Wenn Champagner staatstragende Phantasien beflügelt

.
Wenn Champagner staatstragende Phantasien beflügelt
.
Wer seine Phantasien mal so richtig beflügeln möchte, sollte sich und seiner Herzdame eine Champagner-Verkostung im Herzen des Naturparks Montage de Reims gönnen.
.
Mit jenem „Beflügeln“ verbindet Pierre-Emmanuel Taittinger, Inhaber des gleichnamigen Champagnerhauses, dessen Kellerei sich im ehemaligen Benediktinerkloster Saint Nicaise von Reims befindet. ganz besondere Erfahrungen.
Nachdem der traditionsreiche Familienbetrieb als Folge von Erbstreitigkeiten im Jahr 2005 an den amerikanischen Hotel-Konzern Starwood verkauft werden musste, entschloss sich der Neffe von Claude Taittinger ein Jahr später, mit Hilfe des Bankhauses Crédit agricole, das Unternehmen für 660 Millionen Euro zurückzukaufen.
.
Durch diesen Erfolg offenbar beflügelt, sorgt nun Taittinger für neue Schwingungen und kündigt an, die kommenden französischen Präsidentschaftswahlen für sich entscheiden zu wollen.
.
Bei der Ankündigung seiner Kandidatur für das Präsidentenamt ließ Taittinger den anwesenden Pressevertretern eine erste Verkostung seiner Überzeugungen zuteil werden:
.
„Die Mehrheit der Franzosen wird mich unterstützen, und ich werde in neun Monaten Präsident der Republik sein!“
.
Nach Ansicht des Champagnerkönigs befindet sich Frankreich inmitten eines ökonomischen und sozialen Krieges, dem er mit Vollbeschäftigung und einer liberalen Wirtschaftsordnung begegnen will.
.
Klingt irgendwie nach selbstbewußter betriebswirtschaftlicher Logik, die sich leider nicht gänzlich zur Linderung volkswirtschaftlicher Problemstellungen eignet. Daneben wird sich herausstellen müssen, ob tatsächlich eine Mehrheit, die sich den prickelnden Champagner-Genuss versagen muss, dem wortgewandten Unternehmer die notwendigen Stimmen leihen wird.
.
Damit dem politisch unerfahrene Unternehmer am Spieltisch um die Macht ein Platz eingeräumt wird, bedarf es 500 Unterstützerunterschriften gewählter Mandatsträger, was sich möglicherweise etwas schwieriger herausstellen könnte, als etwa 500 Kisten Champagner zu verteilen.
.
Aber wer weiß, vielleicht wird sich auch diesmal die geschätzte Crédit agricole mitsamt ihres gepflegten Netzwerks sowie die einschlägigen Stimmungsmacher gegen Marine Le Pen für ein rauschendes Champagner-Fest im Elysee einsetzen.
.
Ihr Oeconomicus
.

Nach Sondersitzung des Nationalen Sicherheitsrats wird dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt

.

Nach Sondersitzung des Nationalen Sicherheitsrats
wird dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt
.

Teil 1 – Die türkische Verfassung

.
Geschichte
.
Am 12. September 1980 putschte sich das Militär zum dritten Mal an die Macht und verhängte Kriegsrecht über das Land.
Mit dem Gesetz Nr. 2324 über die Verfassungsordnung vom 27. Oktober 1980 wurde die Verfassung von 1961 teilweise außer Kraft gesetzt und die Generäle Kenan Evren, Nurettin Ersin, Tahsin Şahinkaya, Sedat Celasun sowie der Admiral Nejat Tümer übernahmen als Nationaler Sicherheitsrat (NSR) die Exekutiv- und Legislativgewalten.
Die Judikative blieb formal unberührt, wurde faktisch jedoch nicht unerheblich eingeschränkt.
So konnten beispielsweise vom NSR erlassene Gesetze nicht auf ihre Verfassungskonformität überprüft werden.
.
