Mietexplosion durch fragwürdige Sanierung – Mieterschutz: Fehlanzeige
Veröffentlicht: 18. August 2016 Abgelegt unter: Immobilien, Mietrecht Ein KommentarMietexplosion durch fragwürdige Sanierung – Mieterschutz: Fehlanzeige
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Wohnen wird immer teurer. Vor allem in Großstädten explodieren Mieten und Immobilienpreise. Dabei gibt es vielerorts eine Mietpreisbremse für Neuvermietungen. Auch die Steigerung von Bestandsmieten wird gesetzlich gedämpft. Aber es gibt einen ganz einfachen Weg, die Mieten nach oben zu treiben:
die energetische Sanierung! Der Gesetzgeber verpflichtet Hauseigentümer zum Beispiel, für ausreichende Wärmedämmung zu sorgen, egal ob Aufwand und Nutzen in einem gesunden Verhältnis stehen. Das nutzen zahlreiche Investoren aus, denn der Mieter muss in jedem Fall zahlen. An einem Beispiel aus Berlin zeigt „Plusminus“, wie sich Mieten dadurch nahezu verdoppeln!
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Konrad Fischer gilt als der Dämmkritiker Deutschlands. Seit Jahren setzt er sich mit der Frage auseinander, ob die Wärmedämmung tatsächlich zu Energieeinsparungen führt. Und er hat eine klare Antwort gefunden:
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„Es gibt keine Energieersparnis durch Außendämmung. Die wissenschaftliche Seite zeigt das. Es gibt keine Beweise dafür. In der Berechnungsmethode, die eingeführt wurde, sind zwar theoretisch Ersparnisse feststellbar, aber die sind nicht wirtschaftlich. Das heißt, sie führen nicht zu einer ausreichenden Amortisation der Investition.“
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Die Energieeinsparverordnung schreibt aber vor, dass die Maßnahme wirtschaftlich vertretbar sein muss. Ist sie das nicht, könne man sich befreien lassen. Solche Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die damit verbundenen Befreiungen führt Konrad Fischer bundesweit durch:
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„Nach meiner Erfahrungen werden wir hier mit der Amortisationszeit, mit der fiktiven, deutlich über 50 Jahre liegen. Das ist unwirtschaftlich.“
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Die Möglichkeit, sich von einer unwirtschaftlichen energetischen Sanierung befreien zu lassen, hat der Gesetzgeber aber nur für den Eigentümer vorgesehen. Mieter müssen immer zahlen, auch wenn die Wärmedämmung praktisch keine Ersparnis bringt. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dass die Mieterhöhung von einer Heizkostenersparnis abhängig ist. Für den Architekten und Sachverständigen Konrad Fischer ist das ein unhaltbarer Zustand:
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„Es ist einer der größten Skandale überhaupt, dass man hier wirklich wirtschaftlichen und technischen Unsinn treibt und sich im großen Stil bei den betroffenen Mietern bedient.“
…bedarf m .E. keines Kommentars ….
….jedoch die Antwort ,auf alle mehr oder weniger hirnverbrannten (EU-)Verordnungen „im Sinne des Umweltschutzes“ und einer mehr als lukrativen Klimalüge,die ist hier zu finden :
Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern
https://www.bundestag.de/dokumente/lobbyliste
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