Anfechtung der Präsidentenwahl in Österreich (++updates)

.
Anfechtung der Präsidentenwahl in Österreich
.
Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer erhielt am 22. Mai 49,7 Prozent der Stimmen, Mitbewerber Alexander Van der Bellen kam auf 50,3 Prozent und wurde damit zum Bundespräsident von Österreich gewählt.
.
Die FPÖ akzeptiert dieses Wahlergebnis nicht, vermutet Unregelmäßigkeiten und verweist auf Ungereimheiten und Pannen. Insbesondere wird der Umgang mit der Briefwahl kritisiert.
.
Das Innenministerium hatte in mehreren Fällen festgestellt, dass Wahlbezirke die Auszählung der letztlich entscheidenden Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend begonnen hatten, ein Umstand der mit gesetzlichen Vorgaben, welche die Auszählungen von Wahlkarten erst am Wahl-Folgetag bestimmen, nicht vereinbar ist.
.
In einem 150 Seiten umfassenden Antrag (siehe Schriftsatz), dessen Eingang ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Wien per Twitter bestätigte, weist FPÖ-Parteichef Strache darauf hin, dass in 94 von 117 Bezirkswahlämtern bei der Auszählung der Briefwahlstimmen Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden seien.
.
Auszüge aus dem Schriftsatz:
.
Seite 35:
„In 94 von 117 Bezirkswahlbehörden wurden Gesetzwidrigkeiten festgestellt.
In 84 von 117 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten .. vor .. 23.05.2016, 9 Uhr .. bereits in nichtige und auszuzählende Wahlkarten vorsortiert.“
.
Seite 36:
„In 17 Bezirkswahlbehörden .. waren die Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung bereits geöffnet.
In 11 Bezirkswahlbehörden .. waren die Stimmenkuverts vor der Auszählung geöffnet und die Stimmenkuverts aus den Wahlkartenkuverts bereits entnommen.
In 4 Bezirkswahlbehörden .. waren zum amtlichen Beginn der Sitzung .. die Wahlkartenstimmen bereits ausgezählt.
In 7 Bezirkswahlbehörden .. erfolgte die Auszählung nicht durch die Bezirkswahlbehörde, sondern durch nicht zuständige Personen.
In 15 Bezirkswahlbehörden wurden Stimmenkuverts in falscher Farbe (nicht beige) ausgezählt und als gültig gezählt.“
.
Seite 38:
„Die gesetzwidrig vorzeitige und durch nicht befugten Personen erfolgte Auszählung wurde durch den Bezirkswahlleiter .. eigenmächtig – und ohne Kenntnis der übrigen Mitglieder der Bezirkswahlbehörde – veranlasst.
[…]
Weder die Wahlbeisitzerin .. noch der Wahlbeisitzer .. waren bei der Auswertung und Auszählung der Wahlkarten (stimmen) anwesend.
[…]
Der Umstand, dass die von den Wahlbeisitzern .. und .. verlangte Protokollierung der Gesetzwidrigkeit – trotz Zusage–des Leiters der Bezirkswahlbehörde, Bürgermeister .. – nicht in die Niederschrift aufgenommen wurde, ändert nichts an der objektiv nachgewiesenen Gesetzwidrigkeit, sondern verstärkt sogar Bedenken hinsichtlich möglicher Manipulationen …“
.
Seite 41 – 42:
„Die von der Freiheitlichen Partei Österreichs gestellten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde .. , .. und .. hatten keine Möglichkeit an der Prüfung der Wahlkarten auf allfällige Nichtigkeit sowie an der Auszählung der Briewahlstimmen teilzunehmen.
Die Bezirkswahlbehörde .. wurde erst für Montag, 23.05.2016, 14.00 Uhr eingeladen. Dennoch begab sich der Wahlbeisitzer .. – aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Termins um 9.00 Uhr des der Wahl folgenden Tages am 23.05.2016 zur Bezirkswahlbehörde, um bei der Auswertung der Briefwahlkarten anwesend zu sein. .. musste feststellen, dass zu diesem Zeitpunkt .. die Auszählung der Briefwahlkarten bereits abgeschlossen war.“
.
Seite 44:
„Im Stimmbezirk .. erfolgte die gesamte Überprüfung und Auszählung der Wahlkarten durch ein „Team der Bezirkshauptmannschaft“ und daher durchgängig nicht durch die Bezirkswahlbehörde.“
.
Dem Vernehmen nach will das Gericht noch vor der Vereidigung des Bundespräsidenten am 8. Juli den FPÖ-Antrag entscheiden.
Sollte der Beschluss den Argumenten der FPÖ-Anfechtung folgen, dürfte dies zumindest eine Teilwiederholung der Wahl in den betroffenen Bezirken zur Folge haben.
.
Man darf gewiss erwarten, dass diese phöse FPÖ-Aktion volldemokratische Reaktionen auslösen wird.
.
Ihr Oeconomicus
.
.
Nachtrag:
HC Strache äußert sich auf einer Pressekonferenz in Wien zur Wahlanfechtung
.

.
.
follow-up, 20.06.2016
Zeugen bestätigen Unregelmäßigkeiten bei Bundespräsidenten-Wahl
.
.
Erste Reaktionen in Österreich
.
.
korrespondierende Beiträge
.
27.05.2016
Wahlbetrug in Österreich? Lies mal, da stimmt was nicht.
.
23.05.2016
Norbert Hofer hat via Facebook seine Wahlniederlage eingestanden
.