Mit dem Gesetz Nr. 2485 vom 29. Juni 1981 wurde eine – aus dem NSR und der Beratenden Versammlung (Danışma Meclisi) bestehende – Konstituierende Versammlung (Kurucu Meclis) ins Leben gerufen.
Die Beratende Versammlung bestand insgesamt aus 160 Mitgliedern. 40 wurden direkt vom NSR bestimmt; die übrigen Mitglieder wurden zunächst von den Gouverneuren vorgeschlagen und anschließend seitens des NSR ernannt.
Den Vorsitz übte der Politiker und ehemalige Ministerpräsident Sadi Irmak aus.
.
Die Konstituierende Versammlung hatte die Aufgabe eine neue Verfassung sowie ein Parteien- und Wahlgesetz auszuarbeiten. Zudem übernahm sie die Aufgabe der Gesetzgebung.
.
Aus den Reihen der Beratenden Versammlung wurde unter dem Vorsitz des Verfassungsrechtlers Orhan Aldıkaçtı ein 15-köpfiger Verfassungsausschuss gebildet. Dieser erarbeitete zwischen dem 23. November 1981 und dem 17. Juli 1982 einen Verfassungsentwurf, welcher am 23. September 1982 zunächst von der Beratenden Versammlung und am 18. Oktober 1982 vom NSR angenommen wurde.
Am 7. November 1982 wurde die Verfassung mit 91,37 % der Stimmen per Volksentscheid angenommen und trat am 9. November 1982 in Kraft.
.
Am 6. November 1983 fanden schließlich Parlamentswahlen statt, wonach die Konstituierende Versammlung nach Art. 177 der Verfassung aufgelöst wurde.
.
In einem Referendum am 12. September 2010 sprach sich die türkische Bevölkerung für die umfassendsten Verfassungsänderungen seit 1982 aus. Die Änderungen sollen die türkische Verfassung an die Normen der europäischen Demokratie anpassen.
.
.
Inhalt
.
Die Verfassung besteht aus einer Präambel, 177 Artikeln und zwei Übergangsartikeln, die auf sieben Teile aufgeteilt sind:
.
.
Die nachfolgenden Auszüge aus der türkischen Verfassung (in einer Übersetzung von Prof. Dr. Christian Rumpf) zeigen die Bestimmungen des Dritten Teiles (Verfahren der Notstandsverwaltung) auf:
.
Dort heißt es:
.
III. Verfahren der Notstandsverwaltung
.
A. Fälle des Notstandes
.
1. Ausrufung des Notstandes wegen einer Naturkatastrophe oder schweren Wirtschaftskrise
.
Artikel 119
In Fällen einer Naturkatastrophe, gefährlicher Seuchen oder einer schweren Wirtschaftskrise kann der unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik zusammentretende Ministerrat in einem Teil oder mehreren Teilen des Landes oder im ganzen Land
für eine Dauer von nicht mehr als sechs Monaten den Notstand ausrufen.
.
2. Ausrufung des Notstandes wegen Ausbreitung von gewalttätigen Vorkommnissen und ernster Störung der öffentlichen Ordnung
.
Artikel 120
Ergeben sich ernsthafte Anzeichen für sich ausbreitende Gewalthandlungen, die auf eine Aufhebung der durch die Verfassung begründeten freiheitlichen demokratischen Ordnung oder der Grundrechte und -freiheiten gerichtet sind, oder wird die öffentliche Ordnung ernsthaft gestört, so kann der unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik zusammentretende Ministerrat nach Einholung der Ansicht des Nationalen Sicherheitsrates in einem Teil oder mehreren Teilen des Landes oder im ganzen Land für eine Dauer von nicht mehr als sechs Monaten den Notstand ausrufen.
.
Zwischenbemerkung
Selbstdenkenden Beobachtern der dramatischen Zirkusvorführung mag auffallen, dass die in Rede stehenden „ernsthaften Anzeichen sich ausbreitender Gewalthandlungen …“ sich eigentlich nur auf den niedergeschlagenen Putschversuch beziehen können.
.
