Nach Sondersitzung des Nationalen Sicherheitsrats wird dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt
Veröffentlicht: 21. Juli 2016 Abgelegt unter: III. Verfahren der Notstandsverwaltung, türkische Verfassung Hinterlasse einen Kommentar.
Nach Sondersitzung des Nationalen Sicherheitsrats
wird dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt
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Teil 1 – Die türkische Verfassung
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Geschichte
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Am 12. September 1980 putschte sich das Militär zum dritten Mal an die Macht und verhängte Kriegsrecht über das Land.
Mit dem Gesetz Nr. 2324 über die Verfassungsordnung vom 27. Oktober 1980 wurde die Verfassung von 1961 teilweise außer Kraft gesetzt und die Generäle Kenan Evren, Nurettin Ersin, Tahsin Şahinkaya, Sedat Celasun sowie der Admiral Nejat Tümer übernahmen als Nationaler Sicherheitsrat (NSR) die Exekutiv- und Legislativgewalten.
Die Judikative blieb formal unberührt, wurde faktisch jedoch nicht unerheblich eingeschränkt.
So konnten beispielsweise vom NSR erlassene Gesetze nicht auf ihre Verfassungskonformität überprüft werden.
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Mit dem Gesetz Nr. 2485 vom 29. Juni 1981 wurde eine – aus dem NSR und der Beratenden Versammlung (Danışma Meclisi) bestehende – Konstituierende Versammlung (Kurucu Meclis) ins Leben gerufen.
Die Beratende Versammlung bestand insgesamt aus 160 Mitgliedern. 40 wurden direkt vom NSR bestimmt; die übrigen Mitglieder wurden zunächst von den Gouverneuren vorgeschlagen und anschließend seitens des NSR ernannt.
Den Vorsitz übte der Politiker und ehemalige Ministerpräsident Sadi Irmak aus.
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Die Konstituierende Versammlung hatte die Aufgabe eine neue Verfassung sowie ein Parteien- und Wahlgesetz auszuarbeiten. Zudem übernahm sie die Aufgabe der Gesetzgebung.
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Aus den Reihen der Beratenden Versammlung wurde unter dem Vorsitz des Verfassungsrechtlers Orhan Aldıkaçtı ein 15-köpfiger Verfassungsausschuss gebildet. Dieser erarbeitete zwischen dem 23. November 1981 und dem 17. Juli 1982 einen Verfassungsentwurf, welcher am 23. September 1982 zunächst von der Beratenden Versammlung und am 18. Oktober 1982 vom NSR angenommen wurde.
Am 7. November 1982 wurde die Verfassung mit 91,37 % der Stimmen per Volksentscheid angenommen und trat am 9. November 1982 in Kraft.
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Am 6. November 1983 fanden schließlich Parlamentswahlen statt, wonach die Konstituierende Versammlung nach Art. 177 der Verfassung aufgelöst wurde.
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In einem Referendum am 12. September 2010 sprach sich die türkische Bevölkerung für die umfassendsten Verfassungsänderungen seit 1982 aus. Die Änderungen sollen die türkische Verfassung an die Normen der europäischen Demokratie anpassen.
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Inhalt
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Die Verfassung besteht aus einer Präambel, 177 Artikeln und zwei Übergangsartikeln, die auf sieben Teile aufgeteilt sind:
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Erster Teil: Allgemeine Grundsätze (Artikel 1–11)
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Zweiter Teil: Grundrechte und -pflichten (Artikel 12–74)
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Dritter Teil: Die Hauptorgane der Republik (Artikel 75–160)
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Vierter Teil: Finanzielle und wirtschaftliche Vorschriften (Artikel 161–173)
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Fünfter Teil: Sonstige Vorschriften (Artikel 174)
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Sechster Teil: Übergangsvorschriften (Artikel Übergangsartikel 6–15)
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Siebter Teil: Schlußvorschriften (Artikel 175–177)