Verfassungsgericht weist Beschwerden zur EZB-Politik zurück


Verfassungsgericht weist Beschwerden zur EZB-Politik zurück
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Der Bruch zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ausgeblieben:
Die deutschen Verfassungsrichter haben sich im Verfahren um das umstrittene OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) der Meinung der europäischen Richter angeschlossen und mehrere Verfassungsbeschwerden abgewiesen.
Damit ist das EZB-Programm unter Auflagen zulässig (Az: 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13, 2 BvE 13/13).
[…]
JUVE
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BVerfG
Pressemitteilung Nr. 34/2016 vom 21. Juni 2016
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren
gegen das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank erfolglos
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korrespondierende Kommentare
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Hütchenspieler in roten Roben
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2 Kommentare on “Verfassungsgericht weist Beschwerden zur EZB-Politik zurück”

  1. Terry sagt:

    .. wer hätte auch von den „Auserlesenen“ des Bundesverfassungsgerichts anderes erwartet?

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