Offenbar hat Herr Erdoğan hierzu eine völlig andere Meinung und befürchtet selbst nach seinen „Säuberungsaktionen“ mit abertausenden Verhaftungen und Suspendierungen auch weiterhin ein erhebliches Gefahrenpotential, welches „die öffentliche Ordnung“ in der Türkei ernsthaft stören könnte.
.
Jedenfalls ließ er Anfang dieser Woche „vorsorglich“ durch die regierungsnahe Zeitung Takyim verbreiten, dass sich die Türkei auf eine zweite Putschewelle vorbereiten müsse und lässt seit Montag den türkischen Luftraum unter Einsatz aller 217 F-16-Jets im Bestand der türkischen Luftwaffe bis auf weiteres den türkischen Luftraum mit Patrouillenflügen überwachen.
.
Dabei ist jedoch festzuhalten, dass man sich kaum des Eindrucks erwehren kann, dass jener Bevölkerungsanteil der nicht zu den betreuten Denkern seiner Exzellenz zählt, bereits paralysiert sein dürfte und bestenfalls ganz heimlich den eigenen Zeigefinger „Du, Du !“ ausrufen lässt, während die Jünger des Sultans sich offenbar darin üben, den eigenen Kopf zum Kämmen zu benutzen.
.
Hinzu kommt der Umstand, dass die freiheitliche demokratische Ordnung sowie Grundrechte und -freiheiten schon lange vor dem Putschversuch als Papiertiger wahrgenommen werden mussten, was sich aus den polizeilichen Gewaltexzessen gegen friedliche Demonstranten ebenso ableiten lässt, wie aus den strafrechtlichen Verfolgungen vieler Journalisten, die im Vertrauen auf die Meinungsfreiheit, zwielichtige Vorgänge im Land thematisiert hatten.
.
Im Lichte dieser Vorbemerkungen mag man sich darüber wundern, dass unserem Vorzeige-Außenminister Frank-Walter Steinmeier die Verhängung des Ausnahmezustandes lediglich die „Forderung“ an die türkische Regierung wert war, den Notstand  „auf die unbedingt notwendige Dauer zu beschränken und dann unverzüglich zu beenden, da alles andere das Land zerreißen und die Türkei nach innen und außen schwächen würde.“
.
Steinmeier ist jedoch zugute zu halten, dass er mit deutlicheren Worten seiner Vorturnerin nicht in den Rücken fallen wollte – siehe dazu auch: Erklärungen der Sprecher des Auswärtigen Amts in der Bundespressekonferenz vom 20.07.2016 – „Maßnahmen des türkischen Staats nach dem gescheiterten Umsturzversuch.“
.
Bislang ist nicht erkennbar, ob dieser diplomatische Zungenschlag den türkischen Präsidenten in irgendeiner Weise beeindruckt haben könnte.
.
Dies mag sich angesichts der deutlichen Worte von US-Außenminister John Kerry ändern, der den Allmachts-Phantasten indirekt vor einem möglichen Ausschluss aus der Nato gewarnt hat.
.
Ihr Oeconomicus
.
.
3. Regelung zu den Fällen des Notstandes
.
.
Artikel 121
Wird gemäß Artikel 119 und 120 der Verfassung die Ausrufung des Notstandes beschlossen, so wird dieser Beschluss im Amtsblatt verkündet und sofort der Zustimmung der Großen Nationalversammlung der Türkei unterbreitet.
Befindet sich die Große Nationalversammlung der Türkei in den Ferien, wird sie unverzüglich einberufen.
Die Nationalversammlung kann die Dauer des Notstandes ändern, auf Verlangen des Ministerrats für jeweils nicht mehr als
vier Monate die Dauer verlängern oder den Notstand aufheben.
.
Die für die gemäß Artikel 119 ausgerufenen Fälle des Notstandes auf die Staatsbürger zu übertragenden Verpflichtungen in Geld, Sachen und Arbeit und, jeweils getrennt für jede Art der Fälle des Notstands geltend, die Art und Weise der Beschränkung oder Aussetzung der Grundrechte und -freiheiten im Sinne des Artikels 15 der Verfassung, die Art und Weise der Ergreifung der durch den Notstandsfall erforderten Maßnahmen, die Art der den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zuzuweisenden Kompetenzen, die Art der Änderungen im Status der Bediensteten sowie die Verfahren der Notstandsverwaltung werden durch Notstandsgesetz geregelt.
