizeitbads den regulären Eintrittspreis zu entrichten hatte, während die Einwohner der umliegenden Betreibergemeinden einen verringerten Eintrittspreis bezahlten.
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Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Pressemitteilung Nr. 58/2016 vom 23. August 2016
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Fazit:
Gemeinden dürfen ihren Einwohnern (die immerhin mit ihren Steuergeldern das bestimmt subventionierte Bad bezahlen) keine Preisvorteile im Eintritt gewähren.
Toll !!!
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Um diese Entscheidung zu unterlaufen müssten ohnehin klamme Kommunen ihre Freibäder als Genossenschaft führen und per Satzung Preisvorteile für die Genossen verabschieden. Alternativ wäre auch an eine Aktiengesellschaft zu denken, an welcher die Steuerzahler mit Vorzugsaktion und oder Genußscheinen (auch bei der Rechtsform der GmbH denkbar) entsprechenden Anteil haben, um so besondere Preisvorteile zu begründen.
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Ihr Oeconomicus
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Gigantische Glasbrücke in China eröffnet

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Gigantische Glasbrücke in China eröffnet
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Superlativ für Schwindelfreie:
In chinesischen Nationalpark Zhangjiajie kann jetzt die weltweit längste und höchste Brücke aus Glas überquert werden.
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Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua mitteilte, besteht die Brücke aus 99 Teilen dreischichtigem Glas.
Maximal 800 Besucher dürfen die Brücke gleichzeitig betreten und müssen dafür bereits am Vortag reservieren. Demnächst sollen auch Bungee-Sprünge von der Brücke angeboten werden.
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Vermutlich schon bald wird Thomas Cook diese Attraktion im Rahmen ihrer China-Rundreisen auch zur Freude des chinesischen Großaktionärs und Club-Med-Eigners Fosun International Limited -ein Investment des chinesischen Milliardärs Guo Guangchang (Spitzname: Warren Buffet aus Shanghai)- vermarkten.
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Ihr Oeconomicus
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Burkini-Fotoshooting löst Darbietungen mit Harpunen und feurigen Fahrzeugen aus

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Burkini-Fotoshooting löst Darbietungen mit Harpunen und feurigen Fahrzeugen aus
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Wie Le Monde bereits am 15.August berichtete, sollen Jugendliche an einem Strand in Korsika in Burkinis badende Frauen fotografiert haben.
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Irgendwie hatten die Männer dreier Groß-Familien nordafrikanischen Ursprungs kein Verständnis für dieses Kulturerlebnis und gingen mit Messern und Harpunen auf die Jugendlichen los.
Unter Berufung auf lokale Ermittler berichtete BBC, dass dabei fünf Personen verletzt wurden. Dabei habe man die Attacken mittels feuriger Hintergrund-Beleuchtung, bei der sicher unabsichtlich drei Fahrzeuge ausbrannten, illuminiert.
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Wie nachfolgende Video-Szenen belegen, fand das korsische Publikum die Darbietungen künstlerisch nicht ganz so wertvoll und brachte sich wirksam in das Geschehen ein.
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Zwischenzeitlich wurden öffentliche Burkini-Modenschauen nun rechtmäßig von französischen Stränden verbannt:
Das Verwaltungsgericht in Nizza hat ein entsprechendes Verbot für zulässig erklärt.
Die Verschleierung würdige Frauen herab und sei daher nicht vereinbar mit ihrem Status in einer demokratischen Gesellschaft, heißt es in der Begründung.
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Für ideologisch verbrämte Feministinnen und Human-Fundis eine willkommene Gelegenheit, diese Entscheidung unter Hinweis auf Menschenrechte, freie Entfaltung der Persönlichkeit, etc. zu verdammen.
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 18.06.2016
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Moroccans on trial after Muslim beach attack in Corsica
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Restaurant-Plünderung in Villanovaforru/Sardinien

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Avventura Rifugiata
Restaurant-Plünderung in Villanovaforru/Sardinien
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Wie ein Heuschreckschwarm sind afrikanische Migranten über ein Restaurant hergefallen und haben es ausgeraubt. Eine Überwachungskamera zeichnete die Plünderung des Restaurants auf.
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Da es sich bei dieser Selfservice-Demonstration gewiß um einen ärgerlichen Einzelfall handelt, darf man auch weiterhin in vollen Zügen die Ferien auf Sardinien genießen.
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Ihr Oeconomicus
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