Aalen/Schwäbisch Gmünd: Kandidaten für Landtagswahl sind durch

Aalen/Schwäbisch Gmünd:
Kandidaten für Landtagswahl sind durch
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Am Dienstagmorgen ist im Aalener Landratsamt der gemeinsame Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl für die Wahlkreise 25 (Schwäbisch Gmünd) und 26 (Aalen) unter Vorsitz von Landrat Klaus Pavel zusammengekommen.
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Jeweils einstimmig hat er die elf eingegangenen Wahlvorschläge für den Wahlkreis 25 und die zehn Vorschläge für den Wahlkreis 26 ohne Beanstandungen gebilligt. Dabei ist es zulässig, dass ein Bewerber in maximal zwei Wahlkreisen kandidiert.
Die Bewerber müssen zudem ihren Wohnsitz nicht im jeweiligen Wahlkreis haben.
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Demnach werden bei der Landtagswahl am Sonntag, 13. März, folgende Kandidatinnen und Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen (in Klammern jeweils die Ersatzbewerber):
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Eckard Scheiderer – Schwäbische – Aalener Nachrichten
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Elf Parteien treten im Kreis Sigmaringen an

Elf Parteien treten im Kreis Sigmaringen an
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Elf Parteien werden im Landkreis Sigmaringen am 13. März antreten. Der Kreiswahlausschuss hat am Dienstag alle elf eingereichten Bewerbungen zugelassen. Das sind zwei Wahlvorschläge mehr als bei der Landtagswahl vor fünf Jahren.
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Neben den vier im Landtag vertretenen Parteien CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP haben sieben weitere Parteien ihre Bewerbungen abgegeben. Ein Kriterium für die Zulassung war die Einreichung von Unterschriftenlisten.
Mindestens 150 Wahlberechtigte aus dem Wahlkreis mussten darauf erklären, dass sie die Bewerbung des jeweiligen Kandidaten unterstützen. Eine Prüfung der Verantwortlichen im Landratsamt ergab, dass alle sieben Parteien genügend gültige Unterschriften eingereicht hatten.
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Wie vor fünf Jahren haben neben den im Landtag vertretenen Parteien die Republikaner, die Linke, die ökologische-demokratische Partei (ödp) und die nationaldemokratische Partie Deutschlands (NDP) ihre Bewerbungen eingereicht.
Nicht mehr auf dem Stimmzettel wird die Piratenpartei vertreten sein.
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Neu auf dem Wahlvorschlag ist die Alternative für Deutschland (AfD), die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei) und die Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA).
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Nicht alle Parteien treten mit im Kreis wohnhaften Bewerbern an, aber dies ist auch keine Bedingung für die Zulassung.
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Michael Hescheler – Schwäbische
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Kreiswahlausschuss des Ortenaukreises hat alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen

Kreiswahlausschuss des Ortenaukreises hat alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen
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Am 13. März 2016 findet in Baden-Württemberg die Wahl zum nächsten Landtag statt.
Derzeit sind vier Parteien (CDU, GRÜNE, SPD und FDP) im Landtag vertreten. Bis 14. Januar 2016 hatten die Parteien die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen.
„Da der Ortenaukreis in die Wahlkreise Lahr, Offenburg und Kehl eingeteilt ist, musste der gemeinsame Kreiswahlausschuss über die Zulassung von insgesamt 34 Wahlvorschlägen entscheiden“
informiert Kreiswahlleiter Michael Loritz.
„Alle Vorschläge zur Landtagswahl wurden zugelassen.“
Jeweils 12 Parteien treten in den Wahlkreisen Lahr (50) und Offenburg (51) an; im Wahlkreis Kehl (52) wollen zehn Parteien in den Landtag einziehen.
„Mit Ausnahme der vier etablierten Parteien mussten alle anderen jeweils mindestens 150 Unterstützungsunterschriften sammeln. Insgesamt 3.764 vorgelegte Unterschriften konnten nach Prüfung als gültig anerkannt werden“
so Loritz.
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Quelle
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Parteien, Bewerber und möglichen Ersatzbewerber – (PDF-Datei)
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Informationen über die Wahlstatistiken zur Landtagswahl am 13. März 2016 – (PDF-Datei)
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Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt: Letzte Frist für Wahlvorschläge

Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt: Letzte Frist für Wahlvorschläge
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Langsam laufen sich die Kandidaten warm, allzu lange ist es nicht mehr bis zur Landtagswahl, die am 13. März stattfindet.
Ein entscheidender Tag ist bereits der kommende Montag, am 25. Januar müssen bis spätestens 18 Uhr sämtliche Wahlvorschläge vorliegen. Wobei es Unterschiede gibt:
Die im Landtag sitzenden Parteien und Kandidaten von CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Grüne müssen keine Unterstützerunterschriften vorlegen, alle anderen schon.
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Marcel Duclaud – Mitteldeutsche Zeitung
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Bodenseekreis: Asyl-Überblick Januar 2016

Bodenseekreis: Asyl-Überblick Januar 2016
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Der Bodenseekreis wird im ersten Monat des neuen Jahres laut Prognose der Landeserstaufnahmestellen etwa 380 Flüchtlinge aufnehmen und unterbringen müssen.
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Die Menschen werden schwerpunktmäßig in der Gemeinschaftsunterkunft Friedrichshafen-Fallenbrunnen, dem Jufa-Hotel in Meersburg, dem Neubau an der bestehenden Unterkunft in der Kressbronner Aargenstraße sowie frei werdenden Plätzen an anderen Standorten untergebracht. Teile des Jufa-Hotels stehen dem Landkreis bis zum Frühjahr als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung.
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Neue Plätze in Notunterkünften wird der Bodenseekreis im Januar aller Voraussicht nach nicht benötigen.
Jedoch ist absehbar, dass in den folgenden Wochen nicht ausreichend Plätze in regulären Gemeinschaftsunterkünften vorhanden sein werden. In diesem Fall wird der Landkreis eine oder mehrere weitere Notunterkünfte in Hallen einrichten müssen. Über Standorte und Termine wurde aber noch nicht entschieden.
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Im Dezember 2015 hat der Bodenseekreis 417 Personen aufgenommen. Diese wurden im Wesentlichen in den Unterkünften Friedrichshafen Fallenbrunnen, Stiftung Liebenau, Parkturnhalle Kressbronn, Kapellenweg Immenstaad, Feriendorf Langenargen, Überlingen Lindenwiese und Stadthalle Tettnang untergebracht.
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Aktuell leben in den Flüchtlingsunterkünften des Bodenseekreises rund 1720 Personen, rund 450 davon in Notunterkünften in Turn- und Mehrzweckhallen.
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Hinzu kommen aktuell 87 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), die überwiegend in Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis versorgt und betreut werden. Mitte Januar erwartet das Jugendamt die Ankunft 20 weiterer Jugendlicher. Diese werden vorerst im Massivbauteil der Notunterkunft Layerhalle in Tettnang untergebracht und betreut.
Aus der Leichtbauhalle des Komplexes mit rund 105 Plätzen hat die Kreisbehörde die Bewohner im Dezember sukzessive aus- und umziehen lassen, weil sich die festzeltähnliche Konstruktion als im Winter sehr kalt und zugig erwiesen hat. Sie bleibt aber als Akut-Notkapazität bestehen und soll im Frühjahr wieder regulär belegt werden.
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Kontaktmöglichkeiten zu Ansprechpartnern vor Ort, Hinweise für ehrenamtliche Helfer, eine Meldemöglichkeit für Wohnraum sowie weitere Informationen rund um das Thema Asyl und Migration gibt es hier.
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Quelle:
Bodenseekreis – 14.01.2016
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