Veröffentlicht: 31. Mai 2016 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: April 2016, BMF, Monatsberichte | Tags: Bargeldzahlungen, BT-Drucksache 18/9525, Geldwäscherisiken, Prof. Dr. Kai-D. Bussmann, Unternehmensstrafrecht |
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BMF-Monatsbericht April 2016
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Auszug:
(Anmerkungen by Oeconomicus)
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Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche konsequent bekämpfen
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Nächste Schritte für ein faires internationales Steuersystem und ein effektiveres Vorgehen gegen Geldwäsche
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Die Bundesregierung setzt sich für ein faires internationales Besteuerungssystem ein, in dem aggressive Steuergestaltung, Steuerhinterziehung und Geldwäsche keinen Platz haben.
Die jüngsten Enthüllungen der sogenannten Panama-Papers bieten die Chance, das Thema international mit Nachdruck weiter voranzutreiben.
Jetzt ist der Zeitpunkt, um weitere Fortschritte erzielen zu können.
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Die Erfahrung zeigt, dass ein erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerflucht einen weltweiten und koordinierten Ansatz erfordert.
Deswegen hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erneut eine globale Initiative gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche gestartet, die sich in bisherige Initiativen einfügt.
Dieser Aktionsplan wird hier näher vorgestellt.
Im Mittelpunkt steht mehr Transparenz von Unternehmens- und Treuhandkonstruktionen gegenüber den zuständigen Behörden – und zwar weltweit.
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1 Hintergrund
Schon in der Vergangenheit ist deutlich geworden, dass Lücken in der steuerrechtlichen
Abstimmung zwischen Staaten umfassend und teils mit krimineller Energie genutzt werden.
Auch aufgrund der nachdrücklichen Initiative Deutschlands sind zuletzt erhebliche Fortschritte sowohl im Kampf gegen internationalen Steuerbetrug als auch im Kampf gegen legale, aber unfaire Steuergestaltungen erzielt worden:
Fast 100 Staaten bekennen sich zu dem auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 vereinbarten neuen Standard für einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.
Im Rahmen des von Deutschland im Jahr 2013 maßgeblich angestoßenen gemeinsamen Projekts der G20-Staatengruppe gegen aggressive Steuergestaltungen multinationaler Unternehmen wurden 15 Maßnahmen beschlossen, deren konsequente Umsetzung nun von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) überwacht wird.
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Die jüngsten Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama sind eine weitere Bestätigung dafür, dass es richtig war, mit großem Nachdruck internationale Schritte gegen Steuerbetrug und unfaire Steuerpraktiken zu vereinbaren.
Die aktuellen Ereignisse geben Anlass, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu beschreiten.
Der Bundesfinanzminister hat daher einen Aktionsplan vorgestellt und im Rahmen der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington in die internationale Abstimmung eingebracht.
Daraus hat sich bereits eine erneute enge Zusammenarbeit mit wichtigen europäischen Partnern, der OECD und dem IWF entwickelt.
In der anlässlich der IWF-Frühjahrstagung verabschiedeten gemeinsamen Abschlusserklärung der G20 wurden alle Länder, Finanzzentren und Überseegebiete aufgefordert, sich am automatischen Informationsaustausch von Steuer- und Finanzdaten zu beteiligen.
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2 Zum Inhalt des Aktionsplans
Der Aktionsplan des Bundesfinanzministers sieht die nachfolgenden Maßnahmen vor:
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1. „Panama muss kooperieren.
Panama muss möglichst rasch dem automatischen Informationsaustausch beitreten und zudem sein Gesellschaftsrecht so weiterentwickeln, dass inaktive und substanzlose Gesellschaften und deren Gesellschafter identifiziert werden können.
Gesellschafter oder Geschäftsführer müssen zu einem regelmäßigen Nachweis verpflichtet werden, welche wirtschaftliche Aktivität ihre Firma entfaltet.
Wir brauchen volle Transparenz.
Zur Identifikation von inaktiven und substanzlosen Gesellschaften sollte die OECD Kriterien entwickeln. Wir müssen unter scheiden können zwischen unschädlichen leeren Firmenmänteln und sogenannten Briefkastengesellschaften.
Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten.“
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Panama soll durch internationalen Druck dazu bewegt werden, den internationalen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, den sogenannten Common Reporting Standard, zu akzeptieren.
Auch alle Staaten, die sich bisher als „Steueroasen“ vermarktet haben, müssen sich internationalen Transparenzstandards anschließen.
