Wenn Champagner staatstragende Phantasien beflügelt
Veröffentlicht: 21. Juli 2016 Abgelegt unter: Élection présidentielle française de 2017, FRANKREICH, Pierre-Emmanuel Taittinger (wanna-be Kandidat) Hinterlasse einen Kommentar.
Wenn Champagner staatstragende Phantasien beflügelt
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Wer seine Phantasien mal so richtig beflügeln möchte, sollte sich und seiner Herzdame eine Champagner-Verkostung im Herzen des Naturparks Montage de Reims gönnen.
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Mit jenem „Beflügeln“ verbindet Pierre-Emmanuel Taittinger, Inhaber des gleichnamigen Champagnerhauses, dessen Kellerei sich im ehemaligen Benediktinerkloster Saint Nicaise von Reims befindet. ganz besondere Erfahrungen.
Nachdem der traditionsreiche Familienbetrieb als Folge von Erbstreitigkeiten im Jahr 2005 an den amerikanischen Hotel-Konzern Starwood verkauft werden musste, entschloss sich der Neffe von Claude Taittinger ein Jahr später, mit Hilfe des Bankhauses Crédit agricole, das Unternehmen für 660 Millionen Euro zurückzukaufen.
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Durch diesen Erfolg offenbar beflügelt, sorgt nun Taittinger für neue Schwingungen und kündigt an, die kommenden französischen Präsidentschaftswahlen für sich entscheiden zu wollen.
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Bei der Ankündigung seiner Kandidatur für das Präsidentenamt ließ Taittinger den anwesenden Pressevertretern eine erste Verkostung seiner Überzeugungen zuteil werden:
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„Die Mehrheit der Franzosen wird mich unterstützen, und ich werde in neun Monaten Präsident der Republik sein!“
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Nach Ansicht des Champagnerkönigs befindet sich Frankreich inmitten eines ökonomischen und sozialen Krieges, dem er mit Vollbeschäftigung und einer liberalen Wirtschaftsordnung begegnen will.
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Klingt irgendwie nach selbstbewußter betriebswirtschaftlicher Logik, die sich leider nicht gänzlich zur Linderung volkswirtschaftlicher Problemstellungen eignet. Daneben wird sich herausstellen müssen, ob tatsächlich eine Mehrheit, die sich den prickelnden Champagner-Genuss versagen muss, dem wortgewandten Unternehmer die notwendigen Stimmen leihen wird.
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Damit dem politisch unerfahrene Unternehmer am Spieltisch um die Macht ein Platz eingeräumt wird, bedarf es 500 Unterstützerunterschriften gewählter Mandatsträger, was sich möglicherweise etwas schwieriger herausstellen könnte, als etwa 500 Kisten Champagner zu verteilen.
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Aber wer weiß, vielleicht wird sich auch diesmal die geschätzte Crédit agricole mitsamt ihres gepflegten Netzwerks sowie die einschlägigen Stimmungsmacher gegen Marine Le Pen für ein rauschendes Champagner-Fest im Elysee einsetzen.
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Ihr Oeconomicus
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Nach Sondersitzung des Nationalen Sicherheitsrats wird dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt
Veröffentlicht: 21. Juli 2016 Abgelegt unter: III. Verfahren der Notstandsverwaltung, türkische Verfassung Hinterlasse einen Kommentar.
Nach Sondersitzung des Nationalen Sicherheitsrats
wird dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt
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Teil 1 – Die türkische Verfassung
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Geschichte
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Am 12. September 1980 putschte sich das Militär zum dritten Mal an die Macht und verhängte Kriegsrecht über das Land.
Mit dem Gesetz Nr. 2324 über die Verfassungsordnung vom 27. Oktober 1980 wurde die Verfassung von 1961 teilweise außer Kraft gesetzt und die Generäle Kenan Evren, Nurettin Ersin, Tahsin Şahinkaya, Sedat Celasun sowie der Admiral Nejat Tümer übernahmen als Nationaler Sicherheitsrat (NSR) die Exekutiv- und Legislativgewalten.
Die Judikative blieb formal unberührt, wurde faktisch jedoch nicht unerheblich eingeschränkt.
So konnten beispielsweise vom NSR erlassene Gesetze nicht auf ihre Verfassungskonformität überprüft werden.
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Mit dem Gesetz Nr. 2485 vom 29. Juni 1981 wurde eine – aus dem NSR und der Beratenden Versammlung (Danışma Meclisi) bestehende – Konstituierende Versammlung (Kurucu Meclis) ins Leben gerufen.
Die Beratende Versammlung bestand insgesamt aus 160 Mitgliedern. 40 wurden direkt vom NSR bestimmt; die übrigen Mitglieder wurden zunächst von den Gouverneuren vorgeschlagen und anschließend seitens des NSR ernannt.
Den Vorsitz übte der Politiker und ehemalige Ministerpräsident Sadi Irmak aus.
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Die Konstituierende Versammlung hatte die Aufgabe eine neue Verfassung sowie ein Parteien- und Wahlgesetz auszuarbeiten. Zudem übernahm sie die Aufgabe der Gesetzgebung.
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Aus den Reihen der Beratenden Versammlung wurde unter dem Vorsitz des Verfassungsrechtlers Orhan Aldıkaçtı ein 15-köpfiger Verfassungsausschuss gebildet. Dieser erarbeitete zwischen dem 23. November 1981 und dem 17. Juli 1982 einen Verfassungsentwurf, welcher am 23. September 1982 zunächst von der Beratenden Versammlung und am 18. Oktober 1982 vom NSR angenommen wurde.
Am 7. November 1982 wurde die Verfassung mit 91,37 % der Stimmen per Volksentscheid angenommen und trat am 9. November 1982 in Kraft.
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Am 6. November 1983 fanden schließlich Parlamentswahlen statt, wonach die Konstituierende Versammlung nach Art. 177 der Verfassung aufgelöst wurde.
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In einem Referendum am 12. September 2010 sprach sich die türkische Bevölkerung für die umfassendsten Verfassungsänderungen seit 1982 aus. Die Änderungen sollen die türkische Verfassung an die Normen der europäischen Demokratie anpassen.
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Inhalt
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Die Verfassung besteht aus einer Präambel, 177 Artikeln und zwei Übergangsartikeln, die auf sieben Teile aufgeteilt sind:
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Erster Teil: Allgemeine Grundsätze (Artikel 1–11)
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Zweiter Teil: Grundrechte und -pflichten (Artikel 12–74)
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Dritter Teil: Die Hauptorgane der Republik (Artikel 75–160)
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Vierter Teil: Finanzielle und wirtschaftliche Vorschriften (Artikel 161–173)
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Fünfter Teil: Sonstige Vorschriften (Artikel 174)
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Sechster Teil: Übergangsvorschriften (Artikel Übergangsartikel 6–15)
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Siebter Teil: Schlußvorschriften (Artikel 175–177)