Grünes Licht für den griechischen Bauabschnitt der Trans Adriatic Pipeline (TAP)

Grünes Licht für den griechischen Bauabschnitt der Trans Adriatic Pipeline (TAP)
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Mit Blick auf die marode Wirtschaft setzt man in Athen große Hoffnungen in den Bau einer Gaspipeline im Norden des Landes, die in naher Zukunft bis zu 8000 neue Arbeitsplätze generieren soll.
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Alexis Tsipras gab am Dienstag in Thessaloniki grünes Licht für den Bau des griechischen Abschnitts der Trans Adriatic Pipeline (TAP). Sie soll nach Fertigstellung im Jahr 2020 in Azerbaijan gewonnenes Erdgas durch Griechenland und Albanien nach Italien fördern und Westeuropa unabhängiger von russischem Erdgas machen.
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Soweit zunächst die Kernpunkte der Theorie, wie sie von unseren kenntnisreichen Wahrheitsmedien verbreitet wird.
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Bevor nun die Champagnerkorken fliegen, wäre es jedoch von Vorteil, sich zu vergegenwärtigen, dass es sich bei der TAP um einen Appendix der rund 2000 km langen Trans-Anatolian Natural Gas Pipeline (TANAP) handelt (Anschlusspunkt Kipoi in der türkisch-griechischen Grenzregion), welche mit der South Caucasus Pipeline (SCP) verbunden ist, welche aus den Shah Deniz Gasfeldern gespeist wird.
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Das Routing führt durch Georgien, einem Spannungsfeld, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft Armenien mit dem quasi annektierten Berg-Karabach liegt, wo derzeit kein inniges freundschaftliches Verhältnis mit dem finanziell angeschlagenen Azerbaijan zu erkennnen ist.
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Auf dem langen Weg durch die Türkei bis zum TAP-Anschluss in Kipoi ist nicht auszuschließen, dass der neo-osmanische Sultan durch unlustige pop-up’s gestört werden mag, was die Gas-Durchleitung ins TAP-Netz beeinträchtigen könnte.
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Last but not least, muss den EU-Träumern, die sich so sehr darauf freuen, mit der TAP von russischem Gas unabhängiger zu werden, ein wenig Wasser in den Wein gegossen werden … genau genommen 15 %, was einschl. des von ENI übernommenen 5%-Anteils der Beteiligung des russischen Lukoil-Konzerns an den Shah Deniz Gasfeldern entspricht.
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Weitere, vertiefendere Details finden sich hier
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Ihr Oeconomicus
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Stürmische Zeiten in Frankreich

Stürmische Zeiten in Frankreich
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Mit Streiks, Demonstrationen und Blockaden haben mehrere tausend Menschen in vielen französischen Städten gegen die umstrittene Arbeitsmarktreform von Staatspräsident François Hollande protestiert.
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In Paris setzte die Polizei Tränengas ein, als gewaltbereite Demonstranten die Beamten mit Wurfgeschossen attackierten. In Toulouse griffen Demonstranten das Büro eines sozialistischen Abgeordneten an, in Nantes wurden acht Randalierer festgenommen.
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follow-up, 18.05.2016
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Polizisten demonstrieren gegen Gewalt und Hass
In mehreren Städten Frankreichs haben Polizisten gegen Hass und Gewalt gegenüber Sicherheitskräften protestiert. Unter dem Schutz ihrer Kollegen versammelten sich mehrere hundert Beamte in Zivil am symbolträchtigen Place de la Republique in Paris. Am Mittag kam es an dem Platz zu einer Gegendemonstration. Ein Polizeifahrzeug wurde angezündet. Die Insassen konnten sich retten. Seit Beginn der landesweiten Demonstrationen gegen die von der sozialistischen Regierung geplanten Arbeitsmarktreform Ende März wurden mehr als 350 Polizisten im Einsatz verletzt.