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(Anmerkung:
Dabei erhebt sich die Frage,
– ob die US-Regierung dieses „MUSS“ auch hinsichtlich Delaware unterstützt
– inwieweit UK die Kanal- und Britisch Virgin Islands, etc. hierzu verpflichten kann
– wie sich die Bahamas, Grand Cayman oder die Seychellen hierzu positionieren
– in welcher Weise sich die Niederlande hinsichtlich kreativer Steuervermeidungsstrategien unter Einbeziehung der Niederländischen Antillen dieser Forderung anschließt
– was Luxemburg, Irland oder Zypern (um nur einige zu nennen) davon halten.
– und last but not least, in welcher Weise das von Ausländern geschätzte Steuerparadies Deutschland die eigenen Forderungen umsetzt)
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Inzwischen hat sich die Regierung der Republik Panama am 14. April 2016 – am Rande der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank – nach wachsendem internationalem Druck zu einer besseren Zusammenarbeit bereiterklärt.
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Kriterien für eine zielgenaue Identifikation von Briefkastengesellschaften können aufbauen auf den aktuellen Arbeiten des „OECD Forum für schädlichen Steuerwettbewerb“ zur wirtschaftlichen Substanz bei Regelungen, die eine für bestimmte Sachverhalte begünstigte Besteuerung vorsehen.
Demnach geht es beispielsweise um Folgendes:
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– Wo werden die die wesentlichen Einkünfte generierenden Aktivitäten tatsächlich ausgeübt?
– Welche Personen üben in der Gesellschaft welche Funktionen aus?
– Wo ist der Ort der Geschäftsleitung, wo werden also die maßgeblichen Entscheidungen getroffen?
– Verfügt die Gesellschaft über eigene Büroräume und Kommunikationsanschlüsse?
– Bei Holding-Gesellschaften ist darauf abzustellen, welche Aktivitäten die Beteiligungsgesellschaften entfalten.
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Die im Aktionsplan geforderte Transparenz von Gesellschaften gegenüber den zuständigen Behörden umfasst vielfältige Rechtsformen und Strukturen wie etwa auch Trusts (rechtlich verselbständigte Vermögen, die treuhänderisch verwaltet werden).
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8. „Wir brauchen schärfere Verwaltungssanktionen für Unternehmen.
Eine wirksame strafrechtliche Verfolgung von Fehlverhalten scheitert oftmals am Nachweis persönlichen Verschuldens.
Daher sollten die Institutionen selbst stärker zur Verantwortung gezogen werden.
So wie in den USA werden auch in Deutschland und Europa von den Aufsichtsbehörden verhängte Sanktionen
künftig eine stärkere Rolle spielen.
Unternehmen müssen ihrerseits die Verantwortlichen für solche Sanktionen stärker in Regress nehmen.“
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Der Nachweis des individuellen Verschuldens hat sich in der Praxis für die strafrechtliche Haftung von Unternehmen als hinderlich erwiesen.
Obgleich ein Unternehmen in illegale Handlungen verstrickt ist, kann es aufgrund der Organisationsstruktur und der Organisation der Arbeitsabläufe dazu kommen, dass der Nachweis des individuellen Verschuldens misslingt.
Diese Probleme bestehen auch bei einem sogenannten Unternehmensstrafrecht, das auch juristische
Personen mit Strafen belegen kann.
Dieser individuelle Schuldnachweis ist derzeit beispielsweise auch erforderlich, um Sanktionen gegen Unternehmen nach dem Regime des Ordnungswidrigkeitenrechts zu verhängen.
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(Anmerkung:
Als Lösungsvorschlag für die „Probleme“ sollte endlich ein eigenes europaweit geltedes Unternehmensstrafrecht auf den Weg gebracht werden.
Zugegeben, eine solcher Systemwechsel würde erheblichen Widerstand einschlägiger mächtiger Lobbyorganisationen zur Folge haben und könnte die Spendenbereitschaft der Industrie zugunsten von Parteien erheblich einschränken.)
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3 Maßnahmen im Bereich der Geldwäscheprävention
Deutlich effizienter und besser durchsetzbar wäre eine Sanktionierung durch Verwaltungsstrafen oder „administrative Strafen“ nach dem Verwaltungsrecht, wonach Behörden Sanktionen durch Verwaltungsakt festsetzen könnten.
Ähnlich wie die US-amerikanische Kapitalmarktaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) könnten hier beispielsweise Strafen durch die Finanzaufsicht verhängt werden.
Ein Verwaltungssanktionsregime wäre im Einklang mit dem EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht umzusetzen.
