Sexueller Übergriff auf Dortmunderin: Polizei fahndet nach Tatverdächtigen
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Die Dortmunder Polizei fahndet nach zwei bislang unbekannten Tatverdächtigen, die am Samstag (16.1.) eine Dortmunderin angegriffen, unsittlich berührt, verletzt und ausgeraubt haben.
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Ersten Erkenntnissen zur Folge befand sich die junge Frau am Samstag auf dem Weg zu ihrer Arbeit. Gegen kurz nach 9 Uhr parkte sie ihr Auto in Höhe der Unterführung (Hunnentränke) und ging zu Fuß auf dem Gehweg der Bornstraße in Richtung Innenstadt.
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Etwa in Höhe der Hofeinfahrt zur Hausnummer 26-28 standen zwei Männer. Als sie diese passiert hatte, wurde die 29-Jähige plötzlich von hinten gepackt. Einer der beiden Männer hielt sie fest und bedrohte sie mit einem Messer welches er ihr an den Hals hielt, der andere durchwühlte ihre Handtasche und entnahm das darin befindliche Bargeld. Darüber hinaus fassten sie die Frau am gesamten Körper unsittlich an und verletzten sie.
[…]
Beschrieben wurden die Tatverdächtigen als: ca. 30 Jahre alt, dunkelbraune Augen, eher dunkle Hautfarbe (nordafrikanisch), dunkel gekleidet, dunkle Handschuhe, durch Kapuze und Schal vor dem Gesicht/ auf dem Kopf vermummt, Jeans, dunkle Kapuzenjacke, dunkler Kapuzenpullover, einer der beiden trug dunkle Turnschuhe.
[…] Quelle: Polizei Dortmund – Pressemitteilung Lfd. Nr.: 0073 – 17.01.2016 – 15:30h
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Halten wir fest:
Derzeit ist nicht eindeutig erkennbar, ob es sich bei den Tätern tatsächlich um Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Daraus folgt:
1. Etwaige „Vorverurteilungen“ entbehren bislang also jeder Grundlage.
2. Selbst wenn sich der entsprechende Verdacht bestätigen sollte, wäre es unangebracht, daraus hinsichtlich der Tätergruppe ein Pars pro Toto Prinzip abzuleiten.
3. Sollten die Täter gefasst und eindeutig identifiziert werden, wäre die Justiz sehr gut beraten, diese Straftaten mit aller gebotenen Härte zu sanktionieren.
Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen von ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen. Der Begriff wird überwiegend – und auch in diesem Artikel – nur auf ionisierende Strahlung angewendet, spielt aber auch beispielsweise in der Lasertechnik eine Rolle.
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Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken und im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.
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Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte des Strahlenschutzes
2 Die zehn Grundsätze des Strahlenschutzes
3 Strahlenschutz zum Schutz der Menschen
4 Gesetzliche Grundlagen
4.1 EURATOM
4.2 Deutschland
4.2.1 Atomgesetz (AtG)
4.2.2 Strahlenschutzverordnung
4.2.3 Röntgenverordnung (RöV)
4.2.4 Strahlenschutzvorsorgegesetz
4.2.5 Strahlenschutzgesetz
4.3 Österreich
4.4 Schweiz
In der Schweiz ist der Schutz vor ionisierender Strahlung ein Auftrag mit Verfassungsrang. Umgesetzt wurde dieser Auftrag in einem Strahlenschutzgesetz mit dazugehöriger Verordnung.
Der Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (z. B. Mobilfunk) ist einer speziellen Gesetzgebung ohne Verfassungsrang vorbehalten, nämlich dem Umweltschutzgesetz und der darauf fußenden Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.
5 Internationale Organisationen
6 Praktischer Strahlenschutz
7 Siehe auch
8 Literatur
9 Weblinks
10 Einzelnachweise