[…]
heute
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korrespondierende Beiträge
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Französische Arbeitsmarktreform für mehr Flexibilität und Beschäftigung
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Arbeitsministerin Myriam El Khomri hat am 24.3.2016 im Ministerrat einen Entwurf zur Reform des Arbeitsmarktes vorgestellt, der Unternehmen mehr Flexibilität und Planungssicherheit und den Arbeitnehmern bessere Fortbildungs- und Mobilitätschancen eröffnen soll.
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Der Gesetzentwurf, der auf dem Gutachten von Jean-Denis Combrexelle (Herbst 2015) und Empfehlungen zur Reformierung des Arbeitsrechts einer Expertenkommission des ehemaligen Vorsitzenden des Verfassungsrats Robert Badinter beruht, und der in den letzten Monaten mit den Sozialpartnern abgestimmt wurde, soll Anfang Mai in der Nationalversammlung eingebracht werden.
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Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Ausweitung des sozialpartnerschaftlichen Dialoges im Arbeitsrecht, um so die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Beschäftigung zu fördern und um den Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen besonders in kleinen und mittleren Unternehmen attraktiver machen.
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Ein weiteres wichtiges Ziel der Regierung ist die klare Abgrenzung und Reduzierung der Anzahl der Branchen innerhalb von drei Jahren von derzeit 700 auf etwa 200.
Das Arbeitsvertragsrecht sowie die Arbeitslosenversicherung sind nicht Gegenstand der Reform.
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Die geplanten Neuerungen sind im Einzelnen:
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Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
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-  Die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen dem anfallenden Arbeitsvolumen entsprechend ausrichten zu können. Hierzu müssen Betriebsvereinbarungen mit den Gewerkschaften, die mindestens 50% der Arbeitnehmer vertreten, abgeschlossen werden. Minderheitsgewerkschaften, die mehr als 30% der Arbeitnehmer präsentieren, können allerdings die Abhaltung einer Urabstimmung über die Vereinbarung verlangen.
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-  Gebilligte Betriebsvereinbarungen können die für die Branche gültigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Das bedeutet, dass beispielsweise die ersten 8 Überstunden auf Betriebsebene mit einem Aufschlag von 10% statt 25% entlohnt werden können.
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-  Branchen können allgemein gültige Vereinbarungen für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten abschließen. In Unternehmen ohne Gewerkschaftsvertretung kann der Arbeitgeber mit einem von einer Gewerkschaft mandatierten Mitarbeiter Vereinbarungen schließen.
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-  Betriebsvereinbarungen zu flexiblen Arbeitszeiten etwa mit Arbeitszeitkontingenten (forfait jour) können abgeschlossen werden. Allerdings müssen sie verbindliche Bestimmungen enthalten, etwa zur Kategorie des Arbeitnehmers, zum Zeitrahmen oder zu Abwesenheitszeiträumen.
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-  Betriebsbedingt kann auf Grundlage einer betrieblichen Übereinkunft die Arbeit von bisher maximal 10 auf 12 Stunden am Tag verlängert werden. Die 35-Stunden-Woche bleibt hiervon unberührt, d.h. es muss bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit einen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit geben.
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Betriebsbedingte Kündigungen
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-  Die Bedingungen für betriebsbedingte Kündigungen werden mit dem Ziel den Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge attraktiver zu machen flexibilisiert. Eine Entlassung kann erfolgen, wenn die Ertragslage und der Umsatz über mehrere Quartale in Folge sinken oder wenn es über mehrere Monate hintereinander zu Geschäftsverlusten oder einer starken Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens kommt. Weiterhin sind Entlassungen bei einer notwendigen Umstrukturierung aus Wettbewerbsgründen möglich. Dieses bezieht sich aber ausdrücklich nur auf Probleme von Unternehmen bzw. Firmenfilialen in Frankreich.