Den betroffenen Unternehmen stünde natürlich weiterhin der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten offen.
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Diese Sanktionen würden nicht nur der Abschöpfung der ungerechtfertigt erlangten wirtschaftlichen Vorteile dienen, sondern auch eine größere abschreckende Wirkung zur Folge haben.
(Anmerkung:
Diese „abschreckende Wirkung“ wäre vermutlich dann gegeben, wenn für Unternehmen dieselben strafrechtlichen Standards gelten würden, wie dies aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, Titel:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Bundestags-Drucksache 18/9525), hervorgeht.)
[…]
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3.1 Vorgehensweise der Studie
Bei der Geldwäscheprävention ist Deutschland nicht nur konform mit den europäischen und internationalen Standards – das hat die FATF ausdrücklich bestätigt.
In einigen Bereichen geht das deutsche Anti-Geldwäscherecht sogar weit darüber hinaus – etwa bei der Regulierung elektronischen Geldes und bei der Group Compliance von Instituten, wonach auch ausländische Töchter und Filialen deutscher Institute das deutsche Anti-Geldwäsche-Recht in Offshore-Staaten einhalten müssen.
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Dennoch besteht typischerweise bei allen Wirtschaftsdelikten ein erhebliches Dunkelfeld, und dies gilt insbesondere für Geldwäsche.
Bei diesem Delikt kommt jedoch hinzu, dass die beim Bundeskriminalamt registrierten Verdachtsmeldungen fast ausschließlich aus dem Finanzsektor stammen, sodass für den gesamten Nicht-Finanzsektor kaum belastbare Daten zur Geldwäsche vorlagen.
Nach der 4. EU-Geldwäscherichtlinie haben die Mitgliedstaaten für alle Wirtschaftssektoren Analysen über spezifische Geldwäscherisiken zu erstellen.
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Aufgrund dessen hat das BMF eine Studie in Auftrag gegeben, den Umfang der Geldwäsche im Nicht-Finanzsektor in Deutschland und die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren zu untersuchen. Die Studie führte Prof. Dr. Kai-D. Bussmann von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durch.
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3.2 Risiken in den einzelnen Wirtschaftssektoren
Die Ergebnisse der Studie stützen sich zum einen auf 73 Interviews mit Experten aus Wissenschaft, Polizei und Justiz sowie Vertretern von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und zum anderen auf eine repräsentative Befragung von 1002 nach dem Geldwäschegesetz zu besonderer Sorgfalt und Verdachtsanzeigen Verpflichteten primär aus dem Nicht-Finanzsektor.
Einbezogen wurden Verpflichtete aus den rechtsberatenden und vermögensverwaltenden Berufen, Versicherungsvermittler/-makler, Immobilienmakler und Güterhändler.
Die Gruppe der Güterhändler umfasste Kraftfahrzeughändler, Händler mit Gold/Silber, Perlen/Schmuck, Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Boots- und Yachthändler.
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3.3 Handlungsempfehlungen und Ergebnisse der Studie
Die Studie von Prof. Dr. Kai-D. Bussmann schließt mit folgenden zentralen Handlungsempfehlungen:
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Bargeldzahlungen:
Bargeldzahlungen stellen eines der größten Geldwäscherisiken dar.
Der Gutachter empfiehlt die Einführung eines Höchstbetrags bei der Bezahlung mit Bargeld, auch weil entsprechende Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu einer Verlagerung von Geldwäsche nach Deutschland geführt haben.
Empfohlen wird eine Begrenzung von Bargeldzahlungen ab einem mittleren vierstelligen Betrag.
Hierzu gibt es mittlerweile einen entsprechenden Prüfauftrag des Finanzministerrats der EU (ECOFIN) vom 12. Februar 2016 an die EU-Kommission, ob eine EU-weit einheitliche Grenze für Bargeldzahlungen notwendig ist.
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Die Studie zeigt, dass Deutschland aufgrund seiner Attraktivität als Wirtschaftsstandort ein erhöhtes Geldwäscherisiko aufweist.
Die inkriminierten Gelder kommen zu einem großen Teil auch aus dem Ausland.
Angesichts dieser Risikolage muss der Geldwäscheprävention in der gesamten den Bundesländern unterliegenden Aufsicht des Nicht-Finanzsektors in Deutschland ein sehr viel größerer Stellenwert eingeräumt werden als bisher.
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4 Fazit
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Der komplette Monatsbericht des BMF ist hier nachzulesen bzw. downloadbar.
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Ihr Oeconomicus
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