.
Während der Dauer des Notstandes kann der unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik zusammentretende Ministerrat hinsichtlich von durch den Notstand geforderten Gegenständen Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen.
Diese Rechtsverordnungen werden im Amtsblatt verkündet und am selben Tag der Großen Nationalversammlung der Türkei zur Zustimmung unterbreitet; Frist und Verfahren im Zusammenhang mit der Zustimmung durch die Nationalversammlung werden durch die Geschäftsordnung bestimmt.
.
B. Ausnahmezustandsverwaltung, Mobilmachung und Kriegsfall
.
Artikel 122
Aus Gründen der Ausbreitung von Gewalthandlungen, welche auf die Aufhebung der durch die Verfassung anerkannten freiheitlichen demokratischen Ordnung oder der Grundrechte und -freiheiten gerichtet und ernster sind als die die Ausrufung des Notstandes erfordernden Fälle, oder des Auftretens des Kriegsfalles oder einer einen Krieg erfordernden Lage, eines Aufstandes oder einer Unternehmung von gewaltsamen Aktionen gegen das Vaterland oder die Republik oder der Ausbreitung von Gewalthandlungen, welche von innen oder außen die Unte lbarkeit des Landes und der Nation in Gefahr bringen, kann der unter dem Vorsitz des Präsidenten zusammentretende Ministerrat nach Einholung der Ansicht des Nationalen Sicherheitsrates in einem Teil oder in mehreren Teilen des Landes oder im ganzen Land für eine Dauer von nicht mehr als sechs Monaten die Ausnahmezustandsverwaltung ausrufen.
.
Dieser Beschluss wird unverzüglich im Amtsblatt verkündet und am selben Tag der Zustimmung der Großen Nationalversammlung der Türkei unterbreitet.
Ist die Große Nationalversammlung der Türkei nicht zusammengetreten, wird sie sofort einberufen. Die Große Nationalversammlung der Türkei kann, wenn sie es für nötig hält, die Dauer der Ausnahmezustandsverwaltung abkürzen, verlängern oder die Ausnahmezustandsverwaltung aufheben.
.
Während der Dauer der Ausnahmezustandsverwaltung kann der unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik zusammentretende Ministerrat hinsichtlich von durch die Ausnahmezustandsverwaltung erforderten Gegenständen Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen.
.
Diese Rechtsverordnungen werden im Amtsblatt verkündet und am selben Tage der Zustimmung der Großen Nationalversammlung der Türkei unterbreitet.
Frist und Verfahren im Zusammenhang mit deren Zustimmung durch die Große Nationalversammlung der Türkei werden durch die Geschäftsordnung bestimmt.
Die Verlängerung der Ausnahmezustandsverwaltung um jeweils nicht mehr als vier Monate ist von dem Beschluss der Großen Nationalversammlung der Türkei abhängig.
In Fällen des Krieges bedarf es dieser Frist von vier Monaten nicht.
.
Welche Vorschriften in den Fällen der Ausnahmezustandsverwaltung, der Mobilmachung und des Krieges Anwendung finden und auf welche Art und Weise die Geschäfte geführt werden, die Beziehungen zur Verwaltung, die Art und Weise der Beschränkung oder Aussetzung der Freiheiten und im Falle des Auftretens eines Krieges oder einer einen Krieg erfordernden Lage die den Staatsbürgern aufzuerlegenden Verpflichtungen werden durch Gesetz geregelt.
Die Kommandeure der Ausnahmezustandsverwaltung versehen ihren Dienst in Anbindung an das Amt des Generalstabschefs.
.
.
Weitere Teilbetrachtungen zu dem verhängten Ausnahmezustand sind in Vorbereitung und werden zeitnah veröffentlicht.
.
Ihr Oeconomicus
.