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-  Arbeitsgerichte können im Falle einer Anfechtung von Kündigungen Abfindungen wie bisher frei festlegen, allerdings wird die Regierung erstmals per Erlass einen unverbindlichen Orientierungsrahmen festlegen. Diese Maßnahme ist geeignet, den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
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Lebenslange Fortbildung
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-  Die Zusammenfassung von Hilfen zur Förderung des lebenslangen Lernens in einem persönlichen Beschäftigungskonto (Compte personnel d’activité) für alle Arbeitnehmer und Beschäftigungssuchende. Dabei handelt es sich verbindliche Ansprüche auf Fortbildung, Umschulung, Qualifizierungsmaßnahmen oder auch auf eine Karriereberatung, die allen Arbeitnehmern unabhängig von ihrem Status zustehen und die auch bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden können. Ab 2017 führt dieses Konto das bisherige Fortbildungskonto, das Konto für erworbenen Rentenanrechte aufgrund von körperlich harten Berufsjahren und das Konto für staatsbürgerliches Engagement zusammen. Übergreifendes Ziel ist es, jedem die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich seinen Berufsweg zu gestalten.
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Eingliederungshilfen für Jugendliche
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-  Jeder Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren ohne Berufsabschluss und hinreichende Qualifizierung erhält ein Anrecht auf Förderung und Eingliederungsbeihilfen (garantie jeunes). Seit 2013 war diese Maßnahme nur zahlenmäßig begrenzt in einigen Testgebieten umgesetzt worden.
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Ausbau arbeitnehmerfreundlicher Regelungen
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Neben dem oben genannten persönlichen Beschäftigungskonto bringt das Gesetz weitere deutliche Verbesserungen für die Arbeitnehmer.
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Hierzu gehören:
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-  der Verzicht auf eine obligatorische medizinische Untersuchung außer in Risikoberufen
-  die Einführung der elektronischen Gehaltsabrechnung, falls vom Arbeitnehmer gewünscht
-  Das Recht auf Freizeit in einer vernetzten, digitalisierten und flexibilierten Arbeitswelt, d.h. das Recht außerhalb der Arbeitszeit vollständig abzuschalten.
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Gesetzesvorlage im Wortlaut (Frz.)
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Quelle:
Französische Botschaft in Frankreich
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Harmel-Bericht

Harmel-Bericht
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Als Harmel-Bericht bezeichnet man einen durch den belgischen Außenminister Pierre Harmel angeregten Bericht von 1967 zur Lage der NATO angesichts der bestehenden NATO-Strategie „Massive Vergeltung“ (MC 14/2).
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Dabei ging Harmel von der Grundfunktion der NATO aus. Diese sollte als ein Faktor des dauerhaften Friedens gestärkt werden. Dabei hatte sie zwei Hauptfunktionen:
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– Durch ausreichende militärische Stärke abschreckend zu wirken, um das Gebiet der Mitgliedstaaten eventuell erfolgreich verteidigen zu können.
– Im Rahmen dieser militärischen Sicherheit dauerhafte Beziehungen herstellen, mit deren Hilfe grundlegende politische Fragen gelöst werden können.
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Daraus folgt, dass militärische Sicherheit und eine Politik der Entspannung keinen Widerspruch, sondern eine gegenseitige Ergänzung darstellen. Sicherheit wurde als Summe von Verteidigung und Entspannung verstanden.
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Alle NATO-Mitgliedstaaten waren aufgerufen, ihr nationales Beziehungsgeflecht zur UdSSR zu verbessern. Allerdings durfte im Rahmen dieser Entspannungspolitik das Verhältnis zur Allianz nicht gefährdet werden (am besten durch eine gleichgerichtete Politik der Mitgliedstaaten der NATO).
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Man ging davon aus, dass auch die osteuropäischen Staaten dieser Politik positiv gegenüberstehen. Ausfluss dieser neuartigen Politik sollte auch die Klärung der Deutschlandfrage sein, die den Hauptspannungsgrund in Europa darstellte. Der Harmel-Bericht fand schließlich 1967 seinen Niederschlag in der neuen Nato-Sicherheitsstrategie „Flexible Response“ (MC 14/3).
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Quelle: Wikipedia
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