Antwortschreiben des
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
im Dezember 2015
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zu Frage 1:
Die Fragestellung lässt offen, welche Registrierung gemeint ist.
Flüchtlinge werden unter anderem durch die Bundespolizei bei Grenzübertritt, durch den Betreiber der Eretaufnahmeeinrichtung, durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) sowie durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert.
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Es wird keine Statistik darüber geführt, wie viele Flüchtlinge nach der Registrierung durch die ZAB und vor Abschluss des BAMF-Verfahrens nicht mehr auffindbar sind.
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zu Frage 2:
Zwischen dem 01. 01.2015 und dem 31. 10. 2015 hatte der Freistaat Sachsen rund 45.000 Zugänge an Flüchtlingen. Am 31.10.2015 waren noch nicht alle durch die ZAB registriert.
Aufgrund des sehr hohen Zustroms an Flüchtlingen können nicht alle Ankommenden sofort durch die ZAB registriert werden.
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Es gibt einen gewissen „Rückstau“ an noch nicht registrierten Flüchtlingen.
Zum 12.11.2015 hielten sich in Sachsen ca. 7. 000 Asylbewerber auf, die noch nicht registriert waren.
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Ein gewisser Anteil hat von dem Angebot, in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen, Notquartier zu finden, nicht Gebrauch gemacht oder diese nach kurzer Zeif, registriert oder unregistriert, wieder verlassen. Ob diese Personen den Freistaat Sachsen verlassen haben, kann nicht festgestellt werden.