Verfassungsgericht weist Beschwerden zur EZB-Politik zurück
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Der Bruch zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ausgeblieben:
Die deutschen Verfassungsrichter haben sich im Verfahren um das umstrittene OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) der Meinung der europäischen Richter angeschlossen und mehrere Verfassungsbeschwerden abgewiesen.
Damit ist das EZB-Programm unter Auflagen zulässig (Az: 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13, 2 BvE 13/13).
[…] JUVE
Die Bewahrer der Zombie-Demokratie haben sich offenbar eine solch dicke Haut zugelegt, die sie in die Lage versetzt, ohne Rückgrat aufrecht zu stehen !
.. wer hätte auch von den „Auserlesenen“ des Bundesverfassungsgerichts anderes erwartet?
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Die Bewahrer der Zombie-Demokratie haben sich offenbar eine solch dicke Haut zugelegt, die sie in die Lage versetzt, ohne Rückgrat aufrecht zu stehen !
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